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Ausschreibung: Lieferung von Kopierpapier - DE-Freiburg im Breisgau
Schreibpapier
Druckpapier
Fotokopierpapier
Dokument Nr...: 875295-2019 (ID: 2019101910512313811)
Veröffentlicht: 19.10.2019
*
  Lieferung von Kopierpapier für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
VERGABEUNTERLAGEN
2019004945
Lieferung von Kopierpapier für den Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße 2, 79104 Freiburg im Breisgau, Deutschland
15.10.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
631_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots
........................................................................................... 3
Angebotsaufkleber-Ausschreibung_BA1.............................................................................................
............. 7
633_UVgO_Angebotsschreiben_ohne_Losen...........................................................................................
...... 8
124_Eigenerklaerung_Eignung_Liefer_Dienstleistung
.................................................................................... 10
233_Verzeichnis_Nachunternehmerleistungen.......................................................................................
......... 13
234_Erklaerung_Bietergemeinschaft
............................................................................................................... 14
248_Erklaerung_zur_Verwendung_von_Holzprodukten.................................................................................
. 15
634_Besondere_Vertragsbedingungen_Liefer-Dienstleistungen.....................................................................
16
634-1 - Weitere Besondere Vertragsbedingungen allgemein
.......................................................................... 18
635_Zusaetzliche_Vertragsbedingungen_Liefer-Dienstleistungen..................................................................
19
14_ltmg_merk_verpflichtungserklaerung_2019
............................................................................................... 20
14_ltmg_muster_AEntG_2019.......................................................................................................
.................. 29
14_ltmg_muster_mindestentgelt_2019
............................................................................................................ 31
14_ltmg_muster_vertragsbedingungen_2019.........................................................................................
......... 33
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 37
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 42
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 44
i
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für
Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2019004945
Maßnahme Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg
Auftragsbezeichnung Lieferung von Kopierpapier für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Auftragsbeschreibung jährlicher Bedarf von Kopierpapier im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald sowie den
kreisangehörigen Einrichtungen und Schulen in Kreisträgerschaft.
VERFAHREN
Auftraggeber Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Auftraggebertyp Öffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort 79104 Freiburg
Leistungsart Lieferauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
30197620-8 Schreibpapier
30197630-1 Druckpapier
30197643-5 Fotokopierpapier
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e)
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge kann elektronisch oder nicht elektronisch
erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-e vergabe.de
Zulässige Signaturen Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Textform nach 126b
BGB
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart < Keine Angabe >
Auf-/Abgebotsverfahren Standard
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene Vorinformation Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 17.10.2019
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 12.11.2019 23:59
Eröffnungstermin
(nur VOB)
Angebotsfrist 19.11.2019 09:00:00
Bindefrist 19.12.2019
Versand Vorabinformation
1
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.01.2020
Ende 31.12.2021
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://portal.deutsche-e vergabe.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff
suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 12.11.2019 23:59 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-e vergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß UVgO)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017)
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017)
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
246 Aufträge für Gaststreitkräfte
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625 NATO Infrastrukturbauten
An
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße 2
79104 Freiburg im Breisgau
Deutschland
19.11.2019 09:00:00
19.12.2019
009/2012 Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg
2019004945 Lieferung von Kopierpapier für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Merkblatt für die Abgabe Verpflichtungserklärung nach LTMG
Anlage Leistungsbeschreibung Text Papier 2020
Besondere Vertragsbedingungen LTMG
3
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
124_LD Eigenerklärung zur Eignung
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung  Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt
elektronisch über die Vergabeplattform
in Textform unter nachstehender Anschrift:
Stelle Tel.
Fax
Straße E-Mail
PLZ/Ort
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000  für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Anlage: Exceltabelle Leistungsverzeichnis
Verpflichtungserklärung für öff. Aufträge/ Verpflichtungserköärung Mindestentgelt
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg
Exceltabelle Leistungsverzeichnis
Zertifikate zur Berücksichtigung der Nachhaltigkeit/ Umweltkriterien
4
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 3 von 4
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) -
ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H.
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
5
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 4 von 4
7 Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform.
elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel.
elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel.
schriftlich.
8 Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die
Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem
geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der
Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und
zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende
Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Maßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9 Nachprüfungsstelle
10
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Poststelle, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg
009/2012 Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg
2019004945 Lieferung von Kopierpapier für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Regierungspräsidium Freiburg
79083 Freiburg
6
Angebotsaufkleber
Bitte schneiden Sie den Angebotsaufkleber aus und kleben diesen auf den
verschlossenen Briefumschlag!
Ausschreibungsunterlagen!
Nicht öffnen, sondern
ungeöffnet dem Empfänger
zuleiten!
- Sofort zustellen -
Angebotsfrist (Datum/Uhrzeit):
Angebot für:
Absender/in:
In zwei Schritten zur elektronischen Angebotsabgabe:
Schritt 1: Bieterassistent über www.deutsche-evergabe.de aufrufen
Schritt 2: Angebot elektronisch bearbeiten und abgeben
Bitte beachten:
Die Abgabe der Angebote ist nur in der Stadtstraße 2 möglich.
