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Ausschreibung: Betriebssysteme - DE-Berlin
Betriebssysteme
Dokument Nr...: 584088-2019 (ID: 2019121009222918360)
Veröffentlicht: 10.12.2019
*
DE-Berlin: Betriebssysteme
2019/S 238/2019 584088
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: gematik GmbH
Postanschrift: Friedrichstr. 136
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Frau Daniela Dammeyer
E-Mail: [6]vergabestelle@gematik.de
Telefon: +49 30 / 40041-0
Fax: +49 30 / 40041-111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.gematik.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E14169651
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E14169651
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gematik GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Herausgabe SMC-B ORG
Referenznummer der Bekanntmachung: gem_SMC-B ORG
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48620000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die gematik GmbH möchte sich als Herausgeber von Chipkarten (SMC-B ORG)
am Markt etablieren. Die Chipkarte SMC-B ORG ist eine Institutionskarte
SMC-B mit der Besonderheit, dass sie nicht zum Zugriff auf die
elektronische Gesundheitskarte (eGK) berechtigt. Die SMC-B ORG
ermöglicht Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens den
kontrollierten Zugang zur Telematikinfrastruktur und ermöglicht die
Nutzung von Anwendungen, insbesondere des sicheren
Übermittlungsverfahrens (KOM-LE). Damit sich die gematik als
Herausgeber der SMC-B ORG etablieren kann, schreibt sie die Leistung
der Antrags-, Freigabe-, Sperr- und Produktions-Prozesse für die SMC-B
ORG aus.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die gematik GmbH möchte sich als Herausgeber von Chipkarten (SMC-B ORG)
am Markt etablieren. Die Chipkarte SMC-B ORG ist eine Institutionskarte
SMC-B mit der Besonderheit, dass sie nicht zum Zugriff auf die
elektronische Gesundheitskarte (eGK) berechtigt. Die SMC-B ORG
ermöglicht Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens den
kontrollierten Zugang zur Telematikinfrastruktur und ermöglicht die
Nutzung von Anwendungen, insbesondere des sicheren
Übermittlungsverfahrens (KOM-LE). Damit sich die gematik als
Herausgeber der SMC-B ORG etablieren kann, schreibt sie die Leistung
der Antrags-, Freigabe-, Sperr- und Produktions-Prozesse für die SMC-B
ORG aus. Die Leistung umfasst dabei insbesondere die Bereitstellung
Antragsschnittstelle (Antrags- und Freigabeportal) SMC-B ORG inkl.
Vertragsverhältnis mit und Vertrieb an Kunden, die Produktion SMC-B ORG
inkl. Personalisierung sowie Lieferung Karte und Pin, die Weiterleitung
der notwendigen Daten an die gematik um Attributbestätigung zu erhalten
(Freigabeschnittstelle SMC-B ORG), eine Rückvergütung an gematik sowie
die Sperrung von Karten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 52
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat nach der
Abnahme des Gesamtsystems eine Laufzeit von 4 Jahren. Der Auftraggeber
soll berechtigt sein die Laufzeit 2 Mal um jeweils 1 Jahr zu
verlängern.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Siehe Ziffer II.2.7) zur Verlängerungsmöglichkeit des Auftrags.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter III.1.1) und
III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen)
beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind die
von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1
angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke und
Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende,
formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer
von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder
aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf
Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von Unterlagen.
Sämtliche Unterlagen sind in Textform einzureichen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie
der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. den
Teilnahmebedingungen unter III.1.3) gem. § 47 VgV der Kapazitäten
anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Der Bieter
hat die unter III.1.1) aufgeführten Unterlagen insgesamt und die in
III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten
beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll.
Erfüllt ein Dritter das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegt bei diesem ein Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB vor, muss der
Bieter den Dritten innerhalb einer von der Vergabestelle zu
bestimmenden Frist ersetzen.
Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle bis zur
Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 47 VgV benannten Dritten
einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der
Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung
erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann
(Verpflichtungserklärung). Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem
Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B) Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.1.1) im Einzelnen:
1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach
Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen
ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) oder, falls zutreffend,
Erklärung, dass nach der Maßgabe der jeweiligen
Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister für den Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft
bestehen (Vordruck). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein;
2) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens zu den
Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB (Vordruck);
3) Unterschriebene Eigenerklärung entsprechend § 123 Abs. 4 GWB, dass
der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (Vordruck).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die folgenden geforderten Unterlagen stellen eine Mindestanforderung an
die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit und Fachkunde) des
Bieters dar (Mindestbedingung). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die
nicht über diese Unterlagen verfügen oder deren eingereichte Referenzen
nicht die jeweils genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht zur
Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren
zwingend ausgeschlossen. Die vorzulegenden Unterlagen müssen eindeutig
demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher
zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem
Angebot darauf beruft.
Die Darstellung der Referenzen muss auf den Formblättern der
Vergabestelle erfolgen. Die Darstellung der Referenz hat jeweils
insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten:
(i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines
Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
(ii) Bezeichnung des Referenzprojektes/-vertrages und Angabe des/der
Auftragnehmer;
(iii) Leistungszeitraum (von - bis);
(iv) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen
Unternehmens in dem Projekt als
Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlicher, insbesondere Beschreibung
wie die unten beschriebenen Mindestkriterien für die Referenz im Rahmen
des Projekts umgesetzt wurden;
(v) Umfang der Leistungen (z. B. Größe, Funktionen, Auftragswert,
Personalstärke) sowie Beschreibung der Erfüllung der unten aufgeführten
Kriterien (i bis iii).
