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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Darmstadt
Kommunikationsnetz
Internet
Kommunikationsinfrastruktur
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Diensteanbieter
Dokument Nr...: 582493-2019 (ID: 2019120909330616691)
Veröffentlicht: 09.12.2019
*
  DE-Darmstadt: Kommunikationsnetz
   2019/S 237/2019 582493
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises
   Darmstadt-Dieburg für den Zweckverband NGA-Netz Darmstadt-Dieburg
   Postanschrift: Jägertorstraße 207
   Ort: Darmstadt
   NUTS-Code: DE716
   Postleitzahl: 64289
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Auftragsvergabestelle
   E-Mail: [6]zavs@ladadi.de
   Telefon: +49 61518811535
   Fax: +49 61518812484
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.ladadi.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]www.subreport.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]www.subreport.de/E36973684
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via: [10]www.subreport.de/E36973684
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Zweckverband
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Verbesserung der Breitbandversorgung im
   Verbandsgebiet
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes im
   Wirtschaftlichkeitslückenmodell
   Referenznummer der Bekanntmachung: NGA 2019-1
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   32412000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Zweckverband NGA-Netz Darmstadt-Dieburg (ZWV) wurde gegründet vom
   Landkreis Darmstadt-Dieburg und 19 kreisangehörigen Kommunen. Ziel ist
   die Verbesserung der Breitbandversorgung im Verbandsgebiet. 2014
   erfolgte eine erste Vergabe eines Kooperationsvertrages; der Ausbau
   unter diesem Vertrag ist fast abgeschlossen, ist von der
   Breitbandabdeckung aber nicht mit heutigen Maßstäben vergleichbar. Nach
   einer erneuten Markterkundung hat der ZWV Fördermittel unter der
   Förderrichtlinie des Bundes zur Unterstützung des Breitbandausbaus (6.
   Call) und beim Land Hessen beantragt und einen entsprechenden
   Zuwendungsbescheid im Mai 2019 erhalten. Hauptziel ist die
   Gigabit-Anbindung der Schulen sowie die Schließung der noch bestehenden
   weißen Flecken im Verbandsgebiet und Anbindung der dortigen Haushalte
   und Gewerbe mit Gigabit-Anschlüssen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32412110
   32571000
   64210000
   72410000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE716
   Hauptort der Ausführung:
   Verschiedene Orte im Landkreis Darmstadt-Dieburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Bau und Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen und
   hochleistungsfähigen Gigabit-Infrastruktur sowie zum Angebot
   breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des
   Zweckverbands NGA-Netz Darmstadt-Dieburg unter Gewährung einer
   Investitionsbeihilfe Gegenstand des jetzigen Vergabeverfahrens ist die
   Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb einer
   bedarfsgerechten, nachhaltigen und hochleistungsfähigen
   Gigabit-Infrastruktur sowie zum Angebot breitbandiger
   Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Zweckverbands
   NGA-Netz Darmstadt-Dieburg unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe
   (Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Die aufzubauende Infrastruktur muss
   technisch geeignet sein, um flächendeckend und zuverlässig Bandbreiten
   mindestens 1 Gbit/s für 100 % der unterversorgten Haushalte, sowie
   mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Gewerbetreibenden, Schulen und
   sonstigen Sonderstandorte bereitzustellen.
