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Ausschreibung: Bauleistungen im Hochbau - DE-Bad Wörishofen
Bauleistungen im Hochbau
Bauarbeiten für Geschäftsbauten
Bau von Geschäftsgebäuden
Bau von Bürogebäuden
Bau von Parkhäusern
Dokument Nr...: 493302-2019 (ID: 2019102109034614061)
Veröffentlicht: 21.10.2019
*
  DE-Bad Wörishofen: Bauleistungen im Hochbau
   2019/S 203/2019 493302
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadtwerke Bad Wörishofen
   Stadioring 18
   Bad Wörishofen
   86825
   Deutschland
   Telefon: +49 824796730
   E-Mail: [1]humboldt@swbw.de
   Fax: +49 82476998
   NUTS-Code: DE27C
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.deutsche-evergabe.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f0300b47-7
   9a0-4cd9-b73c-6d0ee373c2ce
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f0300b47-7
   9a0-4cd9-b73c-6d0ee373c2ce
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [5]https://www.deutsche-evergabe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Baukonzession Parkhaus am Bahnhof Bad Wörishofen
   Referenznummer der Bekanntmachung: SWBW 01/Okt/2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Bad Wörishofen in Form ihres Eigenbetriebs Stadtwerke Bad
   Wörishofen, schreibt eine Baukonzession für den Neubau einer
   Gewerbeimmobilie mit Parkhaus am Bahnhof aus. Auf dem Areal ist eine
   kerngebietstypische Nutzung unter den nachstehenden Voraussetzungen
   möglich.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45213100
   45213110
   45213150
   45213312
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE27C
   Hauptort der Ausführung:
   In den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Bad Wörishofen in Form ihres Eigenbetriebs Stadtwerke Bad
   Wörishofen schreibt eine Baukonzession für den Neubau einer
   Gewerbeimmobilie mit Parkhaus am Bahnhof aus. Auf dem Areal ist eine
   kerngebietstypische Nutzung i. S. d. § 7 BauNVO unter den nachstehenden
   Voraussetzungen möglich. Das Parkhaus am Bahnhof mit 158 Stellplätzen
   wird derzeit von den Stadtwerken Bad Wörishofen auf dem Grundstück
   Fl.Nr. 868/9, Gemarkung Bad Wörishofen, betrieben. Es liegt zentral im
   Ortskern von Bad Wörishofen, nördlich des Bahnhofes und erstreckt sich
   im Untergeschoss in Teilen unter den Bahnhofsplatz (Fl.Nr. 204/7) und
   die Irsinger Straße als gewidmete Ortsstraßen. Das Parkhaus ist
   sanierungsbedürftig. Der Werkausschuss der Stadtwerke in seiner Sitzung
   vom 30.7.2019 und der Stadtrat von Bad Wörishofen in seiner Sitzung vom
   11.9.2019 haben sich gegen eine Sanierung in Eigenregie und für eine
   Sanierung bzw. einen Neubau durch einen Investor im Wege einer
   Baukonzession entschieden. Für die Sanierung/Neubau würde das
   Grundstück Fl.Nr. 868/9, Gemarkung Bad Wörishofen, zur Verfügung
   gestellt. Eine Unterbauung des Bahnhofsplatzes als öffentliche
   Verkehrsfläche (Fl.Nr. 204/7) ist möglich und erwünscht. Die Stadt hat
   von der Deutschen Bahn bereits das im Süden angrenzende Grundstück
   Fl.Nr. 868/10 erworben, das derzeit mit dem Busbahnhof der Stadt bebaut
   ist. Der Busbahnhof auf diesem Grundstück muss in seiner Funktion auch
   deshalb erhalten werden, weil zugunsten der Deutschen Bahn ein dinglich
   gesichertes Geh- und Fahrtrecht im Grundbuch eingetragen ist. Ein
   Einbezug des Grundstücks, etwa durch Überbauung des Busbahnhofs, ist
   möglich. Die Deutsche Bahn Immobilien wird zudem eine Teilfläche aus
   den Grundstücken Fl.Nr. 868/12, 868/13 und 868/14 sowie von Fl.Nr.