Die Eröffnung der Angebote findet zu einem späteren Zeitpunkt in der
Berliner Allee 1, Raum G1-110 statt (siehe Vergabeunterlagen).
1199..1111..22001199 09:00:00
2019004945
Lieferung von Kopierpapier für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße 2
LRA Breisgau-Hochschwarzwald, FB 140 / Beschaffung
79104 Freiburg
Poststelle
7
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters
(Firmenname lt. Handelsregister)
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht
BImA-Nummer
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie
den geforderten Angaben und Erklärungen
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden
124 LD Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße 2
79104 Freiburg im Breisgau
Deutschland
009/2012 Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg
2019004945 Lieferung von Kopierpapier für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
8
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 2
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung
beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote %
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen  Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass
 ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
 ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
 mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes
sind.
 das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen
des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von
mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
 falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
 ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme
dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn,
ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss,
nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen,
wird das Angebot ausgeschlossen.
9
124_LD
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 3
Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren
Maßnahmennummer Vergabenummer
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren
Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren
Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog
Maßnahme
Leistung
Bewerber
Bieter
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
Nachunternehmer
anderes Unternehmen
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den
letzten fünf Jahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges Bestätigung des
Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur
Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten fünf
Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich
benennen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
 zutreffendes ankreuzen
009/2012 2019004945
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg
Lieferung von Kopierpapier für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
10
124_LD
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 3
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin nicht zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet.
Ich bin eingetragen bei:
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass
keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B.
wirksames Berufsverbot ( 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a StPO), wirksame
Gewerbeuntersagung ( 35 GewO), Verstoß gegen  81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil
innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der
Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender
Stellung wegen
Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung
oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise
dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach  89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu
begehen ( 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ( 108e StGB), Artikel 2  2
des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen ( 129 StGB),
Bildung terroristischer Vereinigungen ( 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland ( 129b StGB), Menschenhandel ( 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels ( 233a
StGB), Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 253 StGB), Geldwäsche
( 261 StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265 b StGB),
Untreue ( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen
( 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB),
wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im
geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), Brandstiftung ( 306 StGB), Baugefährdung ( 319 StGB),
Gewässer- und Bodenverunreinigung ( 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen
( 326 StGB), Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Bestechung ( 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit
 335a StGB
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine
Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten
gleich.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500
belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.  150a GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern.
11
124_LD
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 3 von 3
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen1 vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers
vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden
müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht
vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)2
1 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
2 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
12
233
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Bieter Vergabenummer Datum
Baumaßnahme
Leistung
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer
auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die
Namen der Nachunternehmer:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens
Mein/Unser Betrieb
ist auf die Leistung
eingerichtet
2019004945
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg
Lieferung von Kopierpapier für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
13
234
(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
VHB - Bund - Ausgabe 2016 Seite 1 von 1
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer Baumaßnahme
Vergabenummer Leistung
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der bevollmächtigte
Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme
der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte
Erklärung
abzugeben.
009/2012 Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg
2019004945 Lieferung von Kopierpapier für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
14
248
(Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Bieter Vergabenummer Datum
Baumaßnahme
Leistung
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Alle zu verwendenden Holzprodukte sind nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert oder erfüllen die für
das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln.
Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind.
Als Nachweis werde ich das Produktkettenzertifikat (CoC-Zertifikat ) meines Unternehmens vorlegen.
Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach
zertifiziert sind.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige
Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - ist durch eine Prüfung vom Thünen-Institut in
Hamburg (TI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht.
Als Nachweis werde ich das Zertifikat einschließlich des Prüfergebnisses vorlegen.
Ich werde Holzprodukte verwenden, die die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC
oder PEFC einzeln erfüllen und hierüber einen Einzelnachweis vorlegen.
Der Einzelnachweis ist eine von
1. einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer
(Sachgebiete Tischler und Zimmerer) oder der Industrie- und Handelskammer (Sachgebiete Holz
und Holzbau)
oder
2. einem akkreditierten Zertifizierungsdienstanbieter, der hinsichtlich Zertifizierung der nachhaltigen
Waldbewirtschaftung und Produktkette akkreditiert ist,
ausgestellte Dokumentation, die belegt, dass das eingesetzte Holz bzw. die Holzprodukte aus FSC-
/PEFC-zertifizierten oder gleichwertigen nachhaltigen Beständen stammen und die nachfolgenden
Kriterien erfüllt:
 Mengenmäßiger Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (laufende Meter, Fläche,
Volumen, etc.)
 Zeitlicher Bezug der Bestellung und Lieferung zum Auftrag
 Inhaltlicher Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (z.B. Art des Holzes bzw.
des/der Produkte(s)
Ich werde alle für die Leistung benötigten Holzprodukte/Holzbauteile von einem FSC- oder PEFCzertifizierten
Unternehmen direkt für diesen Auftrag erwerben.
