Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Hamburg Arzneimittel Dokument Nr...: 165474-2021 (ID: 2021040209452068575) Veröffentlicht: 02.04.2021 * DE-Hamburg: Arzneimittel 2021/S 65/2021 165474 Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: PBMG eG Postanschrift: Ackermannstraße 34 Ort: Hamburg NUTS-Code: DE Deutschland Postleitzahl: 22087 Land: Deutschland E-Mail: [6]pbmg@pbmg.org Telefon: +49 4046774022 Fax: +49 4046896747 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.pbmg.eu I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Krankenhäuser I.5)Haupttätigkeit(en) Gesundheit Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Lieferung Arzneimittel Referenznummer der Bekanntmachung: 009-00048 (3002) II.1.2)CPV-Code Hauptteil 33600000 Arzneimittel II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Lieferung Arzneimittel. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 410 000.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 33600000 Arzneimittel II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE Deutschland II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung von Arzneimitteln: Ampicillin und Beta-Lactamase-Inhibitor, invasiv (ATC-Code J01CR01). II.2.5)Zuschlagskriterien Kostenkriterium - Name: Preis nach Abzug aller Vergünstigungen und zuzüglich Lieferkosten / Gewichtung: 10 II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie Erläuterung: Wir würden durch die Veröffentlichung von Mengengerüsten an alle Marktteilnehmer, unsere Mitglieder nachteiligem Bewerbungsdruck aussetzen. Daher schreiben wir jeden Marktteilnehmer, der ein zu vergebenes Los herstellt, unter der Übersendung individueller Mengengerüste an und bitten um Angebote. IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe Auftrags-Nr.: 3002 Bezeichnung des Auftrags: 009-00048 (3002) V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung: 29/03/2021 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: PUREN Pharma GmbH & Co. KG Postanschrift: Willi-Brandt-Allee 2 Ort: München NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt Land: Deutschland Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 410 000.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Postanschrift: Große Bleichen 27 Ort: Hamburg Postleitzahl: 20354 Land: Deutschland E-Mail: [8]vergabekammer@fb.hamburg.de Telefon: +49 40428231690 Fax: +49 40428232020 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rechtsbehelfsinformation: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 sowie § 134 Abs. 2 sind zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 (Abs. 3). VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 30/03/2021 References 6. mailto:pbmg@pbmg.org?subject=TED 7. https://www.pbmg.eu/ 8. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de