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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Mainz
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 494387-2019 (ID: 2019102109214615147)
Veröffentlicht: 21.10.2019
*
DE-Mainz: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 203/2019 494387
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landesamt für Umwelt
Kaiser-Friedrich-Straße 7
Mainz
55116
Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 13
E-Mail: [1]haushalt@lfu.rlp.de
NUTS-Code: DEB35
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.lfu.rlp.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHY
HVS/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHY
HVS
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz 2020 und 2021
Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_20/2019
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle
Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland. Daher soll die
Grünlandkartierung in den Jahren 2020 und 2021 in den folgenden drei
Landkreisen und einer kreisfreien Stadt erfolgen:
Kartierjahr 2020: Landkreis Vulkaneifel,
Kartierjahr 2021: Landkreise Westerwaldkreis und Mainz-Bingen sowie
kreisfreie Stadt Neustadt a. d. W. .
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im
Kern aus:
der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter
FFH-LRT,
sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das
Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im
Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz
(LANIS-RLP).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
DAU, Nord-West
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35
Hauptort der Ausführung:
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz
Leistungsort:
Sitz des Auftragnehmers,
Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz,
Vor Ort im Suchraum.
Erfüllungsort:
Erfüllungsort...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an
naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den
Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus
Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder
natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom
Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden
und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder
Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie
beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die
grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z. B.
Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den
bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter
Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große
Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das
Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der
Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in
Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (=
§30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen
Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die
Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG
RLP vom 6.10.2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des BNatschG
ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden
unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= §15-Biotoptypen). Laut
§ 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und Landschaft) sind die Länder
zu einer fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des
Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT verpflichtet. Darüber hinaus
verpflichtet die FFH-Richtlinie die Mitgliedsstaaten der EU zur
Überwachung des Erhaltungszustandes der FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle
Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im
Kern aus:
der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter
FFH-LRT,
sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das
Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im
Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz
(LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet DAU, Nord-West mit einem Suchraum von
6 231 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/11/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung
(Anlage 2 der Vergabeunterlagen),
optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2
der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen),
Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der
Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen),
Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt
(Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2
der Vergabeunterlagen).
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose je Kartierjahr
leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an
Losen pro Kartierjahr er leistungsfähig ist. Im Falle dieser
eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter
den Losen je Kartierjahr aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben
wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
DAU, Süd-West
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35
Hauptort der Ausführung:
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz
Leistungsort:
Sitz des Auftragnehmers
Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
Erfüllungsort...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an
naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den
Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus
Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder
natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom
Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden
und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder
Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie
beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die
grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B.
Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den
bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter
Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große
Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das
Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der
Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in
Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (=
§30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen
Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die
Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG
RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des
BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und
Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (=
§15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und
Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung,
Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT
verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die
Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der
FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle
Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im
Kern aus:
der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter
FFH-LRT
sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das
Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im
Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz
(LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet DAU, Süd-West mit einem Suchraum von
6335 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/11/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung
(Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2
der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der
Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt
(Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2
der Vergabeunterlagen)
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose je Kartierjahr
leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an
Losen pro Kartierjahr er leistungsfähig ist. Im Falle dieser
eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter
den Losen je Kartierjahr aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben
wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
DAU, Nord-Ost
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35
Hauptort der Ausführung:
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz
Leistungsort:
Sitz des Auftragnehmers
Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
Erfüllungsort...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an
naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den
Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus
Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder
natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom
Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden
und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder
Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie
beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die
grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B.
Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den
bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter
Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große
Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das
Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der
Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in
Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (=
§30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen
Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die
Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG
RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des
BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und
Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (=
§15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und
Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung,
Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT
verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die
Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der
FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle
Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im
Kern aus:
der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter
FFH-LRT
sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das
Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im
Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz
(LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet DAU, Nord-Ost mit einem Suchraum von
4566 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/11/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung
(Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2
der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der
Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt
(Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2
der Vergabeunterlagen)
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose je Kartierjahr
leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an
Losen pro Kartierjahr er leistungsfähig ist. Im Falle dieser
eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter
den Losen je Kartierjahr aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben
wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
DAU, Süd-Ost
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35
Hauptort der Ausführung:
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz
Leistungsort:
Sitz des Auftragnehmers
Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
Erfüllungsort...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an
naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den
Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus
Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder
natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom
Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden
und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder
Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie
beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die
grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B.
Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den
bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter
Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große
Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das
Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der
Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in
Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (=
§30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen
Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die
Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG
RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des
BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und
Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (=
§15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und
Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung,
Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT
verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die
Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der
FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle
Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im
Kern aus:
der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter
FFH-LRT
sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das
Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im
Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz
(LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet DAU, Süd-Ost mit einem Suchraum von
4463 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/11/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung
(Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2
der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der
Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt
(Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2
der Vergabeunterlagen)
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose je Kartierjahr
leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an
Losen pro Kartierjahr er leistungsfähig ist. Im Falle dieser
eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter
den Losen je Kartierjahr aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben
wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
DAU, Süd
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35
Hauptort der Ausführung:
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz
Leistungsort:
Sitz des Auftragnehmers
Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
Erfüllungsort...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an
naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den
Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus
Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder
natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom
Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden
und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder
Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie
beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die
grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B.
Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den
bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter
Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große
Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das
Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der
Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in
Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (=
§30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen
Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die
Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG
RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des
BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und
Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (=
§15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und
Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung,
Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT
verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die
Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der
FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle
Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im
Kern aus:
der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter
FFH-LRT
sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das
Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im
Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz
(LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet DAU, Süd mit einem Suchraum von 5011
ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/11/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung
(Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2
der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der
Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt
(Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2
der Vergabeunterlagen)
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose je Kartierjahr
leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an
Losen pro Kartierjahr er leistungsfähig ist. Im Falle dieser
eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter
den Losen je Kartierjahr aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben
wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
WW, Nord-West
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35
Hauptort der Ausführung:
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz
Leistungsort:
Sitz des Auftragnehmers
Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
Erfüllungsort...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an
naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den
Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus
Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder
natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom
Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden
und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder
Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie
beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die
grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B.
Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den
bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter
Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große
Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das
Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der
Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in
Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (=
§30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen
Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die
Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG
RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des
BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und
Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (=
§15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und
Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung,
Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT
verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die
Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der
FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle
Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im
Kern aus:
der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter
FFH-LRT
sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das
Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im
Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz
(LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet WW, Nord-West mit einem Suchraum von
4834 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 30/11/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung
(Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2
der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der
Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt
(Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2
der Vergabeunterlagen)
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose je Kartierjahr
leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an
Losen pro Kartierjahr er leistungsfähig ist. Im Falle dieser
eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter
den Losen je Kartierjahr aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben
wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
WW, Nord
Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35
Hauptort der Ausführung:
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz
Leistungsort:
Sitz des Auftragnehmers
Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
Erfüllungsort...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an
naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den
Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus
Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder
natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom
Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden
und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder
Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie
beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die
grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B.
Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den
bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter
Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große
Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das
Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der
Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in
Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (=
§30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen
Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die
Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG
RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des
BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und
Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (=
§15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und
Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung,
Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT
verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die
Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der
FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle
Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im
Kern aus:
der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter
FFH-LRT
sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das
Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im
Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz
(LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet WW, Nord mit einem Suchraum von 6993
ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 30/11/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung
(Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2
der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der
Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt
(Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2
der Vergabeunterlagen)
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose je Kartierjahr
leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an
Losen pro Kartierjahr er leistungsfähig ist. Im Falle dieser
eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter
den Losen je Kartierjahr aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben
wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
WW, Nord-Ost
Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35
Hauptort der Ausführung:
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz
Leistungsort:
Sitz des Auftragnehmers
Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
Erfüllungsort...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an
naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den
Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus
Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder
natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom
Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden
und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder
Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie
beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die
grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B.
Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den
bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter
Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große
Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das
Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der
Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in
Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (=
§30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen
Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die
Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG
RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des
BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und
Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (=
§15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und
Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung,
Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT
verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die
Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der
FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle
Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im
Kern aus:
der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter
FFH-LRT
sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das
Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im
Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz
(LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet WW, Nord-Ost mit einem Suchraum von
6145 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 30/11/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung
(Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2
der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der
Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt
(Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2
der Vergabeunterlagen)
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose je Kartierjahr
leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an
Losen pro Kartierjahr er leistungsfähig ist. Im Falle dieser
eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter
den Losen je Kartierjahr aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben
wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
WW, Süd-West
Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35
Hauptort der Ausführung:
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz
Leistungsort:
Sitz des Auftragnehmers
Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
Erfüllungsort...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an
naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den
Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus
Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder
natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom
Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden
und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder
Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie
beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die
grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B.
Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den
bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter
Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große
Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das
Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der
Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in
Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (=
§30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen
Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die
Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG
RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des
BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und
Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (=
§15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und
Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung,
Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT
verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die
Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der
FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle
Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im
Kern aus:
der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter
FFH-LRT
sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das
Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im
Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz
(LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet WW, Süd-West mit einem Suchraum von
5867 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 30/11/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung
(Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2
der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der
Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt
(Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2
der Vergabeunterlagen)
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose je Kartierjahr
leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an
Losen pro Kartierjahr er leistungsfähig ist. Im Falle dieser
eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter
den Losen je Kartierjahr aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben
wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
WW, Süd-Ost
Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35
Hauptort der Ausführung:
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz
Leistungsort:
Sitz des Auftragnehmers
Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
Erfüllungsort...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an
naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den
Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus
Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder
natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom
Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden
und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder
Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie
beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die
grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B.
Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den
bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter
Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große
Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das
Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der
Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in
Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (=
§30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen
Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die
Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG
RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des
BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und
Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (=
§15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und
Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung,
Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT
verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die
Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der
FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle
Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im
Kern aus:
der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter
FFH-LRT
sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das
Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im
Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz
(LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet WW, Süd-Ost mit einem Suchraum von
5479 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 30/11/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung
(Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2
der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der
Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt
(Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2
der Vergabeunterlagen)
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose je Kartierjahr
leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an
Losen pro Kartierjahr er leistungsfähig ist. Im Falle dieser
eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter
den Losen je Kartierjahr aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben
wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
MZB, gesamt
Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35
Hauptort der Ausführung:
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz
Leistungsort:
Sitz des Auftragnehmers
Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
Erfüllungsort...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an
naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den
Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus
Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder
natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom
Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden
und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder
Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie
beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die
grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B.
Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den
bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter
Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große
Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das
Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der
Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in
Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (=
§30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen
Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die
Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG
RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des
BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und
Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (=
§15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und
Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung,
Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT
verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die
Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der
FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle
Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im
Kern aus:
der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter
FFH-LRT
sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das
Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im
Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz
(LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet MZB, gesamt mit einem Suchraum von
4514 ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 30/11/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung
(Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2
der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der
Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt
(Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2
der Vergabeunterlagen)
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose je Kartierjahr
leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an
Losen pro Kartierjahr er leistungsfähig ist. Im Falle dieser
eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter
den Losen je Kartierjahr aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben
wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
NW, gesamt
Los-Nr.: 12
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35
Hauptort der Ausführung:
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz
Leistungsort:
Sitz des Auftragnehmers
Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Vor Ort im Suchraum
Erfüllungsort:
Erfüllungsort...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an
naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbiotoptypen. Zu den
Grünlandbiotoptypen zählen alle dauerhaften Pflanzengemeinschaften aus
Kräutern und Gräsern, die entweder durch Nutzung des Menschen oder
natürlich entstanden sind. Sie umfassen im engeren Sinne sowohl vom
Menschen geprägte und daher gedüngte und nicht gedüngte Wiesen, Weiden
und Mähweiden, die zur Futter, Biomasse Einstreu- oder
Streuobstgewinnung genutzt werden sowie Biotopgrünland wie
beispielsweise Magerrasen und Zwergstrauchheiden. Auch die
grünlandähnlichen, grasgeprägten Biotope auf Primärstandorten wie z.B.
Silikat-, Kalk- und Steppentrockenrasen zählen im weiteren Sinne zu den
bedeutsamen Grünlandbiotopen. Als Lebensraum zahlreicher bedrohter
Pflanzen- und Tierarten haben die Biotoptypen des Grünlands eine große
Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit für das
Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der
Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz.
Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in
Mitteleuropa. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetzlich geschützt (=
§30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen
Lebensraumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die
Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG
RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den §30-Biotoptypen des
BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und
Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (=
§15-Biotoptypen). Laut § 6 des BNatSchG (Beobachtung von Natur und
Landschaft) sind die Länder zu einer fortlaufenden Ermittlung,
Beschreibung und Bewertung des Zustandes der Biotope sowie der FFH-LRT
verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet die FFH-Richtlinie die
Mitgliedsstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der
FFH-LRT.
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen resultieren aktuelle
Anforderungen an die Erfassung von geschütztem Grünland.
Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringenden Leistungen bestehen im
Kern aus:
der Erfassung geschützter Grünlandbiotoptypen sowie relevanter
FFH-LRT
sowie der digitalen Dateneingabe der Ergebnisse der Erfassung in das
Serviceportal Biotope (SP-B) für die Bereitstellung im
Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz
(LANIS-RLP)
Und beziehen sich auf das Gebiet NW, gesamt mit einem Suchraum von 750
ha.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 30/11/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Geländetermine gemäß Ziffer 3.7.1 der Leistungsbeschreibung
(Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
optionale fachliche Begleitung von Geländeterminen gemäß Ziffer 3.7.2
der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Abstimmungsgespräche gemäß Ziffer 3.7.3 der
Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen)
Optionale Erfassung von Grünland das nicht im Suchraum liegt
(Zufallsfunde) gemäß Ziffer 3.7.4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 2
der Vergabeunterlagen)
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Sofern der Bieter nicht für alle angebotenen Lose je Kartierjahr
leistungsfähig und willig ist, muss er angeben, zu welcher Anzahl an
Losen pro Kartierjahr er leistungsfähig ist. Im Falle dieser
eingeschränkten Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Rangfolge unter
den Losen je Kartierjahr aufzustellen, auf die ein Angebot abgegeben
wurde. Diese Rangfolge ist im Anschreiben aufzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1) er über eine Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung für
Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens
jeweils 2 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall
sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100 000,00
EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche
abzuschließen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Anlage 13) über das Bestehen
einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft
zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen.
Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum
Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung
nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der
Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine
gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden,
wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die
gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig
hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für
die gesamte ARGE enthalten ist.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1. er mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus seinem Unternehmen aus
den letzten 5 Jahren nachweisen kann. Vergleichbar sind solche
Referenzen, deren Vertragsbeginn mindesten vor 6 Monaten geschlossen
wurde, die eine Projektdauer von mindesten 6 Monaten besitzen, die mit
Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen in
der Biotopkartierung vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu
folgenden Aufgabenfeldern haben:
Kartierung von Biotopen
Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen
Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen
Weitere botanische oder vegetationskundliche Erhebungen
Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen
erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche
(ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht.
Mit den eingereichten Referenzen müssen jedoch insgesamt mindestens 2
der genannten Aufgabenfelder abgedeckt sein, wobei es sich bei
mindestens einer Referenz um eine Grünlandkartierung handelt.
Unter Grünlandkartierung wird die Erfassung von dauerhaften
Pflanzengemeinschaften aus Kräutern und Gräsern verstanden. Von der
Grünlandkartierung ausgeschlossen sind:
Kartierungen von Wäldern
Kartierung von Kleingehölzen
Kartierungen von Mooren
Kartierungen von Gewässern
Kartierungen von Gesteinsbiotopen
Kartierungen von Ackerflächen
Kartierungen von Hochstaudenfluren
Kartierungen von Siedlungsbereichen oder Verkehrs- und
Wirtschaftswegen
Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der
geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder, wobei das
Mitglied der Bietergemeinschaft, welches den Projektleiter stellt,
mindestens eine der geforderten Referenzen vorweisen muss.
2. er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen (Projektleiter,
Mitarbeiter) einsetzen wird, die über einen Abschluss (Bachelor,
Master, Diplom) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität in einem
der folgenden Studienfelder verfügen:
Biologie
Landespflege oder Landschaftsplanung
Agrarwissenschaften, Agrarökologie oder Agrarbiologie
Biogeographie oder Geographie
Ökologie, Landschaftsökologie, Geoökologie
Naturschutz
Umweltwissenschaften
Forstwissenschaften
3. die im Rahmen der Projektleitung vorgesehene Person - unter Nennung
des Namens - die folgenden Kenntnisse und Erfahrungen hat. Die
Kenntnisse und Erfahrungen müssen durch konstruktive Tätigkeiten in
Projekten erworben worden sein.
a) Mindestens 5 Jahre Erfahrung im Bereich Erfassung und Bewertung von
Biotoptypen und/oder FFH-Lebensraumtypen (allgemein, gesestzlich
geschützte Biotope [§ 30 BNatSchG oder §15 LNatSchG], FFH-LRT), davon
mindestens eine (1) Grünlandkartierung (vgl. Definition
Grünlandkartierung unter Punkt 1)
b) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Umgang mit Geobasisdaten
c) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Umgang mit der digitalen
Datenerfassung und Aufbereitung von Kartierungsergebnissen
Der Projektleiter kann, muss jedoch nicht zwingend an der direkten
Ausführung des Screenings, der Kartierung bzw. der digitalen
Datenerfassung beteiligt sein. Er fungiert als Koordinator für die
seitens des Auftragnehmers einzusetzenden Mitarbeiter und sorgt
aufgrund der langjährigen Berufserfahrung für die fachgerechte
Durchführung der Arbeiten.
