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Ausschreibung: Kommunikationsnetz - DE-Darmstadt
Kommunikationsnetz
Internet
Kommunikationsinfrastruktur
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Diensteanbieter
Dokument Nr...: 582493-2019 (ID: 2019120909330616691)
Veröffentlicht: 09.12.2019
*
DE-Darmstadt: Kommunikationsnetz
2019/S 237/2019 582493
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises
Darmstadt-Dieburg für den Zweckverband NGA-Netz Darmstadt-Dieburg
Postanschrift: Jägertorstraße 207
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE716
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Auftragsvergabestelle
E-Mail: [6]zavs@ladadi.de
Telefon: +49 61518811535
Fax: +49 61518812484
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]www.subreport.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]www.subreport.de/E36973684
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
via: [10]www.subreport.de/E36973684
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zweckverband
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verbesserung der Breitbandversorgung im
Verbandsgebiet
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes im
Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Referenznummer der Bekanntmachung: NGA 2019-1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32412000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband NGA-Netz Darmstadt-Dieburg (ZWV) wurde gegründet vom
Landkreis Darmstadt-Dieburg und 19 kreisangehörigen Kommunen. Ziel ist
die Verbesserung der Breitbandversorgung im Verbandsgebiet. 2014
erfolgte eine erste Vergabe eines Kooperationsvertrages; der Ausbau
unter diesem Vertrag ist fast abgeschlossen, ist von der
Breitbandabdeckung aber nicht mit heutigen Maßstäben vergleichbar. Nach
einer erneuten Markterkundung hat der ZWV Fördermittel unter der
Förderrichtlinie des Bundes zur Unterstützung des Breitbandausbaus (6.
Call) und beim Land Hessen beantragt und einen entsprechenden
Zuwendungsbescheid im Mai 2019 erhalten. Hauptziel ist die
Gigabit-Anbindung der Schulen sowie die Schließung der noch bestehenden
weißen Flecken im Verbandsgebiet und Anbindung der dortigen Haushalte
und Gewerbe mit Gigabit-Anschlüssen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412110
32571000
64210000
72410000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE716
Hauptort der Ausführung:
Verschiedene Orte im Landkreis Darmstadt-Dieburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bau und Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen und
hochleistungsfähigen Gigabit-Infrastruktur sowie zum Angebot
breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des
Zweckverbands NGA-Netz Darmstadt-Dieburg unter Gewährung einer
Investitionsbeihilfe Gegenstand des jetzigen Vergabeverfahrens ist die
Vergabe einer Dienstleistungskonzession zum Bau und Betrieb einer
bedarfsgerechten, nachhaltigen und hochleistungsfähigen
Gigabit-Infrastruktur sowie zum Angebot breitbandiger
Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Zweckverbands
NGA-Netz Darmstadt-Dieburg unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe
(Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Die aufzubauende Infrastruktur muss
technisch geeignet sein, um flächendeckend und zuverlässig Bandbreiten
mindestens 1 Gbit/s für 100 % der unterversorgten Haushalte, sowie
mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Gewerbetreibenden, Schulen und
sonstigen Sonderstandorte bereitzustellen.
