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Ausschreibung: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) - DE-Heidelberg
Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Kulturenschrank
Dokument Nr...: 581403-2019 (ID: 2019120909163515589)
Veröffentlicht: 09.12.2019
*
  DE-Heidelberg: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
   2019/S 237/2019 581403
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg Zentrum für
   Informationstechnologie und Medizintechnik
   Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 130.1
   Ort: Heidelberg
   NUTS-Code: DE125
   Postleitzahl: 69120
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Ulrike John
   E-Mail: [6]vergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
   Telefon: +49 6221567423
   Fax: +49 6221564096
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.med.uni-heidelberg.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erweiterung TLA System BDKiestra
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   38000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erweiterung der Laborstraße (TLA) BD Kiestra um weitere 2 mit den
   vorhandenen Komponenten typgleichen RC Brutschränken ReadA Compact
   inkl. Einbindung in Transportsystem, Steuerungssoftware, Imaging
   System.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 480 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33192350
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE125
   Hauptort der Ausführung:
   Universitätsklinikum Heidelberg, Im Neuenheimer Feld
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Institut für Med. Mikrobiologie am Zentraum für Infektiologie,
   Universitätsklinikums Heidelberg betreibt eine Laborstraße (TLA) Typ BD
   Kiestra, die mit 4 ReaderCompact-Brutschränken mit xx Steckplätzen für
   Agarplatten ausgestattet ist (Gesamtkapazität xxx Platten). Aufgrund
   des enormen Probenanstiegs in den letzten Jahren ist eine Erweiterung
   der Total Lab Automation-Anlage (TLA) von 4 auf 6 RC-Brutschränke (Typ
   ReadA Compact) notwendig, die Kapazitätsausweitung auf insgesamt 6900
   Platten ermöglicht.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Der Zuschlag soll an die Fa. Becton Dickinson (BD) erfolgen, als
   Hersteller und Lieferant für die erforderlichen Erweiterungskomponenten
   ReadA Compact innerhalb der BD Kiestra TLA Systemlinie. Die
   Erweiterung ist ausschließlich durch den Typ RC der BD Kiestra
   technisch und funktionell möglich (betrifft Beschickungsmodus,
   Steuerung, Transport und Imaging). Gemäß Marktsondierung sind die
   Laborautomationskomponenten der Mitbewerber nicht mit der bestehenden
   TLA kompatibel. Die Erweiterung der bestehenden TLA-Anlage ist daher
   nur mit Komponenten und Projektierung der Firma BD möglich, mit Verweis
   auf VgV, §14, Nr.(4), Ziff. 2a ("technische Gründe, kein Wettbewerb").
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Los-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Erweiterung BDKiestra TLA
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   04/12/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Becton Dckinson GmbH
   Postanschrift: Tullastr. 8-12
   Ort: Heidelberg
   NUTS-Code: DE125
   Postleitzahl: 69126
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 480 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76247
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 7219264049
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76247
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 7219264049
   Fax: +49 7219263985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   ist ein Nachprüfungsantragunzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   § 135 GWB regelt:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein,
   wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   04/12/2019
References
   6. mailto:vergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de?subject=TED
   7. http://www.med.uni-heidelberg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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