Ausschreibung: Marketing - DE-Hannover Marketing Werbe- und Marketingdienstleistungen Werbekampagnen Dokument Nr...: 178654-2021 (ID: 2021041209192182387) Veröffentlicht: 12.04.2021 * DE-Hannover: Marketing 2021/S 70/2021 178654 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb Außenstelle Hannover Postanschrift: Podbielskistraße 166 Ort: Hannover NUTS-Code: DE929 Region Hannover Postleitzahl: 30177 Land: Deutschland E-Mail: [6]jan.heberling@lzn.de Fax: +49 51189848199 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]http://www.lzn.niedersachsen.de/ I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben I.3)Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: [8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDDET/docume nts Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: [9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDDET I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Entwicklung und Umsetzung einer crossmedialen niedersachsenweiten Informations-, Aufklärungs- und Werbekampagne zur Corona-Schutzimpfung für das Land Niedersachsen Referenznummer der Bekanntmachung: 0027-DLG/2021-03.212 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 79342000 Marketing II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Der Auftrag umfasst die Entwicklung und Umsetzung einer crossmedialen niedersachsenweiten Informations-, Aufklärungs- und Werbekampagne zur Corona-Schutzimpfung und zum Testen für das Land Niedersachsen. Insgesamt steht ein Betrag von bis zu 3 Millionen EUR (netto) zur Verfügung. Aus diesem Betrag müssen die direkt von der Agentur zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Außerdem sind die von der Agentur zu beauftragenden und abzurechnenden Kommunikationsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit externen Partnerinnen und Partnern (Zeitungsanzeigen, Gebärdendolmetscherinnen, etc.) aus diesem Budget zu zahlen. Sollte ein Angebot den genannten Nettobetrag überschreiten, wird dieses von der Wertung ausgeschlossen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen 79341400 Werbekampagnen II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE929 Region Hannover Hauptort der Ausführung: Hannover II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Der Auftrag umfasst die Entwicklung und Umsetzung einer crossmedialen niedersachsenweiten Informations-, Aufklärungs- und Werbekampagne zur Corona-Schutzimpfung und zum Testen für das Land Niedersachsen. Insgesamt steht ein Betrag von bis zu 3 Millionen EUR (netto) zur Verfügung. Aus diesem Betrag müssen die direkt von der Agentur zu erbringenden Leistungen abgegolten werden. Außerdem sind die von der Agentur zu beauftragenden und abzurechnenden Kommunikationsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit externen Partnerinnen und Partnern (Zeitungsanzeigen, Gebärdendolmetscherinnen, etc.) aus diesem Budget zu zahlen. Sollte ein Angebot den genannten Nettobetrag überschreiten, wird dieses von der Wertung ausgeschlossen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. II.2.5)Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Qualitätskriterium - Name: Kommunikationskonzept und Grafikleistung / Gewichtung: 70 % Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30 % II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/06/2021 Ende: 31/12/2021 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Juni 2021. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit bis zum 31. Dezember 2021 sowie optional 6 einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens einem weiteren Monat. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht vom Auftraggeber 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Option gekündigt wird und endet automatisch spätestens am 30. Juni 2022, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf. II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil sofern möglich auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und sofern entsprechende Angaben verfügbar sind des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten 3 abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausge-schriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten. Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der gesetzliche Datenschutz ist von beiden Vertragsparteien zu wahren. Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer ist gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten des Auftraggebers (einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Für die Leistungserbringung darf nur Personal eingesetzt werden, das sich dem Datenschutz schriftlich verpflichtet hat. Eine entsprechende Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Vertragsparteien werden alle im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung des Vertrags erlangten Kenntnisse und Informationen nur für den vertraglichen Zweck nutzen, zu dem sie übermittelt worden sind und nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen anderen Vertragspartners Dritten zugänglich machen oder gegenüber Dritten verwenden. Das Zustimmungserfordernis gilt nicht für gesetzlich vorgesehene Auskünfte gegenüber Behörden. Soweit der Auftragnehmer den jeweiligen Auftraggeber als Referenz benennen möchte, hat der jeweilige Auftraggeber dem zuzustimmen. Eine Bezugnahme auf das ML oder den jeweiligen Auftraggeber ist jedoch nur in allgemeiner Form und ohne Nennung von Einzelheiten des Auftrags zulässig. Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 10/05/2021 Ortszeit: 10:00 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 10/05/2021 Ortszeit: 10:00 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.3)Zusätzliche Angaben: Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016. Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. Angebote sind elektronisch einzureichen. Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform [10]https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen. Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDDET VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Postanschrift: Auf der Hude 2 Ort: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land: Deutschland E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131151334 Fax: +49 4131152943 Internet-Adresse: [12]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech t/vergabekammer/ VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [] 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Postanschrift: Auf der Hude 2 Ort: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land: Deutschland E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131151334 Fax: +49 4131152943 Internet-Adresse: [14]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech t/vergabekammer/ VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 07/04/2021 References 6. mailto:jan.heberling@lzn.de?subject=TED 7. http://www.lzn.niedersachsen.de/ 8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDDET/documents 9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDDET 10. https://vergabe.niedersachsen.de/ 11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED 12. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED 14. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de