Da diese Vergabe dem Beihilfe- und dem Fördermittelrecht unterliegt,
sind die dortigen Vorgaben für den Netzbetrieb zwingend durch den
Konzessionär einzuhalten. Dies gilt vor allem für die Verpflichtung zur
Gewährung eines offenen Netzzugangs, aber auch für die sonstigen
Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der
Zweckbindungsfrist und der Dokumentations- und Transparenzpflichten
sowie im Hinblick auf die Verpflichtungen gegenüber Endkunden und
Beziehern von Vorleistungsprodukten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 32 %
* Kriterium: Konzept zur Leistungserbringung: 40 %, mit folgenden
Unterkriterien:
* Kriterium: Technisches Konzept einschließlich Netzplanung: 35 %
* Kriterium: Betriebs-/Service-/Marketingkonzept: 5 %
* Kriterium: Nachhaltigkeit/Zeitplan: 18 %, mit folgenden
Unterkriterien:
* Kriterium: Nachhaltigkeit: 6 %
* Kriterium: Projektzeitplan mit Zahlungsplan: 6 %
* Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden: 6 %
* Kriterium: Endkundenprodukte: 10 %, mit folgenden Unterkriterien:
* Kriterium: Privatkunden-Produkt mit = 200 Mbit/s im Downstream: 2
%
* Kriterium: Privatkunden-Produkt mit = 1 000 Mbit/s symmetrisch: 2
%
* Kriterium: Geschäftskunden-Produkt mit = 200 Mbit/s und = 500
Mbit/s im Upstream: 2 %
* Kriterium: Geschäftskunden-Premiumprodukt mit = 1 000 Mbit/s
symmetrisch: 2 %
* Kriterium: Produkt für Schulen bzw. Bildungseinrichtungen = 1 000
Mbit/s symmetrisch: 2 %
* Kriterium: Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
(Leitfaden).
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 180
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Laufzeit beginnt voraussichtlich am 30.11.2020 und endet 15 Jahre
nach vollständiger Inbetriebnahme des Netzes.
Nach Auffassung des Konzessionsgebers (KG) fällt die Konzession nicht
in den Anwendungsbereich des GWB (Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8
GWB). Der KG wendet daher GWB und KonzVgV freiwillig analog an; ein
Anspruch auf Einhaltung sämtlicher Vorgaben ergibt sich daraus jedoch
nicht
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Wenn vorhanden, Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats,
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer
vergleichbaren Eintragung nicht älter als 6 Wochen für den Bewerber,
jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (bei Eignungsleihe)
jeden Unterauftragnehmer (im Falle eines Handelsregisterauszuges genügt
ein Auszug von [11]www.handelsregister.de); wenn keine Registerpflicht
besteht, ist eine entsprechende Eigenerklärung einzureichen,
Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 TKG,
Nachweis des Wegerechts nach § 69 TKG für das Konzessionsgebiet,
Eigenerklärung zur Meldung an den Infrastrukturatlas
(bereitgestelltes Formblatt),
Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt),
Verzeichnis der Unterauftragnehmer (bereitgestelltes Formblatt),
Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer
Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt),
Eigenerklärung zur Einhaltung der insgesamt genannten Voraussetzungen
in Zukunft (bereitgestelltes Formblatt).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Eigenerklärung zu Informationen über das Bieterunternehmen
(bereitgestelltes Formblatt),
Eigenerklärung zu Straftaten entsprechend § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
(bereitgestelltes Formblatt),
Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und
der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften entsprechend § 123 Abs. 4
GWB (bereitgestelltes Formblatt)
Eigenerklärung entsprechend § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das
Aufenthaltsgesetz und gegen das Mindestlohngesetz (bereitgestelltes
Formblatt),
Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation entsprechend § 124 Abs.
1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt),
Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen entsprechend § 124 Abs.
1 GWB (bereitgestelltes Formblatt),
Eigenerklärung zur Vergabesperre (bereitgestelltes Formblatt),
Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt (bereitgestelltes
Formblatt),
Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018 bzw. der
vergleichbaren Geschäftsjahre, wenn das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr
abweicht; wenn für das letzte Geschäftsjahr bisher noch keine
Abschlüsse vorliegen, genügen vorläufige Zahlen mit einem Hinweis auf
die Vorläufigkeit),
aktueller Nachweis einer angemessenen Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung bei einem in der Europäischen
Union zugelassenen Versicherer
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Versicherung: Die Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens 5 Mio.
EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen
(Mindestanforderung) und sich auch auf die hier gegenständlichen
Aufgaben beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit
uneingeschränkt erhalten bleiben; wenn ein solcher Versicherungsschutz
noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine
schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem
Konzessionsgeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im
Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist
im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen
nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren
ausgeschlossen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Eigenerklärung zur Beherrschung von Sprachen (bereitgestelltes
Formblatt),
Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene
Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber
hauptsächlich tätig ist etc.; Eigenerklärung),
Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von mindestens 3
Projektreferenzen über Leistungen, die mit diesem Projekt vergleichbar
sind, in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung,
Zusammenfassung je Referenzprojekt auf maximal 2 DIN A4-Seiten),
Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen
Auftrag-/Konzessionsgeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die
Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht
unvollständig,
Eigenerklärung zur Personalstruktur des Bewerbers, aus der das
jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren
Beschäftigten, deren Qualifikation und Erfahrung mit der Erbringung
vergleichbarer Leistungen, insbesondere im Hinblick auf den technischen
Netzbetrieb, die Erbringung von Diensten und die Vermarktung der
Produkte (in Gruppen von Beschäftigten) ersichtlich ist,
Angaben zum vorgesehenen Projektleiter und zum vorgesehenen
Stellvertreter einschließlich Nachweis der Qualifikation (Zeugnisse
etc.) sowie Angaben zu branchenspezifischer Berufserfahrung
(Eigenerklärung),
Angaben zur technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung), die für das
Projekt eingesetzt werden soll (Eigenerklärung).
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Referenzen: Die Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden
Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird
der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und
Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen:
es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte
Leistungen, wobei mindestens 50 % des Netzes in Betrieb genommen sein
muss,
es sind dargestellt der Leistungsgegenstand (einschließlich Anzahl
der angeschlossenen Anschlüsse und Angabe der realisierten
Technikvariante, also FTTX etc.), der Leistungszeitraum (einschließlich
Zeitpunkt der Inbetriebnahme), der Auftrags-/Konzessionswert, evtl. in
Anspruch genommene Fördermittel (Benennung des einschlägigen
Fördermittelprogramms) sowie der Auftrag-/Konzessionsgeber mit Namen
und Anschrift (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit
Telefonnummer wird der Auftraggeber bei Bedarf nachfordern),
die Leistungen müssen inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität
mindestens vergleichbar sein mit den Leistungen, die Gegenstand dieses
Vergabeverfahrens sind; es muss sich also um Referenzen für den Bau und
Betrieb von NGA-Breitbandnetzen einschließlich Diensteangebot auf
Endkunden- und Vorleistungsebene sowie für die Vermarktung der Produkte
handeln mit Netzen in vergleichbarer Größe (Mindestanforderung: 500
Anschlüsse); es müssen nicht alle Aspekte in jedem Referenzprojekt
abgedeckt sein, aber die Zusammenschau muss ergeben, dass alle
Referenzbereiche abgedeckt sind.
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
Da der ZWV für die Realisierung dieses Projektes Fördermitteln des
Bundes und Landes Hessen erhält, sind die Fördermittelbedingungen auch
durch den Konzessionsnehmer zu beachten, soweit diese für den Bau und
Betrieb des Netzes einschlägig sind. Daneben sind auch die Vorschriften
der NGA-Rahmenregelung zu beachten, insbesondere die Vorgaben zum
offenen Netzzugang und zum Endkundenangebt zu erschwinglichen Preisen.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere dem
Entwurf des Vertrages und seiner Anlagen sowie der
Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen).
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession
eingesetzt werden
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 15/01/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der KG wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) nach der
Prüfung der Vollständigkeit der Teilnahmeanträge und der Erfüllung der
Eignungskriterien einschließlich der Mindestanforderungen aus dem Kreis
der vollständigen Teilnahmeanträge, welche die Mindestkriterien
erfüllen, anhand der folgenden objektiven Kriterien soweit so viele
geeignete Bewerber vorhanden sind mindestens 3 und maximal 6 Bewerber
auswählen, die zur Abgabe eines Angebots in der zweiten Phase
(Verhandlungsverfahren) aufgefordert werden:
Gesamtlage des Bewerbers: 50 %, mit folgenden Unterkriterien:
Referenzen: 30 %,
Geschäftstätigkeit, wirtschaftliche Entwicklung: 20 %,
Leistungsfähigkeit des Bewerbers: 50 %, mit folgenden Unterkriterien:
Technische Ausstattung: 30 %,
Personalstruktur für die Durchführung der Konzession: 20 %.
