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Ausschreibung: Druck und Lieferung der Briefwahlunterlagen zur Bürgerschaftswahl - DE-Hamburg
Fälschungssichere Druckerzeugnisse
Wahlformulare
Dokument Nr...: 875201-2019 (ID: 2019101910511213730)
Veröffentlicht: 19.10.2019
*
  Druck und Lieferung der Briefwahlunterlagen zur Bürgerschaftswahl 2020
VERGABEUNTERLAGEN
2019212816
Druck und Lieferung der Briefwahlunterlagen für die Bürgerschaftswahl
2020
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Behörde für Inneres und Sport -Polizei-
Mexikoring 33, 22297 Hamburg, Deutschland
10.10.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Aufforderung zur Angebotsabgabe
[national]................................................................................................... 3
Hamburgische Bewerbungsbedingungen (Stand:
10.2017)............................................................................. 4
Hamburgische Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand: 10.2017)................................................................ 6
Datenschutzerklärung
Vergabeunterlagen....................................................................................................... 8
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 13
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 16
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 18
i
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
10.10.2019
Maßnahme:
Verfahren: 2019212816 - Druck und Lieferung der Briefwahlunterlagen für die
Bürgerschaftswahl 2020
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und
für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2019212816
Maßnahme
Auftragsbezeichnung Druck und Lieferung der Briefwahlunterlagen für die Bürgerschaftswahl 2020
Auftragsbeschreibung Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde
für Inneres und Sport (ZVST)  organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg  beabsichtigt
im Auftrag des Landeswahlamtes den Abschluss eines Vertrages über den Druck und die Lieferung
von Briefwahlunterlagen für die Bürgerschaftswahl 2020.
VERFAHREN
Auftraggeber Behörde für Inneres und Sport -Polizei-
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort 20095 Hamburg
Leistungsart Lieferauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 21 Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote http://www.bieterportal.hamburg.de
Zulässige Signaturen Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Textform nach 126b
BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Kaufvertrag
Auf-/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene
Vorinformation
Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 10.10.2019
Verfahrensinformationen - 1/2
1
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 01.11.2019 23:59
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 07.11.2019 23:59:00
Bindefrist 31.01.2020
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn
Ende
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
http://www.bieterportal.hamburg.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als
Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 01.11.2019 23:59 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft
werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: http://www.bieterportal.hamburg.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht
beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das
Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur
Kenntnis nehmen.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
Öffentliche Ausschreibung Nr. 2019212816
Druck und Lieferung der Briefwahlunterlagen für die Bürgerschaftswahl 2020
Art der Leistung: Lieferauftrag
Ort der Leistung: Hamburg
Anforderung der Vergabeunterlagen: bis zum Ablauf der Angebotsfrist,
ausschließlich elektronisch
Frist für Bieterfragen: 01.11.2019 23:59
Ablauf der Angebotsfrist (Einreichungstermin): 07.11.2019 23:59:00
Ablauf der Bindefrist: 31.01.2020
geplanter Vertragsbeginn:
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen
und für Rechnung der Freien und Hansestadt Hamburg zu vergeben. Die Bewerbungsbedingungen
sind als Anlage beigefügt. Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen.
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen geben Sie Ihr Angebot ausschließlich mittels
der kostenlosen elektronischen Angebotsabgabe (eVergabe) ab und unterzeichnen Sie dieses mit
einer der zur Verfügung gestellten Signaturmethoden. Der Zugang zur eVergabe steht Ihnen im
Bieterportal unter www.bieterportal.hamburg.de zur Verfügung.
Die Angebote werden nicht verlesen, Bieter und Preise nicht bekannt gegeben. Bis zum
Einreichungstermin können die Angebote geändert werden. Vom Einreichungstermin an ist der
Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist (s.o.) an sein Angebot gebunden.
Zu dieser Ausschreibung werden nur Anfragen beantwortet, die über die Bieterkommunikation
("Kommunikation mit der Vergabestelle") der eVergabe innerhalb der Frist für Bieterfragen gestellt
werden. Auskünfte zur Leistungsbeschreibung und zum Vergabeverfahren werden ausschließlich
über die Bieterkommunikation der eVergabe erteilt.
Antworten werden dort zeitnah zur Verfügung gestellt und ggfs. für alle potentiellen Bieter
veröffentlicht. Die Auskünfte der Vergabestelle werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der
Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber akzeptiert die Einheitliche Europäische Eigenerklärung gem.  50 der
Vergabeverordnung (VgV).