   868/11, jeweils Gemarkung Bad Wörishofen, an die Stadt Bad Wörishofen
   veräußern. Die Grundstücke können in den städtebaulichen Entwurf des
   Investors einbezogen werden. Der exakte Umriss ergibt sich aus der
   Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen. Die rechtlichen Details
   für die Inanspruchnahme dieser Grundstücke werden im
   Verhandlungsverfahren zu regeln sein. Ein Bebauungsplan besteht für das
   Baugrundstück und seine Umgebung nicht. Das Baurecht richtet sich daher
   nach der Umgebungsbebauung (§ 34 Abs. 1 BauGB) und insbesondere auch
   nach dem Bestandsgebäude, das trotz des beabsichtigten Rückbaus im
   Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB als Zulässigkeitsmaßstab fortwirkt. Die
   Stadt Bad Wörishofen und das LRA Unterallgäu gehen von einem faktischen
   Kerngebiet (MK) i. S. d. § 7 BauNVO iVm § 34 Abs. 2 BauGB aus. Die
   Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Stadt und
   ihre Stadtwerke streben eine Erbbaurechtslösung an. Für das Erbbaurecht
   stellen sie sich eine Laufzeit von 40 Jahren vor. Eine längere Laufzeit
   ist möglich. Die Stadt wird sich ein Rücktritts- bzw. Heimfallrecht für
   den Fall vorbehalten, dass mit der Neuerrichtung eines Parkhauses nicht
   binnen einer Frist von 12 Monaten nach Vertragsschluss begonnen und
   diese nicht binnen 36 Monaten nach Vertragsschluss abgeschlossen ist.
   Die weiteren Einzelheiten (z. B. Rückbauverpflichtung oder Folgekosten)
   sollen im Verhandlungsverfahren mit den Bietern erarbeitet werden. Die
   Höhe des Erbbauzinses fließt als Zuschlagskriterium in die Wertung der
   Angebote ein .Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er
   kommunalrechtlich die Nutzung eines Vermögensgegenstandes grundsätzlich
   nur zum vollen Verkehrswert überlassen darf (Art. 75 Abs. 2 S. 1 i. V.
   m. Abs. 1 BayGO). Der Auftraggeber erwartet daher einen
   Erbbaurechtszins mindestens in der Höhe des Verkehrswerts des
   Erbbaurechts.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 480
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden,
   erfolgt in 2 Stufen. Zunächst werden die Bewerbungen daraufhin geprüft,
   ob sie form- und fristgerecht eingegangen sind, die geforderten
   Erklärungen und Nachweise enthalten und ob die Mindestanforderungen
   eingehalten werden. In einer zweiten Stufe werden die Bewerbungen
   anhand der Eignungskriterien und der in der Eignungsmatrix definierten
   Unterkriterien, Punktezahl und jeweiligen Wichtung bewertet (siehe
   insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die
   Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Teilnahmeanträge werden anhand der nachfolgenden Eignungskriterien
   bewertet: (Ziff. II.3. Eignungsmatrix) Durchschnittlicher spezifischer
   Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des
   Auftrags (Bauleistungen). Mindestanforderung durchschnittlich 7,5 Mio.
   EUR p. a. Hinweis: Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber
   behandelt (§ 24 Abs. 2 KonzVgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist daher
   der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
   im jeweiligen Geschäftsjahr maßgebend. Der Zielerreichungsgrad und
   Erwartungshorizont ergeben sich aus der Eignungsmatrix, die Bestandteil
   der Vergabeunterlagen ist.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1) Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung). Es ist eine
   Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und
   Sachschäden von pauschal 5 000 000 EUR je Schadensfall erforderlich.
   Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle
   eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten
   Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Die Versicherung ist
   bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen
   Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und
   nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der
   gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu
   gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag
   Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die
   geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss
   der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
   Auftragsfall zusichert.
