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Ausschreibung: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle - DE-Verden
Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
Dokument Nr...: 500804-2019 (ID: 2019102309424822104)
Veröffentlicht: 23.10.2019
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DE-Verden: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
2019/S 205/2019 500804
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Trinkwasserverband Verden
Postanschrift: Weserstr. 9 a
Ort: Verden
NUTS-Code: DE93B
Postleitzahl: 27283
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrn Frank Kurtz
E-Mail: [1]info@tv-verden.de
Telefon: +49 423176826
Fax: +49 423176855
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.tv-verden.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://abruf.bi-medien.de/D437516419
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Wasser
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Grundwasserschutzzusatzberatung für die Trinkwassergewinnungsgebiete
Verden, Langenberg, Panzenberg, Wittkoppenberg
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71800000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung
für die Trinkwassergewinnungsgebiete Verden, Langenberg, Panzenberg und
Wittkoppenberg für einen Zeitraum ab dem 1.1.2020 bzw. ab dem Tag der
Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2023 auf Grundlage des bereits
erstellten Schutz- und Beratungskonzeptes. Die Beratung beinhaltet die
in der Anlage (Leistungsverzeichnis zur Zusatzberatung) zur
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Vorhaben zum Gewässerschutz in Trinkwassergewinnungsgebieten und in
Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des europäischen
Landwirtschaftsfondes für die Entwicklung des ländlichen Raums
(Gewässerschutzprogramm Landbewirtschaftung) aufgeführten Leistungen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE93B
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Grundwasserschutzberatung wird durch Mittel aus dem Europäischen
Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie
aus Mitteln der Niedersächsichen Wasserentnahmegebühr gefördert und
voll finanziert. Die Vorgaben des dem Auftraggeber noch zu erteilenden
Zuwendungsbescheides des Niedersächsischen Landesbetriebs für Küsten-
und Naturschutz sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend zu
beachten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2020
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerungsoption des Auftraggebers bis maximal zum 31.12.2024,
welche durch einseitige Erklärung des Auftraggebers ausgeübt werden
kann.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Zur Verhandlung werden ausschließlich Bewerber aufgefordert, die über
die geforderte Fachkunde und Leistungsfähig verfügen und die keinem der
in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe unterliegen. Die Eignung
der Bewerber wird anhand der Angaben des einzureichenden
Teilnahmeantrags geprüft. Der Auftraggeber behält sich vor, im
Einzelfall weitere Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben
des Teilnahmeantrags bei den Bewerbern anzufordern. Sofern mehr
Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber eingehen als Bewerber zur
Verhandlung aufgefordert werden sollen, so findet eine
Auswahlentscheidung durch den Auftraggeber statt. Hierfür bewertet der
Auftraggeber die nach Ziff. III.1.2) erklärten Umsätze mit
vergleichbaren Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
die gem. Ziff. III.1.2) anzugebenden Referenzprojekte, die mit der
vorliegenden Aufgabe vergleichbar sind und das gem. Ziff. III.1.3) zu
benenndende Projektteam unter besonderer Berücksichtigung des
Projektverantwortlichen. Für jede Kategorie vergibt der Auftraggeber 10
Punkte an den Bewerber, der in dieser Kategorie anhand der benannten
Angaben erwarten lässt, die Aufgaben bestmöglich zu erfüllen. Die
übrigen Bewerber erhalten Abschläge in der Bepunktung, die ihren
Angaben im Vergleich zum bestbewerteten Bewerber entsprechen. Die
einzelnen Kategorien gehen in folgender Wichtung in die
Auswahlentscheidung ein:
40 % Bewertung der angegebenen Referenzen,
40 % Bewertung des Projektteams unter besonderer Berücksichtigung des
Projektverantwortlichen,
20 % Bewertung des Umsatzes mit vergleichbaren Aufgaben in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Finanzierung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Eigenerklärung des Unternehmens zum Nichtvorliegen von
Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB;
2) Eigenerklärung zum Eintrag in das Handelsregister.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
3) Eigenerklärung des Unternehmens über den Gesamtumsatz und den Umsatz
mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre;
4) Eigenerklärung des Unternehmens über erbrachte oder noch andauernde
und mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistungen der
letzten 3 Kalenderjahre (2017-2019) unter Nennung des (öffentlichen
oder privaten) Auftraggebers, eines Ansprechpartners des Auftragswertes
und des Auftragszeitraums;
5) Eigenerklärung über das bestehen einer ausreichenden
Berufshaftpflichtversicherung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestvoraussetzung gem. Ziff. 4 ist die Nennung von mind. 3
Referenzen, deren Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr beträgt/betrug.
Mindestvoraussetzung gem. Ziff. 5 ist eine Mindestdeckungssumme von 1
500 000 EUR für Personen-, Vermögens- und sonstige Schäden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
6) Eigenerklärung des Unternehmens über das vorgesehene Projektteam
bestehend aus dem Projektverantwortlichen und den übrigen Mitgliedern
des Projektteams unter Darlegung des jeweiligen Lebenslaufs;
7) Eigenerklärung über die durschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestvoraussetzung gem. Ziff. 6 ist, dass der Projektverantwortliche
die notwendige Beratungskompetenz durch einen (Fach-)Hochschulabschluss
in den Fachgebieten Agrarwissenschaften, Forstwissenschaften oder
Agrarökologie bzw. Geologie, Landespflege oder Geografie jeweils mit
entsprechender Zusatzqualifikation oder mindestens 3 Jahre
Berufserfahrung im Bereich der Gewässerschutzberatung nachgewiesen hat.
Jedes Mitglied des Projektteams muss die deutsche Sprache fließend
beherrschen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
s. Vergabeunterlagen
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
s. Vergabeunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/11/2019
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum Schutz
von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2077 (Nds. GVBl. 27/2007,
435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der
Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenbewirtschaftenden
Personen.
Der Autraggeber behält sich gem. § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag
auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen
einzutreten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [4]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 41311553308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[5]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144
803.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160
Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2019
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2. http://www.tv-verden.de/
3. https://abruf.bi-medien.de/D437516419
4. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
5. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-nied
ersachsen-144803.html
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