Ausschreibungen und Aufträge: Installation von Schaltanlagen - DE-Neumarkt in der Oberpfalz Installation von Schaltanlagen Dokument Nr...: 162384-2021 (ID: 2021040209111965638) Veröffentlicht: 02.04.2021 * DE-Neumarkt in der Oberpfalz: Installation von Schaltanlagen 2021/S 65/2021 162384 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Bauauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Neumarkt i. d. OPf. Postanschrift: Nürnberger Straße 1 Ort: Neumarkt in der Oberpfalz NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf. Postleitzahl: 92318 Land: Deutschland E-Mail: [6]liegenschaften@landkreis-neumarkt.de Telefon: +49 9181470321 Fax: +49 91814706821 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.landkreis-neumarkt.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene I.5)Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Generalsanierung Gymnasium Parsberg MSR-Technik Referenznummer der Bekanntmachung: 2369 - 405 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 45315700 Installation von Schaltanlagen II.1.3)Art des Auftrags Bauauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: MSR-Technik II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 45315700 Installation von Schaltanlagen II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf. Hauptort der Ausführung: In den Vergabeunterlagen aufgeführt. II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Erweiterung, Umbau und Generalsanierung Gymnasium Parsberg in 4 Bauabschnitten. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2021/S 040-096858 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1)Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens) Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Das o. g. Vergabeverfahren ist aufgehoben worden, weil die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A bzw. EU VOB / A). Das Verfahren wird in ca. einem Monat mit neuen Vergabeunterlagen durchgeführt. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern Regierung von Mittelfranken Postanschrift: Promenade 27 Ort: Ansbach Postleitzahl: 91522 Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Telefon: +49 981531277 Fax: +49 981531837 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29/03/2021 References 6. mailto:liegenschaften@landkreis-neumarkt.de?subject=TED 7. http://www.landkreis-neumarkt.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:096858-2021:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de