   Da diese Vergabe dem Beihilfe- und dem Fördermittelrecht unterliegt,
   sind die dortigen Vorgaben für den Netzbetrieb zwingend durch den
   Konzessionär einzuhalten. Dies gilt vor allem für die Verpflichtung zur
   Gewährung eines offenen Netzzugangs, aber auch für die sonstigen
   Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der
   Zweckbindungsfrist und der Dokumentations- und Transparenzpflichten
   sowie im Hinblick auf die Verpflichtungen gegenüber Endkunden und
   Beziehern von Vorleistungsprodukten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 32 %
     * Kriterium: Konzept zur Leistungserbringung: 40 %, mit folgenden
       Unterkriterien:
     * Kriterium:  Technisches Konzept einschließlich Netzplanung: 35 %
     * Kriterium:  Betriebs-/Service-/Marketingkonzept: 5 %
     * Kriterium: Nachhaltigkeit/Zeitplan: 18 %, mit folgenden
       Unterkriterien:
     * Kriterium:  Nachhaltigkeit: 6 %
     * Kriterium:  Projektzeitplan mit Zahlungsplan: 6 %
     * Kriterium:  Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden: 6 %
     * Kriterium: Endkundenprodukte: 10 %, mit folgenden Unterkriterien:
     * Kriterium:  Privatkunden-Produkt mit = 200 Mbit/s im Downstream: 2
       %
     * Kriterium:  Privatkunden-Produkt mit = 1 000 Mbit/s symmetrisch: 2
       %
     * Kriterium:  Geschäftskunden-Produkt mit = 200 Mbit/s und = 500
       Mbit/s im Upstream: 2 %
     * Kriterium:  Geschäftskunden-Premiumprodukt mit = 1 000 Mbit/s
       symmetrisch: 2 %
     * Kriterium:  Produkt für Schulen bzw. Bildungseinrichtungen = 1 000
       Mbit/s symmetrisch: 2 %
     * Kriterium: Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
       (Leitfaden).
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 180
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Laufzeit beginnt voraussichtlich am 30.11.2020 und endet 15 Jahre
   nach vollständiger Inbetriebnahme des Netzes.
   Nach Auffassung des Konzessionsgebers (KG) fällt die Konzession nicht
   in den Anwendungsbereich des GWB (Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8
   GWB). Der KG wendet daher GWB und KonzVgV freiwillig analog an; ein
   Anspruch auf Einhaltung sämtlicher Vorgaben ergibt sich daraus jedoch
   nicht
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
    Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats,
    Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer
   vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber,
   jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe)
   jeden Unterauftragnehmer (im Falle eines Handelsregisterauszuges genügt
   ein Auszug von [11]www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht
   besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen,
    Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 TKG,
    Nachweis des Wegerechts nach § 69 TKG für das Konzessionsgebiet,
    Eigenerklärung zur Meldung an den Infrastrukturatlas
   (bereitgestelltes Formblatt),
    Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt),
    Verzeichnis der Unterauftragnehmer (bereitgestelltes Formblatt),
    Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer
   Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt),
    Eigenerklärung zur Einhaltung der insgesamt genannten Voraussetzungen
   in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
    Eigenerklärung zu Informationen über das Bieterunternehmen
   (bereitgestelltes Formblatt),
    Eigenerklärung zu Straftaten entsprechend § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
   (bereitgestelltes Formblatt),
    Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und
   der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften entsprechend § 123 Abs. 4
   GWB (bereitgestelltes Formblatt)
    Eigenerklärung entsprechend § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das
   Aufenthaltsgesetz und gegen das Mindestlohngesetz (bereitgestelltes
   Formblatt),
    Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation entsprechend § 124 Abs.
   1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt),
    Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen entsprechend § 124 Abs.
   1 GWB (bereitgestelltes Formblatt),
    Eigenerklärung zur Vergabesperre (bereitgestelltes Formblatt),
    Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt (bereitgestelltes
   Formblatt),
    Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018 bzw. der
   vergleichbaren Geschäftsjahre, wenn das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr
   abweicht; wenn für das letzte Geschäftsjahr bisher noch keine
   Abschlüsse vorliegen, genügen vorläufige Zahlen mit einem Hinweis auf
   die Vorläufigkeit),
    aktueller Nachweis einer angemessenen Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung bei einem in der Europäischen
   Union zugelassenen Versicherer
   Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Versicherung: Die Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens 5 Mio.
   EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen
   (Mindestanforderung) und sich auch auf die hier gegenständlichen
   Aufgaben beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit
   uneingeschränkt erhalten bleiben; wenn ein solcher Versicherungsschutz
   noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine
   schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem
   Konzessionsgeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im
   Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist
   im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
   Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen
   nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren
   ausgeschlossen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
    Eigenerklärung zur Beherrschung von Sprachen (bereitgestelltes
   Formblatt),
    Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene
   Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber
   hauptsächlich tätig ist etc.; Eigenerklärung),
    Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von mindestens 3
   Projektreferenzen über Leistungen, die mit diesem Projekt vergleichbar
   sind, in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung,
   Zusammenfassung je Referenzprojekt auf maximal 2 DIN A4-Seiten),
    Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen
   Auftrag-/Konzessionsgeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die
   Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht
   unvollständig,
    Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das
   jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren
   Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung
   vergleichbarer Leistungen, insbesondere im Hinblick auf den technischen
   Netzbetrieb, die Erbringung von Diensten und die Vermarktung der
   Produkte (in Gruppen von Beschäftigten) ersichtlich ist,
    Angaben zum vorgesehenen Projektleiter und zum vorgesehenen
   Stellvertreter einschließlich Nachweis der Qualifikation (Zeugnisse
   etc.) sowie Angaben zu branchenspezifischer Berufserfahrung
   (Eigenerklärung),
    Angaben zur technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung), die für das
   Projekt eingesetzt werden soll (Eigenerklärung).
   Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Referenzen: Die Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden
   Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird
   der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und
   Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen:
    es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte
   Leistungen, wobei mindestens 50 % des Netzes in Betrieb genommen sein
   muss,
    es sind dargestellt der Leistungsgegenstand (einschließlich Anzahl
   der angeschlossenen Anschlüsse und Angabe der realisierten
   Technikvariante, also FTTX etc.), der Leistungszeitraum (einschließlich
   Zeitpunkt der Inbetriebnahme), der Auftrags-/Konzessionswert, evtl. in
   Anspruch genommene Fördermittel (Benennung des einschlägigen
   Fördermittelprogramms) sowie der Auftrag-/Konzessionsgeber mit Namen
   und Anschrift (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit
   Telefonnummer wird der Auftraggeber bei Bedarf nachfordern),
    die Leistungen müssen inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität
   mindestens vergleichbar sein mit den Leistungen, die Gegenstand dieses
   Vergabeverfahrens sind; es muss sich also um Referenzen für den Bau und
   Betrieb von NGA-Breitbandnetzen einschließlich Diensteangebot auf
   Endkunden- und Vorleistungsebene sowie für die Vermarktung der Produkte
   handeln mit Netzen in vergleichbarer Größe (Mindestanforderung: 500
   Anschlüsse); es müssen nicht alle Aspekte in jedem Referenzprojekt
   abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle
   Referenzbereiche abgedeckt sind.
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   Da der ZWV für die Realisierung dieses Projektes Fördermitteln des
   Bundes und Landes Hessen erhält, sind die Fördermittelbedingungen auch
   durch den Konzessionsnehmer zu beachten, soweit diese für den Bau und
   Betrieb des Netzes einschlägig sind. Daneben sind auch die Vorschriften
   der NGA-Rahmenregelung zu beachten, insbesondere die Vorgaben zum
   offenen Netzzugang und zum Endkundenangebt zu erschwinglichen Preisen.
   Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere dem
   Entwurf des Vertrages und seiner Anlagen sowie der
   Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen).
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession
   eingesetzt werden
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 15/01/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der KG wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) nach der
   Prüfung der Vollständigkeit der Teilnahmeanträge und der Erfüllung der
   Eignungskriterien einschließlich der Mindestanforderungen aus dem Kreis
   der vollständigen Teilnahmeanträge, welche die Mindestkriterien
   erfüllen, anhand der folgenden objektiven Kriterien  soweit so viele
   geeignete Bewerber vorhanden sind  mindestens 3 und maximal 6 Bewerber
   auswählen, die zur Abgabe eines Angebots in der zweiten Phase
   (Verhandlungsverfahren) aufgefordert werden:
    Gesamtlage des Bewerbers: 50 %, mit folgenden Unterkriterien:
    Referenzen: 30 %,
    Geschäftstätigkeit, wirtschaftliche Entwicklung: 20 %,
    Leistungsfähigkeit des Bewerbers: 50 %, mit folgenden Unterkriterien:
    Technische Ausstattung: 30 %,
    Personalstruktur für die Durchführung der Konzession: 20 %.
