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Ausschreibung: Projektmanagement im Bauwesen - DE-Ludwigshafen
Projektmanagement im Bauwesen
Dokument Nr...: 494207-2019 (ID: 2019102109191814970)
Veröffentlicht: 21.10.2019
*
DE-Ludwigshafen: Projektmanagement im Bauwesen
2019/S 203/2019 494207
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bauverwaltung
Jägerstraße 1
Ludwigshafen
67059
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtverwaltung Ludwigshafen Bauverwaltung, Frau
Boder-Schneider
Telefon: +49 621504-2060
E-Mail: [1]submission@ludwigshafen.de
Fax: +49 621504-3778
NUTS-Code: DEB34
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.ludwigshafen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?funct
ion=_Details&TenderOID=54321-Tender-16dba0b5a00-6385a3040f0beb11
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]www.auftragsboerse.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Projektsteuerungsleistungen für den Ersatzneubau der Hochstraße Nord
(B44)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019 / 333
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71541000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Projektsteuerungsleistungen für den Ersatzneubau der Hochstraße Nord
(B44) im Stadtgebiet von Ludwigshafen. Als Fortsetzung der A 650 im
Stadtbereich von Ludwigshafen ist die B44 mit der Rheinquerung durch
die Kurt-Schumacher-Brücke wichtiges Bindeglied zwischen den
Schwesterstädten Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) und Mannheim (Baden
Württemberg) in der Metropolregion Rhein-Neckar. Die zwischen 1970 und
1981 auf einer Länge von rund 2 Kilometern mit elf Auf- und Abfahrten
errichtete Hochstraße Nord soll aufgrund irreparabler Beschädigungen
der Brückenkonstruktion abgerissen und durch eine mehrspurige, rund 860
Meter lange, ebenerdige Verkehrsverbindung sowie mehrere Brücken
ersetzt werden. Die Baukosten für den Ersatzneubau belaufen sich nach
derzeitiger Einschätzung auf rund 348 Millionen EUR, das Gesamtbudget
auf 453 Millionen EUR. Die Bauzeit wird mit rund 7,75 Jahren
veranschlagt, wobei der Zeitraum mit starken Verkehrsbehinderungen auf
4,5 Jahre begrenzt werden soll.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB34
Hauptort der Ausführung:
Ludwigshafen am Rhein
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Projektsteuerungsleistungen für den Ersatzneubau der Hochstraße Nord
(B44) im Stadtgebiet von Ludwigshafen, die aufgrund irreparabler
Beschädigungen der Brückenkonstruktion abgerissen und durch eine
mehrspurige, rund 860 Meter lange, ebenerdige Verkehrsverbindung sowie
mehrere Brücken ersetzt wird. Die zu betreuenden baulichen Maßnahmen
sind u. a.: Rückbau des Würfelbunkers, 30 Teilbauwerke der Hochstraße
Nord, Verlegung der Rheinuferstraße nach Osten, Verlegung der
Stadtbahnlinie 7 und 8 und der Haltestelle im Rathaus-Center, Umbau der
Stadtbahnlinie 6. Der Bauablauf soll den Verkehrsverlauf möglichst
wenig beeinträchtigen. Unabhängig davon soll der Individualverkehr
während aller Bauphasen weitestgehend aufrechterhalten werden. Im
August 2019 wurde die benachbarte Hochstraße Süd (B37) wegen
erheblicher Schäden vollständig gesperrt, eine langfristige
Vollsperrung dieses Abschnitts der B 37 kann nicht ausgeschlossen
werden. In diesem Fall wäre zusätzlich mit erheblichen
Verkehrsbehinderungen im Stadtgebiet Ludwigshafen und im unmittelbaren
Bereich des Bauvorhabens zu rechnen. Eventuelle Anpassungen im bisher
geplanten Bauablauf der Hochstraße Nord sind dann nicht ausgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund muss die Maßnahme an der Hochstraße Nord so
schnell wie möglich umgesetzt werden. Die Planung der Bauphasen und
Verkehrsbeziehungen muss auch die Belange der anliegenden Unternehmen
und Anwohner berücksichtigen. Bei der Bauphasenplanung und Festlegung
von wichtigen Bauvorgängen sind zudem die Umweltaspekte (Lärm,
Lufthygiene, Artenschutz) zu berücksichtigen.