Für dieses Auswahlverfahren wird der KG die eingereichten Erklärungen
und Nachweise zur Eignung prüfen und bewerten. Einzelheiten ergeben
sich aus den Vergabeunterlagen (Leitfaden).
Der geplante Zeitplan für die weiteren Verfahrensschritte kann den
Vergabeunterlagen (Leitfaden) entnommen werden.
Der Konzessionsgeber behält sich entsprechend § 12 KonzVgV i. V. m. §
17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der
Erstangebote die Konzession zu vergeben, ohne in Verhandlungen
einzutreten.
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
Teilnahmeantrags sowie später seines Angebotes, die ein Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies
nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens
gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen
ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der Konzessionsgeber ist als Vergabestelle
bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die
Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163
Abs. 2 Satz 3 GWB).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Vergabekammer (VK) nach
Auffassung des Konzessionsgebers (KG) nicht zuständig für ein
Vergabenachprüfungsverfahren ist, da es sich um die Vergabe einer
Dienstleistungskonzession außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB &
KonzVgV handelt. Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit
oder die ordentliche Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der
Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses gemäß der Rechtsform des
staatlichen Handelns, ungeachtet des damit verfolgten Ziels. Wenn eine
Dienstleistungskonzession dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist
für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn die
Dienstleistungskonzession sich nach öff. Recht richtet, ist die
Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig.
Der KG ist der Auffassung, dass der abzuschließende Vertrag (mit
Gewährung einer staatlichen Beihilfe und gefördert durch öff.
Fördermittel des Bundes und des Landes) dem öff. Recht unterfällt und
also das Verwaltungsgericht Darmstadt (Julius-Reiber-Straße 37, 64293
Darmstadt, Tel.: +49 (0) 6151 992-1700, Fax: +49 (0) 611 32-7618537,
E-Mail: [12]verwaltung@vg-darmstadt.justiz.hessen.de, Internet:
[13]www.vg-darmstadt.justiz.hessen.de) zuständig ist. Im Hinblick auf
verbleibende Unsicherheiten ist die hilfsweise Beantragung der
Verweisung an das Landgericht Darmstadt möglich.
Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Konzessionsvergaben
außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und KonzVgV nicht zur
Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch
einen Eilantrag oder eine Klage.
Sollte ein Bewerber/Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch
dem GWB und der KonzVgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes
Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise:
Zuständig ist die o. g. VK. Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf
Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren
gegenüber dem KG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an der Konzession
interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, weil er der Auffassung
ist, formelles Vergaberecht sei anwendbar, ist der Verstoß innerhalb
von zehn Kalendertagen beim KG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
dem KG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 3 GWB).
Teilt der KG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb
von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung
bei der o. g. VK zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag entsprechend § 134 GWB darüber
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch den KG geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie
beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den KG. Nach Ablauf
dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160
Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag
müsste also zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach
§ 134 GWB dem KG durch die VK zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Konzessionserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1
und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den
Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der KG die Vergabe im
Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der EU.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/12/2019
References
6. mailto:zavs@ladadi.de?subject=TED
7. http://www.ladadi.de/
8. http://www.subreport.de/
9. http://www.subreport.de/E36973684
10. http://www.subreport.de/E36973684
11. http://www.handelsregister.de/
12. mailto:verwaltung@vg-darmstadt.justiz.hessen.de?subject=TED
13. http://www.vg-darmstadt.justiz.hessen.de/
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