Als Nachweis werde ich der Bauüberwachung den Lieferschein mit mindestens folgenden Angaben:
Baumaßnahme, FSC- und/oder PEFC-Aussage zu den Holzprodukten/Holzbauteilen,
Zertifizierungsnummer des Verkäufers, Lieferdatum, Art und Menge der Holzprodukte/Holzbauteile
vorlegen.
Ich werde bei
 Bauleistungen vor dem Einbau des Holzes bzw. der Holzprodukte
 Lieferleistungen bei der Anlieferung des Holzes bzw. der Holzprodukte
den jeweiligen Nachweis im Original vorlegen.
2019004945
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg
Lieferung von Kopierpapier für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
15
634
(Besondere Vertragsbedingungen	Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
Vergabenummer
Maßnahme
Leistung
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die  beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur
mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom
beauftragten Architekten/Ingenieur getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
Ort
Gebäude
Raum
3 Ausführungsfristen
Anlieferung
Ende der Ausführung
folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
4 Vertragsstrafen ( 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
für jede vollendete Woche Prozent
für jeden Werktag Prozent
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der
Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der
den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer)
begrenzt.
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine
(Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist
für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen ( 15)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
-fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.
2019004945
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 2, 79104 Freiburg
Lieferung von Kopierpapier für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
siehe Vorläufiges Verzeichnis der Lieferstellen
01.01.2020
31.12.2021
zwei
16
634
(Besondere Vertragsbedingungen	Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
6 Sicherheitsleistung ( 18)
6.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in
Höhe von
Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die
Auftragssumme
mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und
fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt Vertragserfüllungsbürgschaft
des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden
oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers
entsprechen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach
deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß  771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner
schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
7 Zahlungsbedingungen ( 17)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
8 - frei -
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
17
634-1  Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
9.1 Preise
Die Angebotspreise sind Festpreise.
9.2 Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Für die Mängelansprüche gelten die Bestimmungen der VOL und der Besonderen und
Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
9.3 Abrechnung
Den Abrechnungen sind die jeweils unterzeichneten Original-Lieferscheine beizufügen.
9.4 Preisnachlass (Skonto)
Ein vom Auftragnehmer angebotener Preisnachlass mit Bedingungen (Skonto) wird von
jeder Abschlags- und Schlussrechnung abgezogen, für die die geforderten Zahlungsfristen
eingehalten werden. Die Frist beginnt mit dem Eingang einer prüffähigen Rechnung beim
Auftraggeber.
9.5 Abfallentsorgung
Alle Verpackungsmaterialien fallen unter die Verpackungsordnung. Sie müssen vom
Lieferanten zurückgenommen werden, soweit der Auftraggeber dies ausdrücklich verlangt.
9.6 Bietererklärung
Wir erklären
1. dass unser Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden
und Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation
und Preisbildung ist.
2. dass wir uns bewusst sind, ungeachtet der Folgen aus etwaigem Verstoß gegen
Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Zusammenhang mit
anstehendem Vergabeverfahren, auch bei künftigen Vergaben der ausschreibenden Stelle
keine Berücksichtigung finden zu können.
Ende der weiteren Besonderen Vertragsbedingungen.
18
635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1 VOL/B)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderung der Leistung ( 2 Nummer 3 VOL/B)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies
dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach -
schriftlich mitteilen.
2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder
Minderkosten nachzuweisen.
3 Ausführung der Leistung ( 4 VOL/B)
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
4 Güteprüfung ( 12 Nummer 2 VOL/B)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer
die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
5 Abnahme ( 13 VOL/B)
5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
6 Mängelansprüche ( 14 VOL/B)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
7 Rechnungen ( 15 und 17 VOL/B)
7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt
des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag
nicht erstattet.
7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16 VOL/B)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in
zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der
Auftragnehmer.
19
Stand 01.01.2019
Merkblatt für die Abgabe der Verpflichtungserklärung
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen
nach den Vorgaben
des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-
Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Dieses Merkblatt soll die betroffenen Unternehmen bei der Abgabe der notwendigen
Erklärung unterstützen.
Allgemeines
Das LTMG verpflichtet öffentliche Auftraggeber, öffentliche Aufträge über Bau- und
Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich bei der Angebotsabgabe
schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen
Auftrags ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) und der gemäß  1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung
entspricht (derzeit mindestens 9,19 Euro - brutto - pro Stunde), soweit
nicht eine Tariftreueverpflichtung besteht und die danach maßgebliche tarifliche Regelung
für die Beschäftigten günstiger ist.
