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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Steinwiesen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Landschaftsgestaltung
Dokument Nr...: 497584-2019 (ID: 2019102209324218330)
Veröffentlicht: 22.10.2019
*
  DE-Steinwiesen: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2019/S 204/2019 497584
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Markt Steinwiesen
   Postanschrift: Kirchstraße 4
   Ort: Steinwiesen
   NUTS-Code: DE24A
   Postleitzahl: 96349
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herr Rainer Deuerling (Kämmerei, Geschäftsleitung)
   E-Mail: [1]rainer.deuerling@steinwiesen.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.hof.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]www.steinwiesen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://umbaustadt.de/projekte/steinwiesen-wbw-vgv/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: UmbauStadt PartGmbB
   Postanschrift: Flinschstraße 8
   Ort: Frankfurt
   NUTS-Code: DE3
   Postleitzahl: 60388
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Nicola Lammers (UmbauStadt)
   E-Mail: [5]Lammers@umbaustadt.de
   Telefon: +49 6942602606
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]www.umbaustadt.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Hochbaulicher Planungswettbewerb für die Sanierung und Erweiterung der
   Kulturhalle in Steinwiesen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71420000
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die bestehende Turnhalle der Grundschule Steinweisen ist seit über 50
   Jahren Mittelpunkt der Vereins-, Freizeit- und Kulturaktivitäten im
   Markt Steinwiesen mit seinen Umlandgemeinden. Durch die Mehrfachnutzung
   und überproportionale Belegung ist der bauliche Zustand aktuell als
   dringend sanierungsbedürftig zu bezeichnen.
   Die Größe der Halle und ihre Infrastruktur (Bühne, Sanitäranlagen,
   Parkplätze und die Lage mitten im Ort) machen das Gebäude zum idealen
   Motor für die Umsetzung der Ziele der Städtebauförderung. Diese sind
   die Stärkung der Zentren und das Schaffen von Aufenthaltsqualität für
   die Bewohner.
   Ziele des Wettbewerbs
    Umbau der Turnhalle zur Kulturhalle als Versammlungsstätte für bis zu
   400 Personen und Gestaltung derdavorliegenden Freifläche,
    Anpassung an Brandschutzanforderungen,
    Energetische Sanierung,
    Verbesserung der ortsbildprägenden Wirkung bzw. des optischen
   Erscheinungsbildes der Turn- undMehrzweckhalle (vor allem der Süd- und
   Westfassade) inklusive der vorgelagerten Freifläche,
    Attraktivierung des Lebens- und Wirtschaftsraumes Markt Steinwiesen,
    Unterstützung des Vereinslebens der Großgemeinde.
   Fläche
    rund 980 qm BGF Bestand,
    40 bis 350 qm BGF Neubau,
    2 200 qm Freifläche.
   Die Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Umbau der Turnhalle
   Steinwiesen zur Kulturhalle ist bei der im Abschnitt III.1)
   angegebenen Internetadresse unter Downloads herunterzuladen.
   Bildung von Gemeinschaften
   Die Bildung aus Bietergemeinschaften von Architekt*innen und
   Landschaftsarchitekt*innen bzw.Landschaftsplaner *innen ist
   wünschenswert.
   Auftragsumfang
   Im Anschluss an den Wettbewerb beabsichtigt der Ausrichter stufenweise
   Leistungen der hochbaulichen und freiräumlichen Aufgabe gem. HOAI Teil
   3 Objektplanung §33 und §38 an einen der Preisträger zu vergeben.
   Vertragsgrundlage wird das Vertragsmuster des VHF Bayern Abschnitt VII
   ([7]http://www.bauen.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/fr
   eiberuflichedienstleistungen/index.php) mit den zugehörigen allgemeinen
   Vertragsbestimmungen.
   Dies umfasst die Leistungsphasen 2 bis 5 gem. § 34 HOAI. Der Ausrichter
   beabsichtigt, die Leistungsphasen gemäß den Vertragsmustern stufenweise
   abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer
   Leistungsstufen über die Leistungsstufe hinaus besteht nicht.
