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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Steinwiesen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Landschaftsgestaltung
Dokument Nr...: 497584-2019 (ID: 2019102209324218330)
Veröffentlicht: 22.10.2019
*
DE-Steinwiesen: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 204/2019 497584
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Markt Steinwiesen
Postanschrift: Kirchstraße 4
Ort: Steinwiesen
NUTS-Code: DE24A
Postleitzahl: 96349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Rainer Deuerling (Kämmerei, Geschäftsleitung)
E-Mail: [1]rainer.deuerling@steinwiesen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.hof.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]www.steinwiesen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://umbaustadt.de/projekte/steinwiesen-wbw-vgv/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: UmbauStadt PartGmbB
Postanschrift: Flinschstraße 8
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE3
Postleitzahl: 60388
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Nicola Lammers (UmbauStadt)
E-Mail: [5]Lammers@umbaustadt.de
Telefon: +49 6942602606
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]www.umbaustadt.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Hochbaulicher Planungswettbewerb für die Sanierung und Erweiterung der
Kulturhalle in Steinwiesen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71420000
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die bestehende Turnhalle der Grundschule Steinweisen ist seit über 50
Jahren Mittelpunkt der Vereins-, Freizeit- und Kulturaktivitäten im
Markt Steinwiesen mit seinen Umlandgemeinden. Durch die Mehrfachnutzung
und überproportionale Belegung ist der bauliche Zustand aktuell als
dringend sanierungsbedürftig zu bezeichnen.
Die Größe der Halle und ihre Infrastruktur (Bühne, Sanitäranlagen,
Parkplätze und die Lage mitten im Ort) machen das Gebäude zum idealen
Motor für die Umsetzung der Ziele der Städtebauförderung. Diese sind
die Stärkung der Zentren und das Schaffen von Aufenthaltsqualität für
die Bewohner.
Ziele des Wettbewerbs
Umbau der Turnhalle zur Kulturhalle als Versammlungsstätte für bis zu
400 Personen und Gestaltung derdavorliegenden Freifläche,
Anpassung an Brandschutzanforderungen,
Energetische Sanierung,
Verbesserung der ortsbildprägenden Wirkung bzw. des optischen
Erscheinungsbildes der Turn- undMehrzweckhalle (vor allem der Süd- und
Westfassade) inklusive der vorgelagerten Freifläche,
Attraktivierung des Lebens- und Wirtschaftsraumes Markt Steinwiesen,
Unterstützung des Vereinslebens der Großgemeinde.
Fläche
rund 980 qm BGF Bestand,
40 bis 350 qm BGF Neubau,
2 200 qm Freifläche.
Die Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Umbau der Turnhalle
Steinwiesen zur Kulturhalle ist bei der im Abschnitt III.1)
angegebenen Internetadresse unter Downloads herunterzuladen.
Bildung von Gemeinschaften
Die Bildung aus Bietergemeinschaften von Architekt*innen und
Landschaftsarchitekt*innen bzw.Landschaftsplaner *innen ist
wünschenswert.
Auftragsumfang
Im Anschluss an den Wettbewerb beabsichtigt der Ausrichter stufenweise
Leistungen der hochbaulichen und freiräumlichen Aufgabe gem. HOAI Teil
3 Objektplanung §33 und §38 an einen der Preisträger zu vergeben.
Vertragsgrundlage wird das Vertragsmuster des VHF Bayern Abschnitt VII
([7]http://www.bauen.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/fr
eiberuflichedienstleistungen/index.php) mit den zugehörigen allgemeinen
Vertragsbestimmungen.
Dies umfasst die Leistungsphasen 2 bis 5 gem. § 34 HOAI. Der Ausrichter
beabsichtigt, die Leistungsphasen gemäß den Vertragsmustern stufenweise
abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer
Leistungsstufen über die Leistungsstufe hinaus besteht nicht.
Vergabe
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der
Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen
durchzuführen (§ 17(11) VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag an den ersten Preisträger
zu vergeben. Sollten wichtige Gründe dagegen sprechen, werden alle
Preisträger des Wettbewerbs zur Teilnahme an den Verhandlungen
aufgefordert (§ 14(4)8 VgV).
Unterlagen
Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung
können unter Internetadresse (siehe Abschnitt I.3)) heruntergeladen
werden.
Die Erklärungen und Nachweise zu den Auswahlkriterien sind
unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag)
digital bei der unter in Abschnitt I.3) angegebenen Mailadresse
einzureichen.