Mit den ersten Abbrucharbeiten entlang der Hochstraße Nord wird
voraussichtlich im Jahr 2020 begonnen. Ende 2020 sind verschiedene
Vorarbeiten durchzuführen, unter anderem der Rückbau eines Hochbunkers,
Vorarbeiten an einem vorhandenen Tunnelabschnitt zur Verstärkung von
einzelnen Blockabschnitten etc. Des Weiteren ist vorgesehen, eine
Vielzahl von Versorgungsleitungen (Kommunikation, Strom, Gas, Wasser,
Ver- und Entsorgung etc.) umzuverlegen. Die Gesamtmaßnahme wird in
mehrere Mengen- und Fachlose aufgeteilt.
Die Baumaßnahme unterliegt den Bestimmungen des
Bundesfernstraßengesetzes.
Planungsstand: Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen, die
Genehmigungsplanung zu großen Teilen. Der Feststellungsentwurf liegt
vor. Das Planfeststellungsverfahren ist im Frühjahr 2018 gestartet, ein
Abschluss wird für das 1., ggfs. 2. Quartal 2020 erwartet. Parallel
hierzu werden Ausführungsplanung und Ausschreibung vorangetrieben.
Das vom Projektsteuerer zu erbringende Leistungsbild wurde in Anlehnung
an die Empfehlungen in den Heften Nrn. 9 und 19 der AHO-Schriftenreihe
erstellt. Da es bisher kein externes Projektmanagement gab, gibt es
bislang keine Unterlagen oder Abläufe, die der Auftragnehmer
fortschreiben kann. Der Einstieg des Auftragnehmers erst in der
Projektstufe 3 hat somit zur Folge, dass bestimmte, üblicher Weise in
den Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) und 2 (Planung) erarbeitete
Grundlagen und Leistungen noch nicht vorliegen und deshalb im Rahmen
der vereinbarten Vergütung von ihm erstellt werden müssen. Hierauf
aufbauend sind zentral Leistungen der Projektstufen 3
(Ausführungsvorbereitung), 4 (Ausführung) und 5 (Projektabschluss) in
den Bereichen:
A) Organisation, Information, Koordination und Dokumentation;
B) Qualitäten und Quantitäten;
C) Kosten und Finanzierung;
D) Termine, Kapazitäten und Logistik;
E) Verträge und Versicherungen.
Zu erbringen. Die Leistungen sind in enger Abstimmung mit der
Auftraggeberin, v. a. dem Projektteam im Bereich Tiefbau, zu erbringen.
Da das Projekt aller Voraussicht nach mit 85 % der zuschussfähigen
Kosten vom Bund und Land gefördert wird, sind in allen Projektphasen
die Formalitäten der Förderauflagen zwingend zu beachten und zwingend
anzuwenden.
Inhalt und der Umfang der Leinzelner Projektsteuerungsleistungen sind
im Projektsteuerungsvertrag, v. a. insbesondere in §§ 5, 6 i.V.m.
Anlage 1, dargestellt, der den Ausschreibungsunterlagen beiliegt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium - Name: Vorgehensweise / Gewichtung: 30,00
Preis - Gewichtung: 40,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2020
Ende: 01/04/2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt in 3 Stufen:
1. Stufe: Prüfung, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen
genügen und vollständig sind,
2. Stufe: Prüfung der Eignung aufgrund der
Ausschlusskriterien/Mindestanforderungen,
3. Stufe: Prüfung und Bewertung anhand der Auswahlkriterien und deren
Gewichtung.
