Ausschreibungen und Aufträge: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle - DE-Stuttgart Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden Dokument Nr...: 172494-2021 (ID: 2021040610222075916) Veröffentlicht: 06.04.2021 * DE-Stuttgart: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle 2021/S 66/2021 172494 Bekanntmachung vergebener Aufträge Sektoren Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU Abschnitt I: Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung Postanschrift: Hauptstr. 163 Ort: Stuttgart NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis Postleitzahl: 70563 Land: Deutschland E-Mail: [6]sarah.kimak@bodensee-wasserversorgung.de Telefon: +49 7119732204 Fax: +49 7119732030 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de I.6)Haupttätigkeit(en) Wasser Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Los 6 Planung der Stromversorgung für 3 See-Wasserwerke und Wasserwerk Sipplinger Berg Referenznummer der Bekanntmachung: ZB:0006 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 71800000 Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Planung der Stromversorgung für 3 See-Wasserwerke und Wasserwerk Sipplinger Berg. II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis Hauptort der Ausführung: In den Vergabeunterlagen aufgeführt II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Gegenstand der Planungsleistungen von Los 6 sind die Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie optional die Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation für die neu zu errichtenden Stromversorgungsanlagen für Hoch-, Mittel- und Niederspannung für 3 neue See-Wasserwerke sowie für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen im Wasserwerk Sipplinger Berg. Die Anbindung der neuen See-Wasserwerke Süßenmühle ist zur bestehenden Freiluftschaltanlage zu planen. Für den neuen Standort Pfaffental ist die Anbindung an die neu zu errichtende Freiluftschaltanlage zu planen. Ebenfalls sind von den Freiluftschaltanlagen Stromverbindungen zum Sipplinger Berg zur Versorgung des Wasserwerks zu planen sowie zusätzliche Leitungen zur Schaffung der Redundanz und Erhöhung der Ausfallsicherheit. Weitere Anlagen zur Not- und Ersatzstromversorgung sind vorzusehen, von denen aus die See-Wasserwerke bei Ausfall versorgt werden können. Geeignete und zulässige Standorte hierfür sind im Rahmen der Vorplanung durch den Planer Los 6 zu ermitteln. Die Planung der Energieversorgung aller Bauwerke und Betriebsanlagen ist in diesem Los integriert und ist in enger Abstimmung mit anderen Planungslosen für die See-Wasserwerke erforderlich. Die Planung der Stromversorgung umfasst im Wesentlichen: Übergeordnete Stromversorgungskonzept für die 3 neuen See-Wasserwerke und deren Einbindung im Wasserwerk Sipplinger Berg, Neubau Freiluftschaltanlage (FSA), Umbau- / Erweiterung bestehende Freiluftschaltanlage (FSA), Neubau 110 kV-Leitung (Zuführung zu Standort Pfaffental und redundante Anbindung Sipplinger Berg, teilweise erdverlegt, teilweise Führung im Tunnel), Neubau Hoch- und Mittelspannungsanlagen (einschl. Schalthäuser), Niederspannungsanlagen, Notstromversorgung, Baustromversorgungen für alle Baufelder, Baumaßnahmen (u. a. Tunnel-bau), und Bauphasen. Leistungsbilder: § 43 Ingenieurbauwerke (Anlage 12.2 Gruppe 7: z. B. Schalthäuser), § 51 Tragwerksplanung die zu planenden Ingenieurbauwerke, § 55 Technische Ausrüstung (Anlage 15.2 Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen und 8 Automation für die Starkstromanlagen), Weitere besondere Leistungen (bspw. Behörden- und Genehmigungskommunikation, Versorgungs- /Betriebskonzept, etc.). II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation sowie Besondere Leistungen. II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: Beantragung von Fördermitteln ist angestrebt. II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2020/S 123-302435 IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 30/12/2020 V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Postanschrift: Durlacher Allee 100 Ort: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land: Deutschland E-Mail: [9]vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219268730 Fax: +49 7219263985 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalender-tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB). VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 01/04/2021 References 6. mailto:sarah.kimak@bodensee-wasserversorgung.de?subject=TED 7. https://www.deutsche-evergabe.de/ 8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:302435-2020:TEXT:DE:HTML 9. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de