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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Berlin
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Planungsleistungen im Bauwesen
Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Planungsleistungen für Brücken
Planung von Fundamenten
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Dienstleistungen im Bereich Korrosionsschutz
Bauaufsicht
Baustellenüberwachung
Dokument Nr...: 494255-2019 (ID: 2019102109193914997)
Veröffentlicht: 21.10.2019
*
  DE-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2019/S 203/2019 494255
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
   Zimmerstr. 54
   Berlin
   10117
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau
   GmbH
   Telefon: +49 30-20243-222
   E-Mail: [1]vergabe@deges.de
   Fax: +49 30-20243-791
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.deges.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://vergabe.deges.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functio
   n=_Details&TenderOID=54321-Tender-16dafb95fdc-35e27563caa3087c
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   3291 A14 AK Magdeburg-AD Nossen BW 22 Muldebrücke BOL/BÜ
   Referenznummer der Bekanntmachung: A329300101
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   A 14, AK Magdeburg  AD Nossen Ersatzneu-bau BW 22 (Muldebrücke)
   Objekt- und Tragwerksplanung Ing.-BW; Objektplanung VA, BOL/BÜ,
   Vermessung, Besondere Leistungen, BIM.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000
   71320000
   71322000
   71322300
   71325000
   71322500
   71327000
   71337000
   71520000
   71521000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED52
   Hauptort der Ausführung:
   A 14 AK Magdeburg bis AD Nossen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Leistungserbringung beinhaltet folgende Leistungen:
    Objektplanung Ing.-Bauwerke nach HOAI 2013, § 43, LPH 6, 8, 9,
    Tragwerksplanung Ing.-Bauwerke nach HOAI 2013, § 51, LPH 6,
    Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI 2013, § 48, LPH 5, 6, 8, 9.
   Örtliche Bauüberwachung
   Besondere Leistungen
   Vermessungstechnische Bauüberwachungsleistungen
   BIM
   Der geplante Bauabschnitt befindet sich im Landkreis Leipzig auf dem
   Gebiet der Stadt Grimma zwischen den A 14  Anschlussstellen Mutzschen
   im Osten (Netzknoten NK 4743-038) und Grimma im Westen (NK 4742-103).
   Das geplante Bauprojekt umfasst:
    den Ersatzneubau in Bestandslage des beschriebenen Brückenbauwerkes,
   mit temporären Behelfsunterbauten und zugehörigen Verkehrsführungen,
   mit Verkehrssicherungen,
    den Ausbau der beidseitigen Anschlussbereiche der A 14,
    Neuerrichtung von 2 Regenrückhalteanlagen, beidseitig der Mulde,
    Bau von Fledermausschutzwänden und -zäunen sowie
    erforderliche landschaftspflegerische Arbeiten.
   a) Brückenbauwerk:
   Das Bauwerk 22 der A 14 überführt die Bundesautobahn über die
   Vereinigte Mulde, einschließlich über die Staatsstraße S11 von Grimma
   nach Nerchau, über die Gemeindeverbindungsstraße Bahren-Trebsen bei
   Grimma (Landkreis Leipzig) sowie über den Muldentalbahn-Radweg am
   östlichen Muldeufer.
   Die Lagetrassierung des neuen Bauwerkes erfolgt bestandsgleich. Achse
   und Achsführung des neuen Bauwerkes (Gesamtlänge: 361m) decken sich mit
   der derzeit bestehenden Verkehrsanlage;
   b) Straße:
   Die Talquerung erfolgt in einer langgezogenen Wanne mit anschließenden
   Steigungsstrecken von bis zu 4 %, schließt östlich des Bauwerkes an
   einen Einschnitt und westlich an eine Dammlage an. Die Einhaltung einer
   Gradienten-Mindestlängsneigung von 0,7 % auf dem Bauwerk und durch den
   konstruktiv bedingten Höhenversatz beider Richtungsfahrbahnen entstehen
   höhenmäßige Abweichungen von der Bestandsgradiente von bis zu 85cm.
   Über entsprechende Anpassungslängen werden diese wieder in die
   Bestandsgradiente überführt. Die höher liegende Richtungsfahrbahn
   Magdeburg bestimmt dabei die Gesamtbaulänge der Baumaßnahme. Für die
   beiden Richtungsfahrbahnen ergeben sich getrennte Höhentrassierungen.
   Die unmittelbar östlich der Muldebrücke vorhandene 68 m lange
   Mittelstreifenüberfahrt wird im Zuge des Vorhabens grundhaft erneuert.
   Von Bau km 0+125 bis 0+260 wird westlich der Muldebrücke eine neue
   Mittelstreifenüberfahrt mit einer Länge von 135 m angelegt.
   Als Regelquerschnitt der freien Strecke kommt der nach RAA
   leistungsfähige, zweibahnig- vierstreifige RQ 31 zur Anwendung, der am
   Bauanfang und Bauende auf den Bestandsquerschnitt der A 14
   (verminderter RQ 29,5) rückverzogen wird.
   Der Mittelstreifen wird aus Kontinuitätsgründen um 1 m reduziert, da im
   gesamten Streckenband der A 14 auch nur ein 3 m breiter Mittelstreifen
   vorhanden ist.