Es werden diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die
Anforderungen der 1. und 2. Stufe erfüllen und unter Berücksichtigung
der nachfolgend aufgeführten Kriterien in er 3. Stufe insgesamt die
höchsten Punktwerte erreichen. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich
nach den erreichten Punkten. Zur Angebotsabfrage werden 4 Bewerber
aufgefordert. Bei einer eventuellen Punktegleichheit kann die Auswahl
durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV). Auswahlkriterien und
Gewichtung:
a) Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung/stellvertr.
Projektleitung (Qualifikation, Erfahrung, persönliche Referenzen):
maximale Punktzahl 150 Punkte;
b) Unternehmens-Referenzen (Anzahl von Referenzen aus dem Bereich
Infrastruktur mit einem Bauvolumen > 50 Mio. EUR; inhaltliche Bewertung
von 2 Referenzen nach Projektvolumen, Projektart, Komplexität,
Fördermittelmanagement und Öffentlichkeitsarbeit): maximale Punktzahl
150.
Die genaue inhaltliche Zusammensetzung der Auswahlkriterien und deren
Gewichtung sowie die zu erfüllenden Mindestanforderungen sind aus der
mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Wertungsmatrix
Auswahlkriterien ersichtlich.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung. Zunächst beauftragt
werden wie auch aus § 4.2 des beigefügten Entwurfs des
Projektsteuerungsvertrages ersichtlichh die Leistungen bis zum
Abschluss der Stufe A: Projektstufe 3 (erforderliche Leistungen bis zum
Abschluss der Ausführungsvorbereitung). Der Auftraggeber behält sich
vor, die optional beauftragten Leistungen der Stufe B: Projektstufe 4
(erforderliche Leistungen im Zusammenhang mit der Ausführung) und der
Stufe C: Projektstufe 5 (erforderliche Leistungen im Zusammenhang mit
dem Projektabschluss) einzeln oder im Ganzen abzurufen. Es besteht kein
Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der lediglich optional
beauftragten Leistungsbestandteile.
Die Leistungen der Stufe B (Projektstufe 4: erforderliche Leistungen im
Zusammenhang mit der Ausführung) und der Stufe C (Projektstufe 5:
erforderliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Projektabschluss)
können auch nur teil- und abschnittsweise bezogen sowohl auf Bauteile
bzw. Einzelmaßnahmen als auch auf einzelne Handlungsbereiche oder Teile
davon beauftragt werden. Ein Anspruch auf Übertragung weiterer Stufen
oder Teilen hiervon besteht nicht.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Folgende Unterlagen und Eigenerklärungen sind dem ausgefüllten
Teilnahmeantrag (10105_HVA StB Teilnahmeantrag) beizufügen:
1) Das ausgefüllte Formular Eigenerklärung zur Eignung (10008_HVA F
StB Eigenerklärung_Eignung). Alternativ können die Bewerber die
Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV
([5]https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de)
einreichen;
2)Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, ist
das Formular 10106_HVA F StB Erklärung_Bewerbergemeinschaft mit dem
Teilnahmeantrag einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der
Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert
auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dabei muss jedes
Mitglied seine Eignung für den Leistungsanteil nachweisen, den es
übernehmen soll. Die unter 1. genannten Eigenerklärungen sind für jedes
Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Ist nachfolgend
von Bewerber die Rede, ist immer auch die Bewerbergemeinschaft
gemeint;
3) Beabsichtigt ein Bewerber, sich bei der Erfüllung des Auftrages der
Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen
(Unterauftragnehmer), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege
der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, unter Verwendung des
Formulars 10005_HVA F StB Leistungen_Unterauftragnehmer angeben. Zum
Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten der anderen
Unternehmen zur Verfügung stehen, hat ein Bewerber, soweit zumutbar,
diese Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag, spätestens aber bei
Angebotsabgabe zu benennen und unter Verwendung des Formulars 10006_HVA
F StB Verpflichtungserklärung_Unterauftragnehmer
Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Unterauftragnehmer haben dann auch Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen abzugeben. Auf gesonderte Anforderung der
Vergabestelle hat ein Bewerber nachzuweisen, dass der
Unterauftragnehmer geeignet ist. Ein Bewerber hat Unterauftragnehmer,
bei denen (auch fakultative) Ausschlussgründe vorliegen oder die nicht