   2) Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3
   Geschäftsjahre (2016 bis 2018) im Tätigkeitsbereich des Auftrags
   (Bauleistungen) von 7,5 Mio. EUR p. a. Bewertet wird der Jahresumsatz,
   der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft im Bereich der
   Projektsteuerung (alle Handlungsbereiche) in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016 bis 2018) erzielt worden ist.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Kriterium 1  Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft
   aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren. Der Auftraggeber
   bewertet die Eignung der Bewerber anhand der Vergleichbarkeit von
   Referenzen. Die Vergleichbarkeit wird zum einen im Hinblick auf den
   finanziellen Umfang der Baumaßnahmen (Ziff. II. 1.1 der Eignungsmatrix)
   und zum anderen im Hinblick auf die inhaltliche Vergleichbarkeit
   bewertet (Ziff. II. 1.2). Aufgrund des Umfangs des Gesamtprojekts und
   der inhaltlichen Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen
   sowie, um einen hinreichenden Wettbewerb sicherzustellen und
   insbesondere, um auch kleinere Bewerber nicht zu benachteiligen, stellt
   der Auftraggeber als Referenzzeitraum auf die letzten 5 Jahre (Oktober
   2014 bis Oktober 2019) ab. Referenzen werden nur gewertet, wenn die
   Baumaßnahmen in den letzten 5 Kalenderjahren abgeschlossen und das
   Referenzobjekt in Betrieb genommen wurde (Mindestanforderung). Die
   Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu 3
   Referenzen einreichen. Die Referenzen werden in finanzieller und in
   inhaltlicher Hinsicht anhand derselben 3 Referenzen gewertet. Werden
   mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers
   besten 3 Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
   Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 24
   Abs. 2 KonzVgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame
   Referenzliste vor. In finanzieller Hinsicht werden die Referenzen
   anhand der Herstellungskosten der Referenz (KG 300 bis KG 700) bewertet
   (Mindestanforderung: 2,0 Mio. EUR).
   In inhaltlicher Hinsicht werden die Referenzen auf ihre
   Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Bauleistung im Hinblick auf
   nachfolgende 4 Aspekte bewertet:
   a) Referenz umfasst Bau eines öffentlichen oder privaten Parkhauses mit
   mind. 150 Stellplätzen;
   b) Referenz umfasst gestalterisch anspruchsvolle Projektumsetzung (z.
   B. Wettbewerbspreis, Veröffentlichung, sonstige Anerkennung);
   c) Referenz umfasst Bauvorhaben in städtebaulich anspruchsvoller Lage
   (Ortszentrum oder anderweitig stadt-/ortsbildprägende Lage) und
   d) Referenz umfasst Bauvorhaben mit gemischter baulicher Nutzung (z. B.
   Parkhaus mit Büro- und Geschäftsgebäude, Ärztehaus etc.).
   Kriterium 2  Planungsabteilung oder ARGE-Partner Planungsbüro: Anzahl
   Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die im Zusammenhang mit der
   Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 2
   VgV) Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte, die als
   Architekt und/oder als bauvorlageberechtigte Ingenieure i. S. d. Art.
   62 Abs. 2 BayBO in die Architektenliste bzw. die Liste der
   bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind (bzw. die
   anderweitig, z. B. aufgrund eines Berufsabschlusses aus anderen
   EU-Mitgliedstaaten, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland
   entsprechend tätig zu werden), einschließlich der Führungskräfte.
   Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte
   werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet und auf 2 Dezimalen
   kaufmännisch gerundet. Bei Bewerbergemeinschaften werden die
   technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert
   (vgl. § 24 Abs. 2 KonzVgV).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   s.o.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/11/2019
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 25/11/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Verfahren betrifft die Vergabe eine Baukonzession.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstr. 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   E-Mail: [6]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3
   Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
   (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
   Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
   (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
   spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
   (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
   innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
   einzureichen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/10/2019
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   3. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f0300b47-79a0-4cd9-b73c-6d0ee373c2ce
   4. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f0300b47-79a0-4cd9-b73c-6d0ee373c2ce
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   6. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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