Ausschreibungen und Aufträge: Internetdienste - DE-Kassel Internetdienste Dokument Nr...: 178844-2021 (ID: 2021041209211382567) Veröffentlicht: 12.04.2021 * DE-Kassel: Internetdienste 2021/S 70/2021 178844 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1)Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: ekom21 Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen Postanschrift: Knorrstraße 30 Ort: Kassel NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 34134 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Vergabestelle E-Mail: [6]vergabestelle@ekom21.de Fax: +49 561204-3115 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: [7]www.ekom21.de I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts I.5)Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Datenverarbeitung und ergänzende IT-Dienstleistungen Abschnitt II: Gegenstand II.1)Umfang der Beschaffung II.1.1)Bezeichnung des Auftrags: Bereitstellung eines Content-Delivery-Network (CDN) Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2021-expost1 II.1.2)CPV-Code Hauptteil 72400000 Internetdienste II.1.3)Art des Auftrags Dienstleistungen II.1.4)Kurze Beschreibung: Bereitstellung eines Content-Delivery-Network (CDN) zur technischen Unterstützung des Betriebs der im Internet zugänglichen Plattform zur Vergabe- und Koordination für die landesweiten Covid-19 Impfungen von Impfberechtigten des Landes Hessen (Impftermin-Vergabeplattform unter [8]https://impfterminservice.hessen.de/). II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR II.2)Beschreibung II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE7 Hessen II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Die ekom21 Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (im Folgenden ekom21 oder Auftraggeber genannt) ist vom Land Hessen mit der Bereitstellung und dem technischen Betrieb der Impftermin-Vergabeplattform beauftragt. Für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nutzbarkeit der Impftermin-Vergabeplattform sind zwingend benötigte technische Unterstützungsleistungen bei einem externen Dienstleister beschafft worden. Die Unterstützungsleistungen umfassen im Wesentlichen die Bereitstellung einer Bereitstellung einer praxiserprobten, skalierbaren und sofort nutzbaren CDN-Infrastruktur einschließlich Web-Protection und Web-Performance (Wartebereich) sowie ergänzende Dienstleistungen. Die Vergabe des Vertrags erfolgte 12.1.2020. Zwingend notwendige Nachträge wurden am 25.1.2020, am 1.2.2021 und am 19.2.2021 vergeben. II.2.5)Zuschlagskriterien Preis II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) * Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen Erläuterung: Die vorliegenden Umstände begründen den Ausnahmetatbestand der besonderen Eilbedürftigkeit und die Verengung auf die Einholung des Angebots nur eines Wirtschaftsteilnehmers. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV liegen vor (Verhandlungsverfahrens ohne die vorherige Veröffentlichung des Vergabeverfahrens). Die Leistungen im Rahmen des hier vergebenen Vertrages dienen als technische Unterstützungsleistungen der Vergabe und Koordinierung von Terminen für die Impfung gegen das SARS CoV-2-Virus und stehen damit im direkten Zusammenhang mit der effektiven Bekämpfung Covid-19 Pandemie. Die störungsfreie Bereitstellung einer leistungsfähigen Impftermin-Vergabeplattform ist aufgrund der verfügbaren Impfstoffmengen und der damit einhergehenden erforderlichen Priorisierung ein entscheidender Faktor zur wirksamen Bekämpfung und Beendigung der Covid 19-Pandemie, weil sich derzeit nur so auf diese Weise Menschen in Deutschland impfen lassen können. Technisch müssen dafür massenhaft Nutzeranfragen (Traffic) bedient, parallel Termine für eine Impfung vereinbart und über die Impftermin-Vergabeplattform abgewickelt und performant ausgeliefert werden können (Requests). Zum Auftakt der Terminvergabe kam es durch millionenfache Zugriffe auf die Vergabeplattform zu Störungen, die so und in der Art nicht vorhersehbar waren und auch nicht mit eigenen, vorhandenen Ressourcen abgestellt werden konnten. Um erheblichen, betriebsunterbrechenden Störungen bei der Abwicklung der Terminvergabe entgegenzutreten, war daher die schnellstmögliche Beauftragung (d. h. innerhalb weniger Tage) eines Content Delivery Network bzw. Content Distribution Network (CDN) einschließlich weiterer, damit im Zusammenhang stehender Leistungen erforderlich. Anders war bzw. ist die störungsfreie, dringend erforderliche Terminvergabe nicht zu bewältigen. Mithin bestanden äußerst dringliche und zwingende Gründe, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen sowie die Beteiligung von mehr als einem Wirtschaftsteilnehmer nicht zulassen, da andernfalls eine effiziente Terminvergabe zur Impfung und damit auch zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie nicht möglich oder zumindest erheblich verzögert und erschwert würde. Der beauftragte Auftragnehmer verfügt über die benötigte technische Lösung und kann diese sofort betriebsbereitstellen. Gemäß den Leitlinien der Europäischen Kommission zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die Covid-19-Krise verursachten Notsituation vom 1.4.2020 (2020/C 108 I/01) und dem Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19.3.2020 sind diese Ereignisse und insbesondere ihre spezifische Entwicklung für jeden öffentlichen Auftraggeber als unvorhersehbar anzusehen. Gemäß der Leitlinie der Europäischen Kommission und dem Rundschreiben Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie besteht bei Erfüllung des unmittelbaren Bedarfs der Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen (hier: Impfterminvergabe im Land Hessen) innerhalb sehr kurzer Zeit stets ein Kausalzusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Unter diesen unmittelbaren Bedarf fallen auch akzessorische IT-(Hilfs-)Leistungen. Nach dem Rundschreiben wird im Sinne einer effizienten Verwendung von Haushaltsmitteln zwar empfohlen, auch bei Dringlichkeit nach Möglichkeit mehrere Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern, sollten es die Umstände wie in der jetzigen aber erfordern, kann auch nur ein Unternehmen angesprochen werden. § 51 Abs. 2 VgV, der für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb die Ansprache von mindestens 3 Unternehmen vorsieht, ist in diesem Kontext nicht anwendbar. Solche Umstände liegen vorliegend konkret vor. Die Bedarfe, die mit dem vergebenen Vertrag gedeckt werden sollen, haben sich sehr kurzfristig ergeben. IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Bereitstellung eines Content-Delivery-Network (CDN) Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2)Auftragsvergabe V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses: 12/01/2021 V.2.2)Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: T-Systems International GmbH Postanschrift: Otto-Hahn-Str. 1 Ort: Frankfurt am Main NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt Postleitzahl: 60528 Land: Deutschland Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3)Zusätzliche Angaben: 1. Die in Abschnitt II, Nr. II.1.7) und Abschnitt V, Nr. V.2.4 angegebenen Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular dort zwingend eine Eintragung verlangt. Die tatsächlichen Werte werden nicht bekanntgemacht, weil die berechtigten geschäftlichen Interessen des vorgesehenen Auftragnehmers betroffen sind und die Veröffentlichung den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde (vgl. Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU). VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 Ort: Darmstadt Postleitzahl: 64283 Land: Deutschland Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrags nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 07/04/2021 References 6. mailto:vergabestelle@ekom21.de?subject=TED 7. http://www.ekom21.de/ 8. https://impfterminservice.hessen.de/ -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de