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Ausschreibung: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle - DE-Verden
Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
Dokument Nr...: 500804-2019 (ID: 2019102309424822104)
Veröffentlicht: 23.10.2019
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  DE-Verden: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
   2019/S 205/2019 500804
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Trinkwasserverband Verden
   Postanschrift: Weserstr. 9 a
   Ort: Verden
   NUTS-Code: DE93B
   Postleitzahl: 27283
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Herrn Frank Kurtz
   E-Mail: [1]info@tv-verden.de
   Telefon: +49 423176826
   Fax: +49 423176855
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.tv-verden.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://abruf.bi-medien.de/D437516419
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Wasser
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Grundwasserschutzzusatzberatung für die Trinkwassergewinnungsgebiete
   Verden, Langenberg, Panzenberg, Wittkoppenberg
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71800000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftrag umfasst die Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung
   für die Trinkwassergewinnungsgebiete Verden, Langenberg, Panzenberg und
   Wittkoppenberg für einen Zeitraum ab dem 1.1.2020 bzw. ab dem Tag der
   Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2023 auf Grundlage des bereits
   erstellten Schutz- und Beratungskonzeptes. Die Beratung beinhaltet die
   in der Anlage (Leistungsverzeichnis zur Zusatzberatung) zur
   Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
   Vorhaben zum Gewässerschutz in Trinkwassergewinnungsgebieten und in
   Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des europäischen
   Landwirtschaftsfondes für die Entwicklung des ländlichen Raums
   (Gewässerschutzprogramm Landbewirtschaftung) aufgeführten Leistungen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE93B
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Grundwasserschutzberatung wird durch Mittel aus dem Europäischen
   Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie
   aus Mitteln der Niedersächsichen Wasserentnahmegebühr gefördert und
   voll finanziert. Die Vorgaben des dem Auftraggeber noch zu erteilenden
   Zuwendungsbescheides des Niedersächsischen Landesbetriebs für Küsten-
   und Naturschutz sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend zu
   beachten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2020
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Verlängerungsoption des Auftraggebers bis maximal zum 31.12.2024,
   welche durch einseitige Erklärung des Auftraggebers ausgeübt werden
   kann.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Zur Verhandlung werden ausschließlich Bewerber aufgefordert, die über
   die geforderte Fachkunde und Leistungsfähig verfügen und die keinem der
   in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe unterliegen. Die Eignung
   der Bewerber wird anhand der Angaben des einzureichenden
   Teilnahmeantrags geprüft. Der Auftraggeber behält sich vor, im
   Einzelfall weitere Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben
   des Teilnahmeantrags bei den Bewerbern anzufordern. Sofern mehr
   Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber eingehen als Bewerber zur
   Verhandlung aufgefordert werden sollen, so findet eine
   Auswahlentscheidung durch den Auftraggeber statt. Hierfür bewertet der
   Auftraggeber die nach Ziff. III.1.2) erklärten Umsätze mit
   vergleichbaren Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
   die gem. Ziff. III.1.2) anzugebenden Referenzprojekte, die mit der
   vorliegenden Aufgabe vergleichbar sind und das gem. Ziff. III.1.3) zu
   benenndende Projektteam unter besonderer Berücksichtigung des
   Projektverantwortlichen. Für jede Kategorie vergibt der Auftraggeber 10
   Punkte an den Bewerber, der in dieser Kategorie anhand der benannten
   Angaben erwarten lässt, die Aufgaben bestmöglich zu erfüllen. Die
   übrigen Bewerber erhalten Abschläge in der Bepunktung, die ihren
   Angaben im Vergleich zum bestbewerteten Bewerber entsprechen. Die
   einzelnen Kategorien gehen in folgender Wichtung in die
   Auswahlentscheidung ein:
    40 % Bewertung der angegebenen Referenzen,
    40 % Bewertung des Projektteams unter besonderer Berücksichtigung des
   Projektverantwortlichen,
    20 % Bewertung des Umsatzes mit vergleichbaren Aufgaben in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   Finanzierung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur
   Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Eigenerklärung des Unternehmens zum Nichtvorliegen von
   Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 GWB;
   2) Eigenerklärung zum Eintrag in das Handelsregister.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   3) Eigenerklärung des Unternehmens über den Gesamtumsatz und den Umsatz
   mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre;
   4) Eigenerklärung des Unternehmens über erbrachte oder noch andauernde
   und mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistungen der
   letzten 3 Kalenderjahre (2017-2019) unter Nennung des (öffentlichen
   oder privaten) Auftraggebers, eines Ansprechpartners des Auftragswertes
   und des Auftragszeitraums;
   5) Eigenerklärung über das bestehen einer ausreichenden
   Berufshaftpflichtversicherung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestvoraussetzung gem. Ziff. 4 ist die Nennung von mind. 3
   Referenzen, deren Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr beträgt/betrug.
   Mindestvoraussetzung gem. Ziff. 5 ist eine Mindestdeckungssumme von 1
   500 000 EUR für Personen-, Vermögens- und sonstige Schäden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   6) Eigenerklärung des Unternehmens über das vorgesehene Projektteam
   bestehend aus dem Projektverantwortlichen und den übrigen Mitgliedern
   des Projektteams unter Darlegung des jeweiligen Lebenslaufs;
   7) Eigenerklärung über die durschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestvoraussetzung gem. Ziff. 6 ist, dass der Projektverantwortliche
   die notwendige Beratungskompetenz durch einen (Fach-)Hochschulabschluss
   in den Fachgebieten Agrarwissenschaften, Forstwissenschaften oder
   Agrarökologie bzw. Geologie, Landespflege oder Geografie jeweils mit
   entsprechender Zusatzqualifikation oder mindestens 3 Jahre
   Berufserfahrung im Bereich der Gewässerschutzberatung nachgewiesen hat.
   Jedes Mitglied des Projektteams muss die deutsche Sprache fließend
   beherrschen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   s. Vergabeunterlagen
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   s. Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/11/2019
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum Schutz
   von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2077 (Nds. GVBl. 27/2007,
   435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der
   Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenbewirtschaftenden
   Personen.
   Der Autraggeber behält sich gem. § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag
   auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen
   einzutreten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [4]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 41311553308
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [5]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
   /vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144
   803.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160
   Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/10/2019
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   3. https://abruf.bi-medien.de/D437516419
   4. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
   5. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-nied
ersachsen-144803.html
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