   Vergabe
   Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der
   Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen
   durchzuführen (§ 17(11) VgV).
   Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag an den ersten Preisträger
   zu vergeben. Sollten wichtige Gründe dagegen sprechen, werden alle
   Preisträger des Wettbewerbs zur Teilnahme an den Verhandlungen
   aufgefordert (§ 14(4)8 VgV).
   Unterlagen
   Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung
   können unter Internetadresse (siehe Abschnitt I.3)) heruntergeladen
   werden.
   Die Erklärungen und Nachweise zu den Auswahlkriterien sind
   unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag)
   digital bei der unter in Abschnitt I.3) angegebenen Mailadresse
   einzureichen.
   Wird dabei die gesetzte Frist nicht gewahrt oder ist die Schriftform
   (Unterschrift) nicht eingehalten, wird der betroffene Teilnehmer im
   Verfahren nicht weiter berücksichtigt.
   Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
   Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anspruch auf
   Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb besteht nicht.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   Auswahlkriterien im Sinne des § 70 Abs. 2 VgV für den nachfolgenden
   Planungsauftrag:
    min. 1 Architekt*in mit Nachweis gemäß VgV §48(3) (ggf. mit
   Eignungsleihe gem. VgV § 47),
    Nachweis der Planung (Leistungsphase 2 bis 5) einer Referenz der
   Honorarzone IV (Gebäude) nach HOAI gem. VgV § 75(5) in Verbindung mit
   VgV § 46(3)1 (ggf. mit Eignungsleihe gem. VgV § 47).
   Erklärungen/Angaben zum Zwecke der Auswahl
    Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
   vorliegen,
    Erklärung, dass er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den
   Bewerber Vertretungs-berechtigter in den letzten 2 Jahren nicht  gem.
   § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder  gem. §
   21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder  gem. § 19 Abs. 1
   Mindestlohngesetz oder  gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes mit einer
   Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
   als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt
   worden ist,
    Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht,
    Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV/ kein
   Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt,
    Erklärung der Berechtigung zur Führung der geforderten
   Berufsbezeichnung Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in/-planer*in
   (die Teilnahme von Landschaftsarchitekt*innen/-planer*innen ist nur in
   einer Projektgemeinschaft mit Architekt*innen möglich). Sofern in dem
   jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt
   ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis
   oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung über die
   Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie, geändert
   durch Richtlinie 2013/55/EU) gewährleistet ist,
    Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann
   teilnahmeberechtigt, wenn der verantwortliche Berufsangehörige die an
   die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
   Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen,
   die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen
   Mitgliedsstaates des Zulassungsbereichs tragen, erfüllen die fachlichen
   Voraussetzungen dann,
   a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der BRD niedergelassen haben
   und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den
   einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit
   nach der Richtlinie 2013/55/EU zu tragen oder
   b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre
   Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2013/55/EU angezeigt haben.
   Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu
   benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
   Bewerbergemeinschaften
   Von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich
   eigenständige Erklärungen und Nachweise einzureichen.
   Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
   Erklärung abzugeben
    in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der
   Angebotsbearbeitung erklärt ist;
    in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte
   Vertreter bezeichnet ist;
    und ausgeführt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die
   Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
   Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften wird
   insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern
   und kleineren Büros hingewiesen.
   Teilnahmeberechtigung
   Bei einer Bewerbergemeinschaft ist für jeden Beteiligten gesondert ein
   eigenes Formular mit den zugehörigen Unterlagen vom verantwortlichen
   Vertreter zusammen mit dem Teilnahmeantrag mit einzureichen.
   Zur Bewerberauswahl wird der Teilnahmeantrag überprüft. Bestehen
   Zweifel an der Richtigkeit von Angaben und Erklärungen hat der Bewerber
   auf Anforderung des Ausrichters Nachweise vorzulegen.
