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Ausschreibung: Medizinische Geräte - DE-Hannover
Medizinische Geräte
Dokument Nr...: 581411-2019 (ID: 2019120909163715594)
Veröffentlicht: 09.12.2019
*
DE-Hannover: Medizinische Geräte
2019/S 237/2019 581411
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Region Hannover GmbH
Postanschrift: Stadionbrücke 6
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffungsmanagement Vergabemanagement
E-Mail: [6]zentrale.vergabestelle@krh.eu
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.krh.eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentliches Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung Vitaldatenmonitore
Referenznummer der Bekanntmachung: BEK-2019-0004
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33100000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Kliniken der Region Hannover (KRH) haben die Lieferung und
Inbetriebnahme von 137 Vitaldatenmonitoren (Spot-Monitoren)
ausgeschrieben. Optional müssen weitere Spot Monitore zum Festpreis aus
der Rahmenvereinbarung beschafft werden können.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929
Hauptort der Ausführung:
Region Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen der Umsetzung KRH interner medizinstrategischer Maßnahmen,
werden 137 Vitaldatenmonitore mit WLAN Anbindung benötigt.
Optional sollen ggf. noch weitere Vitaldatenmonitore zum Festpreis der
137 Monitore beschafft werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optional sollen ggf. noch weitere Vitaldatenmonitore zum Festpreis der
137 Monitore beschafft werden.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Im Rahmen der Umsetzung KRH interner medizinstrategischer Maßnahmen,
werden 137 Vitaldatenmonitore mit WLAN Anbindung benötigt.
Optional sollen ggf. noch weitere Vitaldatenmonitore zum Festpreis der
137 Monitore beschafft werden.
Die Finanzierung für 137 Monitore ist gesichert und die Abnahme
garantiert. Die optionalen Monitore sollen ebenfalls über den
Rahmvertrag beschafft werden können. Der Rahmenvertrag hat eine
Laufzeit von 36 Monaten.
Anhand einer Kriterienliste mit notwendigen Mindestanforderungen, wurde
eine Marktanalyse durchgeführt. Nur ein Vitaldatenmonitor hat folgende
3 Mindestanforderungen erfüllt:
Kompatibilität mit KRH Standard Thermometer Thermoscan PRO 6000 der
Firma Braun,
Anbindung an die 2, in der KRH vorhandenen Standardwagentypen (Sitz
und Standwaage der Firma Seca),
Anbindung zu i. s. h. med, dem in der KRH verwendeten klinischen
Informationssystem.
Der Vitaldatenmonitor Connex Spot Monitor 7500 der Firma Welch Allyn
hat sich als einziges geeignetes Gerät herausgestellt.
Aufgrund der i. s. h. med Anbindung, wird der Connex Spot Monitor
7500 im Paket mit der Connex CS Integrationssoftware sowie mit
Konfiguration/Programmierung der SAP/i. s. h. med-Schnittstelle
benötigt. Die Firma Cerner ist der einzige Partner in Deutschland, der
den genannten Vitaldatenmonitor in diesem Paket anbietet. (Eine
Bestätigung der Firma Welch Allyn/Cerner liegt vor).
Weiterhin können Monitore, welche für den deutschen Markt bestimmt
sind, ausschließlich über einen deutschen Vertrieb beschafft werden.
(Eine Bestätigung der Firma Welch Allyn liegt ebenfalls vor).
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung Vitaldatenmonitore
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
05/12/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Cerner Health Services Deutschland GmbH
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE21
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Wert des Auftrags wird zur Wahrung der Betriebs- und
Geschäftsgeheiminisse des Auftragnehmers nicht bekanntgegeben.
Der oben benannte Tag der Zuschlagsentscheidung ist der Tag, an dem
beschlossen wurde, den Vertrag abzuschließen. Der Vertrag wird aber
nicht vor Ablauf einer Frist von 10 Tagen ab Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung geschlossen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß
§§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf
Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der EU
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser
Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Gemäß § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2
nicht ein, wenn g) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass
die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/12/2019
References
6. mailto:zentrale.vergabestelle@krh.eu?subject=TED
7. http://www.krh.eu/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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