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Ausschreibung: Polizeifahrzeuge - DE-Hannover
Polizeifahrzeuge
Kraftfahrzeuge
Spezialfahrzeuge
Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen
Dokument Nr...: 493754-2019 (ID: 2019102109112914506)
Veröffentlicht: 21.10.2019
*
DE-Hannover: Polizeifahrzeuge
2019/S 203/2019 493754
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb Außenstelle Hannover
Podbielskistraße 166
Hannover
30177
Deutschland
E-Mail: [1]dirk.schneppel@lzn.de
Fax: +49 51189848199
NUTS-Code: DE929
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.lzn.niedersachsen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY3PQ/docume
nts
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY3PQ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großraumfunkstreifenwagen
(GFUSTW)
Referenznummer der Bekanntmachung: 074-RV-KFZ/2019-03.331
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34114200
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von
Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische
Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit
Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für
öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der
niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche
Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand
übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großraumfunkstreifenwagen
(GFUSTW) blau/silber (b/s) und neutral (N) mit einer Preisbindung von
12 Monaten sowie optional 3 einseitige Vertragsverlängerungen zu
jeweils höchstens 12 Monaten mit einem Unternehmen (§ 21 VgV).
Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung Technischer
Teil (Teil B) zu entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34100000
34114000
34115200
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9
Hauptort der Ausführung:
Niedersachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die
unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der
Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann
das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger
innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie
für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft
der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großraumfunkstreifenwagen
(GFUSTW) blau/silber (b/s) und neutral (N) mit einer Preisbindung von
12 Monaten sowie optional 3 einseitige Vertragsverlängerungen zu
jeweils höchstens 12 Monaten mit einem Unternehmen (§ 21 VgV).
Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung Technischer
Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Auslieferung der Fahrzeuge erfolgt nach Absprache:
als Selbstabholung im Herstellerwerk,
optional an bis zu 6 verschiedene Dienststellen der Polizei in
Niedersachsen oder
optional an bis zu 6 verschiedene Vertragshändler in Niedersachsen.
Die Artikel werden in den Web-Shop des LZN eingestellt und als
Online-Bestellungen abgerufen.
Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung ein
Musterfahrzeug einer Teststellung zu unterziehen. Das Musterfahrzeug
muss im Wesentlichen (Segment, Motorisierung, IuK) dem in der
Leistungsbeschreibung Technischer Teil (Teil B) geforderten
Grundfahrzeug entsprechen. Die Funkkonfiguration kann auch von einem
anderen Bundesland stammen. Das Musterfahrzeug wird unentgeltlich, im
fahrfertigen und für den Betrieb auf deutschen Straßen zugelassenen
Zustand vom Bieter für den Zeitraum bis zur Zuschlagserteilung zur
Verfügung gestellt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Technische Anforderungen / Gewichtung: 65 %
Kostenkriterium - Name: Gesamtsumme der Lebenszykluskosten und des
Anschaffungspreises / Gewichtung: 35 %
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 3 360 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres
Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet spätestens nach 4 Jahren.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
(ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem
Abschnitt, den Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen)
beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft
zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer
Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die
hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit
dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen
Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft
vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum
Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den
Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen
Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den
Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit bezeichneten
Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in
dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der
Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils
auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle bis zur
Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen
der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen
hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf
sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der
benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann
(Verpflichtungserklärung).
B) Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im
Einzelnen:
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den
Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen,
ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten
Dritten.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des
Umsatzes sind im Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil
enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich
Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten
Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang
vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des
Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im
Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten. (siehe
Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und
Umweltstandards (siehe Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil),
Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/11/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/01/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/11/2019
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
(Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz NTVergG) in Kraft
getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und
sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-,
Dienst- und Lieferleistungen einschließlich Dienstleistungen im
Bereich des öffentlichen Personenverkehrs ab einem geschätzten
Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1
und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen
Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie
nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 NTVergG in der Fassung vom 1.7.2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck Angaben
zur Firma und zum Firmenprofil.
Weiterhin sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
Eigenerklärung zum Urheberrecht (Vordruck ist den Vergabeunterlagen
beigefügt),
Ausgefüllte Leistungsbeschreibung Technischer Teil (Teil B),
Prospekte, Maß- und Motordatenblätter,
Eigenerklärung, aus welcher der Garantiezeitraum, der Zeitraum des
Anspruchs auf Mängelbeseitigung bei Durchrostung und des Anspruchs auf
Mängelbeseitigung bei Lackschäden hervorgehen,
Schriftliche Garantie des Herstellers aus der eindeutig hervorgeht,
dass die Lieferung von Ersatzteilen innerhalb von 24 Stunden
gewährleistet ist,
Liste mit Kundendienststationen in Niedersachsen. Die beigefügte
Liste soll nur Kundendienststationen in Niedersachsen enthalten,
Herstellererklärung für den nachträglichen Funkgeräteeinbau gemäß EG
Richtlinien. (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt).
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
[5]https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen
und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das
Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B.
per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht
erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige
Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese
Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten zum
Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
absehbaren Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts-
und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter
[6]http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung
kostenlos heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY3PQ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131151334
E-Mail: [7]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[8]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131151334
E-Mail: [9]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[10]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/10/2019
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References
1. mailto:dirk.schneppel@lzn.de?subject=TED
2. http://www.lzn.niedersachsen.de/
3. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY3PQ/documents
4. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY3PQ
5. https://vergabe.niedersachsen.de/
6. http://vergabe.niedersachsen.de/
7. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
8. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
9. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
10. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
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