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Ausschreibung: Bauleistungen im Hochbau - DE-Bad Wörishofen
Bauleistungen im Hochbau
Bauarbeiten für Geschäftsbauten
Bau von Geschäftsgebäuden
Bau von Bürogebäuden
Bau von Parkhäusern
Dokument Nr...: 493302-2019 (ID: 2019102109034614061)
Veröffentlicht: 21.10.2019
*
DE-Bad Wörishofen: Bauleistungen im Hochbau
2019/S 203/2019 493302
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadtwerke Bad Wörishofen
Stadioring 18
Bad Wörishofen
86825
Deutschland
Telefon: +49 824796730
E-Mail: [1]humboldt@swbw.de
Fax: +49 82476998
NUTS-Code: DE27C
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://www.deutsche-evergabe.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f0300b47-7
9a0-4cd9-b73c-6d0ee373c2ce
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f0300b47-7
9a0-4cd9-b73c-6d0ee373c2ce
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [5]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Baukonzession Parkhaus am Bahnhof Bad Wörishofen
Referenznummer der Bekanntmachung: SWBW 01/Okt/2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45210000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bad Wörishofen in Form ihres Eigenbetriebs Stadtwerke Bad
Wörishofen, schreibt eine Baukonzession für den Neubau einer
Gewerbeimmobilie mit Parkhaus am Bahnhof aus. Auf dem Areal ist eine
kerngebietstypische Nutzung unter den nachstehenden Voraussetzungen
möglich.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45213100
45213110
45213150
45213312
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE27C
Hauptort der Ausführung:
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Bad Wörishofen in Form ihres Eigenbetriebs Stadtwerke Bad
Wörishofen schreibt eine Baukonzession für den Neubau einer
Gewerbeimmobilie mit Parkhaus am Bahnhof aus. Auf dem Areal ist eine
kerngebietstypische Nutzung i. S. d. § 7 BauNVO unter den nachstehenden
Voraussetzungen möglich. Das Parkhaus am Bahnhof mit 158 Stellplätzen
wird derzeit von den Stadtwerken Bad Wörishofen auf dem Grundstück
Fl.Nr. 868/9, Gemarkung Bad Wörishofen, betrieben. Es liegt zentral im
Ortskern von Bad Wörishofen, nördlich des Bahnhofes und erstreckt sich
im Untergeschoss in Teilen unter den Bahnhofsplatz (Fl.Nr. 204/7) und
die Irsinger Straße als gewidmete Ortsstraßen. Das Parkhaus ist
sanierungsbedürftig. Der Werkausschuss der Stadtwerke in seiner Sitzung
vom 30.7.2019 und der Stadtrat von Bad Wörishofen in seiner Sitzung vom
11.9.2019 haben sich gegen eine Sanierung in Eigenregie und für eine
Sanierung bzw. einen Neubau durch einen Investor im Wege einer
Baukonzession entschieden. Für die Sanierung/Neubau würde das
Grundstück Fl.Nr. 868/9, Gemarkung Bad Wörishofen, zur Verfügung
gestellt. Eine Unterbauung des Bahnhofsplatzes als öffentliche
Verkehrsfläche (Fl.Nr. 204/7) ist möglich und erwünscht. Die Stadt hat
von der Deutschen Bahn bereits das im Süden angrenzende Grundstück
Fl.Nr. 868/10 erworben, das derzeit mit dem Busbahnhof der Stadt bebaut
ist. Der Busbahnhof auf diesem Grundstück muss in seiner Funktion auch
deshalb erhalten werden, weil zugunsten der Deutschen Bahn ein dinglich
gesichertes Geh- und Fahrtrecht im Grundbuch eingetragen ist. Ein
Einbezug des Grundstücks, etwa durch Überbauung des Busbahnhofs, ist
möglich. Die Deutsche Bahn Immobilien wird zudem eine Teilfläche aus
den Grundstücken Fl.Nr. 868/12, 868/13 und 868/14 sowie von Fl.Nr.
868/11, jeweils Gemarkung Bad Wörishofen, an die Stadt Bad Wörishofen
veräußern. Die Grundstücke können in den städtebaulichen Entwurf des
Investors einbezogen werden. Der exakte Umriss ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen. Die rechtlichen Details
für die Inanspruchnahme dieser Grundstücke werden im
Verhandlungsverfahren zu regeln sein. Ein Bebauungsplan besteht für das
Baugrundstück und seine Umgebung nicht. Das Baurecht richtet sich daher
nach der Umgebungsbebauung (§ 34 Abs. 1 BauGB) und insbesondere auch
nach dem Bestandsgebäude, das trotz des beabsichtigten Rückbaus im
Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB als Zulässigkeitsmaßstab fortwirkt. Die
Stadt Bad Wörishofen und das LRA Unterallgäu gehen von einem faktischen
Kerngebiet (MK) i. S. d. § 7 BauNVO iVm § 34 Abs. 2 BauGB aus. Die
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Stadt und
ihre Stadtwerke streben eine Erbbaurechtslösung an. Für das Erbbaurecht
stellen sie sich eine Laufzeit von 40 Jahren vor. Eine längere Laufzeit
ist möglich. Die Stadt wird sich ein Rücktritts- bzw. Heimfallrecht für
den Fall vorbehalten, dass mit der Neuerrichtung eines Parkhauses nicht
binnen einer Frist von 12 Monaten nach Vertragsschluss begonnen und
diese nicht binnen 36 Monaten nach Vertragsschluss abgeschlossen ist.
