Ausschreibungen und Aufträge: Deutschland Einbau von Trennwänden Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch -Los 19 mobile Trennwand - DEU-Sandersdorf-Brehna Trennwände Bauarbeiten für Kindergärten Einbau von Trennwänden Installation von Trennwänden Dokument Nr...: 631167-2026 (ID: 2026091401043355129) Veröffentlicht: 14.09.2026 * DEU-Sandersdorf-Brehna: Deutschland Einbau von Trennwänden Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch -Los 19 mobile Trennwand 2026/S 177/2026 631167 Deutschland Einbau von Trennwänden Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch - Los 19 mobile Trennwand OJ S 177/2026 14/09/2026 Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Bauleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch - Los 19 mobile Trennwand Beschreibung: Los 19 Mobiltrennwand Kennung des Verfahrens: 9b3c9a73-a25c-46fd-a193-878c716a39c2 Interne Kennung: 159_SSB_01-2026-0019 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45421141 Einbau von Trennwänden Zusätzliche Einstufung (cpv): 45421152 Installation von Trennwänden, 44112310 Trennwände , 45214100 Bauarbeiten für Kindergärten 2.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: August-Bebel-Straße 15 Stadt: Roitzsch (Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna) Postleitzahl: 06809 Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05) Land: Deutschland 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Präqualifizierung: Der Nachweis der Eignung kann ganz oder teilweise durch eine gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden (Leistungsbereich 112-13 - Trockenbauarbeiten oder gleichwertiger Leistungsbereich). Bei Angabe einer Präqualifikationsnummer ist der Bieter dafür verantwortlich, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Erklärungen und Nachweise die in dieser Ausschreibung geforderten Eignungskriterien vollständig erfüllen. Soweit geforderte Erklärungen oder Nachweise (z. B. Referenzen, Versicherungsnachweise oder sonstige Nachweise) im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten sind oder die Erfüllung der geforderten Eignungskriterien nicht vollständig belegen, sind diese mit dem Angebot einzureichen. ...................................................................................................................... ............................... Hinweise zum Verfahren: Der Auftraggeber behält sich vor, neben dem Bestbieter auch weitere, in der Wertungsreihenfolge nachfolgende Bieter zur Vorlage von Erklärungen und Nachweisen aufzufordern. Die Frist für die Einreichung nachgeforderter Erklärungen und Nachweise beträgt sechs Kalendertage. Bei nicht fristgerechter Vorlage der Unterlagen erfolgt der Angebotsausschluss gemäß § 15 EU Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a EU Abs. 5 VOB/A. Die Bieter sind verpflichtet, die Vergabeunterlagen nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler zu prüfen. Fügen Sie Ihrem Angebot bitte keinerlei eigene Liefer- bzw. sonstige Geschäftsbedingungen bei. Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen eines Bieters sowohl als allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrages. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform, per E-Mail oder per Post übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt. Angebote dürfen ausschließlich über die hierfür vorgesehene Funktion der Vergabeplattform eingereicht werden. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Bieterfragen sollen spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform eingereicht werden. Anfragen werden vom Auftraggeber anonymisiert und die Antwort allen Bietern zur Verfügung gestellt. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden relevante Hinweise zum Vergabeverfahren Vertragsbestandteil. Die Verfahrenskommunikation einschließlich Bieterfragen, Bieterinformationen, Aufklärungen, Nachforderungen und Mitteilungen erfolgt ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform. Bieter sollten sich im eigenen Interesse unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf der Vergabeplattform registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E- Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die Nachrichten in den Spam-Ordner geraten und Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, keine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bieter. Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Geforderte Nachweise dürfen grundsätzlich als Kopie eingereicht werden, soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes bestimmt ist. Das Angebot ist einschließlich sämtlicher Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Fremdsprachige Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen, soweit in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes bestimmt ist. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu - Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: vgl. § 123 Abs. 2 GWB: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) 5. Los 5.1. Los: LOT-0000 Titel: Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf- Brehna, OT Roitzsch - Los 19 mobile Trennwand Beschreibung: Lieferung und Montage einer mobilen Trennwandanlage einschließlich Werkplanung, Aufmaß, Fertigung und Montage für den Mehrzweckraum des Neubaus der Kindertagesstätte in Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch. Die Trennwandanlage besteht aus sechs Elementen (vier Normalelemente, ein Schlupftürelement und ein Teleskopelement) einschließlich Wandanschluss- und Wandanpressleisten. Interne Kennung: LOT-0000 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45421141 Einbau von Trennwänden Zusätzliche Einstufung (cpv): 45421152 Installation von Trennwänden, 44112310 Trennwände , 45214100 Bauarbeiten für Kindergärten 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: August-Bebel-Straße 15 Stadt: Roitzsch (Ortsteil der Stadt Sandersdorf-Brehna) Postleitzahl: 06809 Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 19/10/2026 Enddatum der Laufzeit: 30/04/2027 5.1.6. Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Zusätzliche Informationen: Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu stellen. Es gelten die Vergabeunterlagen in ihrer Gesamtheit. 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.10. Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Die Wertungssumme wird aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung von Nachlässen ermittelt. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium Zahl: 100 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Die Bieter werden aufgefordert, in ihren Angeboten diejenigen Teile zu kennzeichnen, die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 165 Abs. 2 GWB anzusehen sind und daher im Fall eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens den Verfahrensbeteiligten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Sandersdorf-Brehna 6. Ergebnisse 6.1. Ergebnis, Los- Kennung: LOT-0000 Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen. Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen 6.1.4. Statistische Informationen Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge: Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7 Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0 8. Organisationen 8.1. ORG-7001 Offizielle Bezeichnung: Stadt Sandersdorf-Brehna Registrierungsnummer: 15082340-0000-87 Postanschrift: Bahnhofstraße 2 Stadt: Sandersdorf-Brehna Postleitzahl: 06792 Land, Gliederung (NUTS): Anhalt-Bitterfeld (DEE05) Land: Deutschland Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle E-Mail: ines.oguz@sandersdorf-brehna.de Telefon: +49 3493-801180 Fax: +49 3493-801209 Internetadresse: http://www.sandersdorf-brehna.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt 8.1. ORG-7004 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle Registrierungsnummer: t:03455141536 Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2 Stadt: Halle Postleitzahl: 06112 Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr /wirtschaft/vergabekammern/1-und-2-vergabekammer Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-7005 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: afd6ecdc-2d89-44db-8d18-ba498eb80c1a - 01 Formulartyp: Ergebnis Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 29 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/09/2026 10:21:40 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 177/2026 Datum der Veröffentlichung: 14/09/2026 Referenzen: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/1-und-2-vergabekammer http://www.sandersdorf-brehna.de http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-631167-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de