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Ausschreibung: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) - DE-Stuttgart
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Dokument Nr...: 495888-2019 (ID: 2019102209454219324)
Veröffentlicht: 22.10.2019
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  DE-Stuttgart: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
   2019/S 204/2019 495888
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Universität Stuttgart
   Nationale Identifikationsnummer: DE 147 794 196
   Postanschrift: Keplerstraße 7
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111
   Postleitzahl: 70174
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Beschaffungsstelle
   E-Mail: [1]beschaffung@verwaltung.uni-stuttgart.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.uni-stuttgart.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [3]https://www.beschaeftigte.uni-stuttgart.de/uni-services/finanzen/bes
   chaffung/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YELDHRP/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Universität Stuttgart
   Nationale Identifikationsnummer: DE 147 794 196
   Postanschrift: Geschwister-Scholl-Str. 24C
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111
   Postleitzahl: 70174
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Beschaffungsstelle
   E-Mail: [5]beschaffung@verwaltung.uni-stuttgart.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [6]https://www.beschaeftigte.uni-stuttgart.de/uni-services/finanzen/bes
   chaffung/index.html
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [7]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YELDHRP
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Infrarotspektrometer
   Referenznummer der Bekanntmachung: 19-350
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   38000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Nanoskaliges, auf fotothermisch induzierter Resonanztechnik basiertes
   Infrarotspektrometer mit umfänglicher AFM basierter Spektroskopie- und
   Abbildungsfunktionalität.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE111
   Hauptort der Ausführung:
   Universität Stuttgart, Institut für Kunststofftechnik
   Pfaffenwaldring 32
   70569 Stuttgart
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Nanoskaliges, auf fotothermisch induzierter Resonanztechnik basiertes
   Infrarotspektrometer mit umfänglicher AFM basierter Spektroskopie- und
   Abbildungsfunktionalität.
   Soweit im Leistungsverzeichnis nicht explizit etwas anderes beschrieben
   wird, muss die zu erbringende Leistung im Zweifel alle Komponenten in
   Software und Hardware und Vorrichtungen umfassen, um die beschriebenen
   Funktionen und Anwendungen umfänglichst erfüllen zu können. Zum
   Zeitpunkt der Angebotsabgabe muss das angebotene Gesamtsystem alle
   geforderten Funktionen und Anwendungen erfüllen.
   Nachweis der Eignung für die am Institut anfallenden Messaufgaben (KO
   Kriterium)
   Mit Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, das angebotene
   System (gegebenenfalls vergleichbare Ausführung) nach Ablauf der
   Angebotsfrist ab KW 48/ 2019 kostenlos für eine Evaluation an einer
   Auswahl unserer Proben zur Verfügung zu stellen. Eine Kaufverpflichtung
   entsteht dadurch nicht und ist ausgeschlossen.
   Neben den geforderten technischen Spezifikationen wird in erster Linie
   die Eignung für unsere Messaufgaben getestet.
   Konkret: Messungen der Glasübergang sowie der Schmelztemperatur
   vergleichbar mit alternativen Verfahren wie DSC; IR-Messungen
   vergleichbar mit Messungen, die am Institut vorliegen und in
   Datenbanken erfasst sind, Wellenzahlbereich muss den für Kunststoffe
   üblichen Bereich abdecken; Auflösung des AFM muss im Nanometerbereich
   liegen, Auflösung mittels IR muss mindestens im Abstand von 15 nm
   möglich sein; die Erstellung von IR-Karten muss möglich sein.
   Sind die Vorgaben nicht umfassend messbar, führt das zum Ausschluss.
   Eine gegebenenfalls notwendige Nachentwicklung muss bis KW 50/ 2019
   spätestens 15.12.2019 abgeschlossen, und der Nachweis der geforderten
   Funktionalität an unseren Proben erbracht sein.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Fragen sind ausschließlich über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf
   den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts
   bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der
   Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten
   Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
   Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
   Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
   Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister,
   Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Angabe des
   Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er
   Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
   sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Leistungen,
   Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche
   Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018)
   ersichtlich sind.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Mit Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, das angebotene
   System (gegebenenfalls vergleichbare Ausführung) nach Ablauf der
   Angebotsfrist ab KW 48/ 2019 kostenlos für eine Evaluation an einer
   Auswahl unserer Proben zur Verfügung zu stellen. Eine Kaufverpflichtung
   entsteht dadurch nicht und ist ausgeschlossen.
   Neben den geforderten technischen Spezifikationen wird in erster Linie
   die Eignung für unsere Messaufgaben getestet.
   Konkret: Messungen der Glasübergang sowie der Schmelztemperatur
   vergleichbar mit alternativen Verfahren wie DSC; IR-Messungen
   vergleichbar mit Messungen, die am Institut vorliegen und in
   Datenbanken erfasst sind, Wellenzahlbereich muss den für Kunststoffe
   üblichen Bereich abdecken; Auflösung des AFM muss im Nanometerbereich
   liegen, Auflösung mittels IR muss mindestens im Abstand von 15 nm
   möglich sein; die Erstellung von IR-Karten muss möglich sein.
   Sind die Vorgaben nicht umfassend messbar, führt das zum Ausschluss.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/11/2019
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/11/2019
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Stuttgart
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter
   Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen
   Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YELDHRP
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Kapellenstraße 17
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76131
   Land: Deutschland
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [8]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
   für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
   Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
   Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
   zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Universität Stuttgart, Zentrale
   Beschaffungssstelle
   Postanschrift: Geschwister-Scholl-Str. 24C
   Ort: Stuttgart
   Postleitzahl: 70174
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]beschaffung@verwaltung.uni-stuttgart.de
   Internet-Adresse: [10]https://www.uni-stuttgart.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/10/2019
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   3. https://www.beschaeftigte.uni-stuttgart.de/uni-services/finanzen/beschaffung/
   4. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YELDHRP/documents
   5. mailto:beschaffung@verwaltung.uni-stuttgart.de?subject=TED
   6. https://www.beschaeftigte.uni-stuttgart.de/uni-services/finanzen/beschaffung/index.html
   7. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YELDHRP
   8. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
   9. mailto:beschaffung@verwaltung.uni-stuttgart.de?subject=TED
  10. https://www.uni-stuttgart.de/
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