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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Verwertung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushaltungen und sonstigen Herkunftsbereichen - DE-Jena
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Recycling von Siedlungsabfällen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
Dokument Nr...: 875072-2019 (ID: 2019101313552020142)
Veröffentlicht: 19.10.2019
*
  Verwertung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushaltungen und sonstigen Herkunftsbereichen der Stadt Jena
Öffentliche Ausschreibung nach  3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A
a) Auftraggeber:
Stadtverwaltung Jena, Kommunalservice Jena,
Löbstedter Straße 56,
07749 Jena,
Tel.: 03641/4989 0;
Fax: 03641/4989 105
E-Mail manuela.block@jena.de
b) Vergabeart: öffentliche Ausschreibung
c) Art und Umfang der Leistung: Verwertung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushaltungen und sonstigen
Herkunftsbereichen der Stadt Jena
d) Aufteilung in Lose: nein
Nebenangebote: nicht zugelassen
e) Ausführungsfrist: 01.01.2020  31.12.2020
f) Die Vergabeunterlagen können ab sofort per E-Mail, unter manuela.block@jena.de abgefordert werden.
g) Ablauf der Angebotsfrist: 19.11.2019, 10:00 Uhr. Die Angebote sind auf dem Postwege
oder direkt bei der unter a) angegebenen Stelle in einem verschlossenen, extra gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Das
Angebot kann nicht per Fax oder auf elektronischem Wege abgegeben werden.
h) Die Zahlungsbedingungen und die Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
i) Dem Angebot sind folgende Unterlagen beizufügen:
entweder:
 Angabe einer Präqualifikationsnummer über eine Präqualifikation nach VOL/A
 Referenzliste über ausgeführte Aufträge aus den letzten drei Jahren, die
nachweislich in Art und Umfang mit diesem Auftrag vergleichbar sind, nebst
Ansprechpartner
 ausgefüllte Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen  Ergänzende
Vertragsbedingungen  (EVB-ILO) (Anlage IV)
 Erklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (Anlage V)
 Erklärung gemäß  19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (Anlage VI)
 Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
oder:
 Angaben zur Rechtsform des Bieters und Firmenhauptsitz
 ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Anlage III)
 ausgefüllte Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen  Ergänzende
Vertragsbedingungen  (EVB-ILO) (Anlage IV)
 Erklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (Anlage V)
 Erklärung gemäß  19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (Anlage VI)
 Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind
oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind
die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten
Bescheinigungen der zuständiger Stellen innerhalb der
gesetzten Frist zu bestätigen.
j) Bindefrist: 31.12.2019
k) Hinweis zum Bieterrechtsschutz:
Der unter a) angegebene Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, gemäß  19 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz innerhalb einer Frist von
sieben Kalendertagen vor dem Vertragsschluss informieren. Gegen die beabsichtigte
Vergabeentscheidung besteht vor Ablauf der vorgenannten Frist die Möglichkeit der
Beanstandung, welche an den o.g. Auftraggeber zu richten ist. Hilft der o.g. Auftraggeber
der Beanstandung nicht ab, so wird er die Vergabekammer beim Thüringer
Landesverwaltungsamt (Nachprüfungsbehörde), Referat 250  Vergabeangelegenheiten,
Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, durch Übersendung des Vorgangs unterrichten.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund  19 Abs. 5 Thüringer Vergabegesetz für
Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde Kosten (Gebühren und Auslagen) zur
Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden.
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Kommunalservice-Jena/2019/10/3126531.html
Data Acquisition via: p8000000
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