Wird dabei die gesetzte Frist nicht gewahrt oder ist die Schriftform
(Unterschrift) nicht eingehalten, wird der betroffene Teilnehmer im
Verfahren nicht weiter berücksichtigt.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anspruch auf
Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb besteht nicht.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Auswahlkriterien im Sinne des § 70 Abs. 2 VgV für den nachfolgenden
Planungsauftrag:
min. 1 Architekt*in mit Nachweis gemäß VgV §48(3) (ggf. mit
Eignungsleihe gem. VgV § 47),
Nachweis der Planung (Leistungsphase 2 bis 5) einer Referenz der
Honorarzone IV (Gebäude) nach HOAI gem. VgV § 75(5) in Verbindung mit
VgV § 46(3)1 (ggf. mit Eignungsleihe gem. VgV § 47).
Erklärungen/Angaben zum Zwecke der Auswahl
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
vorliegen,
Erklärung, dass er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den
Bewerber Vertretungs-berechtigter in den letzten 2 Jahren nicht gem.
§ 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. §
21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1
Mindestlohngesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt
worden ist,
Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht,
Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV/ kein
Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt,
Erklärung der Berechtigung zur Führung der geforderten
Berufsbezeichnung Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in/-planer*in
(die Teilnahme von Landschaftsarchitekt*innen/-planer*innen ist nur in
einer Projektgemeinschaft mit Architekt*innen möglich). Sofern in dem
jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt
ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis
oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung über die
Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie, geändert
durch Richtlinie 2013/55/EU) gewährleistet ist,
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann
teilnahmeberechtigt, wenn der verantwortliche Berufsangehörige die an
die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen,
die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen
Mitgliedsstaates des Zulassungsbereichs tragen, erfüllen die fachlichen
Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der BRD niedergelassen haben
und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den
einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit
nach der Richtlinie 2013/55/EU zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre
Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2013/55/EU angezeigt haben.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu
benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Bewerbergemeinschaften
Von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich
eigenständige Erklärungen und Nachweise einzureichen.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben
in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der
Angebotsbearbeitung erklärt ist;
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist;
und ausgeführt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die
Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften wird
insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern
und kleineren Büros hingewiesen.
Teilnahmeberechtigung
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist für jeden Beteiligten gesondert ein
eigenes Formular mit den zugehörigen Unterlagen vom verantwortlichen
Vertreter zusammen mit dem Teilnahmeantrag mit einzureichen.
Zur Bewerberauswahl wird der Teilnahmeantrag überprüft. Bestehen
Zweifel an der Richtigkeit von Angaben und Erklärungen hat der Bewerber
auf Anforderung des Ausrichters Nachweise vorzulegen.
Vor der Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse wird die
Teilnahmeberechtigung erneut überprüft, diesmal durch Anforderung von
Nachweisen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der
Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur
Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in und
Landschaftsarchitekt*in/-planer*in (die Teilnahme von
Landschaftsarchitekt*innen/-planer*innen ist nur in einer
Projektgemeinschaft mit Architekt*innen möglich) gem. Art. 2 BauKaG
berechtigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Architekten Lauer + Lebok PartGmbB, Gabelsbergerstraße 16a, 96215
Lichtenfels
Architekturbüro Kersten Schöttner, Jakob-Degen-Straße 38, 96346
Wallenfels
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Bewertungskriterien für die Wettbewerbsbeiträge
Städtebau (Gesamtkonzept, Maßstäblichkeit, Einbindung in die
Umgebung),
Gestaltung (Proportion, Komposition, Gesamtanmutung, Materialität,
Fassadengestaltung),
Funktionalität (Grundriss, Raumgestaltung- und bezüge),
Berücksichtigung akustischer Belange,
Energie und Raumklima,
Nachhaltigkeit,
Wirtschaftlichkeit,
Realisierbarkeit.
Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden mit der Einladung
zur Verhandlung bekannt gegeben. Die Platzierung im Wettbewerb wird
min. 50 % der Gesamtgewichtung ausmachen.
Eignungskriterien
Nachweis einer umgesetzten Referenz der Honorarzone IV.,
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe
von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden
im Fall der Zuschlagserteilung,
Nachweis einer durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl von
min. 2 angestellten technischen Mitarbeitern mit akademischem Abschluss
(Diplom, Master oder vergleichbar) einschließlich Inhabern, die mit
Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 jeweils für die
Honorarzone IV (HOAI) beschäftigt waren. Die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit können Mitglieder einer Bietergemeinschaft gemeinsam
nachweisen.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/11/2019
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
Tag: 05/12/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Es werden voraussichtlich 3 Preise vergeben.
Die Wettbewerbssumme beträgt 34 000 EUR. Die Verteilung der
Wettbewerbssumme ist den Preisrichtern vorbehalten.
Sofern der Teilnehmer in Deutschland für die Leistungen aus diesem
Wettbewerb Umsatzsteuer abführt, wird diese zusätzlich zu den Preisen
und Anerkennungen erstattet.
Im Auftragsfall erfolgt eine Verrechnung des Preisgeldes mit dem
Honorar nach HOAI für die erbrachten Leistungen (§ 8 Abs. 2 RPW 2013).