Die Schätzung des Auftragswertes richtet sich nach der Vergabeverordnung
(VgV). Danach ist vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung
ohne Umsatzsteuer einschließlich etwaiger Prämien oder sonstiger Zahlungen an
Bewerber oder Bieter auszugehen. Dabei sind etwaige Optionen oder Vertragsverlängerungen
zu berücksichtigen. Der Wert eines beabsichtigten Auftrags darf nicht in
der Absicht geschätzt oder aufgeteilt werden, ihn der Anwendung dieser Bestimmung
zu entziehen.
Informationen zum LTMG
Beim Regierungspräsidium Stuttgart ist eine Servicestelle eingerichtet, die über
das LTMG umfassend informiert und die Entgeltregelungen aus den einschlägigen
und repräsentativen Tarifverträgen zur Verfügung stellt (https://rp.badenwuerttemberg.
de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/default.aspx). Auf die Internetseite
der Servicestelle gelangen Sie auch über den QuickLink (Der schnelle Klick)
Tariftreue auf der Startseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (https://rp.badenwuerttemberg.
de/rps/Seiten/default.aspx). Die Servicestelle gibt auch Muster für die
Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen bekannt. Außerdem fungiert die Service-
20
2
stelle als Geschäftsstelle des Beirats für die Feststellung der repräsentativen Tarifverträge
im Verkehrsbereich.
Zur Verpflichtungserklärung im Einzelnen:
Ich erkläre / Wir erklären,
 dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der
Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der
jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich
des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den
Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein / unser Unternehmen
aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;
 dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der
Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der
jeweils geltenden Fassung erfasst wird, und die ein Tarifentgelt auf der Grundlage
des AEntG erhalten oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung
findet, ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) und der gemäß  1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen
Rechtsverordnung entspricht (derzeit mindestens 9,19 Euro - brutto - pro Stunde).
In  3 Abs. 1 LTMG wird festgelegt, dass öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen,
die vom AEntG erfasst werden, nur an solche Unternehmen vergeben
werden dürfen, die sich vorher verpflichten, ihren Beschäftigten mindestens das auf
der Grundlage des AEntG für allgemeinverbindlich erklärte Entgelt zu zahlen. Das
AEntG gilt derzeit für folgende Wirtschaftsbereiche:
 Baugewerbe, Dachdeckerhandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Elektrohandwerk,
einschließlich der Erbringung von Montageleistungen auf Baustellen
außerhalb des Betriebssitzes,
 Gebäudereinigung,
 Briefdienstleistungen,
 Sicherheitsdienstleistungen,
 Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken,
 Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft,
 Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst,
 Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch
Sozialgesetzbuch,
21
3
 Pflegedienstleistungen
 Schlachten und Fleischverarbeitung.
Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen überwiegend in einer dieser Branchen
tätig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Beschäftigten im jeweiligen Kalenderjahr
- bezogen auf die Gesamtarbeitszeit - zeitlich überwiegend die jeweiligen branchentypischen
Tätigkeiten erbracht haben. Hierbei sind Hilfs- und Nebenarbeiten
hinzuzurechnen, wenn sie zu einer sachgerechten Ausführung der Tätigkeit notwendig
sind und deshalb mit ihnen in Zusammenhang stehen.
Möglich ist auch, dass im Rahmen eines öffentlichen Auftrags nur ein Teil der Beschäftigten
des Unternehmens dem AEntG unterfällt. In diesem Fall muss sich das
Unternehmen hinsichtlich der restlichen Beschäftigten verpflichten, bei der Ausführung
der Leistung mindestens das nach  4 des LTMG zu zahlende Mindestentgelt
(brutto) pro Stunde zu zahlen.
Die Tarifverträge, die nach dem AEntG auf ein Unternehmen Anwendung finden, lassen
sich z. B. folgender Internetseite der Zollverwaltung entnehmen:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn-
AEntG-Lohnuntergrenze-AUeG/Branchen-Mindestlohn-Lohnuntergrenze/branchenmindestlohn-
lohnuntergrenze.html.
Ich erkläre / Wir erklären,
 dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im
Be-reich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bei der
Ausfüh-rung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das insgesamt mindestens
dem in Ba-den-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und
repräsentati-ven mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge
vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten,
einschließlich der Auf-wendungen für die Altersversorgung, entspricht;
 dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) im
Be-reich des freigestellten Verkehrs gemäß  1 der Freistellungs-Verordnung bei
der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den
Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß  1 Absatz 2 Satz 2
MiLoG er-lassenen Rechtsverordnung entspricht (derzeit mindestens 9,19 Euro -
brutto - pro Stunde), wenn die Leistung nicht vom Anwendungsbereich der
einschlägigen
22
4
und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebundenen Personenverkehr
umfasst wird;
 dass mein / unser Unternehmen während der Ausführung der Leistung eintretende
tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachvollzieht.
Öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr.
1370/2007 Dienstleistungsaufträge im straßengebundenen öffentlichen Personenverkehr
mit Bussen und Straßenbahnen, sonstige Dienstleistungsaufträge im schienengebundenen
Personenverkehr sowie Dienstleistungskonzessionen in diesen Bereichen.