Behörde für Inneres und Sport -Polizei-
VT21
Martina Rosenbach
3
FB 113; HmbBewBed; 10-2017 Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen
für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
vom 01.10.2017
 1
Allgemeines
(1) Der öffentliche Auftraggeber verfährt, sofern der jeweilige EUSchwellenwert
erreicht oder überschritten wird, nach dem Vierten
Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) sowie nach der
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung
- VgV) vom 12. April 2016 (BGBl. I, S. 624) in der
jeweils geltenden Fassung, ohne dass diese Vertragsbestandteil
werden.
(2) Sofern der EU-Schwellenwert unterschritten wird, verfährt der
Auftraggeber nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher
Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der
EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung  UVgO)
vom 2. Februar 2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1), ohne dass
diese Vertragsbestandteil wird.
(3) Diese Bewerbungsbedingungen gelten, soweit für das konkrete
Vergabeverfahren keine abweichenden Regelungen getroffen
werden. Für Teilnahmeanträge gelten diese Bedingungen
entsprechend.
(4) Die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen
dienen ausschließlich der Erstellung eines Angebotes für den
öffentlichen Auftraggeber. Die Verwendung für andere Zwecke
bedarf der Zustimmung. Sofern die Vergabeunterlagen nicht
frei im Internet verfügbar sind, ist der Inhalt der Vergabeunterlagen
vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat aber auf jeden
Fall  auch nach Beendigung der Angebotsphase  über die
ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen
dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.
Er hat hierzu auch die mit der Erstellung des Angebotes beschäftigten
Mitarbeiter sowie einbezogene Nachunternehmer
und Lieferanten zu verpflichten.
 2
Vollständigkeit der Vergabeunterlagen, Registrierung, Prüfung
(1) Nach Erhalt der Vergabeunterlagen hat der Bieter diese auf
Vollständigkeit zu prüfen. Sollte er unvollständige Unterlagen
erhalten haben oder inhaltliche Unstimmigkeiten feststellen,
hat er sich unverzüglich zur Aufklärung an die in den Vergabeunterlagen
angegebene Kontaktstelle zu wenden. Nachteile,
die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger
Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten
des Bieters. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass die
Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist seitens des öffentlichen
Auftraggebers korrigiert werden. Bieter sind selbst
dafür verantwortlich, dass sie ihr Angebot auf der Grundlage
der jeweils aktuellen Vergabeunterlagen abgeben.
(2) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen, so hat der
Bieter unverzüglich den öffentlichen Auftraggeber vor Angebotsabgabe
schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den
Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat.
 3
Abgabe der Angebote
(1) Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und muss
unterschrieben sein, sofern nichts anderes zugelassen wurde.
Bei der elektronischen Übermittlung der Angebotsdaten genügt
eine geeignete elektronische Signatur im Sinne von  53 VgV
bzw.  38 Abs. 6 UVgO.
(2) Für das Angebot sind ausschließlich die von dem öffentlichen
Auftraggeber elektronisch oder in Papierform zur Verfügung
gestellten Vordrucke zu verwenden. Nur sofern diese nicht
ausreichend sind, können Anlagen verwendet werden. Sofern
Anlagen verwendet werden müssen, ist im Vordruck des öffentlichen
Auftraggebers unter dem jeweiligen Gliederungspunkt
anzugeben, an welcher Stelle der Anlagen (Seitenangabe,
Gliederungspunkt u.ä.) die entsprechenden Informationen
zu finden sind. Die Anlagen sind eindeutig als zum Angebot
gehörig zu kennzeichnen. Unvollständige Angebote und solche,
zu denen keine oder nicht bedingungsgemäße Proben
oder Muster zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht sind
(falls gefordert), können ausgeschlossen werden.
(3) Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen
geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Änderungen
an den Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei
sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen
beinhalten, führt dies gemäß  57 Abs. 1 Nr. 4 VgV bzw.
 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO zum Ausschluss des Angebots.
(4) Jeder Bieter darf nur ein geltendes Angebot für jedes Vergabeverfahren
einreichen. Es ist insbesondere unzulässig, für die
ausgeschriebene Leistung nicht nur ein eigenes Angebot abzugeben,
sondern sich zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft
oder vergleichbar um den ausgeschriebenen Gesamtauftrag
zu bewerben. Für den Fall, dass ein Nachunternehmer
sich bei mehreren Bietern einbringen will, ist von den
Bietern und dem Nachunternehmer sicherzustellen, dass eine
Beeinträchtigung oder Verfälschung des Wettbewerbs ausgeschlossen
ist und keine schützenswerten Informationen weitergegeben
oder wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen
werden können. Dies gilt vor allem für die Gesamtangebote
und die zu Grunde liegenden Kalkulationen.
