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Ausschreibung: Bewachungsdienste - DE-Weißenfels
Bewachungsdienste
Dokument Nr...: 498094-2019 (ID: 2019102209395618852)
Veröffentlicht: 22.10.2019
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DE-Weißenfels: Bewachungsdienste
2019/S 204/2019 498094
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Weißenfels
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Zeitzer Straße 95
Ort: Weißenfels
Postleitzahl: 06667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FM 2.3
E-Mail: [1]bwdlzweissenfels@bundeswehr.org
Fax: +49 3443-33-2408
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
[2]http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[3]http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
[4]http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Laufzeit 4 Jahre Option der 3x
einjährigen Verlängerung) über die konventionelle gewerbliche Bewachung
der Karl-Günther-Kaserne in Sondershausen nach VSVgV
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 4: Auskunfts- und Schutzdienste
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Sondershausen
NUTS-Code DEG0A
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 4
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Laufzeit 4 Jahre mit der Option der
3 x einjährigen Verlängerung) über die konventionelle gewerbliche
Bewachung der Karl-Günther-Kaserne in Sondershausen
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
79713000, 79713000
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Bewachung und Absicherung von
Anlagen und Einrichtungen der Bw in der Liegenschaft
Karl-Günther-Kaserne in Sondershausen mit persönlich zugewiesener Waffe
P 8 oder dem bei der Bundeswehr eingeführten Nachfolgemodell
Laufzeit des Vertrages: 1.2.2021-31.1.2025
Mit der Option, die Vertragslaufzeit dreimal um 1 Jahr zu verlängern
(maximale Gesamtvertragslaufzeit = 7 Jahre)
Wachkategorie B Sicherheitsüberprüfungen sind nicht erforderlich: Die
Wachaufgabe ist zu erfüllen mit 6 Torposten/Eingreifkräften/24 Std. pro
Tag/7 Tage pro Woche im 12 Stunden-Schichtdienst.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Vertragslaufzeit nach 4
Jahren dreimal um ein Jahr möglich
Der Munitionsaufbewahrungsort der Liegenschaft Sondershausen befindet
sich derzeit im Umbau und wird personell bewacht. Die Fertigstellung
der Umbaumaßnahmen soll aller Voraussicht nach Mitte 2020 erfolgen.
Somit wäre eine personelle Bewachung des MAO nach Fertigstellung und
Übergabe an den Nutzer nicht mehr notwendig.
Sollte sich die Fertigstellung der Umbaumaßnahmen ungeplant verzögern
und eine personelle Bewachung zu Beginn des Neuvertrages der
Bewachungsleistung erforderlich sein, ist dann eine weitere Wachperson
24/7 vorzusehen und bis zum Abschluss aller Maßnahmen einzusetzen.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.2.2021. Abschluss 1.2.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Keine
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen
der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Gesamtschuldnerisch haftend
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Sachkundenachweis gem. § 34a GewO bzw. § 25
VSVgV,
Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate
zum Ende der Teilnahmefrist),
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate zum
Ende der Teilnahmefrist),
Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
gemäß §§ 23 u. 24 VSVgV i. V .m §§ 123, 124, 147 GWB (vgl. BAAINBw-B- V
034). Anmerkung zu Pos. 2 und 3: Bewerber mit Sitz außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland haben eine gleichwertige Bescheinigung oder
Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslandes beizubringen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV
§ 26) in Höhe von den in § 13 Abs. 2 des Bewachungsvertrages
festgelegten Deckungssummen bzw. Eigenerklärung, dass eine
entsprechende Versicherung im Falle der Zuschlagserteilung
abgeschlossen wird (bei nichtausreichender Deckungssumme ist die
Deckungszusage des Versicherers erforderlich) Deckungssummen:
a) Für Personenschäden 1 500 000,00 EUR;
b) Für Sachschäden 350 000,00 EUR;
c) Für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20 000,00 EUR;
d) Für Vermögensschäden 15 000,00 EUR.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Formlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz akzeptiert und
beachtet wird und Erklärung, Waffentrageerlaubnis für das
Bewachungspersonal zu beantragen,
Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von Verschlusssachen
(VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für DEN Dienstgebrauch (VS-NfD)
(vgl. Merkblatt BAAINBw-B 096a),
Eigenerklärung, dass die Anforderungen gem. Ziffer 2.2 des
Geheimschutzhandbuches des BMWi akzeptiert und eingehalten werden,
Eigenerklärung, dass ausschließlich Personal eingesetzt wird, als
körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen
Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet,
dass das Personal sich in Wort und Schrift in deutscher Sprache
verständigen kann, für das ein Führungszeugnis vorliegt, das eine
Unterrichtung nach § 34a GewO durch die Industrie- und Handelskammer
erhalten hat, das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten
hat und das über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung
entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt,
Eigenerklärung, dass der der Teilnehmer im Auftragsfall auf Verlangen
des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn
bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird
und als Aufsichtführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen
wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben
hinreichend ausgebildet und geschult sind,
Referenzen der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten
vergleichbaren Dienstleistungen gem. Vordruck für den
Teilnahmewettbewerb. Insgesamt sind genau 3 erfolgreiche Referenzen des
Dienstleistungsempfängers vorzulegen. Sind mehrere Liegenschaften in
einem Vertrag zusammengefasst, gilt dies als eine Referenz. Bei
Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen
Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Bei Leistungen in
militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der
Kasernenkommandant. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von
diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung
nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen. Bei der
Einreichung von mehr oder weniger als 3 Referenzen wird der
Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
Dienstleistung verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Bieterkreis wird auf der Grundlage der im Teilnahmewettbewerb
eingereichten Referenzen auf höchstens 7 Bieter begrenzt. Die Reihung
der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt nach
folgender Bewertungsmatrix:
militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit
Waffe und mehr als 10 Wachpersonen durchschnittlich = 5 Punkte,
militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit
Waffe und 6 bis 10 Wachpersonen durchschnittlich = 4 Punkte,
militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit
Waffe und bis zu 5 Wachpersonen durchschnittlich = 3 Punkte,
Sicherheitsdienstleistung mit Waffe = 2 Punkte,
militärische Liegenschaft und kritische Infrastruktur jeweils ohne
Waffe = 1 Punkt.
Zu berücksichtigen ist die durchschnittliche Anzahl der je Schicht
eingesetzten Wachpersonen (Durchschnitt pro Woche ohne
Berücksichtigung von Feiertagen) zu verstehen (Bsp.: Mo-Fr: 4 WP
Tagschicht/ 5 WP Nachtschicht Sa/So 5 WP Tag- und Nachtschicht => [5
(Schichten) x 4 (WP)] + [9 Schichten) x 5 (WP)] = 20+45=65/14
(Schichten pro Woche) = 4,64 WP durchschnittliche Anzahl)
Infrastrukturen gelten dann als kritisch, wenn sie für die
Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von wichtiger Bedeutung sind
und ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung nachhaltige Störungen im
Gesamtsystem zur Folge hat. (Auszug Nationale Strategie zum Schutz
Kritischer Infrastrukturen (Kritis-Strategie)
Soweit eine Begrenzung auf 7 Bieter wegen Punktegleichheit an der 7.
Stelle nicht möglich ist, wird der Bieterkreis um die Anzahl der
punktgleichen Bieter erweitert. (siehe hierzu auch Aufforderung zur
Bewerbung, Formular BAAINBw-B-V 041)
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
6001777198-BwDLZ Weißenfels
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
26.11.2019 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
17.10.2019
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen
Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit
Anwendungen bezeichneten Menüpunkte auf [5]www.evergabe-online.de zur
Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der
Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter
(Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
([6]www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen,
Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen
Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf
[7]https://www.evergabe-online.info bereit.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §
160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
[9]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
[10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17.10.2019
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References
1. mailto:bwdlzweissenfels@bundeswehr.org?subject=TED
2. http://www.evergabe-online.de/
3. http://www.evergabe-online.de/
4. http://www.evergabe-online.de/
5. http://www.evergabe-online.de/
6. http://www.lv-cockpit.de/
7. https://www.evergabe-online.info/
8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
9. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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