Dies umfasst sämtliche, insbesondere auch die nach  13 des Personenbeförderungsgesetzes
genehmigten Verkehrsdienstleistungen. Vom LTMG erfasst sind auch
Auftragsvergaben über die nicht als öffentliche Personenverkehre geltenden Verkehrsaufträge
im Sinne der Freistellungsverordnung; hierzu gehören insbesondere der
freigestellte Schülerverkehr sowie der Transport von körperlich, geistig oder seelisch
behinderten Personen zu oder von Einrichtungen, die deren Betreuung dienen.
Sind im öffentlichen Personenverkehr mehrere Tarifverträge einschlägig, müssen
Auftragnehmer ihren Beschäftigten zur Erfüllung ihrer Tariftreuepflichten insgesamt
mindestens das in einem der einschlägigen und als repräsentativ festgestellten Tarifverträge
vorgesehene Entgelt zahlen.
Die Feststellung der repräsentativen Tarifverträge erfolgt durch das Wirtschaftsministerium
im Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium unter Berücksichtigung der
Empfehlungen eines mit den im betroffenen Verkehrsbereich tätigen Sozialpartnern
paritätisch besetzten Beirats.
Die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge werden vom Auftraggeber in der
Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen des öffentlichen Auftrags benannt.
Das Verzeichnis der repräsentativen Tarifverträge für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen
nach  1 Absatz 3 der Verordnung des Sozialministeriums zur
Durchführung des  3 Absatz 4 des LTMG wurde als Verwaltungsvorschrift im Gemeinsamen
Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht. Zugleich stellt
die beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtete Servicestelle das Verzeichnis
und die darin enthaltenen Tarifverträge im Internet zur Verfügung (https://rp.badenwuerttemberg.
de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Repraesentative_Tarifvertraege.aspx).
Auf die Internetseite der Servicestelle gelangen Sie auch über den QuickLink (Der
23
5
schnelle Klick) Tariftreue auf der Startseite des Regierungspräsidiums Stuttgart
(https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx).
Grundsätzlich gilt das LTMG auch für den freigestellten Verkehr. Ob im Einzelfall bei
öffentlichen Aufträgen über Verkehrsdienstleistungen für den freigestellten Verkehr
Tariftreue nach den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen einzuhalten ist
oder das Mindestentgelt des  4 LTMG gilt, hängt von der jeweils ausgeschriebenen
Leistung ab. Es gelten die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den
straßengebundenen Personenverkehr, sobald der freigestellte Verkehr vom Anwendungsbereich
des jeweiligen Tarifvertrages umfasst wird.
Bei Ausschreibungen über die Beförderung von bis zu neun Personen einschließlich
des Fahrzeugführers, wird der Verkehr mit Personenkraftwagen im Sinne des  4
Abs. 4 Nr. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) betrieben. Derzeit gibt es im Hinblick
auf Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der
Straße keine einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge, die die Beförderungen
der mit Personenkraftwagen i. S. d.  4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG durchgeführten freigestellten
Verkehre erfassen. Insofern gilt für die betreffenden Verkehre zum jetzigen
Zeitpunkt nur das Mindestentgelt gem.  4 LTMG von derzeit 9,19 EUR (brutto).
Bei Ausschreibungen über die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich
Fahrer wird der Verkehr mit Kraftomnibussen im Sinne des  4 Abs. 4 Nr. 2
PBefG betrieben. Die Fahrer benötigen eine besondere Qualifikation. Diese Verkehre
fallen unter den Anwendungsbereich des einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrags
(Personenbeförderung durch Kraftomnibusse).
Ich erkläre / Wir erklären, dass
 meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der
Aus-führung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben
des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß  1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
erlassenen Rechtsverordnung entspricht (derzeit mindestens 9,19 Euro - brutto -
pro Stunde)
oder
 mein / unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist
und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigen ausgeführt
wird.
Diese Erklärung ist abzugeben, wenn
24
6
 Unternehmen zwar an das AEntG gebunden sind, aber ihren Beschäftigten
weniger als das Mindestentgelt von derzeit 9,19 Euro (brutto) bezahlen,
 tarifgebundene Unternehmen im Bereich der Personenverkehrsdienste ihren Beschäftigten
weniger als das Mindestentgelt von derzeit 9,19 Euro (brutto) bezahlen,
 es sich um sonstige Unternehmen handelt, tarifgebunden oder nicht
tarifgebunden.
Sofern keine Tariftreue gefordert werden kann, müssen sich Unternehmen nach  4
LTMG verpflichten, ihren unter das Mindestlohngesetz (MiLoG) fallenden Beschäftigten
bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den Vorgaben
des Mindestlohngesetzes und der gemäß  1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen
Rechtsverordnung entspricht. Dies gilt jedoch nicht für die Leistungserbringung
durch Auszubildende.