(5) Gemeinschaftliche Bieter haben mit dem Angebot eine von
allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall
und die Aufrechterhaltung derselben für die Dauer des
Vertrages erklärt ist,
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet
ist,
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei elektronischer Angebotsabgabe hat der für die Durchführung
des Vertrages bevollmächtigte Vertreter das Angebot mit
einer geeigneten elektronischen Signatur im Sinne von  53
VgV bzw.  38 Abs. 6 UVgO zu versehen. Die von allen Mitgliedern
unterschriebene Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
(6) Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Bieter vor
Abgabe eines Angebots die örtlichen Gegebenheiten in Absprache
mit dem jeweiligen Ansprechpartner des öffentlichen
Auftraggebers in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und
vom öffentlichen Auftraggeber unterschriebene Besichtigungsbestätigung
ist dem Angebot beizufügen.
(7) Für die Bearbeitung des Angebots werden keine Kosten erstattet.
 4
Angebotspreise
(1) Preise sind in Euro anzugeben.
(2) Die Leistungen können von dem öffentlichen Auftraggeber im
Ganzen oder nach Losen geteilt oder auch in den einzelnen
Losen geteilt vergeben werden. Ist eine Vergabe in Losen vorgesehen,
ist dem Bieter freigestellt, für sämtliche oder einzelne
Lose ein Angebot abzugeben, sofern in der Leistungsbeschreibung
keine andere Regelung getroffen wurde. Sollte die
Teilung in Lose eine Preisänderung bedingen, so ist sie im
Angebot zum Ausdruck zu bringen.
4
Seite 2 von 2
(3) Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze
usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag
ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes
am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
(4) Entspricht der im Angebot angegebene Gesamtbetrag nicht
dem Ergebnis der Multiplikation von Menge und Preis pro Einheit,
so ist immer der Preis pro Einheit maßgebend.
 5
Proben und Muster
(1) Soweit Proben und Muster gefordert werden, dürfen sie nicht
mit dem Namen der Firma oder anderen Kennzeichen des Bieters
versehen sein. Für die Auszeichnung dürfen nur die den
Vergabeunterlagen beigefügten Musterzettel verwendet werden.
Wenn diese nicht ausreichen, können weitere beim öffentlichen
Auftraggeber abgefordert werden. Bei elektronischer
Angebotsabgabe sind Musterzettel rechtzeitig beim öffentlichen
Auftraggeber abzufordern.
(2) Für Proben und Muster wird keine Vergütung gewährt. Die
nicht gewählten Proben und Muster können innerhalb von 14
Kalendertagen nach Ablauf der Bindefrist zurückgefordert werden,
soweit sie bei der Prüfung des Angebots nicht verbraucht
worden sind und der Wert pro Einheit 10 Euro übersteigt. Die
Kosten der Rückgabe trägt der Bieter. Danach werden die
Proben und Muster nicht mehr aufbewahrt.
 6
Nebenangebote
(1) Nebenangebote müssen, soweit sie zugelassen sind, auf
besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet
sein. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend.
(2) Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nicht etwas anderes
ergibt sind
 Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung
abweichen, auch ohne Abgabe eines
Hauptangebotes zugelassen. Wird eine Leistung angeboten,
die von den vorgesehenen Spezifikationen abweicht,
hat der Bieter bei der betreffenden Position in der Leistungsbeschreibung
auf eine Anlage zum Angebot hinzuweisen.
In dieser ist die abweichende Leistung eindeutig
zu beschreiben und die Gleichwertigkeit im Hinblick auf
Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit nachzuweisen;
 andere Nebenangebote (z.B. über Zahlungsbedingungen,
Gleitklauseln) nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
zugelassen.
 7
Eigenerklärung zur Eignung
(1) Vor der Vergabe öffentlicher Aufträge bei Lieferungen und
Leistungen ist von den Bewerbern oder Bietern eine Erklärung
(Eigenerklärung) darüber zu verlangen, dass sie die Eignungskriterien
erfüllen und ein Ausschluss vom Wettbewerb nach
 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB nicht erfolgt ist und keine Verfehlungen
im Sinne von  2 Abs. 2 des Gesetzes zur Einrichtung eines
Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom
17. September 2013 (HmbGVBl. 2013, S. 417) vorliegen, die
einen Ausschluss vom Wettbewerb rechtfertigen könnten. Ferner
haben Bieter und Bewerber zu erklären, dass kein Eintrag
im gemeinsamen Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs
der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein oder in vergleichbaren
Registern anderer Bundesländer erfolgt ist.
(2) Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen werden,
wenn die Erklärung nicht rechtzeitig vorgelegt wird oder unzutreffende
Erklärungen abgegeben werden.
 8
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Der öffentliche Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärung eine Auskunft aus
dem Gewerbezentralregister ( 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt
für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen
Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres
Herkunftslandes gefordert.