geeignet sind, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu
ersetzen;
4) Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe),
wenn er/sie anders als beim Unterauftragnehmer im Sinne der
vorstehenden Ziff. 3 bereits mit dem Teilnahmeantrag nachweist, dass
ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen werden, indem er das/die Unternehmen unter Verwendung
des Formulars 10005a_HVA F StB Leistungen anderer Unternehmen
(Eignungsleihe) im Teilnahmeantrag benennt und mit dem Teilnahmeantrag
eine Verpflichtungserklärung dieses/r Unternehmen vorlegt (10006a_HVA F
StB Verpflichtungserklärung Eignungsleihe). Unternehmen, deren
Kapazitäten ein Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien
in Anspruch nehmen will, haben darüber hinaus eine Eigenerklärung zu
diesen Eignungskriterien sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
abzugeben;
5) Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV),
die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden
zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form
und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen;
6) Die im Formular Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Nachweise
sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. Nachweise und Erklärungen aus
anderen Mitgliedstaaten sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit,
wie hier, im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche
Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen
Übersetzung notwendig;
7) Ergänzend zu den Angaben in dieser Bekanntmachung gelten die
Teilnahmebedingungen gemäß HVA F StB (10104_HVA F StB
EU_Teilnahmebedingungen_Teilnahmewettbewerb).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Im Formular Eigenerklärung zur Eignung sind insbesondere folgende
Angaben zu machen:
a) Nettojahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
für Projektsteuerungsleistungen insgesamt sowie für
Projektsteuerungsleistungen speziell im Bereich Infrastruktur;
b) Erklärung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei
einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut
mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR für Personen-
sowie 10 000 000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die
Versicherungssumme jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen
muss. Die Versicherung muss auch Schäden wegen fehlerhafter Termin- und
Kostensteuerung abdecken. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist
gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende
Passage aus dem/den Vertragsbedingungen beizufügen, wonach die
Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer
Arbeitsgemeinschaft, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer
verursacht werden, zu den oben genannten Bedingungen eintritt.
Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz
aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die Erklärung abzugeben,
dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den
genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird. Im Falle der
Teilnahme einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis einer solchen
Haftpflichtversicherung von jedem Mitglied einzeln zu erbringen.
Die Vergabestelle behält sich vor, in einem späteren Stadium des
Vergabeverfahrens den Bewerber aufzufordern, eine entsprechende
Erklärung der Haftpflichtversicherung vorzulegen, dass die hier
geforderten Mindestdeckungssummen im Zuschlagsfall bereitgestellt
werden (Bereitstellungserklärung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Vergabestelle fordert als Mindestanforderung:
a) Einen durchschnittlichen Jahresmindestnettoumsatz in den vergangenen
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Projektsteuerungsleistungen im
Infrastrukturbereich in Höhe von mindestens 750 000 EUR. Im Falle einer
Bewerbergemeinschaft bzw. eines Unterauftragnehmereinsatzes/einer
Eignungsleihe ist die Summe der beteiligten Unternehmen entscheidend;
b) Den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß den
vorstehenden Anforderungen (Ziffer III.1.2.).
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht
als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im
weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Qualifikation des/der vorgesehenen Projektleiters/in und des/der
stellvertr. Projektleiters/in
Eigenerklärung mit Angaben zum vorgesehenen Projektteam, insbesondere
Angaben zum/zur Projektleiter/in und zum/zur stellvertr.
