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Ausschreibung: Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen - DE-Eschborn
Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
Dokument Nr...: 499955-2019 (ID: 2019102309290421180)
Veröffentlicht: 23.10.2019
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DE-Eschborn: Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
2019/S 205/2019 499955
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Kölner Str. 8
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE7
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): z. Hd. Herrn Matthias Grün
E-Mail: [1]Matthias.Gruen@he.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.aok.de/hessen/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter: [3]www.aok.de/hessen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss nicht-exklusiver Ergänzungsvereinbarung nach §135a SGB V zur
Verbesserung der Qualität und Transparenz im Rahmen eines sogenannten
open-house-Modells
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85120000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss einer
Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen
zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V mit
hessischen Ärztenetzen im Rahmen eines sogenannten
Open-House-Modells. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten Ärztenetzen der Abschluss bzw. Beitritt zu einer
Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen
zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V
angeboten.
Interessierte Ärztenetze können dazu bei der unter I.1) genannten
Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
interessierte Arztnetz die angeforderten Teilnahmeunterlagen
vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Arztnetz,
das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag
abgeschlossen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss einer
Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen
zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V mit
hessischen Ärztenetzen im Rahmen eines sogenannten
Open-House-Modells. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten Ärztenetzen der Abschluss bzw. Beitritt zu einer
Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen
zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V
angeboten.
Interessierte Ärztenetze können dazu bei der unter I.1) genannten
Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
interessierte Arztnetz die angeforderten Teilnahmeunterlagen
vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Arztnetz,
das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag
abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw.
der Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen
erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.1.2020. Im Anschluss daran kann
der Beitritt zum Vertrag jeweils zu Jahresbeginn (01.Januar) erfolgen.
Die individuelle Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre. Der späteste
Zeitpunkt zum Beitritt ist der 1.1.2023.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU
bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für
die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren oder
die Angaben unter Pkt. IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der
Angebote bzw. Pkt. IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt.
IV.2.2) bzw. Pkt. IV.2.7.) sind dementsprechend als fiktive Angaben zu
sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung in Bezug auf eine bereits bestehende
Kooperationsvereinbarung nach § 135a SGB V und der Mindestteilnahme im
zweiten QuATRo-Qualitätsberichtszyklus mit der AOK Hessen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/01/2023
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/01/2023
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU
bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein
vorsorglich. Eine Weitergehende Bedeutung, insbesondere eine
Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht
verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die
folgenden Bestimmungen des Gesetzes
Gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/10/2019
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2. http://www.aok.de/hessen/
3. http://www.aok.de/hessen/
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