Dies gilt bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge nach
VgV bzw. UVgO bei einer Auftragssumme ab 25.000 Euro (ohne
Umsatzsteuer) in den Bereichen
 Gebäudereinigungsgewerbe
 Personen- und Gütertransportgewerbe
 Bewachungs- und Ordnungsgewerbe
 Entsorgungsgewerbe
 Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen
 Winterdienst,
sowie bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen nach VgV
oder UVgO, bei Zweifeln an der Eignung.
 9
Register zum Schutz des fairen Wettbewerbs
(1) Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, vor Entscheidungen
über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie
von Planungsleistungen ab einem Auftragswert von 25.000
Euro ohne Umsatzsteuer bei der zentralen Informationsstelle
(ZIS) abzufragen, inwieweit Eintragungen im Register zum
Schutz fairen Wettbewerbs (Register) zu den für einen Zuschlag
vorgesehenen Bietern, deren Geschäftsführungen, Bewerbern
sowie potenziellen Auftragnehmern vorliegen, soweit
im Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen
Wettbewerbs (GRfW) vom 17. September 2013
(HmbGVBl. 2013, S. 417) nichts anderes bestimmt ist.
(2) Bei Bietergemeinschaften ist jedes Einzelunternehmen und
deren Geschäftsführung abzufragen.
(3) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, diese Nachfragen
auch auf etwaige Nachunternehmer zu erstrecken.
(4) Unterhalb der in Abs. 1 genannten Wertgrenze ist der öffentliche
Auftraggeber berechtigt, eine Registerabfrage entsprechend
Abs. 1 durchzuführen.
(5) Bieter bzw. Bewerber müssen einwilligen, im potenziellen
Auftragsfall für die Abfrage beim Register personenbezogene
Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der verantwortlich
handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche
Vertreter) zu benennen, sowie die Zustimmung dieser
Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen
Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung
kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmer an der
Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, ist auch von diesen
eine gleichlautende Einwilligung sowie deren Zustimmung einzuholen,
die erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber
weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen
und Zustimmungen werden Nachunternehmer vom öffentlichen
Auftraggeber abgelehnt.
Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der
Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz zur Einrichtung eines
Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW).
 10
Losentscheid
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, bei wertungsgleichen
Angeboten das Los entscheiden zu lassen.
5
Hamburgische Zusätzliche Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen
(HmbZVB-VOL/B)
vom 01.10.2017
FB 113; HmbZVB-VOL/B; 10-2017 Seite 1 von 2
Hinweis:
Die Paragrafenangaben beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B) - Fassung 2003 - (Bundesanzeiger Nr. 178 a vom 23. September 2003).
1. Art und Umfang der Leistungen
(zu  1 VOL/B)
(1) Die angebotenen Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer.
Diesen Festpreisen wird die Umsatzsteuer in der
jeweils geltenden Höhe hinzugesetzt.
(2) Durch die vereinbarten Preise sind im Zweifel sämtliche
Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Nebenleistungen
wie die Erstellung von Betriebs-, Bedienungs-,
Gebrauchsanweisungen und dgl. in deutscher Sprache,
der Transport (inkl. Verpackung, Versicherung und Anlieferung
an den bestimmungsgemäßen Leistungsort), das
Aufstellen bzw. Installieren vor Ort und sonstige Kosten
und Lasten wie Patentgebühren und Lizenzvergütungen
abgegolten.
2. Änderungen der Leistung
(zu  2 VOL/B)
Wird bei Änderung der Leistung oder anderen Anordnungen
des Auftraggebers eine erhöhte Vergütung beansprucht, so
muss der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich
vor der Ausführung, möglichst der Höhe nach, schriftlich anzeigen.
3. Mehr- oder Minderleistungen
(zu  2 Nr. 3 VOL/B)
(1) Soweit Preise je Einheit vereinbart sind, ist bei marktgängigen,
serienmäßigen Erzeugnissen der Auftragnehmer
auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, ohne Änderung
der vertraglichen Einheitspreise Mehrleistungen bis
zu 10 v.H. der im Auftrag festgelegten Mengen zu erbringen
oder mit einer Minderung bis zu 10 v.H. einverstanden
zu sein.
(2) Absatz 1 gilt nicht bei Minderleistungen, wenn nach Mengen
gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam gebunden
sind.
4. Ausführungsunterlagen
(zu  3 und 4 Nr. 1 VOL/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden,
die vom Auftraggeber ausdrücklich als zur Ausführung
bestimmt gekennzeichnet sind. Die Verantwortung und Haftung
des Auftragnehmers nach dem Vertrage, insbesondere
nach  4 Nr. 1 Absatz 1 und  14 VOL/B, werden hierdurch
nicht eingeschränkt.