Projektleiter/in in Hinblick auf:
a) Berufliche Qualifikation: Vorliegen einer Zusatzqualifikation
Projektsteuerung (GPM, DVP, IHK oder vergleichbar);
b) Berufliche Erfahrung: Anzahl der einschlägigen Berufsjahre;
c) Persönliche Referenzen im Bereich Verkehrsinfrastruktur (Straßen-
und Brückenbau oder vergleichbar) mit Benennung von Ansprechpartnern
beim AG und Angaben zu den in der Wertungsmatrix (Anlage
Auswahlkriterien) benannten Unterkriterien Projektgröße
(Projektvolumen), Art der Infrastrukturmaßnahme, Öffentliche
Auftraggebereigenschaft, Fördermittelmanagement und
Öffentlichkeitsrelevanz; die Referenzen müssen in den letzten 10 Jahren
erbracht worden sein und mindestens die Handlungsbereiche A bis E der
Projektstufen Projektvorbereitung, Ausführungsvorbereitung und
Ausführung (mind. 2 Jahre, auch noch laufend) umfassen.
2) Unternehmens-Referenzen:
Eigenerklärung mit Angabe von Referenzen aus dem Bereich
Verkehrsinfrastruktur (Straßen- und Brückenbau oder vergleichbar) mit
Benennung von Ansprechpartnern beim AG und Angaben zu den in der
Wertungsmatrix (Anlage Auswahlkriterien) benannten Unterkriterien
Projektgröße (Projekt- und Bauvolumen), Art der Infrastrukturmaßnahme
(innerstädtisch/Schiene/Straße/Tunnel/ Versorgungsleitungen etc.),
Komplexität (Anzahl Projektbeteiligte, Lose, zu steuernde
Leistungsbereiche etc.), Fördermittelmanagement und
Öffentlichkeitsrelevanz; die Referenzen müssen in den letzten 8 Jahren
erbracht worden sein und mindestens die Handlungsbereiche A bis E der
Projektstufen Projektvorbereitung, Ausführungsvorbereitung und
Ausführung (mind. 2 Jahre, auch noch laufend) umfassen;
3) Beschäftigte in den letzten 3 Kalenderjahren:
Eigenerklärung mit Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung
beim Bewerber/der Bewerbergemeinschaft einschl. etwaigem
Unterauftragnehmer, insbesondere Angaben über die Zahl der in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt
beschäftigten Fachkräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Qualifikation des/der vorgesehenen Projektleiters/in und des/der
stellvertr. Projektleiters/in:
Der/die Projektleiter/in muss jeweils über mindestens 10 Jahre und
der/die stellvertr. Projektleiter/in über mindestens 5 Jahre
einschlägige Berufserfahrung und jeweils mindestens eine persönliche
Referenz im Bereich Verkehrsinfrastruktur (Straßen- und Brückenbau oder
vergleichbar) mit einem Projektvolumen von mind. 10 Mio. EUR, die die
Handlungsbereiche A bis E der Projektstufen Projektvorbereitung,
Ausführungsvorbereitung und Ausführung (mind. 2 Jahre, auch noch
laufend) umfasst, sowie eine Referenz mit durchgeführtem
Fördermittelmanagement verfügen.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht
als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im
weiteren Verfahren nicht berücksichtigt;
2) Unternehmens-Referenzen:
Der Bewerber muss mindestens über eine Referenz im Bereich
Verkehrsinfrastruktur (Straßen- und Brückenbau oder vergleichbar) mit
einem Bauvolumen von mind. 50 Mio. EUR, die die Handlungsbereiche A bis
E der Projektstufen Projektvorbereitung, Ausführungsvorbereitung und
Ausführung (mind. 2 Jahre, auch noch laufend) umfasst, sowie eine
Referenz mit durchgeführtem Fördermittelmanagement verfügen.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht
als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im
weiteren Verfahren nicht berücksichtigt;
3) Beschäftigte in den letzten 3 Kalenderjahren:
In den vergangenen 3 Geschäftsjahren Beschäftigung von durchschnittlich
mindestens 5 Technischen Führungskräften (d. h. Personen, die über eine
qualifizierte, mindestens fünfjährige Berufserfahrung in
verantwortlicher Position in der Projektsteuerung verfügen) sowie
durchschnittlich mindestens 10 Technischen Fachkräften (d. h. Personen,
die über die für die Durchführung ihrer Fachaufgaben in der
Projektsteuerung erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse der
gesetzlichen und behördlichen Vorschriften etc. verfügen).
