Ausschreibung: Deutschland Branchenspezifisches Softwarepaket Treibhausgas-Bilanzierungstool nach BISKO für die Kommunen in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg - DEU-Hannover Softwarepaket und Informationssysteme Branchenspezifisches Softwarepaket Terminplanungs- und Produktivitätssoftwarepaket Dokument Nr...: 631941-2026 (ID: 2026091401213456891) Veröffentlicht: 14.09.2026 * DEU-Hannover: Deutschland Branchenspezifisches Softwarepaket Treibhausgas-Bilanzierungstool nach BISKO für die Kommunen in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg 2026/S 177/2026 631941 Deutschland Branchenspezifisches Softwarepaket Treibhausgas-Bilanzierungstool nach BISKO für die Kommunen in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg OJ S 177/2026 14/09/2026 Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung Lieferleistungen 1. Beschaffer 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT E-Mail: FelixJohannes.Fiess@it.niedersachsen.de Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Land Rheinland-Pfalz vertreten durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima E-Mail: poststelle@mwtek.rlp.de Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 1.1. Beschaffer Offizielle Bezeichnung: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa E-Mail: poststelle@mweke.brandenburg.de Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung 2. Verfahren 2.1. Verfahren Titel: Treibhausgas-Bilanzierungstool nach BISKO für die Kommunen in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung eines Gesamtsystems aus einer Software (Treibhausgasbilanzierungstools nach BISKO) und die Bereitstellung dieser Software als eine SaaS-Lösung. Kennung des Verfahrens: 0582b4a2-5bea-4fe9-9bf8-d558ca8c09d1 Interne Kennung: 26/023 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48330000 Terminplanungs- und Produktivitätssoftwarepaket 2.1.2. Erfüllungsort Beliebiger Ort Zusätzliche Informationen: Im Land Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, oder Brandenburg 2.1.4. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YTQVJMHXP# Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente ein Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF- Dateiformat nicht verändert. Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - 2.1.6. Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach §123 Absatz 3 GWB, dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschen-handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: 1. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches seinen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, nicht nachkommt. (siehe A25_Anlage_V_Eigenerklärung_Tariftreue_und_Mindestlohn_EU_V1 ). 2. Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). Zahlungsunfähigkeit: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ) . Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, bei dem eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vor-zeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Ausgeschlossen wird ein Unternehmen, welches in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (siehe A23_Anlage_III_Eigenerklärung_Ausschlussgründe_EU_V1 ). 5. Los 5.1. Los: LOT-0001 Titel: Treibhausgas-Bilanzierungstool nach BISKO für die Kommunen in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Brandenburg Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die Bereitstellung eines Gesamtsystems aus einer Software (Treibhausgasbilanzierungstools nach BISKO) und die Bereitstellung dieser Software als eine SaaS-Lösung. Zur Leistung gehören: - Die Bereitstellung von Lizenzen zur Erstellung kommunaler Treibhausgasbilanzen, - Bereitstellen einer Bedienungsanleitung, - Datenservice/Einpflegen Statistischer Daten, - Funktion zum Vergleich/Benchmarking der Bilanzen, - Szenarientool - Export-Schnittstelle zum Datenaustausch der Kommunen mit dem landesspezifischen Energieatlas, der Regionaldatenbank und/ oder ggf. vergleichbaren Landesangeboten, wie den regionalen Klimaschutzportalen in RLP, - Inhaltlicher und technischer Support für die Kommunen, - Möglichkeit zur Datenmigration (Import von Bilanzdaten der Vorjahre aus anderen Bilanzierungstools), - Die Durchführung einer Motivationsstrategie nach eigenem Motivationskonzept, - Vierteljährlich nach den ersten Bilanzierungen: Aufstellung und Auswertung der Datengüte bereits erstellter Bilanzen für jedes AG-Land. - Vierteljährlich nach den ersten Bilanzierungen: Senden der vollständigen Daten / Exportdateien aller Kommunen des jeweiligen Landes mit abgeschlossener THG-Bilanz an das jeweilige AG-Land. - Durchführung eines Qualitätsmanagements, - Vierteljährlich: Durchführung von Schulungen für die Endanwendenden sowie - Möglichkeit zum Import von Bilanzdaten der Vorjahre aus anderen Bilanzierungstools - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Maßnahmenmanagement-Tool - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Funktion zur Plausibilitätsprüfung - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Option zur Erfüllung der Berichtspflichten nach dem Energieeffizienzgesetz - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Möglichkeit zum Import der Daten in das EVR - Nach Zuschlag ev. ergänzen: Funktion zur Bilanzierung nicht- energetischer THG-Emissionen ggf. inklusive Negativeemissionen - Cloudbasierte Bereitstellung der Software Interne Kennung: 26/023 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Lieferleistungen Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48330000 Terminplanungs- und Produktivitätssoftwarepaket 5.1.2. Erfüllungsort Beliebiger Ort Zusätzliche Informationen: Im Land Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, oder Brandenburg 5.1.3. Geschätzte Dauer Laufzeit: 39 Monate 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Beschreibung: - Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen Beschreibung: Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft , Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung von ethnischen Gruppen, Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung des Eignungskriteriums: Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Handelsregisternummer oder alternative Registernummer für die Angaben zum Wettbewerbsregister im Unternehmensprofil. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzprojekte (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Ihr Unternehmen hat in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen (Softwarelizenzen zur kommunalen THG-Bilanzierung) an einen anderen Auftraggeber geliefert. Diese Leistungen sind mind. als eins der Referenzprojekte unter 2.4 mit anzugeben. Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten Beschreibung des Eignungskriteriums: BISKO-Zertifikat (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ihr Software-Tool besitzt ein gültiges BISKO-Zertifikat oder kann nachweisen sich aktuell im Zertifizierungsprozess zu befinden. Das BISKO-Zertifikat muss spätestens zum Zuschlag vorliegen. Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards Beschreibung des Eignungskriteriums: Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Ihr Unternehmen besitzt eine gültige Zertifizierung ISO 27001 - Information Security System oder gleichwertig. Dieses Zertifikat darf nicht älter als drei Jahre sein und muss bis zum Tag der Abgabe des Angebots Gültigkeit besitzen. Sollte eine (Re)Zertifizierung im Angebotszeitraum notwendig sein, so sichert der Bieter die (Re)Zertifizierung in diesem Zeitraum zu und reicht das Zertifikat bei Vorliegen umgehend nach. Bei Nichtvorlage bis zum Zeitpunkt des Zuschlags kann der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden. Des Weiteren bestätigt der Bieter, dass er sich im Falle einer Beauftragung im Vertragszeitraum zu einer regelmäßigen Rezertifizierung gemäß den Vorgaben der prüfenden Institution, spätestens jedoch alle drei Jahre, verpflichtet. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung des Eignungskriteriums: Weitere Referenzpojekte (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Es sind zwei (2) Referenzprojekte aus den letzten fünf (5) Jahren nachzuweisen. Hierfür sind ausschließlich die Formblätter ( Formblatt_Referenz ) zu nutzen und die folgenden Hinweise zu beachten. Für jede Referenz ist ein separates Formblatt auszufüllen. 5.1.11. Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice /CXS0Y51YTQVJMHXP/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YTQVJMHXP 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice /CXS0Y51YTQVJMHXP Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 21/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 70 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: - Ob eine Nachforderung erfolgt, wird im Einzelfall im Rahmen der Ermessensausübung entschieden. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - ITK Beschaffung (mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 202 Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15. Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem 5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Niedersachsen vertreten durch IT. Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT 8. Organisationen 8.1. ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen vertreten durch IT.Niedersachsen FG 24 - Zentrale Vergabestelle IT Registrierungsnummer: 000 Postanschrift: Göttinger Chaussee 259 Stadt: Hannover Postleitzahl: 30459 Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland E-Mail: FelixJohannes.Fiess@it.niedersachsen.de Telefon: 000 Internetadresse: https://vergabe.niedersachsen.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Federführendes Mitglied Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1. ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Land Rheinland-Pfalz vertreten durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Registrierungsnummer: 0000 Stadt: Mainz Postleitzahl: 55116 Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35) Land: Deutschland E-Mail: poststelle@mwtek.rlp.de Telefon: 000 Internetadresse: https://www.mwtek.rlp.de/ Rollen dieser Organisation: Beschaffer 8.1. ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa Registrierungsnummer: 00000 Stadt: Potsdam Postleitzahl: 14473 Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404) Land: Deutschland E-Mail: poststelle@mweke.brandenburg.de Telefon: 000 Internetadresse: https://mweke.brandenburg.de/ Rollen dieser Organisation: Beschaffer 8.1. ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Registrierungsnummer: t:04131153308 Postanschrift: Auf der Hude 2 Stadt: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131153308 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1. ORG-0005 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 10. Änderung Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : 02313378-4e69-47e9-84f2-0241e048d943-01 Hauptgrund für die Änderung : Aktualisierte Informationen Beschreibung : Die Vergabeunterlagen wurden im Rahmen der Bieterfragen und Antworten überarbeitet. Die Fristen wurden angepasst. 10.1. Änderung Abschnittskennung: PROCEDURE Beschreibung der Änderungen: Die Fristen wurden im Rahmen der Bieterfragen und Beantwortung V3 angepasst. Die neue Frist im Verfahren lautet: Angebotsöffnung: 21.09.2026 11:00 Uhr Im Rahmen der Bieterfragen und Beantwortung wurde das Dokument Bieterfragen_und_Beantwortung_V3.pdf neu hochgeladen. Im Zuge der Beantwortung wurden die Dokumente - 0_Anschreiben_von_IT_Niedersachsen_V2.pdf - A1_Angebotsschreiben_an_IT_Niedersachsen_V2.docx - C1_Vergabeunterlage_V3.pdf angepasst und neu hochgeladen. Änderung der Auftragsunterlagen am: 10/09/2026 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 605eb3f7-e060-4b28-8a8e-b121a2f3f068 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/09/2026 16:14:57 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch ABl. S Nummer der Ausgabe: 177/2026 Datum der Veröffentlichung: 14/09/2026 Referenzen: https://mweke.brandenburg.de/ https://vergabe.niedersachsen.de https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YTQVJMHXP https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YTQVJMHXP/documents https://www.mwtek.rlp.de/ http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202609/ausschreibung-631941-2026-DEU.txt -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de