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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Hamburg
Arzneimittel
Dokument Nr...: 498685-2019 (ID: 2019102309085819935)
Veröffentlicht: 23.10.2019
*
  DE-Hamburg: Arzneimittel
   2019/S 205/2019 498685
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
   Postanschrift: Bramfelder Str. 140
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE6
   Postleitzahl: 22305
   Land: Deutschland
   E-Mail: [1]dzem@tk.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.tk.de/vergabe
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: HEK  Hanseatische Krankenkasse
   Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86-90
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE6
   Postleitzahl: 22041
   Land: Deutschland
   E-Mail: [3]dzem@tk.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [4]www.hek.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [5]https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYYXX/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Open House Rabattverträge 2019-19  Everolimus
   Referenznummer der Bekanntmachung: OH-2019-19
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten
   pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V
   über die genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen bzw.
   Darreichungsformen, Wirkstärken zu schließen. Der Vertragsschluss
   erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens:
   Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt,
   es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen
   Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beträgt
   maximal 24 Monate beginnend mit dem 1.12.2019 (TK) bzw. maximal 10
   Monate beginnend mit dem 1.2.2021 (HEK). Der Vertrag endet spätestens
   am 30.11.2021, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Ein Beitritt
   zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit
   jederzeit möglich. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und
   Vertragsunterlagen zu entnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Everolimus (ATC: L01XE10, onkologische Indikationen inkl.
   patentgeschützter Indikationen, die nicht in Zusammenhang mit einer
   tuberösen Sklerose stehen)_TK, HEK
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
   nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung
   des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen,
   Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem
   Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
   Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
   Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen
   Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen
   enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit
   erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein
   Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die
   im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren (Ziffer IV.1.1)) und die
   Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des
   Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung.
   Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums TED ist keinerlei
   Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
   Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend
   vorgegeben ist.
   Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bestanden zu dem Wirkstoff
   Everolimus noch bezogen auf einige Indikationen
   Patentrechtliche Streitigkeiten. Die Krankenkassen behalten sich vor,
   das vorliegende Open-House-Verfahren zu beenden und in anderer
   Losaufteilung erneut zu veröffentlichen, wenn diese Indikationen
   patentfrei sind.
   Zur Sicherstellung des zulassungskonformen Einsatzes von
   Rabattarzneimitteln werden die Krankenkassen zum Vertragsstart und bei
   Bedarf regelmäßig im weiteren Vertragsverlauf Ver-tragsärzte
   schriftlich informieren, dass zur Behandlung von Versicherten der
   Krankenkassen zu patentgeschützten onkologischen Indikationen mit dem
   Wirkstoff Everolimus, trotz bestehender, anderweitiger Rabattverträge,
   ausnahmslos das Original Afinitor(R) (Wirkstoff: Everolimus) sowie zur
   Behandlung von refraktären Krampfanfällen, renalem Angioödem und
   subependymalem Riesenzellastrozytom  jeweils assoziiert mit tuberöser
   Sklerose  mit dem Wirkstoff Everolimus, trotz bestehender,
   anderweitiger Rabattverträge, ausnahmslos das Original Votubia(R)
   (Wirkstoff: Everolimus) ohne Einräumen einer Ersetzungsbefugnis
   (aut-idem) zu verordnen sind. Sollten die Krankenkassen trotz der
   schriftlichen Information Hinweise zu Verstößen gegen den
   zulassungskonformen Einsatz erhalten, werden die betroffenen Ärzte
   nochmal telefonisch zur Klärung des Sachverhalts kontaktiert.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/12/2019
   Ende: 30/11/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abweichender Beginn bei der HEK: 1.2.2021
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Everolimus (ATC: L01XE10, patentfreie Indikationen)_TK, HEK
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die im Open-House-Verfahren der Krankenkassen geschlossenen
   nicht-exklusiven Rabattverträge dienen grundsätzlich der Überbrückung
   des Zeitraums zwischen Patentablauf von Wirkstoffen,
   Wirkstoffkombinationen bzw. Darreichungsformen, Wirkstärken und dem
   Inkrafttreten von exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
   Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der
   Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Mit allen pharmazeutischen
   Unternehmern, die die Voraussetzungen der in den Verfahrensunterlagen
   enthaltenen Eigenerklärung zur Zulassung und zur Zuverlässigkeit
   erfüllen und dies in Textform gemäß § 126b BGB bestätigen, erfolgt ein
   Vertragsschluss. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im
   Interesse einer möglichst breit angelegten Information der
   interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese
   Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die
   im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
   Verfahrensbezeichnung Offenes Verfahren (Ziffer IV.1.1)) und die
   Angabe der Zuschlagskriterien (Ziffer II.2.5)) sind den Vorgaben des
   Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung.
   Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums TED ist keinerlei
   Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren
   Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend
   vorgegeben ist.
   Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bestanden zu dem Wirkstoff
   Everolimus noch bezogen auf einige Indikationen
   Patentrechtliche Streitigkeiten. Die Krankenkassen behalten sich vor,
   das vorliegende Open-House-Verfahren zu beenden und in anderer
   Losaufteilung erneut zu veröffentlichen, wenn diese Indikationen
   patentfrei sind.
   Zur Sicherstellung des zulassungskonformen Einsatzes von
   Rabattarzneimitteln werden die Krankenkassen zum Vertragsstart und bei
   Bedarf regelmäßig im weiteren Vertragsverlauf Ver-tragsärzte
   schriftlich informieren, dass zur Behandlung von Versicherten der
   Krankenkassen zu patentgeschützten onkologischen Indikationen mit dem
   Wirkstoff Everolimus, trotz bestehender, anderweitiger Rabattverträge,
   ausnahmslos das Original Afinitor(R) (Wirkstoff: Everolimus) sowie zur
   Behandlung von refraktären Krampfanfällen, renalem Angioödem und
   subependymalem Riesenzellastrozytom  jeweils assoziiert mit tuberöser
   Sklerose  mit dem Wirkstoff Everolimus, trotz bestehender,
   anderweitiger Rabattverträge, ausnahmslos das Original Votubia(R)
   (Wirkstoff: Everolimus) ohne Einräumen einer Ersetzungsbefugnis
   (aut-idem) zu verordnen sind. Sollten die Krankenkassen trotz der
   schriftlichen Information Hinweise zu Verstößen gegen den
   zulassungskonformen Einsatz erhalten, werden die betroffenen Ärzte
   nochmal telefonisch zur Klärung des Sachverhalts kontaktiert.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/12/2019
   Ende: 30/11/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abweichender Beginn bei der HEK: 1.2.2021
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
   pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen
   werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als
   pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
   bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
   Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in
   den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich
   des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
   einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines
   pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann beteiligen, wenn sie
   selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
   hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine
   Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der
   einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der
   vertraglichen Pflichten besteht.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 30/11/2021
   Ortszeit: 23:58
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 30/11/2021
   Ortszeit: 23:59
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in
   elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung
   gestellt.
   Fragen zu diesem Verfahren und/oder den Teilnahme- und
   Vertragsunterlagen sind der TK über einen zentralen Ansprechpartner
   ausschließlich über das Vergabeportal der TK, dort über den Bereich
   Kommunikation zu diesem Open-House-Verfahren zu übermitteln.
   Hinweis zu Ziffer I.3): Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden
   nur allen pharmazeutischen Unternehmern i. S. v. Ziffer II.2.4) und
   III.1.1) zur Verfügung gestellt. Die Angabe unter Ziffer I.3) hat keine
   weitere Bedeutung. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung auf
   [6]http://www.dtvp.de erforderlich.
   Hinweis zu Ziffer IV.2.7): Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren
   ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle
   Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Die für die
   erstmalige Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in die
   Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats erforderliche Meldung
   kann nur gewährleistet werden, wenn die schriftlichen
   Vertragsunterlagen sowie die digital einzureichenden Unterlagen
   (Anlagen 1 und 2 sowie Eigenerklärung zur Zulassung und zur
   Zuverlässigkeit) der TK vollständig und soweit erforderlich
   unterschrieben bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats vorliegen. Es
   gilt jeweils das Datum des Post- und E-Maileingangs bei der TK.
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen (Ziffern VI.4.1) bis VI.4.4))
   beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des
   Vergaberechts (vgl. auch Ziffer II.2.4)). Es fehlt an einer
   Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im
   Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft.
   Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der
   Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der
   vertraglichen Bestimmungen  gemessen an den unionsrechtlichen
   Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz
    nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der
   Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der
   Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und
   einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug
   gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
   Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist,
   das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu
   behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i. S. v. Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des
   Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk
   Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den
   Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit
   diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
   Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYYXX.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim
   Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, Bonn, 53123, Deutschland,
   Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht
   (s. § 57 SGG und Ziff. VI.3)
   Ort: Bonn bzw. örtl. zust. Sozialgericht
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die unter VI.4.1) genannten Vergabekammern des Bundes sind nur für die
   Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren
   zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Für den Fall, dass
   ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird (s. Ziffer VI.3.),
   sind u. a. insbesondere die §§ 135, 160, 168 Abs. 2 GWB zu beachten.
   Nach Überzeugung der Auftraggeberin handelt es sich jedoch vorliegend
   nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt.
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich daher nach den
   allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die
   Sozialgerichte.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/10/2019
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   1. mailto:dzem@tk.de?subject=TED
   2. http://www.tk.de/vergabe
   3. mailto:dzem@tk.de?subject=TED
   4. http://www.hek.de/
   5. https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYYXX/documents
   6. http://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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