Die weiteren Einzelheiten (z. B. Rückbauverpflichtung oder Folgekosten)
sollen im Verhandlungsverfahren mit den Bietern erarbeitet werden. Die
Höhe des Erbbauzinses fließt als Zuschlagskriterium in die Wertung der
Angebote ein .Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er
kommunalrechtlich die Nutzung eines Vermögensgegenstandes grundsätzlich
nur zum vollen Verkehrswert überlassen darf (Art. 75 Abs. 2 S. 1 i. V.
m. Abs. 1 BayGO). Der Auftraggeber erwartet daher einen
Erbbaurechtszins mindestens in der Höhe des Verkehrswerts des
Erbbaurechts.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 480
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden,
erfolgt in 2 Stufen. Zunächst werden die Bewerbungen daraufhin geprüft,
ob sie form- und fristgerecht eingegangen sind, die geforderten
Erklärungen und Nachweise enthalten und ob die Mindestanforderungen
eingehalten werden. In einer zweiten Stufe werden die Bewerbungen
anhand der Eignungskriterien und der in der Eignungsmatrix definierten
Unterkriterien, Punktezahl und jeweiligen Wichtung bewertet (siehe
insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die
Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Teilnahmeanträge werden anhand der nachfolgenden Eignungskriterien
bewertet: (Ziff. II.3. Eignungsmatrix) Durchschnittlicher spezifischer
Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des
Auftrags (Bauleistungen). Mindestanforderung durchschnittlich 7,5 Mio.
EUR p. a. Hinweis: Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber
behandelt (§ 24 Abs. 2 KonzVgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist daher
der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
im jeweiligen Geschäftsjahr maßgebend. Der Zielerreichungsgrad und
Erwartungshorizont ergeben sich aus der Eignungsmatrix, die Bestandteil
der Vergabeunterlagen ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung). Es ist eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und
Sachschäden von pauschal 5 000 000 EUR je Schadensfall erforderlich.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle
eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten
Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Die Versicherung ist
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen
Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und
nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der
gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu
gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag
Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die
geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss
der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert.
2) Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3
Geschäftsjahre (2016 bis 2018) im Tätigkeitsbereich des Auftrags
(Bauleistungen) von 7,5 Mio. EUR p. a. Bewertet wird der Jahresumsatz,
der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft im Bereich der
Projektsteuerung (alle Handlungsbereiche) in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016 bis 2018) erzielt worden ist.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Kriterium 1 Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft
aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren. Der Auftraggeber
bewertet die Eignung der Bewerber anhand der Vergleichbarkeit von
Referenzen. Die Vergleichbarkeit wird zum einen im Hinblick auf den
finanziellen Umfang der Baumaßnahmen (Ziff. II. 1.1 der Eignungsmatrix)
und zum anderen im Hinblick auf die inhaltliche Vergleichbarkeit
bewertet (Ziff. II. 1.2). Aufgrund des Umfangs des Gesamtprojekts und
der inhaltlichen Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen
sowie, um einen hinreichenden Wettbewerb sicherzustellen und
insbesondere, um auch kleinere Bewerber nicht zu benachteiligen, stellt
der Auftraggeber als Referenzzeitraum auf die letzten 5 Jahre (Oktober
2014 bis Oktober 2019) ab. Referenzen werden nur gewertet, wenn die
Baumaßnahmen in den letzten 5 Kalenderjahren abgeschlossen und das
Referenzobjekt in Betrieb genommen wurde (Mindestanforderung). Die
Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu 3
Referenzen einreichen. Die Referenzen werden in finanzieller und in
inhaltlicher Hinsicht anhand derselben 3 Referenzen gewertet. Werden
mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers
besten 3 Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 24
Abs. 2 KonzVgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame
Referenzliste vor. In finanzieller Hinsicht werden die Referenzen
anhand der Herstellungskosten der Referenz (KG 300 bis KG 700) bewertet
(Mindestanforderung: 2,0 Mio. EUR).
In inhaltlicher Hinsicht werden die Referenzen auf ihre
Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Bauleistung im Hinblick auf
nachfolgende 4 Aspekte bewertet:
a) Referenz umfasst Bau eines öffentlichen oder privaten Parkhauses mit
mind. 150 Stellplätzen;
b) Referenz umfasst gestalterisch anspruchsvolle Projektumsetzung (z.
B. Wettbewerbspreis, Veröffentlichung, sonstige Anerkennung);
c) Referenz umfasst Bauvorhaben in städtebaulich anspruchsvoller Lage
(Ortszentrum oder anderweitig stadt-/ortsbildprägende Lage) und
d) Referenz umfasst Bauvorhaben mit gemischter baulicher Nutzung (z. B.
Parkhaus mit Büro- und Geschäftsgebäude, Ärztehaus etc.).
Kriterium 2 Planungsabteilung oder ARGE-Partner Planungsbüro: Anzahl
Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 2
VgV) Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte, die als
Architekt und/oder als bauvorlageberechtigte Ingenieure i. S. d. Art.
62 Abs. 2 BayBO in die Architektenliste bzw. die Liste der
bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind (bzw. die
anderweitig, z. B. aufgrund eines Berufsabschlusses aus anderen
EU-Mitgliedstaaten, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland
entsprechend tätig zu werden), einschließlich der Führungskräfte.
Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte
werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf 2 Dezimalen
kaufmännisch gerundet. Bei Bewerbergemeinschaften werden die
technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert
(vgl. § 24 Abs. 2 KonzVgV).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
s.o.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/11/2019
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25/11/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Verfahren betrifft die Vergabe eine Baukonzession.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Maximilianstr. 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [6]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3
Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
einzureichen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2019
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1. mailto:humboldt@swbw.de?subject=TED
2. https://www.deutsche-evergabe.de/
3. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f0300b47-79a0-4cd9-b73c-6d0ee373c2ce
4. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f0300b47-79a0-4cd9-b73c-6d0ee373c2ce
5. https://www.deutsche-evergabe.de/
6. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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