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Ausschreibung: Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen - DE-Eschborn
Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
Dokument Nr...: 499955-2019 (ID: 2019102309290421180)
Veröffentlicht: 23.10.2019
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  DE-Eschborn: Dienstleistungen von Arztpraxen und zugehörige Dienstleistungen
   2019/S 205/2019 499955
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK  Die Gesundheitskasse in Hessen
   Postanschrift: Kölner Str. 8
   Ort: Eschborn
   NUTS-Code: DE7
   Postleitzahl: 65760
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): z. Hd. Herrn Matthias Grün
   E-Mail: [1]Matthias.Gruen@he.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.aok.de/hessen/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter: [3]www.aok.de/hessen/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss nicht-exklusiver Ergänzungsvereinbarung nach §135a SGB V zur
   Verbesserung der Qualität und Transparenz im Rahmen eines sogenannten
   open-house-Modells
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85120000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss einer
   Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen
   zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V mit
   hessischen Ärztenetzen im Rahmen eines sogenannten
   Open-House-Modells. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
   sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten Ärztenetzen der Abschluss bzw. Beitritt zu einer
   Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen
   zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V
   angeboten.
   Interessierte Ärztenetze können dazu bei der unter I.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte Arztnetz die angeforderten Teilnahmeunterlagen
   vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Arztnetz,
   das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag
   abgeschlossen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss einer
   Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen
   zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V mit
   hessischen Ärztenetzen im Rahmen eines sogenannten
   Open-House-Modells. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen
   sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten Ärztenetzen der Abschluss bzw. Beitritt zu einer
   Ergänzungsvereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen
   zur Verbesserung der Qualität und Transparenz nach § 135a SGB V
   angeboten.
   Interessierte Ärztenetze können dazu bei der unter I.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
   Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das
   interessierte Arztnetz die angeforderten Teilnahmeunterlagen
   vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Arztnetz,
   das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag
   abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw.
   der Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen
   erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.1.2020. Im Anschluss daran kann
   der Beitritt zum Vertrag jeweils zu Jahresbeginn (01.Januar) erfolgen.
   Die individuelle Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre. Der späteste
   Zeitpunkt zum Beitritt ist der 1.1.2023.
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU
   bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für
   die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
   Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In
   Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
   Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
   Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren oder
   die Angaben unter Pkt. IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote bzw. Pkt. IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
   Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt.
   IV.2.2) bzw. Pkt. IV.2.7.) sind dementsprechend als fiktive Angaben zu
   sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung in Bezug auf eine bereits bestehende
   Kooperationsvereinbarung nach § 135a SGB V und der Mindestteilnahme im
   zweiten QuATRo-Qualitätsberichtszyklus mit der AOK Hessen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 01/01/2023
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 02/01/2023
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499-163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU
   bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein
   vorsorglich. Eine Weitergehende Bedeutung, insbesondere eine
   Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht
   verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die
   folgenden Bestimmungen des Gesetzes
   Gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/10/2019
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   1. mailto:Matthias.Gruen@he.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/hessen/
   3. http://www.aok.de/hessen/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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