Die zweite Variante trägt dem EuGH-Urteil vom 18. September 2014, Az.: C-579/13
Rechnung, in dem dieser entschieden hat, dass die Bezahlung eines vergabespezifischen
Mindestlohns nicht verlangt werden darf, wenn ein Auftrag ausschließlich im
Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmern eines Nachunternehmers ausgeführt wird.
Ich erkläre / Wir erklären,
 dass ich mir / wir uns
 von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen
eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso
abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen
der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann
dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
oder
 von einem von mir / uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung
geben lasse / lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland
mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese
Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
 6 Abs. 2 LTMG verpflichtet die Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue-
und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Gleiches
gilt, wenn das Unternehmen oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung
des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetzt. Dies gilt grundsätz-
25
7
lich auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der vom beauftragten
Unternehmen eingeschalteten Nachunternehmen. Auf die Verpflichtung
zur Vorlage von Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen kann verzichtet werden,
wenn das Auftragsvolumen eines Nachunternehmens oder Verleihunternehmens
weniger als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt. Hierfür gilt die erste Variante.
Die zweite Variante trägt dem EuGH-Urteil vom 18. September 2014, Az.: C-579/13
Rechnung, in dem dieser entschieden hat, dass die Bezahlung eines vergabespezifischen
Mindestlohns nicht verlangt werden darf, wenn ein Auftrag ausschließlich im
Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmern eines Nachunternehmers ausgeführt wird.
Ich erkläre / Wir erklären, dass
 ich mich verpflichte / wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen
und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den  3 und 4 LTMG
erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den
Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
ausführen.
Auch wenn auf die Verpflichtung zur Vorlage von Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen
verzichtet werden kann, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunternehmens
oder Verleihunternehmens weniger als 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) beträgt,
muss das beauftragte Unternehmen gleichwohl dafür sorgen, dass Nachunternehmen
und Verleihunternehmen die Pflicht zur Tariftreue- und Mindestentgeltzahlung
einhalten.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass
 mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die
Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit
nachzuweisen,
In  7 Abs. 1 LTMG sind die Nachweispflichten der Auftragnehmer sowie ihrer Nachunternehmen
und Verleihunternehmen über die Einhaltung ihrer Verpflichtungen zur
Tariftreue- bzw. Mindestentgeltzahlung festgelegt.
26
8
 mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden
Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
Die öffentlichen Auftraggeber haben das Recht, Kontrollen durchzuführen. Sie haben
die Möglichkeit, die Einhaltung der Vorgaben durch ihre Vertragspartner durch anlass-
oder stichprobenbezogene Prüfungen aufgrund der von den Unternehmen vorzulegenden
Unterlagen sicherzustellen. Vorbereitend darauf haben die Unternehmen
entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten.
 zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen
Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für
jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
 8 LTMG regelt die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber dem Auftragnehmer bei Verstößen.
Im Vertrag werden die Bezahlung einer Vertragsstrafe bei vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verstößen gegen die  3 bis 7 LTMG und die Voraussetzungen für ihre Verwirkung
vereinbart. Die Vertragsstrafe beträgt ein Prozent, bei Verkehrsdienstleistungen
beträgt die Vertragsstrafe bis zu einem Prozent des Auftragswerts je Verstoß.
Die Obergrenze bei mehreren Verstößen beträgt innerhalb eines Auftrags fünf Prozent.
 bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens
sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung,
 den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten
Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren
zur Folge hat,
 mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die
Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers
ausgeschlossen werden kann/können,
Der öffentliche Auftraggeber kann Auftragnehmer, Nachunternehmen oder Verleihunternehmen
bei ihm bekannt gewordenen schuldhaften Verstößen gegen ihre Verpflichtungen
nach dem LTMG bis zu drei Jahre lang von weiteren Auftragsvergaben
ausschließen. Die Entscheidung sowie die konkrete Dauer des Ausschlusses stehen
27
9
im pflichtgemäßen Ermessen des öffentlichen Auftraggebers und haben sich an den
Umständen des Einzelfalls zu orientieren. Selbstreinigende Maßnahmen der Unternehmen
(z. B. arbeitsrechtliche Maßnahmen) werden angemessen berücksichtigt.
 der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber
den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Der öffentliche Auftraggeber kann als weitere Sanktion fristlos kündigen, wenn dies
vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist dann verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber
den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen ( 8 Abs. 2
LTMG).
 der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, die nach dem AEntG für die Verfolgung
und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung
bei entsprechenden Verstößen zu informieren.
Sie erhalten weitere Informationen auf der Internetseite der Servicestelle unter
https://rp.badenwuerttemberg.
de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/default.aspx oder über
den Quick-Link (Der schnelle Klick) Tariftreue auf der Startseite des Regierungspräsidiums
Stuttgart (https://rp.badenwuerttemberg.
de/rps/Seiten/default.aspx).