   Vor der Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse wird die
   Teilnahmeberechtigung erneut überprüft, diesmal durch Anforderung von
   Nachweisen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Beruf angeben:
   Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der
   Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur
   Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in und
   Landschaftsarchitekt*in/-planer*in (die Teilnahme von
   Landschaftsarchitekt*innen/-planer*innen ist nur in einer
   Projektgemeinschaft mit Architekt*innen möglich) gem. Art. 2 BauKaG
   berechtigt sind.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   Architekten Lauer + Lebok PartGmbB, Gabelsbergerstraße 16a, 96215
   Lichtenfels
   Architekturbüro Kersten Schöttner, Jakob-Degen-Straße 38, 96346
   Wallenfels
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   Bewertungskriterien für die Wettbewerbsbeiträge
    Städtebau (Gesamtkonzept, Maßstäblichkeit, Einbindung in die
   Umgebung),
    Gestaltung (Proportion, Komposition, Gesamtanmutung, Materialität,
   Fassadengestaltung),
    Funktionalität (Grundriss, Raumgestaltung- und bezüge),
    Berücksichtigung akustischer Belange,
    Energie und Raumklima,
    Nachhaltigkeit,
    Wirtschaftlichkeit,
    Realisierbarkeit.
   Zuschlagskriterien
   Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden mit der Einladung
   zur Verhandlung bekannt gegeben. Die Platzierung im Wettbewerb wird
   min. 50 % der Gesamtgewichtung ausmachen.
   Eignungskriterien
    Nachweis einer umgesetzten Referenz der Honorarzone IV.,
    Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe
   von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden
   im Fall der Zuschlagserteilung,
    Nachweis einer durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl von
   min. 2 angestellten technischen Mitarbeitern mit akademischem Abschluss
   (Diplom, Master oder vergleichbar) einschließlich Inhabern, die mit
   Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 jeweils für die
   Honorarzone IV (HOAI) beschäftigt waren. Die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit können Mitglieder einer Bietergemeinschaft gemeinsam
   nachweisen.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/11/2019
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   Tag: 05/12/2019
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
   Es werden voraussichtlich 3 Preise vergeben.
   Die Wettbewerbssumme beträgt 34 000 EUR. Die Verteilung der
   Wettbewerbssumme ist den Preisrichtern vorbehalten.
   Sofern der Teilnehmer in Deutschland für die Leistungen aus diesem
   Wettbewerb Umsatzsteuer abführt, wird diese zusätzlich zu den Preisen
   und Anerkennungen erstattet.
   Im Auftragsfall erfolgt eine Verrechnung des Preisgeldes mit dem
   Honorar nach HOAI für die erbrachten Leistungen (§ 8 Abs. 2 RPW 2013).
   Kosten für die Bewerbung und Bearbeitung werden nicht erstattet.
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   Siehe IV.3.1.
