Ausschreibung: Funknetz - DE-Hamburg Funknetz Dokument Nr...: 171234-2021 (ID: 2021040609453574618) Veröffentlicht: 06.04.2021 * DE-Hamburg: Funknetz 2021/S 66/2021 171234 Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Lieferauftrag Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Hamburg Verkehrsanlagen GmbH Postanschrift: Bramfelder Chaussee 130 Ort: Hamburg NUTS-Code: DE60 Hamburg Postleitzahl: 22177 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Hamburg Verkehrsanlagen GmbH, Einkauf, Bramfelder Chaussee 130, 22177 Hamburg E-Mail: [6]ausschreibungen@hhva.de Telefon: +49 40370232772 Fax: +49 4037023192789 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.hhva.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Landeseigene juristische Person des privaten Rechts (GmbH) I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Bau und Betrieb der öffentlichen Beleuchtung und Lichtsignalanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Übermittlung von Funk-Telegrammen durch das Funksystem EFR zur Schaltung der öffentlichen Beleuchtung in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 201120RX01 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 32418000 Funknetz II.1.3)Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4)Kurze Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist die Übermittlung von Funk-Telegrammen über das Funksystem EFR (Europäische Funk-Rundsteuerung) sowie die Lieferung der für die Erzeugung und Übertragung der Schaltanforderungen erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten inkl. der für die Vertragslaufzeit erforderlichen Nutzungslizenz zur Schaltung der öffentlichen Beleuchtung in Hamburg. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 5 000 000.00 EUR II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE60 Hamburg Hauptort der Ausführung: Hamburg II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand des Auftrags ist die Übermittlung von Funk-Telegrammen über das Funksystem EFR (Europäische Funk-Rundsteuerung) sowie die Lieferung der für die Erzeugung und Übertragung der Schaltanforderungen erforderlichen Hard- und Softwarekomponenten inkl. der für die Vertragslaufzeit erforderlichen Nutzungslizenz zur Schaltung der öffentlichen Beleuchtung in Hamburg. II.2.5)Zuschlagskriterien II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.5.2031. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn nicht eine der Parteien das Vertragsverhältnis mindestens 5 Jahre vor dem Ende der Laufzeit kündigt. Der Vertrag endet spätestens am 31.5.2041 ohne dass es einer Kündigung bedarf. II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Die von der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) zur Verfügung gestellte Tonfrequenzrundfunksteuerung (TFR), über welche bisher die Beleuchtungssteuerung erfolgte, wird ab Dezember 2024 nicht weiter betrieben und muss ersetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) Ersatztechnologien für die Beleuchtungssteuerung in einer umfangreichen Marktanalyse sowie auf deren Eignung untersucht. Der Prüfung der technischen und wirtschaftlichen Eignung der Schaltsysteme wurden u. a. die folgenden Kriterien zu Grunde gelegt: flächendeckende Verfügbarkeit (100 %), sicheres und zuverlässiges Schalten (Systemverfügbarkeit mind. 99,9 %), Rundsteuerbefehl für ein zeitgleiches Ein- und Ausschalten (> 100 000 Lichtpunkte), bestehender Herstellermarkt für Empfangsgeräte und ggf. erforderliche Antennen (mind. 2 Hersteller), aktuelle Verfügbarkeit aller benötigten Komponenten, insbesondere von Mastempfängern in Industriequalität und in Schutzgehäusen, gesicherte Nutzungsrechte des Netzbetreibers für mind. 15 Jahre, sichere Signalübertragung ohne evtl. Paketverluste und mit einer Befehlsaussendung mit definierten Übermittlungszeiten innerhalb von 2 Minuten, Fernparametrierung einschließlich Update, Einzel-, Gruppenfernschaltung, Investitions-/Betriebskosten, Umsetzbarkeit der neuen Technologien, einschließlich Lieferung der Komponenten im Zeitraum 2021 bis 2024. Diese wesentlichen Grundanforderungen werden nur von dem Schaltsystem EFR vollständig erfüllt. Da es am Markt für ein Schaltsystem der öffentlichen Beleuchtung keine andere vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt, welche die o. g. Anforderungen an die technische und wirtschaftliche Eignung erfüllt, und der mangelnde Wettbewerb daher auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist, kann der Auftrag aus technischen und rechtlichen Gründen nur an die EFR GmbH vergeben werden (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV). Die EFR GmbH ist das einzige Unternehmen am Markt, das über eine entsprechende technische Lösung verfügt und die für den Betrieb des EFR-Systems erforderlichen Software-Lizenzen einräumen kann. IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe Auftrags-Nr.: 20112020RX01 Bezeichnung des Auftrags: Übermittlung von Funktelegrammen durch das Funksystem EFR zur Schaltung der öffentlichen Beleuchtung in Hamburg V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung: 01/04/2021 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: EFR GmbH Postanschrift: Nymphenburger Straße 20b Ort: München NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 80335 Land: Deutschland E-Mail: [8]sbick@efr.de Telefon: +49 3039875494 Fax: +49 3039875495 Internet-Adresse: [9]www.efr.de Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 5 000 000.00 EUR Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 5 000 000.00 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Datum zu V.2.1) um das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung handelt. Der Abschluss des Vertrags erfolgt erst 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB). VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Postanschrift: Große Bleichen 27 Ort: Hamburg Postleitzahl: 20354 Land: Deutschland E-Mail: [10]vergabekammer@fb.hamburg.de Telefon: +49 40428231690 Fax: +49 40427923080 Internet-Adresse: [11]https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725252 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o. g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Postanschrift: Große Bleichen 27 Ort: Hamburg Postleitzahl: 20354 Land: Deutschland E-Mail: [12]vergabekammer@fb.hamburg.de Telefon: +49 40428231690 Fax: +49 40427923080 Internet-Adresse: [13]https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725252 VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 01/04/2021 References 6. mailto:ausschreibungen@hhva.de?subject=TED 7. https://www.hhva.de/ 8. mailto:sbick@efr.de?subject=TED 9. http://www.efr.de/ 10. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED 11. https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725252 12. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED 13. https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725252 -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de