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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Berlin
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Planungsleistungen im Bauwesen
Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Planungsleistungen für Brücken
Planung von Fundamenten
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Dienstleistungen im Bereich Korrosionsschutz
Bauaufsicht
Baustellenüberwachung
Dokument Nr...: 494255-2019 (ID: 2019102109193914997)
Veröffentlicht: 21.10.2019
*
DE-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2019/S 203/2019 494255
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Zimmerstr. 54
Berlin
10117
Deutschland
Kontaktstelle(n): DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau
GmbH
Telefon: +49 30-20243-222
E-Mail: [1]vergabe@deges.de
Fax: +49 30-20243-791
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://vergabe.deges.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functio
n=_Details&TenderOID=54321-Tender-16dafb95fdc-35e27563caa3087c
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
3291 A14 AK Magdeburg-AD Nossen BW 22 Muldebrücke BOL/BÜ
Referenznummer der Bekanntmachung: A329300101
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
A 14, AK Magdeburg AD Nossen Ersatzneu-bau BW 22 (Muldebrücke)
Objekt- und Tragwerksplanung Ing.-BW; Objektplanung VA, BOL/BÜ,
Vermessung, Besondere Leistungen, BIM.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000
71320000
71322000
71322300
71325000
71322500
71327000
71337000
71520000
71521000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED52
Hauptort der Ausführung:
A 14 AK Magdeburg bis AD Nossen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistungserbringung beinhaltet folgende Leistungen:
Objektplanung Ing.-Bauwerke nach HOAI 2013, § 43, LPH 6, 8, 9,
Tragwerksplanung Ing.-Bauwerke nach HOAI 2013, § 51, LPH 6,
Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI 2013, § 48, LPH 5, 6, 8, 9.
Örtliche Bauüberwachung
Besondere Leistungen
Vermessungstechnische Bauüberwachungsleistungen
BIM
Der geplante Bauabschnitt befindet sich im Landkreis Leipzig auf dem
Gebiet der Stadt Grimma zwischen den A 14 Anschlussstellen Mutzschen
im Osten (Netzknoten NK 4743-038) und Grimma im Westen (NK 4742-103).
Das geplante Bauprojekt umfasst:
den Ersatzneubau in Bestandslage des beschriebenen Brückenbauwerkes,
mit temporären Behelfsunterbauten und zugehörigen Verkehrsführungen,
mit Verkehrssicherungen,
den Ausbau der beidseitigen Anschlussbereiche der A 14,
Neuerrichtung von 2 Regenrückhalteanlagen, beidseitig der Mulde,
Bau von Fledermausschutzwänden und -zäunen sowie
erforderliche landschaftspflegerische Arbeiten.
a) Brückenbauwerk:
Das Bauwerk 22 der A 14 überführt die Bundesautobahn über die
Vereinigte Mulde, einschließlich über die Staatsstraße S11 von Grimma
nach Nerchau, über die Gemeindeverbindungsstraße Bahren-Trebsen bei
Grimma (Landkreis Leipzig) sowie über den Muldentalbahn-Radweg am
östlichen Muldeufer.
Die Lagetrassierung des neuen Bauwerkes erfolgt bestandsgleich. Achse
und Achsführung des neuen Bauwerkes (Gesamtlänge: 361m) decken sich mit
der derzeit bestehenden Verkehrsanlage;
b) Straße:
Die Talquerung erfolgt in einer langgezogenen Wanne mit anschließenden
Steigungsstrecken von bis zu 4 %, schließt östlich des Bauwerkes an
einen Einschnitt und westlich an eine Dammlage an. Die Einhaltung einer
Gradienten-Mindestlängsneigung von 0,7 % auf dem Bauwerk und durch den
konstruktiv bedingten Höhenversatz beider Richtungsfahrbahnen entstehen
höhenmäßige Abweichungen von der Bestandsgradiente von bis zu 85cm.
Über entsprechende Anpassungslängen werden diese wieder in die
Bestandsgradiente überführt. Die höher liegende Richtungsfahrbahn
Magdeburg bestimmt dabei die Gesamtbaulänge der Baumaßnahme. Für die
beiden Richtungsfahrbahnen ergeben sich getrennte Höhentrassierungen.
Die unmittelbar östlich der Muldebrücke vorhandene 68 m lange
Mittelstreifenüberfahrt wird im Zuge des Vorhabens grundhaft erneuert.
Von Bau km 0+125 bis 0+260 wird westlich der Muldebrücke eine neue
Mittelstreifenüberfahrt mit einer Länge von 135 m angelegt.
Als Regelquerschnitt der freien Strecke kommt der nach RAA
leistungsfähige, zweibahnig- vierstreifige RQ 31 zur Anwendung, der am
Bauanfang und Bauende auf den Bestandsquerschnitt der A 14
(verminderter RQ 29,5) rückverzogen wird.
Der Mittelstreifen wird aus Kontinuitätsgründen um 1 m reduziert, da im
gesamten Streckenband der A 14 auch nur ein 3 m breiter Mittelstreifen
vorhanden ist.