Kosten für die Bewerbung und Bearbeitung werden nicht erstattet.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Siehe IV.3.1.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Florian Kirfel (Architekt), Studio Gründer Kirfel, Bedheim
Fachpreisrichter
Mathias Kreibich (Architekt), blauhaus Architekten, Nürnberg
Fachpreisrichter
Prof. Sigrun Langner (Landschaftsarchitektin), Station C23, Leipzig
Fachpreisrichterin
Prof. Markus Schlempp (Architekt), Haberbeck Schlempp Architekten,
Freiburg im Breisgau Fachpreisrichter
Prof. Katinka Temme (Architektin), Studio 3 Architekten, Augsburg
Fachpreisrichterin
Bürgermeister Gerhard Wunder, Gemeinde Steinwiesen Sachpreisrichter
Wieland Beierkuhnlein, Vereinsvertreter Sachpreisrichter
Jürgen Deuerling, Fraktionsvorsitzender SPD, Gemeinde Steinwiesen
Sachpreisrichter
Jürgen Eckert, Fraktionsvorsitzender CSU, Gemeinde Steinwiesen
Sachpreisrichter
Anika Gründer (Architektin), Studio Gründer Kirfel, Bedheim
Stellvertretende Fachpreisrichterin
Daniel Reisch (Architekt), Studio 3 Architekten, Augsburg
Stellvertretender Fachpreisrichter
Ralf Langerwisch (Architekt), blauhaus Architekten, Nürnberg
Stellvertretender Fachpreisrichter
Bruno Beierlorzer (2. Bürgermeister), Gemeinde Steinwiesen
Stellvertretender Sachpreisrichter
Michael Burger, Vereinsvertreter Stellvertretender Sachpreisrichter
Brigitte Geiger (Stellv. Fraktionsvorsitzende SPD), Gemeinde
Steinwiesen Stellvertretende Sachpreisrichterin
Markus Merkl (Stellv. Fraktionsvorsitzender CSU), Gemeinde Steinwiesen
Stellvertretender Sachpreisrichter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Eignungsleihe
Sollten die Eignungskriterien vom Preisträger nicht selbst erfüllt
werden können, kann die fehlende Eignung durch Eignungsleihe nach § 47
VgV nachgewiesen werden. Auf diese Möglichkeit wird insbesondere im
Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren
Büros hingewiesen.
Ist die Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
(Unteraufträge /Eignungsleihe) beabsichtigt, so sind die hierfür
vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten sowie die vorgesehenen anderen
Unternehmen durch Angabe deren Namen mit Kontaktdaten und des
gesetzlichen Vertreters zu benennen. Auch ist nachzuweisen, dass die
erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen
und dass diese Unternehmen geeignet sind. Diese Unternehmen, deren
Kapazitäten in Anspruch genommen werden, müssen gemeinsam für die
Auftragsausführung haften.
Mehrfachbeteiligungen
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
im Wettbewerb sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung
sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Teilnahmeauswahl
In einem Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW
2013 (Teilnahmewettbewerb) werden die Teilnehmer des Wettbewerbs
ermittelt. Diese müssen die vorgegebenen Auswahlkriterien) erfüllen.
Übersteigt die nach Auswahl verbleibende Bewerberanzahl die zugelassene
Höchstzahl der Teilnehmer, entscheidet gemäß § 3 Abs. 3 RPW das Los.
Nur die im Auswahlverfahren ausgewählten Teilnehmer erhalten die
Auslobungs-unterlagen.
Es werden 2 Teilnehmer gesetzt, deren Teilnahmeberechtigung nach
gleichen Kriterien geprüft wird. Diese sind in der Höchstzahl von 10
Teilnehmern enthalten.
Termine
Ausgabe der Auslobung: am Donnerstag, 5.12.2019
Rückfragenkolloquium: am Freitag, 17.1.2020 von 14:00 bis 16:30 Uhr in
Steinwiesen
Einreichung der Wettbewerbsbeiträge: bis Dienstag, 25.2.2020
(Poststempel) in Frankfurt (siehe Abschnitt I.3)
Preisgericht: am Dienstag, 31.3.2020 in Steinwiesen
Beginn des Verhandlungsverfahrens: voraussichtlich in der KW16.2020 in
Steinwiesen
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse:
[9]http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg210
1.htm
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Fristen gemäß §160 (3) GWB.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2019
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References
1. mailto:rainer.deuerling@steinwiesen.de?subject=TED
2. http://www.hof.de/
3. http://www.steinwiesen.de/
4. https://umbaustadt.de/projekte/steinwiesen-wbw-vgv/
5. mailto:Lammers@umbaustadt.de?subject=TED
6. http://www.umbaustadt.de/
7. http://www.bauen.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/freiberuflichedienstleistungen/index.php
8. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
9. http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
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The Office for Official Publications of the European Communities
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Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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