4. er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen einsetzen wird,
die die folgenden Kenntnisse und Erfahrungen haben. Die Kenntnisse und
Erfahrungen müssen durch konstruktive Tätigkeiten der jeweiligen
Personen in Projekten erworben worden sein. Zu Projekten zählen
ebenfalls Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit,
Diplomarbeit), Schulungen sowie durchgeführte Forschungs- bzw.
Drittmittelprojekte an Hochschulen oder sonstigen
Forschungseinrichtungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Fortführung der Angaben zu Angaben der Eignungskriterien aufgrund der
Zeichenbegrenzung im betreffenden Feld:
Die Aufgabenbereiche Screening, Kartierung und digitale Datenerfassung
(s. Anlage 2 Leistungsbeschreibung Kapitel 2.3) können von
verschiedenen Personen durchgeführt werden. Für die Personen gelten nur
die Anforderungen aus dem jeweiligen Tätigkeitsbereich. Beim Screening
die nachfolgenden Kriterien a), b) und c), bei der Kartierung das
nachfolgende Kriterium a) und bei der digitalen Datenerfassung die
nachfolgenden Kriterien b) und c).
a) Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich Erfassung und Bewertung von
Biotoptypen und/ oder FFH-Lebensraumtypen (allgemein, ges. gesch
Biotope [§ 30 BNatSchG oder §15 LNatSchG], FFH-LRT), davon mindestens
eine Grünlandkartierung (vgl. Definition Grünlandkartierung unter Punkt
1).
Als gleichwertige Erfahrung wird betrachtet, wenn die zur
Leistungserbringung eingesetzte Person mindestens 3 Projekte
eigenständig durchgeführt hat. Damit ein Projekt anerkannt wird, müssen
mindestens 4 der folgenden Inhalte zentraler Bestandteil der Arbeit
gewesen sein:
Bestimmung von Gräsern,
Bestimmung von Kräutern,
Häufigkeitsschätzungen von Pflanzenarten,
Ansprache von Grünland (Vegetationsaufnahme, Kartierung) Bewertung
von Grünland,
Zuordnung von Grünlandbeständen zu Einheiten (z. B. Biotoptypen,
Nutzungstypen, Nutzungsintensitäten).
b) Mindestens 1 Jahre Erfahrung im Umgang mit Geobasisdaten;
c) Mindestens 1 Jahre Erfahrung im Umgang mit der digitalen
Datenerfassung und Aufbereitung von Kartierungsergebnissen.
Die Eignung zu 1) ist mittels der Anlage 12 (Referenznachweis)
darzulegen.
Die Eignung zu 2) und 3) ist mittels der Anlage 11a darzulegen.
Sofern es dem Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zumutbar ist, ist
die Eignung zu 4) mittels der Anlage 11b darzulegen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages
zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung
zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat,
vgl. Anlage 7.
Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des
Vertrages.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/11/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/12/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/11/2019
Ortszeit: 13:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der
Vergabestelle und evtl. unter Anwesenheit von Mitarbeitern der
Fachabteilung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Mitte des Jahres 2021
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist
nur online über die Vergabeplattform unter [5]www.vergabe.rlp.de zu
führen.
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird
über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz
Rheinland-Pfalz) unter der URL [6]www.vergabe.rlp.de im
Internetbereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder
Registrierung voraus. Den Bewerbern /Bietern wird jedoch empfohlen sich
zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert,
sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o. g.
Vergabeplattform abrufbar sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 8.11.2019; 23:59 Uhr
ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform
[7]www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen
sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen.
Der Auftraggeberwird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über
die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend
zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform
an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht
beantworten.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig
beantworten, wobei allen Bietern die gleichenInformationen zeitgleich
zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch
noch spätereingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben
jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
Nebenangebot:
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen im
Preisblatt und Rabattgewährungen im Anschreiben sind zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYHVS
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131-162234
E-Mail: [8]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr.
1-3 GWB verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/10/2019
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References
1. mailto:haushalt@lfu.rlp.de?subject=TED
2. http://www.lfu.rlp.de/
3. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYHVS/documents
4. https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYHVS
5. http://www.vergabe.rlp.de/
6. http://www.vergabe.rlp.de/
7. http://www.vergabe.rlp.de/
8. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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