5. Ausführung der Leistung
(zu  4, 10 VOL/B)
(1) Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des
Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen einschließlich
der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw.
auf den Aufbaustellen  auch während der Arbeitsruhe
ist auch dann Sache des Auftragnehmers, wenn sich diese
Gegenstände auf den Grundstücken oder in den Räumen
des Auftraggebers befinden.
(2) Der Auftragnehmer hat die ihm zur Ausführung der Leistung
übergebenen Gegenstände vor unbefugtem Gebrauch
zu schützen.
(3) Hat der Auftraggeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Schadensersatz
zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer
zu, soweit der Schaden durch Verschulden des
Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht
worden ist. Hat ein Verschulden des Auftraggebers oder
seiner Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, so findet für den
Ausgleich  254 BGB entsprechend Anwendung.
(4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens zum
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Ziff. 11 Absatz 3) das
volle uneingeschränkte Eigentum an dem geleisteten
bzw. gelieferten Gegenstand zu verschaffen. Die Verschaffung
erfolgt frei von Rechten Dritter.
(5) Die Gegenstände sind an die von der Empfangsstelle
bezeichneten Räume bzw. auf die Grundstücksteile (Leistungsort)
zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein
beizufügen, der die Bestellscheinnummer, das Geschäftszeichen,
die Warenbezeichnung und den Liefertag enthält.
(6) Bei Lieferungen müssen die zu liefernden Geräte den
zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Gesetzen, Normen
und Standards entsprechen, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz
(Gesetz über die Bereitstellung von
Produkten auf dem Markt (BGBl. I 2011, S. 2179)) in der
jeweiligen Fassung.
(7) Der Auftraggeber kann sich von der vertragsgemäßen
Ausführung der Leistungen unterrichten.
6. Nachunternehmer
(zu  4 Nr. 4 VOL/B)
Sind im Angebot Nachunternehmer oder Bezugsquellen angegeben,
so darf sie der Auftragnehmer nicht ohne vorherige
Zustimmung des Auftraggebers wechseln.
7. Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren
(zu  8 Nr. 1 VOL/B)
Wird die Eröffnung des Insolvenz- oder eines vergleichbaren
gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers
beantragt, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich
mitzuteilen.
8. Kündigung oder Rücktritt
(zu  8 Nr. 2 VOL/B)
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger
Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn
der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers
mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der
Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihnen nahe
stehenden Personen oder in ihrem Interesse einem
Dritten Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen
Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen
von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für
ihn tätig sind.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger
Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn
der Auftragnehmer selbst oder vermittelt durch von ihm
eingesetzte Nachunternehmer schuldhaft gegen ihm obliegende
Anforderungen oder Verpflichtungen nach  3,
3a, 5 oder 10 HmbVgG verstößt.
9. Vertragsstrafe
(zu  11 VOL/B)
(1) Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die aus  3, 3a, 5
und 10 HmbVgG resultierenden Verpflichtungen ist der
Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet.
Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß bis zu 1 v.H. der
Abrechnungssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung
der Vertragsstrafe nach S. 1 auch dann verpflichtet, wenn
der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
zu vertreten ist.
(2) Ergänzend vereinbarte Vertragsstrafen für die Überschreitung
von Ausführungsfristen bleiben unberührt. Hiervon
wiederum bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche
wegen der Überschreitung von Ausführungsfristen
unberührt; die Vertragsstrafen nach diesem Absatz 2
werden jedoch auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet.
6
Seite 2 von 2
(3) Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge
wird auf insgesamt 5 v.H. der Abrechnungssumme begrenzt.
(4) Der Anspruch auf Vertragsstrafe erlischt erst, wenn die
Schlusszahlung ohne Vorbehalt geleistet wird.
10. Güteprüfung
(zu  12 VOL/B)
(1) Proben und Muster zu berücksichtigten Angeboten bleiben
bis zur Vertragserfüllung als für die Lieferung verbindliche
Qualitätsmuster bei der Vergabestelle. Diese müssen
der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Beschaffenheit
entsprechen. Bis zu einem Wert von
10 Euro / Einheit werden sie, wenn sie nicht vom jeweiligen
Vertragspartner innerhalb einer Frist von einem Monat
nach Vertragsablauf abgeholt oder zurückgefordert
worden sind, von der Vergabestelle ohne Berechnung
übernommen.
(2) Die Kosten der Rücksendung trägt der Auftragnehmer. Ab
einem Wert von 10 Euro/Einheit werden die Proben und
Muster nach Vertragsablauf in Absprache mit dem Vertragspartner
entweder von der letzten Teillieferung abgesetzt,
gegen Empfangsbestätigung wieder ausgehändigt
bzw. im Ausnahmefall auf Kosten des Eigentümers zurückgesandt
oder anderen Dienststellen der Freien und
Hansestadt Hamburg (FHH) überlassen.