   Mit den zum Vorhaben gehörenden beiderseitigen
   Streckenanpassungsbereichen der Autobahn A 14, die im Vollausbau
   hergestellt werden, beträgt die Gesamtbaulänge des Vorhabens 1,005 km.
   Eine Umweltbaubegleitung sowie die Fertigungsüberwachung Stahlbau und
   Korrosionsschutz wer-den von der DEGES separat beauftragt.
   Die in dieser Leistungsanfrage enthaltenen Planungsleistungen sind mit
   der BIM-Methode zu erstellen.
   Alle weiteren Angaben: siehe beiliegende Planunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 87
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 Nrn. 1 und 2
   VgV): (nur Mindeststandard)
   Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: (100 v. H.)
   Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und
   Angaben werden wie folgt gewichtet:
   § 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung
   verantwortlichen Personen
   (60 v. H.)
   Die Gewichtung setzt sich zusammen wie folgt:
    Fachbereich 1 Mitarbeiter 1  Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 6)
   50 v.H.,
    Fachbereich 3 Mitarbeiter 1  Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 5)
   (nur Mindeststandard),
    Fachbereich 3 Mitarbeiter 2  Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 6)
   (nur Mindeststandard),
    Fachbereich 4 Mitarbeiter 1  öBÜ Ingenieurbauwerke 50 v.H.,
    Fachbereich 4 Mitarbeiter 2  öBÜ Ingenieurbauwerke (Stellvertreter)
   (nur Mindeststandard),
    Fachbereich 4 Mitarbeiter 3  öBÜ Verkehrsanlagen (nur
   Mindeststandard),
    Fachbereich 6 Mitarbeiter 1  öBÜ vermessungstechnische Leistungen
   (nur Mindeststandard),
    Fachbereich 8 Mitarbeiter 1  BIM-Koordinator (nur Mindeststandard).
   Mit folgenden Unterwichtung
   Berufliche Eignung und (Ausbildung und Berufserfahrung) 20,0 v. H.
   Referenzprojekte 80,0 v. H.
   § 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare
   Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren (nur Mindeststandard)
   § 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung: (40 v. H.)
   Die Gewichtung setzt sich zusammen wie folgt:
    Projektleiter (Lph5, 6) (nur Mindeststandard),
    BOL Ingenieurbauwerke: 100 v. H..
   Mit folgender Unterwichtung:
    Ausbildung und Berufserfahrung 20 v. H.,
    Angaben zu den Referenzprojekten 80 v. H..
   § 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten 3 Jahren:
   (nur Mindeststandard)
   § 46 (3) 9) VgV: Geräte, Technische Ausrüstung,:
    entfällt
   § 46 (3) 3) VgV: Gewährleistung der Qualität:
    entfällt
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen. Auflistung und kurze Beschreibung der
   Bedingungen:
   Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
   Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
   Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
   A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
   Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
   129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
   B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
   Vermögenswerte);
   C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden;
   D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
   Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag
   verwaltet werden;
   E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
   EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
   internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten
   Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
   Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
   Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
   F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr);
   G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
   zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
   Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
   verwaltet werden.
   Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
   gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
   rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
   zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
   der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts-
   oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
   einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
   verurteilten Person vorliegt (§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB
   sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB).
    Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
   geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
   oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
   rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
   befindet (§ 124 Abs. 2 GWB),
    dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
   Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in
   Frage stellt (§ 124 Abs. 3 GWB),
    dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
   schweren Verfehlungen begangen wurden (§ 124 Abs. 3 GWB),
    dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
   wurde (§ 123 Abs. 4 GWB).
   Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
   Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren
   satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden
   Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann
   teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3
   nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an
   die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige
   Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für
   ihre Bewerbung, wenn sie die Richtlinie 2005/36/EG einhalten.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben
   sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000
   EUR für Personen 5 000 000 EUR für sonstige Schäden wird als
   Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere
   Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe
   Teilnahmeunterlagen).
   Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10
   VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag
   ist zu verwenden.
    § 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung
   verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die
   Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert,
    § 46 (3) 1 VgV): Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
   über vergleichbare Leistung in den letzten 3 Jahren: nur
   Mindeststandard,
    § 46 (3) 6 VgV):): Berufliche Befähigung der für die Leistung
   verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die
   Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert,
    § 46 (3) 8 VgV): nur Mindeststandard,
    § 46 (3) 9 VgV):  entfällt,
    § 46 (3) 3 VgV):  entfällt,
    § 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis
   werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    zu § 46 (3) 2 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
   berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen
   bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen),
    § 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
   Referenzen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren bestimmten
   Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen),
    zu § 46 (3) 6 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
   berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen
   bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen),
    zu § 46 (3) 8 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den
   letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen jährlichen
   Gesamtpersonalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe
   Teilnahmeunterlagen).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/11/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist der vom
   Auftraggeber vorgefertigte Teilnahmeantrag zu verwenden. Der
   Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der
   Bekanntmachung zusammen.
   Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die
   geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der
   vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der
   Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung
   sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der vorbereiteten
   Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
   führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte
   Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
   Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
   berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind
   nicht erwünscht.
   Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
   Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die
   Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
   Braustraße 2
   Leipzig
   04107
   Deutschland
   Telefon: +49 341 / 977-1040
   E-Mail: [5]post@lds.sachsen.de
   Fax: +49 341 / 977-1049
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
   Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
   Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/10/2019
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   3. https://vergabe.deges.de/
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