Die Bewerber haben sich an die im Einzelnen vorgegebene Anzahl der
verlangten Referenzen zu halten. Wenn also Vorlage von einer bzw. 2
Referenz/en gefordert ist, hat der Bewerber anhand der Formblätter
genau die verlangte Anzahl (eine bzw. 2) an Referenzen einzutragen und
darzustellen, nicht mehr und nicht weniger. Hierbei bleibt es dem
Bewerber überlassen, welche Referenzen er zur Vorlage in seinem Angebot
zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde
auswählt und einreicht. Sollten mehr als die verlangte Anzahl an
Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen
bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall werden
lediglich diejenige/n Referenz/en berücksichtigt, die der Bewerber
anhand der Formblätter zulässigerweise benannt hat.
Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die
geforderten Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die
Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den
Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Die geforderten Referenzen im Einzelnen:
Darstellung von 3 Referenzprojekten über die in den letzten 3 Jahren
(Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erbrachten Leistungen zum Aufbau
und Betrieb einer Public-Key-Infrastruktur (PKI) oder Personalisierung
von Chipkarten. Mit den 3 eingereichten Referenzen müssen alle
nachfolgend aufgeführten Kriterien nachgewiesen werden. Es genügt
dabei, wenn durch jeweils eine Referenz ein Kriterium nachgewiesen
wird.
(i) Elektronische und optische Personalisierung von Chipkarten sowie
deren sichere Ausgabe an die Endnutzer;
(ii) Prozesse zur Registrierung, Beantragung und Sperrung von
Zertifikaten;
(iii) Betrieb eines OCSP-Responder.
Die geforderten Referenzprojekte müssen nicht zwingend von den
Referenz-Auftraggebern förmlich abgenommen sein. Sie müssen allerdings
zumindest soweit abgeschlossen sein, dass die erbrachten Leistungen des
Bewerbers anhand der benannten Kriterien (i iii) positiv und
zweifelsfrei festgestellt werden können. Der Betrieb der PKI kann
andauern.
Die geforderten Kriterien müssen nicht zwingend in einem einzigen
Projekt realisiert sein. Es ist ausreichend und zulässig, wenn der
Bieter oder die Bietergemeinschaft die geforderten Kriterien insgesamt
in verschiedenen Projekten/Referenzen realisiert hat.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/01/2020
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/01/2020
Ortszeit: 14:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3)
aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen)
beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind die
von der Vergabestelle auf der unter I.3 angegebenen Internetseite zum
Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu
verwenden;
2) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie mit dem Angebot
eine Bietergemeinschaftserklärung (siehe Vordruck) einreichen, aus
welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte
Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der
Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im
Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur
gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag
entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten. Im Falle einer
Bietergemeinschaft sind die Bietergemeinschaftserklärung sowie
sämtliche unter Abschnitt III.1.1) Nr. (1) bis (3) der in der
EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Jede
beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw.
Neubildung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch
von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Präqualifikation und/oder
Angebotsabgabe bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Vergabestelle
gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die
Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann
nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu
der Nichtberücksichtigung der Bietergemeinschaft bzw. ihres Angebots;
3) Ein Bieter kann, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie
der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
Der Bieter hat das/die Eignungsleihe-Unternehmen zu benennen (siehe
Vordruck) und die unter III.1.1 aufgeführten Unterlagen auch für den
Dritten beizufügen. Des weiteren hat er die in 1.3 genannten Unterlagen
jeweils in dem Umfang für den Dritten beizufügen, wie sich auf die
Eignung des Dritten bezogen werden soll.Sofern sich die Eignung auch
auf Eignungskriterien nach III.1.3) beziehen soll, wird ergänzend auf §
47 Abs. 1 S.3 VgV hingewiesen. Erfüllt ein Dritter das entsprechende
Eignungskriterium nicht oder liegt bei diesem ein Ausschlussgrund gem.
§§ 123, 124 GWB vor, muss der Bieter den Dritten innerhalb einer von
der Vergabestelle zu bestimmenden Frist ersetzen. Ferner ist eine
Verpflichtungserklärung des jeweiligen Eignungsleihe-Unternehmens i. S.
d § 47 VgV beizufügen, aus welcher hervorgeht, dass der Bewerber im
Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung
erforderliche Mittel der benannten Dritten zugreifen kann;
4) Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens
erneut in die Eignungsprüfung einzutreten;
5) Beabsichtigt der Bieter, Nachunternehmer (hierzu zählen nicht
Lieferanten, Zulieferer usw.) einzusetzen,so hat er die betreffenden
Teile des Auftrages sowie soweit zu diesem Zeitpunkt zumutbar
den/die Namen des/der Nachunternehmer/s anzugeben (siehe Vordruck). Es
gilt § 36 Abs. 5 VGV. Jeder beabsichtigte oder vorgenommene Austausch
von benannten Nachunternehmern nach Angebotsabgabe bis zur Erteilung
des Zuschlags muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich schriftlich
angezeigt und begründet werden. Der Austausch benannter Nachunternehmer
nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung
unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung des
betroffenen Angebots;
6) Die Verfahrenssprache ist Deutsch;
7) Im Übrigen wird auf die in den Vergabeunterlagen enthaltenen
Bewerbungsbedingungen verwiesen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [13]http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/12/2019
References
6. mailto:vergabestelle@gematik.de?subject=TED
7. http://www.gematik.de/
8. https://www.subreport.de/E14169651
9. https://www.subreport.de/E14169651
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
13. http://www.bundeskartellamt.de/
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