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Ausschreibung: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) - DE-Heidelberg
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Kulturenschrank
Dokument Nr...: 581403-2019 (ID: 2019120909163515589)
Veröffentlicht: 09.12.2019
*
DE-Heidelberg: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2019/S 237/2019 581403
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg Zentrum für
Informationstechnologie und Medizintechnik
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 130.1
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ulrike John
E-Mail: [6]vergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
Telefon: +49 6221567423
Fax: +49 6221564096
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.med.uni-heidelberg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung TLA System BDKiestra
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38000000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erweiterung der Laborstraße (TLA) BD Kiestra um weitere 2 mit den
vorhandenen Komponenten typgleichen RC Brutschränken ReadA Compact
inkl. Einbindung in Transportsystem, Steuerungssoftware, Imaging
System.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 480 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33192350
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125
Hauptort der Ausführung:
Universitätsklinikum Heidelberg, Im Neuenheimer Feld
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Institut für Med. Mikrobiologie am Zentraum für Infektiologie,
Universitätsklinikums Heidelberg betreibt eine Laborstraße (TLA) Typ BD
Kiestra, die mit 4 ReaderCompact-Brutschränken mit xx Steckplätzen für
Agarplatten ausgestattet ist (Gesamtkapazität xxx Platten). Aufgrund
des enormen Probenanstiegs in den letzten Jahren ist eine Erweiterung
der Total Lab Automation-Anlage (TLA) von 4 auf 6 RC-Brutschränke (Typ
ReadA Compact) notwendig, die Kapazitätsausweitung auf insgesamt 6900
Platten ermöglicht.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der Zuschlag soll an die Fa. Becton Dickinson (BD) erfolgen, als
Hersteller und Lieferant für die erforderlichen Erweiterungskomponenten
ReadA Compact innerhalb der BD Kiestra TLA Systemlinie. Die
Erweiterung ist ausschließlich durch den Typ RC der BD Kiestra
technisch und funktionell möglich (betrifft Beschickungsmodus,
Steuerung, Transport und Imaging). Gemäß Marktsondierung sind die
Laborautomationskomponenten der Mitbewerber nicht mit der bestehenden
TLA kompatibel. Die Erweiterung der bestehenden TLA-Anlage ist daher
nur mit Komponenten und Projektierung der Firma BD möglich, mit Verweis
auf VgV, §14, Nr.(4), Ziff. 2a ("technische Gründe, kein Wettbewerb").
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung BDKiestra TLA
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
04/12/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Becton Dckinson GmbH
Postanschrift: Tullastr. 8-12
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125
Postleitzahl: 69126
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 480 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
ist ein Nachprüfungsantragunzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein,
wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/12/2019
References
6. mailto:vergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de?subject=TED
7. http://www.med.uni-heidelberg.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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