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   Florian Kirfel (Architekt), Studio Gründer Kirfel, Bedheim 
   Fachpreisrichter
   Mathias Kreibich (Architekt), blauhaus Architekten, Nürnberg 
   Fachpreisrichter
   Prof. Sigrun Langner (Landschaftsarchitektin), Station C23, Leipzig 
   Fachpreisrichterin
   Prof. Markus Schlempp (Architekt), Haberbeck Schlempp Architekten,
   Freiburg im Breisgau  Fachpreisrichter
   Prof. Katinka Temme (Architektin), Studio 3 Architekten, Augsburg 
   Fachpreisrichterin
   Bürgermeister Gerhard Wunder, Gemeinde Steinwiesen  Sachpreisrichter
   Wieland Beierkuhnlein, Vereinsvertreter  Sachpreisrichter
   Jürgen Deuerling, Fraktionsvorsitzender SPD, Gemeinde Steinwiesen 
   Sachpreisrichter
   Jürgen Eckert, Fraktionsvorsitzender CSU, Gemeinde Steinwiesen 
   Sachpreisrichter
   Anika Gründer (Architektin), Studio Gründer Kirfel, Bedheim 
   Stellvertretende Fachpreisrichterin
   Daniel Reisch (Architekt), Studio 3 Architekten, Augsburg 
   Stellvertretender Fachpreisrichter
   Ralf Langerwisch (Architekt), blauhaus Architekten, Nürnberg 
   Stellvertretender Fachpreisrichter
   Bruno Beierlorzer (2. Bürgermeister), Gemeinde Steinwiesen 
   Stellvertretender Sachpreisrichter
   Michael Burger, Vereinsvertreter  Stellvertretender Sachpreisrichter
   Brigitte Geiger (Stellv. Fraktionsvorsitzende SPD), Gemeinde
   Steinwiesen  Stellvertretende Sachpreisrichterin
   Markus Merkl (Stellv. Fraktionsvorsitzender CSU), Gemeinde Steinwiesen
    Stellvertretender Sachpreisrichter
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Eignungsleihe
   Sollten die Eignungskriterien vom Preisträger nicht selbst erfüllt
   werden können, kann die fehlende Eignung durch Eignungsleihe nach § 47
   VgV nachgewiesen werden. Auf diese Möglichkeit wird insbesondere im
   Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren
   Büros hingewiesen.
   Ist die Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
   (Unteraufträge /Eignungsleihe) beabsichtigt, so sind die hierfür
   vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten sowie die vorgesehenen anderen
   Unternehmen durch Angabe deren Namen mit Kontaktdaten und des
   gesetzlichen Vertreters zu benennen. Auch ist nachzuweisen, dass die
   erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen
   und dass diese Unternehmen geeignet sind. Diese Unternehmen, deren
   Kapazitäten in Anspruch genommen werden, müssen gemeinsam für die
   Auftragsausführung haften.
   Mehrfachbeteiligungen
   Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
   im Wettbewerb sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung
   sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
   Teilnahmeauswahl
   In einem Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW
   2013 (Teilnahmewettbewerb) werden die Teilnehmer des Wettbewerbs
   ermittelt. Diese müssen die vorgegebenen Auswahlkriterien) erfüllen.
   Übersteigt die nach Auswahl verbleibende Bewerberanzahl die zugelassene
   Höchstzahl der Teilnehmer, entscheidet gemäß § 3 Abs. 3 RPW das Los.
   Nur die im Auswahlverfahren ausgewählten Teilnehmer erhalten die
   Auslobungs-unterlagen.
   Es werden 2 Teilnehmer gesetzt, deren Teilnahmeberechtigung nach
   gleichen Kriterien geprüft wird. Diese sind in der Höchstzahl von 10
   Teilnehmern enthalten.
   Termine
   Ausgabe der Auslobung: am Donnerstag, 5.12.2019
   Rückfragenkolloquium: am Freitag, 17.1.2020 von 14:00 bis 16:30 Uhr in
   Steinwiesen
   Einreichung der Wettbewerbsbeiträge: bis Dienstag, 25.2.2020
   (Poststempel) in Frankfurt (siehe Abschnitt I.3)
   Preisgericht: am Dienstag, 31.3.2020 in Steinwiesen
   Beginn des Verhandlungsverfahrens: voraussichtlich in der KW16.2020 in
   Steinwiesen
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
   Postanschrift: Postfach 606
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91511
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981531277
   Fax: +49 981531837
   Internet-Adresse:
   [9]http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg210
   1.htm
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Fristen gemäß §160 (3) GWB.
   Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/10/2019
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References
   1. mailto:rainer.deuerling@steinwiesen.de?subject=TED
   2. http://www.hof.de/
   3. http://www.steinwiesen.de/
   4. https://umbaustadt.de/projekte/steinwiesen-wbw-vgv/
   5. mailto:Lammers@umbaustadt.de?subject=TED
   6. http://www.umbaustadt.de/
   7. http://www.bauen.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/freiberuflichedienstleistungen/index.php
   8. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
   9. http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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