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Ausschreibung: Gasversorgung - DE-Raesfeld
Gasversorgung
Dokument Nr...: 495415-2019 (ID: 2019102109360216143)
Veröffentlicht: 21.10.2019
*
  DE-Raesfeld: Gasversorgung
   2019/S 203/2019 495415
   Zuschlagsbekanntmachung  Konzession
   Ergebnisse des Vergabeverfahrens
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Gemeinde Raesfeld
   Weseler Straße 19
   Raesfeld
   46348
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herrn Thomas Greving
   E-Mail: [1]greving@raesfeld.de
   NUTS-Code: DEA34
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.raesfeld.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe eines Wegenutzungsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die
   Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das Gasversorgungsnetz der
   allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Raesfeld
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   65210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Gemeinde Raesfeld mit ca. 11 000 Einwohnern liegt in
   Nordrhein-Westfalen. Eigentümerin des Gasversorgungsnetzes der
   allgemeinen Versorgung und derzeitige Inhaberin der Wegenutzungsrechte
   nach § 46 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im
   Gemeindegebiet Raesfeld ist die Stadtwerke Borken/Westf. GmbH. Der
   zwischen der Gemeinde Raesfeld und der Stadtwerke Borken/Westf. GmbH
   bestehende Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG endet am
   30.9.2019.
   Nunmehr vergibt die Gemeinde Raesfeld mit diesem Verfahren einen neuen
   Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG für das Gasversorgungsnetz
   der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Raesfeld.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 7 500 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 7 500 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA34
   Hauptort der Ausführung:
   Raesfeld
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Konzessionär wird durch den Abschluss des Gaskonzessionsvertrages
   mit der Gemeinde Raesfeld verpflichtet, das Gasversorgungsnetz der
   allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Raesfeld während der
   Vertragslaufzeit zu betreiben.
   Interessenten am Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit der
   Gemeinde Raesfeld werden hiermit aufgefordert, ihre schriftliche
   Interessenbekundung nebst Teilnahmeunterlagen gemäß den in dieser
   Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen bei der oben genannten
   Kontaktstelle (Ziffer I.1)) einzureichen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Sichere leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit
       mit Gas
     * Kriterium: Preisgünstige und effiziente leitungsgebundene
       Versorgung der Allgemeinheit mit Gas
     * Kriterium: Verbraucherfreundliche leitungsgebundene Versorgung der
       Allgemeinheit mit Gas
     * Kriterium: Umweltfreundliche leitungsgebundene Versorgung der
       Allgemeinheit mit Gas
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 240
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
   Konzessionsbekanntmachung
   IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2017/S 180-369575
   Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
   Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe eines Wegenutzungsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die
   Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das Gasversorgungsnetz der
   allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Raesfeld.
   Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
   V.2)Vergabe einer Konzession
   V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
   25/09/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
   Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
   Stadtwerke Borken/Westf. GmbH
   Borken
   Deutschland
   NUTS-Code: DEA34
   Der Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen
   Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
   Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
   Konzession: 7 500 000.00 EUR
   Gesamtwert der Konzession/des Loses: 7 500 000.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Gemeinde Raesfeld behält sich vor, Fremdnachweise für die unter
   Abschnitt III.1) geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die
   Eigenerklärungen zu verifizieren.
   Soweit der Bewerber beabsichtigt, den Betrieb des Gasversorgungsnetzes
   in einem nicht unerheblichen Umfang unter Einbeziehung anderer
   Unternehmen (auch Konzernunternehmen) sicherzustellen (beispielsweise
   den Bezug von Betriebsführungsleistungen durch Dritte und/oder die
   Verpachtung an Dritte; nicht die Einbeziehung eines
   Tiefbauunternehmers), sind die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt
   III.1) auch für die anderen Unternehmen zu erbringen.
   Die Übersendung der Interessenbekundung nebst Teilnahmeunterlagen hat
   in einem fest verschlossenen Umschlag in dreifacher Ausfertigung (ein
   Original und zwei Kopien) sowie zusätzlich auf einem digitalen
   Datenträger (CD-ROM, DVD-ROM oder USB-Stick) zu erfolgen. Der Umschlag
   ist von außen sichtbar mit den Worten Interessenbekundung im Verfahren
   der Gemeinde Raesfeld zur Neuvergabe eines Gaskonzessionsvertrages 
   nicht öffnen zu kennzeichnen. Bei Widersprüchen zwischen Papierform
   und digitaler Form der eingereichten Unterlagen ist die Papierform
   maßgeblich.
   Der vorläufige Organisations- und Zeitplan für das Vergabeverfahren
   steht auf der oben genannten Internetseite (Ziffer I.3)) zur Verfügung.
   Die von der derzeitigen Konzessionärin bereitgestellten Informationen
   über die technische und wirtschaftliche Situation des
   Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet
   Raesfeld können bei der oben genannten Kontaktstelle (Ziffer I.1))
   angefordert werden. Voraussetzung für die Übersendung der
   entsprechenden Informationen ist die Einreichung einer unterschriebenen
   Vertraulichkeitsvereinbarung im Original bei der oben genannten
   Kontaktstelle (Ziffer I.1)). Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei
   der oben genannten Kontaktstelle (Ziffer I.1)) angefordert werden.
   Die Gemeinde Raesfeld behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage
   der indikativen Angebote (Erstangebote) zu vergeben, ohne in
   Verhandlungen einzutreten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Landgericht Dortmund, Kammer für Handelssachen
   Dortmund
   44127
   Deutschland
   Telefon: +49 231926-0
   E-Mail: [4]poststelle@lg-dortmund.nrw.de
   Fax: +49 231926-10200
   Internet-Adresse: [5]http://www.lg-dortmund.nrw.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 47 Abs. 5 EnWG können beteiligte Unternehmen gerügte
   Rechtsverletzungen, denen die Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von
   15 Kalendertagen ab Zugang der Information nach § 47 Absatz 4 EnWG vor
   den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften
   der Zivilprozessordnung (ZPO) über das Verfahren auf Erlass einer
   einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft
   gemacht zu werden.
   Gemäß § 46 Abs. 7 EnWG bleiben die Aufgaben und Zuständigkeiten der
   Kartellbehörden nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/10/2019
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   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:369575-2017:TEXT:DE:HTML
   4. mailto:poststelle@lg-dortmund.nrw.de?subject=TED
   5. http://www.lg-dortmund.nrw.de/
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