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber nicht
als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen und somit im
weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Qualifikation und örtliche Präsenz des/der Projektleiters/in und
des/der stellvertretenden Projektleiter/in sind für die Auftraggeberin
von überragendem Interesse. Der Bewerber/Bieter hat daher die
vertragliche Verpflichtung einzugehen, die im Vergabeverfahren für die
Projektleitung benannten Personen auch tatsächlich unter den
vertraglich genannten Bedingungen zur Vertragserfüllung einzusetzen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/11/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 13/12/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bewerber müssen zur Erstellung der Teilnahmeanträge sowie der Angebote
zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden.
Teilnahmeanträge und Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten,
werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen.
Hinweis zu IV.1.4): Im Ergebnis des Teilnamewettbewerbs werden soweit
beteiligt 4 geeignete Bewerber ausgewählt, die zur Teilnahme am
Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. In diesem wird auf der
Grundlage eines zuvor abzugebenden, verbindlichen schriftlichen
Angebots ein Bietergespräch durchgeführt. Anschließend erhalten die
Bieter die Gelegenheit, ihr verbindliches Angebot noch einmal zu
überarbeiten. Der Auftrag wird an den Bieter erteilt, der nach der
Wertung der Zuschlagskriterien entsprechend der den Vergabeunterlagen
beigefügten Matrix die höchste Punktzahl erhält.
Fehlen Erklärungen und Nachweise, die mit dem Teilnahmeantrag oder mit
dem Angebot vorzulegen sind, oder sind diese unvollständig, wird der
Auftraggeber den Bieter auffordern, diese innerhalb einer Frist von 6
Kalendertagen nachzureichen bzw. zu vervollständigen. Eine Korrektur
fehlerhafter unternehmensbezogener oder leistungsbezogener Nachweise
ist nicht zulässig. Die Nachforderung von leistungsbezogenen
Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht
für die in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Preisangaben. Kommt der
Bewerber bzw. Bieter der Aufforderung nicht binnen der gesetzten Frist
nach, wird sein Teilnahmeantrag bzw. Angebot vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
Qualifiziert sich die Bewerbergemeinschaft für das weitere Verfahren,
hat sie mit ihrem Angebot das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (10007_HVA F StB
Erklärung_Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) ausgefüllt einzureichen.
Ein Bieter darf in der zweiten Verfahrensstufe jeweils nur ein Angebot
abgeben. Gibt ein Bieter ein eigenes Angebot ab und ist er zugleich
Mitglied einer Bietergemeinschaft oder ist ein Büro Mitglied zweier
oder mehrerer Bietergemeinschaften, sind die Angebote auszuschließen,
wenn ein Verstoß gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs anzunehmen
ist. Dies ist der Fall, wenn der Bieter bzw. das an mehreren
Bietergemeinschaften beteiligte Büro nicht nachweisen kann, dass die
jeweiligen Angebote vollkommen unabhängig voneinander erstellt wurden
und dem betroffenen Bieter/Büro nicht mehrere Angebote bekannt waren.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Stiftstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131162234
E-Mail: [6]vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: [7]http://mwkel.rlp.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/10/2019
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References
1. mailto:submission@ludwigshafen.de?subject=TED
2. http://www.ludwigshafen.de/
3. https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16dba0b5a00-6385a3040f
0beb11
4. http://www.auftragsboerse.de/
5. https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de
6. mailto:vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de?subject=TED
7. http://mwkel.rlp.de/
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