   Für dieses Auswahlverfahren wird der KG die eingereichten Erklärungen
   und Nachweise zur Eignung prüfen und bewerten. Einzelheiten ergeben
   sich aus den Vergabeunterlagen (Leitfaden).
   Der geplante Zeitplan für die weiteren Verfahrensschritte kann den
   Vergabeunterlagen (Leitfaden) entnommen werden.
   Der Konzessionsgeber behält sich entsprechend § 12 KonzVgV i. V. m. §
   17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der
   Erstangebote die Konzession zu vergeben, ohne in Verhandlungen
   einzutreten.
   Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
   Teilnahmeantrags sowie später seines Angebotes, die ein Betriebs- oder
   Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies
   nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens
   gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen
   ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Konzessionsgeber ist als Vergabestelle
   bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die
   Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163
   Abs. 2 Satz 3 GWB).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Vergabekammer (VK) nach
   Auffassung des Konzessionsgebers (KG) nicht zuständig für ein
   Vergabenachprüfungsverfahren ist, da es sich um die Vergabe einer
   Dienstleistungskonzession außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB &
   KonzVgV handelt. Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit
   oder die ordentliche Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der
   Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses gemäß der Rechtsform des
   staatlichen Handelns, ungeachtet des damit verfolgten Ziels. Wenn eine
   Dienstleistungskonzession dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist
   für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn die
   Dienstleistungskonzession sich nach öff. Recht richtet, ist die
   Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig.
   Der KG ist der Auffassung, dass der abzuschließende Vertrag (mit
   Gewährung einer staatlichen Beihilfe und gefördert durch öff.
   Fördermittel des Bundes und des Landes) dem öff. Recht unterfällt und
   also das Verwaltungsgericht Darmstadt (Julius-Reiber-Straße 37, 64293
   Darmstadt, Tel.: +49 (0) 6151 992-1700, Fax: +49 (0) 611 32-7618537,
   E-Mail: [12]verwaltung@vg-darmstadt.justiz.hessen.de, Internet:
   [13]www.vg-darmstadt.justiz.hessen.de) zuständig ist. Im Hinblick auf
   verbleibende Unsicherheiten ist die hilfsweise Beantragung der
   Verweisung an das Landgericht Darmstadt möglich.
   Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Konzessionsvergaben
   außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und KonzVgV nicht zur
   Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch
   einen Eilantrag oder eine Klage.
   Sollte ein Bewerber/Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch
   dem GWB und der KonzVgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes
   Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise:
   Zuständig ist die o. g. VK. Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf
   Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren
   gegenüber dem KG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an der Konzession
   interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, weil er der Auffassung
   ist, formelles Vergaberecht sei anwendbar, ist der Verstoß innerhalb
   von zehn Kalendertagen beim KG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
   GWB).
   Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
   genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
   dem KG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
   Teilt der KG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb
   von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung
   bei der o. g. VK zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber
   informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
   Information durch den KG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie
   beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den KG. Nach Ablauf
   dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160
   Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag
   müsste also zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach
   § 134 GWB dem KG durch die VK zugestellt worden sein.
   Die Unwirksamkeit einer Konzessionserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1
   und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den
   Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der KG die Vergabe im
   Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der EU.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
   Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   04/12/2019
References
   6. mailto:zavs@ladadi.de?subject=TED
   7. http://www.ladadi.de/
   8. http://www.subreport.de/
   9. http://www.subreport.de/E36973684
  10. http://www.subreport.de/E36973684
  11. http://www.handelsregister.de/
  12. mailto:verwaltung@vg-darmstadt.justiz.hessen.de?subject=TED
  13. http://www.vg-darmstadt.justiz.hessen.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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