Ausschreibung: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe Linienbündel Weinheim - DEU-Mannheim Öffentlicher Verkehr (Straße) Dokument Nr...: 631830-2026 (ID: 2026091401185256635) Veröffentlicht: 14.09.2026 * DEU-Mannheim: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe Linienbündel Weinheim 2026/S 177/2026 631830 Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Vergabe Linienbündel Weinheim OJ S 177/2026 14/09/2026 Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken Dienstleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Kreis E-Mail: info@vrn.de Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Vergabe Linienbündel Weinheim Beschreibung: Der Rhein-Neckar-Kreis beabsichtigt als ÖPNV Aufgabenträger und zuständige Behörde im Sinne der Verordnung 1370/2007 gem. Art. 5 Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 10.12.2028 für das VRN-Linienbündel Weinheim einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038 zu vergeben. Er bedient sich des Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH- beide B1 3-5, 68159 Mannheim - als Vergabestelle. Vergeben wird, auf Basis der aktuellen Nahverkehrspläne des Rhein-Neckar-Kreises, die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren. Das Linienbündel Weinheim besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 631, 632, 632A, 633, 634, 635 und 636 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen, gemäß i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen) 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße) 2.1.2. Erfüllungsort Stadt: Rhein-Neckar-Kreis Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rhein-Neckar-Kreis im Rahmen des Linienbündels Weinheim. 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar wird der künftige Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigten zur Sicherung einer ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der Leistung mindestens gemäß LTMG entsprechend der repräsentativ erklärten Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere Vorgaben finden Sie unter https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw. MainAction? eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.id=jlr- Tarift_MindLohnGBWpP8. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Erfolgt der Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je Schicht maximal 60 Minuten betragen. Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind die 60 Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mind. 2 Std, die am Wohnort (Stadtteil) des Mitarbeiters oder an einem Betriebsstandort mit adäquaten Sozialräumen beginnen und enden. Die Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Std dauert. Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung: Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden Unternehmen gewertet wird. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 3. Teil 3.1. Teil: PAR-0001 Titel: Buslinienverkehr im Linienbündel Weinheim Beschreibung: Das Linienbündel Weinheim besteht aktuell aus den VRN-Buslinien 631, 632, 632A, 633, 634, 635 und 636 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des VRN unter www.vrn.de abgerufen werden kann. Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen anzuwenden. Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien sollen vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträumen und der Linienwege erfolgen. Hierzu zählen u.a. Änderung von Fahrwegen sowie Optimierung der Fahrtlagen. Auf allen Linien werden die zu Betriebsbeginn aktuellen Bahn-Fahrpläne zwecks Verbesserung abgestimmter Anschlussverbindungen an den relevanten Bahnhaltepunkten (Hemsbach, Laudenbach, Lützelsachsen und Weinheim) berücksichtigt. Die Anbindung bisher nicht vom ÖPNV erschlossener Bereiche wird geprüft werden. Ebenso soll die Einrichtung weiterer bzw. Verlegung aktueller Haltestellen geprüft werden. Der Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben ist vorgesehen. Weiterhin wird geprüft, ob für einzelne Linien zusätzlich ein On- Demand Angebot eingeführt werden kann. Zur Ermittlung der Nachfragewerte ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Linienbündel Weinheim sind hier eingestellt: Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar: https://www. vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf Ergänzungsband Region Westpfalz 2009: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf Ergänzungsband 2011: https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente /gnvp_ergaenzung_2011.pdf Ergänzungsband 2013: https://www.vrn.de/verbund/planung /dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf Ergänzungsband 2023: https://www.vrn.de/mam /verbund/planung/dokumente/gnvp_teilfortschreibung-rhein-neckar-2023.pdf Nahverkehrsplan Rhein-Neckar-Kreis: https://www.vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp-rnk.pdf Es sind auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein- Neckar der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangsregelungen anzuwenden. Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter:https://www.vrn.de /mam/verbund/dokumente/satzungen/26- satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig. Interne Kennung: Linienbündel Weinheim 3.1.1. Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße) 3.1.2. Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Durchführung von ÖPNV im Rhein-Neckar-Kreis im Rahmen des Linienbündels Weinheim 3.1.3. Dauer Datum des Beginns: 10/12/2028 Enddatum der Laufzeit: 11/12/2038 3.1.5. Allgemeine Informationen Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# 3.1.9. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00011998 Postanschrift: B 1, 3-5 Stadt: Mannheim Postleitzahl: 68159 Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126) Land: Deutschland E-Mail: info@vrn.de Telefon: 0621107700 Internetadresse: https://www.vrn.de Rollen dieser Organisation: Beschaffungsdienstleister 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Rhein-Neckar-Kreis Registrierungsnummer: USt-IdNr.:DE143296677 Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 38 - 40 Stadt: Heidelberg Postleitzahl: 69155 Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis (DE125) Land: Deutschland E-Mail: info@vrn.de Telefon: 0621107700 Rollen dieser Organisation: Beschaffer 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe Registrierungsnummer: USt-IdNr.:DE811469974 Postanschrift: Durlacher Allee 100 Stadt: Karlsruhe Postleitzahl: 76137 Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: 07219268730 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1. ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: be1f807f-8a57-4a83-a669-61c09657aa0e - 01 Formulartyp: Planung Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken Unterart der Bekanntmachung: 4 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/09/2026 07:52:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 177/2026 Datum der Veröffentlichung: 14/09/2026 Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 13/09/2027 Referenzen: https://www.vrn.de http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-631830-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de