28
(Stand 01.01.2019)
Verpflichtungserklärung
für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben
des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-
Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre / Wir erklären,
 dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der
Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der
jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich
des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den
Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein / unser Unternehmen
aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;
 dass meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die
nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung
unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung
findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens
den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß  1 Absatz 2
Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (derzeit mindestens 9,19
Euro - brutto - pro Stunde).
 dass ich mir / wir uns von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen
oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden
Sinne ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen
und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen
und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege;
 sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen
nach den  3 und 4 LTMG erfüllen.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass
 mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die
Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit
nachzuweisen,
29
2
 mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden
Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
 zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen
Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für
jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
 bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens
sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung
 den Ausschluss meines / unseres Unternehmens oder die von mir / uns
beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem
Vergabeverfahren zur Folge hat,
 mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die
Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers
ausgeschlossen werden kann/können,
 der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung
aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber
den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen
habe/haben,
 der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung
informiert.
Mit Angebotsabgabe gilt die Verpflichtungserklärung als unterschrieben.
30
Stand 01.01.2019
Verpflichtungserklärung
zum Mindestentgelt
(sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um
Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und
Schiene handelt)
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben
des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-
Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre / Wir erklären, dass
 meinen / unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der
Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben
des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß  1 Absatz 2 Satz 2
MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (derzeit mindestens 9,19
Euro brutto - pro Stunde)
oder
 mein / unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist
und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten
ausgeführt wird.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
 ich mir / wir uns
 von einem von mir / uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten
Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne
ebenso abgeben lasse / lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und
Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese
dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
oder
 von einem von mir / uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung
geben lasse / lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im
Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und
diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);
Zutreffendes bitte ankreuzen.
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2
 ich mich verpflichte / wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen
und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den  3 und 4
LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind
und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern ausführen.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass
 mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die
Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit
nachzuweisen,
 mein / unser Unternehmen sowie die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden
Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
 zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen
Auftraggeber und meinem / unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für
jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
 bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines / unseres Unternehmens
sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung
 den Ausschluss meines / unseres Unternehmens und die von mir / uns beauftragten
Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren
zur Folge hat,
 mein / unser Unternehmen oder die von mir / uns beauftragten Nachunternehmen
und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die
Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers
ausgeschlossen werden kann/können,
 der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung
aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber
den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen
habe/haben.
Mit Angebotsabgabe gilt die Verpflichtungserklärung als unterschrieben.
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Stand 01.01.2019
Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen
nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche
Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
1. Mindestentgelte
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen
Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren,
die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine
nach den  7 oder 11 des AEntG erlassene Rechtsverordnung für die betreffende
Leistung verbindlich vorgegeben werden;
(2) für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und
Schiene seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags ein
Entgelt zu bezahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für
diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen
Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den
tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, einschließlich der Aufwendungen für
die Altersversorgung, entspricht, und während der Ausführung des öffentlichen
Auftrags eintretende tarifvertragliche Änderungen des Entgelts nachzuvollziehen;
(3) für Leistungen,
 deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des AEntG in der jeweils geltenden
Fassung unterfallen,
 die den freigestellten Verkehr betreffen und die nicht vom Anwendungsbereich
der einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge für den straßengebundenen
Personenverkehr umfasst werden,
 die nicht den öffentlichen Personenverkehr betreffen,
seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des öffentlichen
Auftrags wenigstens ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben
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2
des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß  1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
erlassenen Rechtsverordnung entspricht (derzeit mindestens 9,19 Euro - brutto
- pro Stunde), es sei denn, bei dem Unternehmen handelt es sich um eine
aner-kannte Werkstatt für Behinderte oder eine anerkannte Blindenwerkstatt
(bevor-zugtes Unternehmen gemäß  141 Satz 1 und 143 Sozialgesetzbuch
(SGB) Neuntes Buch (IX)  Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)
oder der Auftrag wird ausschließlich im Ausland mit dort tätigen
Arbeitnehmerinnen oder Arbeitsnehmern eines Nachtunternehmens ausgeführt;
(4) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in (1) bis (3) getroffenen
Regelungen erfüllt sind, die für seine Beschäftigten jeweils günstigste Regelung
anzuwenden.
2. Nachunternehmen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen sorgfältig auszuwählen,
(2) sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die
Verpflichtungen nach den  3 und 4 LTMG erfüllen,
(3) die von den Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgegebene Verpflichtungserklärung
oder Versicherung nach den  3 und 4 LTMG dem Auftraggeber
auf Verlangen vorzulegen,
(4) Nachunternehmen und Verleihunternehmen davon in Kenntnis zu setzen,
dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
3. Kontrolle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
(1) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle Entgeltabrechnungen, die Unterlagen
über die Abführung von Steuern und Abgaben sowie die zwischen Unternehmen
und Nachunternehmen und Verleihunternehmen abgeschlossenen Verträge
zum Zwecke der Prüfung der Einhaltung des LTMG vorzulegen,
(2) seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen,
34
3
(3) dem Auftraggeber ein Auskunfts- und Prüfrecht im Sinne des  7 Absatz 1
LTMG bei der Beauftragung von Nachunternehmen und Verleihunternehmen
einräumen zu lassen,
(4) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben
der  3 und 4 LTMG in erforderlichem Umfang bereitzuhalten und auf
Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern sowie die Einhaltung
dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen
vertraglich sicherzustellen.