Mit den zum Vorhaben gehörenden beiderseitigen
Streckenanpassungsbereichen der Autobahn A 14, die im Vollausbau
hergestellt werden, beträgt die Gesamtbaulänge des Vorhabens 1,005 km.
Eine Umweltbaubegleitung sowie die Fertigungsüberwachung Stahlbau und
Korrosionsschutz wer-den von der DEGES separat beauftragt.
Die in dieser Leistungsanfrage enthaltenen Planungsleistungen sind mit
der BIM-Methode zu erstellen.
Alle weiteren Angaben: siehe beiliegende Planunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 87
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 Nrn. 1 und 2
VgV): (nur Mindeststandard)
Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: (100 v. H.)
Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und
Angaben werden wie folgt gewichtet:
§ 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung
verantwortlichen Personen
(60 v. H.)
Die Gewichtung setzt sich zusammen wie folgt:
Fachbereich 1 Mitarbeiter 1 Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 6)
50 v.H.,
Fachbereich 3 Mitarbeiter 1 Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 5)
(nur Mindeststandard),
Fachbereich 3 Mitarbeiter 2 Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 6)
(nur Mindeststandard),
Fachbereich 4 Mitarbeiter 1 öBÜ Ingenieurbauwerke 50 v.H.,
Fachbereich 4 Mitarbeiter 2 öBÜ Ingenieurbauwerke (Stellvertreter)
(nur Mindeststandard),
Fachbereich 4 Mitarbeiter 3 öBÜ Verkehrsanlagen (nur
Mindeststandard),
Fachbereich 6 Mitarbeiter 1 öBÜ vermessungstechnische Leistungen
(nur Mindeststandard),
Fachbereich 8 Mitarbeiter 1 BIM-Koordinator (nur Mindeststandard).
Mit folgenden Unterwichtung
Berufliche Eignung und (Ausbildung und Berufserfahrung) 20,0 v. H.
Referenzprojekte 80,0 v. H.
§ 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare
Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren (nur Mindeststandard)
§ 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung: (40 v. H.)
Die Gewichtung setzt sich zusammen wie folgt:
Projektleiter (Lph5, 6) (nur Mindeststandard),
BOL Ingenieurbauwerke: 100 v. H..
Mit folgender Unterwichtung:
Ausbildung und Berufserfahrung 20 v. H.,
Angaben zu den Referenzprojekten 80 v. H..
§ 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten 3 Jahren:
(nur Mindeststandard)
§ 46 (3) 9) VgV: Geräte, Technische Ausrüstung,:
entfällt
§ 46 (3) 3) VgV: Gewährleistung der Qualität:
entfällt
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen. Auflistung und kurze Beschreibung der
Bedingungen:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte);
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden;
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag
verwaltet werden;
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten
Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr);
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts-
oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
verurteilten Person vorliegt (§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB
sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB).
Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
befindet (§ 124 Abs. 2 GWB),
dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in
Frage stellt (§ 124 Abs. 3 GWB),
dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
schweren Verfehlungen begangen wurden (§ 124 Abs. 3 GWB),
dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
wurde (§ 123 Abs. 4 GWB).
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren
satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden
Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann
teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3
nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an
die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige
Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für
ihre Bewerbung, wenn sie die Richtlinie 2005/36/EG einhalten.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärungen gem. § 45 (4) Nr. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben
sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000
EUR für Personen 5 000 000 EUR für sonstige Schäden wird als
Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere
Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe
Teilnahmeunterlagen).
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10
VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag
ist zu verwenden.
§ 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung
verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die
Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert,
§ 46 (3) 1 VgV): Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
über vergleichbare Leistung in den letzten 3 Jahren: nur
Mindeststandard,
§ 46 (3) 6 VgV):): Berufliche Befähigung der für die Leistung
verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die
Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert,
§ 46 (3) 8 VgV): nur Mindeststandard,
§ 46 (3) 9 VgV): entfällt,
§ 46 (3) 3 VgV): entfällt,
§ 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis
werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu § 46 (3) 2 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen
bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen),
§ 46 (3) 1 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
Referenzen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren bestimmten
Mindeststandards genügen (siehe Teilnahmeunterlagen),
zu § 46 (3) 6 VgV): Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die
berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen
bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen),
zu § 46 (3) 8 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den
letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen jährlichen
Gesamtpersonalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe
Teilnahmeunterlagen).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/11/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist der vom
Auftraggeber vorgefertigte Teilnahmeantrag zu verwenden. Der
Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der
Bekanntmachung zusammen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die
geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der
vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der
Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung
sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der vorbereiteten
Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte
Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind
nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die
Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Braustraße 2
Leipzig
04107
Deutschland
Telefon: +49 341 / 977-1040
E-Mail: [5]post@lds.sachsen.de
Fax: +49 341 / 977-1049
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/10/2019
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References
1. mailto:vergabe@deges.de?subject=TED
2. http://www.deges.de/
3. https://vergabe.deges.de/
4. https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16dafb95fdc-35e27563caa3
087c
5. mailto:post@lds.sachsen.de?subject=TED
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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