(3) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte
Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch
entstandenen Kosten erstattet. Stellt sich bei der Güteprüfung
jedoch heraus, dass die gelieferten Waren nicht den
Bedingungen entsprechen, so sind etwaige Kosten für die
Güteprüfung vom Auftragnehmer zu tragen. Die durch die
Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren
werden dann nicht vergütet.
11. Abnahme, Gefahrübergang
(zu  13 VOL/B)
(1) Bei Aufbauleistungen hat der Auftragnehmer die Abnahme,
ggf. auch Teilabnahme, rechtzeitig in Textform zu
beantragen.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen:
a) bei Lieferungen mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung,
b) bei Aufbauleistungen 12 Werktage nach Eingang des
in Textform gestellten Antrages auf Abnahme, soweit
der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigert.
(3) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über:
a) bei Lieferungen mit der Entgegennahme durch die
Empfangsstelle,
b) bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
12. Verjährungsfrist für Mängelansprüche
(zu  14 VOL/B)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang
(Ziff. 13). Bei wiederkehrenden Leistungen ist die
Einzelleistung maßgeblich.
13. Aufstellung der Rechnungen
(zu  15 VOL/B)
(1) Die Rechnung ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Die zweite Ausfertigung ist als Zweitschrift deutlich
kenntlich zu machen.
(2) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit
dem Angebot mit den Festpreisen ohne Umsatzsteuer
aufzustellen. Von den Festpreisen sind alle vereinbarten
Nachlässe, Skonti usw. abzuziehen. Zu dem verbleibenden
Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die
Umsatzsteuer am Schluss der Rechnung in einem Betrag
gesondert hinzusetzen und der geforderte Rechungsbetrag,
der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.
(3) Für selbstständige Teilleistungen (Teillieferungen) können
nach Vereinbarung Teilrechnungen eingereicht werden.
(4) Soweit Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart sind,
sind in den Rechnungen hierüber der zutreffende Steuersatz
und die darauf entfallende Umsatzsteuer offen auszuweisen.
Diese Steuerbeträge sind in der Schlussrechnung
vom Gesamtbetrag der Umsatzsteuer wieder abzusetzen.
14. Zahlungsweise, Abtretung, Aufrechnung
(zu  17 VOL/B)
(1) Skontofristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der
Rechnungen (Eingangsstempel der zuständigen Empfangsstelle),
jedoch
a) bei Aufbauleistungen nicht vor dem Tage der Abnahme
b) bei allen anderen Leistungen nicht vor dem Tage der
Erfüllung.
(2) Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich bargeldlos auf
ein in der Rechnung angegebenes Konto gezahlt.
(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, mit allen Gegenforderungen
- auch aus anderen Rechtsverhältnissen - aufzurechnen.
Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit
nach  387 BGB willigt der Auftragnehmer ein, dass
Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder der
FHH an den Auftragnehmer gegen Forderungen des Auftragnehmers
an eine dieser Körperschaften aufgerechnet
werden, gleichviel ob er die Lieferungen oder Leistungen
allein übernommen hat oder als gesamtschuldnerisch haftendes
Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft.
15. Sicherheitsleistung (zu  18 VOL/B)
(1) Ist für die Ausführung der Verträge und die Durchsetzung
von Mängelansprüchen eine Sicherheit vereinbart, so beträgt
sie 5 v.H. der Abrechnungssumme. Sicherheitsbeträge
werden auf volle 10,-- Euro nach unten abgerundet.
(2) Wird die Sicherheit nicht binnen 12 Werktagen nach
Zuschlagserteilung geleistet, so werden von jeder Abschlagszahlung
10 v.H. einbehalten, bis 5 v.H. der Gesamtabrechnungssumme
erreicht sind. Werden Abschlagszahlungen
nicht geleistet, so wird der Sicherheitsbetrag
von der Abrechnungssumme einbehalten.
(3) Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für
Mängelansprüche freigegeben, wenn während dieser
Frist keine Mängel der Leistungen festgestellt werden.
Werden vor Ablauf der Frist Mängel festgestellt, so bleibt
die Sicherheit bis zur Beseitigung der Mängel gesperrt.
16. Streitigkeiten
(zu  19 VOL/B)
(1) Bei Meinungsverschiedenheiten ist zunächst die Entscheidung
der für die Abnahme der Leistung zuständigen
Stelle herbeizuführen. Die Entscheidung gilt als anerkannt,
wenn der Auftragnehmer nicht binnen eines Monats
hiergegen beim Auftraggeber schriftlich Einwendungen
erhebt.
(2) Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen
Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in
deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich.
Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache.
(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang
mit dem Auftragsverhältnis ist Hamburg.
17. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers,
insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen, Angaben
über Erfüllungsort und Gerichtsstand, gelten nur dann, wenn
sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen
sind und den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
nicht widersprechen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Auftragnehmers Änderungen oder Ergänzungen an
den Vergabeunterlagen beinhalten, führt dies gemäß  42
Abs. 1 Nr. 4 Unterschwellenvergabeordnung  UVgO bzw.
 57 Abs. 1 Nr. 4 Vergabeverordnung  VgV zum Ausschluss
des Angebots vom Vergabeverfahren.
7
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Mexikoring 33
22297 Hamburg
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14
der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
für Vergabeverfahren
Vorwort
Die Vergabestellen (VSt) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vergeben öffentliche Aufträge
und Konzessionen gemäß  97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
bzw. gemäß  2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge
unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung  UVgO) im
Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. Im Rahmen dieser Vergabeverfahren
und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten
von Bietern, Bewerbern und Vertragspartnern.
Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche
Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.
Das Verarbeiten personenbezogener Daten durch die VSt bedeutet, dass sie diese Daten zum
Beispiel erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.
Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden,
bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über
Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden
können.
Inhaltsverzeichnis
1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? ...................................................................... 2
2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?
................................................................................................. 2
3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten
verarbeitet?
................................................................................................................................
........... 2
4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? .............................................................. 3
5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden? ............... 3
6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? .................................................................................. 4
7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? ....................................... 4
8
2
1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist die jeweilige Behörde, in welche
die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kontaktdaten:
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
Polizei  VT21
Mexikoring 33
22297 Hamburg
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de
Tel.: +49 40 4286 - 69210
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließlich
über die Bieterkommunikation der E-Vergabe gestellt werden dürfen und auch nur über
diese beantwortet werden.
2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?
Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist:
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres und Sport / Polizei
Heiner Gensch
Postanschrift: Steindamm 82 , 20099 Hamburg
E- Mail: Datenschutz-Polizei@polizei.hamburg.de
3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen
Daten verarbeitet?
Für die Beteiligung als Bieter oder Bewerber am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung
der daraus resultierenden Verträge durch die VSt werden personenbezogene Daten benötigt.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren
und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses ist. Unvollständige
Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die erhobenen Daten
werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Bietern/Bewerbern/Vertragspartnern
und der Vergabestelle, die Durchführung der Angebotswertung, insbesondere die Überprüfung der
Bietereignung, sowie die spätere Vertragsabwicklung verwendet.
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von
Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchführung erhoben und
verarbeitet.
Die Erhebung erfolgt im Bieterportal bei der Registrierung sowie im Rahmen der Angebotsabgabe.
Darüber hinaus werden im Einzelfall auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit
diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden
beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbezentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte
von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.
Die Erhebung personenbezogener Daten bei der Registrierung im Bieterportal ist erforderlich, um
ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessenbekundung abzugeben. Einzelheiten zu
den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt Datenschutz
9
3
auf der Startseite des Bieterportals (www.bieterportal.hamburg.de). Zudem sind bei Abgabe eines
Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Interessenbekundung ggf. weitere personenbezogene
Daten anzugeben.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e
i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und	58 LHO sowie  4 HmbDSG, dem GWB, der VgV und der UVgO
u. a.
4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
 Identifikations- und Kontaktangaben,
zum Beispiel Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unternehmens,
Nummer des Eintrags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer
 Angaben zur Überprüfung der Bietereignung
zum Beispiel werden im Rahmen der Eignungsprüfung u.a. auch Daten zur Überprüfung von
Referenzen und / oder teilweise die Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der eingesetzten
Mitarbeiter/innen u.ä. erhoben
 Erhebung von Daten bei Dritten
Darüber hinaus werden auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich
zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden
beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbezentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte
von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.
5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?
Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche
oder nicht-öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Übermittlung
gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Vertragsdurchführung
werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben:
 Dienststellen der FHH
Bei Rahmenvereinbarungen werden die laut Vertrag jeweils abrufberechtigten Dienststellen
(i.d.R. die Kernverwaltung sowie die Hochschulen und teilweise öffentliche Unternehmen) mittels
Rundschreiben über das Ergebnis der Ausschreibung informiert und zum Abruf aus dem
Vertrag verpflichtet. Hierbei werden der Name des erfolgreichen Bieters, der Name des zuständigen
Ansprechpartners sowie die Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) an die
Dienststellen übermittelt.
 Vergabekammern/Gerichte
Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger rechtlicher Streitigkeiten
verpflichtet, die vollständige Vergabeakte gegenüber der Vergabekammer oder dem
zuständigen Gericht vorzulegen. Zudem können auch Bieter im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens
Akteneinsicht verlangen. Es erfolgt jedoch in diesen Fällen eine Schwärzung der
personenbezogenen Daten sowie der Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse der übrigen Bieter.