4. Sanktionen
(1) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen
nach den  3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe eins von Hundert, bei
Verkehrsdienstleistungen bis zu einem von Hundert beträgt. Bei mehreren Verstößen
gegen das LTMG sowie gegen weitere Verpflichtungen dieses Vertrages
ist die Vertragsstrafe der Höhe nach insgesamt auf fünf von Hundert des Auftragswertes
begrenzt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch ein
von dem Auftragnehmer eingesetztes Nachunternehmen oder Verleihunternehmen
begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei
Beauftragung des Nachunternehmens und des Verleihunternehmens nicht
kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe
kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstrafe
beantragen.
(2) Die schuldhafte Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den  3 bis 7 LTMG
durch den Auftragnehmer berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung
aus wichtigem Grund. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den
durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen.
(3) Die Bestimmungen des  11 VOB/B bzw. VOL/B bleiben hiervon unberührt.
(4) Bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers sowie der
von ihm beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die
Verpflichtungen des LTMG
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4
 kann der Auftraggeber diese für die Dauer von bis zu drei Jahren von ihren
Auftragsvergaben ausschließen,
 informiert der Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung.
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
15.10.2019
Verfahren: 2019004945 - Lieferung von Kopierpapier für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Bitte Exceltabelle in der Anlage ausfüllen und einreichen.
Bitte Angaben zu Artikelbezeichnung und Zertifierung in den dafür vorgesehenen Zellen machen.
Sollten Sie das Angebot in papierform einreichen ergänzen Sie bitte auch die Spalte Preis pro 1.000 Blatt.
Bei elektronischer Abgabe werden die Preise ab Position Nr. 1 abgefragt.
1 Kopierpapier weiß DIN A4 EUR .........................
1.1 Kopierpapier weiß 80g/qm USt. [%]
19%
Menge
8.750.000,00
Einheit
Blatt
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1.000,00 Blatt
Gesamtpreis [EUR]
................
1.2 Kopierpapier weiß 120g/qm USt. [%]
19%
Menge
40.000,00
Einheit
Blatt
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1.000,00 Blatt
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/5
37
1.3 Kopierpapier weiß 160g/qm USt. [%]
19%
Menge
32.500,00
Einheit
Blatt
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1.000,00 Blatt
Gesamtpreis [EUR]
................
2 Kopierpapier weiß DIN A 4 100 % recycled (weißegrad min. 146 CIE) EUR .........................
2.1 Kopierpapier recycled 80g/qm USt. [%]
19%
Menge
6.000.000,00
Einheit
Blatt
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1.000,00 Blatt
Gesamtpreis [EUR]
................
3 Kopierpapier weiß DIN A3 EUR .........................
3.1 Kopierpapier weiß 80g/qm USt. [%]
19%
Menge
200.000,00
Einheit
Blatt
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1.000,00 Blatt
Gesamtpreis [EUR]
................
3.2 Kopierpapier weiß 120g/qm USt. [%]
19%
Menge
6.500,00
Einheit
Blatt
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1.000,00 Blatt
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 2/5
38
4 Kopierpapier farbig DIN A4 EUR .........................
4.1 Kopierpapier 80g/qm USt. [%]
19%
Menge
225.000,00
Einheit
Blatt
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1.000,00 Blatt
Gesamtpreis [EUR]
................
4.2 Kopierpapier 120g/qm USt. [%]
19%
Menge
50.000,00
Einheit
Blatt
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1.000,00 Blatt
Gesamtpreis [EUR]
................
4.3 Kopierpapier 160g/qm USt. [%]
19%
Menge
10.000,00
Einheit
Blatt
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1.000,00 Blatt
Gesamtpreis [EUR]
................
5 Kopierpapier farbig DIN A3 EUR .........................
5.1 Kopierpapier 80g/qm USt. [%]
19%
Menge
5.000,00
Einheit
Blatt
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1.000,00 Blatt
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 3/5
39
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 4/5
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
15.10.2019
Verfahren: 2019004945 - Lieferung von Kopierpapier für den Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 5/5
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
15.10.2019
Verfahren: 2019004945 - Lieferung von Kopierpapier für den Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
EIGNUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/2
42
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
15.10.2019
Verfahren: 2019004945 - Lieferung von Kopierpapier für den Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 2/2
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Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsbeschreibung Text Papier 2020 Leistungsbeschreibung Text Papier 2020.pdf 1,68 MB application/pdf
Leistungsvereichnis Tabelle Papier 2020 Leistungsvereichnis Tabelle Papier 2020.xlsx 11,31 KB
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adsheetml.sheet
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Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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