10
4
6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen bestimmten Löschfristen, die
sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, wonach Daten nur solange aufbewahrt werden
dürfen, wie dies für die Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen unserer im öffentlichen Interesse
liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforderlich
ist. Maßgeblich hierfür sind unter anderem die gesetzlichen Verjährungsfristen nach
195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung
und Rechnungslegung (VV zu  70 bis 72 und 74 bis 80 LHO  VV-ZBR (Zahlungen,
Buchführung, Rechnungslegung.
7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben
sich aus den Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO.
 Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie vom Verantwortlichen Auskunft
über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag
sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
 Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine
Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichtigung
der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen.
 Recht auf Löschung/Recht auf Vergessenwerden (Artikel 17 DSGVO)
Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen
Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen
Daten verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen
Vergabestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen
noch benötigt werden.
 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung
der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
 Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich
aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen
Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden,
wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen
kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
 Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO)
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen
Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde
Beschwerde einlegen. Dies ist die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit.
11
5
Die entsprechenden Kontaktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz
und Informationsfreiheit lauten:
Haus-/Postanschrift:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Str. 22
20459 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54  40 40
E-Fax: (040) 4 279  11 811
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
12
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
10.10.2019
Verfahren: 2019212816 - Druck und Lieferung der Briefwahlunterlagen für die
Bürgerschaftswahl 2020
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
21 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Weiße Versandtaschen Öffnung
"oben" (Leistungsbeschreibung
Ziffer 2.2)
USt. [%]
19%
Menge
445.000,00
Einheit
Stück
Die Entscheidung, welche Variante genutzt werden soll (Pos. 1 oder Pos.
2), wird mit Zuschlagserteilung bekanntgegeben.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 445.000,00
Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
2 Weiße Versandtaschen Öffnung
"Seite" (Leistungsbeschreibung
Ziffer 2.2)
USt. [%]
19%
Menge
445.000,00
Einheit
Stück
Die Entscheidung, welche Variante genutzt werden soll (Pos. 1 oder Pos.
2), wird mit Zuschlagserteilung bekanntgegeben.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 445.000,00
Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
3 Rote Wahlbriefumschläge
(Leistungsbeschreibung Ziffer2.3) USt. [%]
19%
Menge
445.000,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 445.000,00
Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
4 Blaue Stimmzettelumschläge
(Leistungsbeschreibung Ziffer 2.4) USt. [%]
19%
Menge
445.000,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 445.000,00
Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
5 Merkblätter (Leistungsbeschreibung
Ziffer 2.5) USt. [%]
19%
Menge
445.000,00
Einheit
Stück
Einzelpreis
[EUR]
Gesamtpreis
[EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/3
13
................
pro 445.000,00
Stück
6 Kosten für evtl. redaktionelle
Änderungen (je Änderungsauftrag)
(Leistungsbeschreibung Zifffer 3.2)
optional für Bieter
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis
[EUR]
................
7 Kosten für evtl. erforderlichen
Testlauf (Leistungsbeschreibung
Ziffer 3.2)
optional für Bieter
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis
[EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 2/3
14
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
10.10.2019
Verfahren: 2019212816 - Druck und Lieferung der Briefwahlunterlagen für die
Bürgerschaftswahl 2020
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 3/3
15
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
10.10.2019
Verfahren: 2019212816 - Druck und Lieferung der Briefwahlunterlagen für die
Bürgerschaftswahl 2020
EIGNUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/2
16
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
10.10.2019
Verfahren: 2019212816 - Druck und Lieferung der Briefwahlunterlagen für die
Bürgerschaftswahl 2020
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 2/2
17
Name Dateiname Größe MIME-Type
01_Leistungsbeschreibung 01_Leistungsbeschreibung.pdf 187,60 KB application/pdf
02_Eigenerklärungen 02_Eigenerklärungen.pdf 492,28 KB application/pdf
03_Anlage 1_weiße Versandtasche_MUSTER-1.PDF 03_Anlage 1_weiße Versandtasche_MUSTER-1.PDF.pdf 23,28 KB application/pdf
04_Anlage 2_roter Umschag_MUSTER.PDF 04_Anlage 2_roter Umschag_MUSTER.PDF.pdf 321,56 KB application/pdf
05_Anlage 3_blauer Umschlag_MUSTER-1.PDF 05_Anlage 3_blauer Umschlag_MUSTER-1.PDF.pdf 78,06 KB application/pdf
06_Anlage 4_ Merkblatt_MUSTER.PDF 06_Anlage 4_ Merkblatt_MUSTER.PDF.pdf 591,88 KB application/pdf
18
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Polizei-Hamburg/2019/10/3131731.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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