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Ausschreibung: Betriebssysteme - DE-Berlin
Betriebssysteme
Dokument Nr...: 584088-2019 (ID: 2019121009222918360)
Veröffentlicht: 10.12.2019
*
  DE-Berlin: Betriebssysteme
   2019/S 238/2019 584088
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: gematik GmbH
   Postanschrift: Friedrichstr. 136
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE
   Postleitzahl: 10117
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle  Frau Daniela Dammeyer
   E-Mail: [6]vergabestelle@gematik.de
   Telefon: +49 30 / 40041-0
   Fax: +49 30 / 40041-111
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.gematik.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E14169651
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E14169651
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: gematik GmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Herausgabe SMC-B ORG
   Referenznummer der Bekanntmachung: gem_SMC-B ORG
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48620000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die gematik GmbH möchte sich als Herausgeber von Chipkarten (SMC-B ORG)
   am Markt etablieren. Die Chipkarte SMC-B ORG ist eine Institutionskarte
   SMC-B mit der Besonderheit, dass sie nicht zum Zugriff auf die
   elektronische Gesundheitskarte (eGK) berechtigt. Die SMC-B ORG
   ermöglicht Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens den
   kontrollierten Zugang zur Telematikinfrastruktur und ermöglicht die
   Nutzung von Anwendungen, insbesondere des sicheren
   Übermittlungsverfahrens (KOM-LE). Damit sich die gematik als
   Herausgeber der SMC-B ORG etablieren kann, schreibt sie die Leistung
   der Antrags-, Freigabe-, Sperr- und Produktions-Prozesse für die SMC-B
   ORG aus.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die gematik GmbH möchte sich als Herausgeber von Chipkarten (SMC-B ORG)
   am Markt etablieren. Die Chipkarte SMC-B ORG ist eine Institutionskarte
   SMC-B mit der Besonderheit, dass sie nicht zum Zugriff auf die
   elektronische Gesundheitskarte (eGK) berechtigt. Die SMC-B ORG
   ermöglicht Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens den
   kontrollierten Zugang zur Telematikinfrastruktur und ermöglicht die
   Nutzung von Anwendungen, insbesondere des sicheren
   Übermittlungsverfahrens (KOM-LE). Damit sich die gematik als
   Herausgeber der SMC-B ORG etablieren kann, schreibt sie die Leistung
   der Antrags-, Freigabe-, Sperr- und Produktions-Prozesse für die SMC-B
   ORG aus. Die Leistung umfasst dabei insbesondere die Bereitstellung
   Antragsschnittstelle (Antrags- und Freigabeportal) SMC-B ORG inkl.
   Vertragsverhältnis mit und Vertrieb an Kunden, die Produktion SMC-B ORG
   inkl. Personalisierung sowie Lieferung Karte und Pin, die Weiterleitung
   der notwendigen Daten an die gematik um Attributbestätigung zu erhalten
   (Freigabeschnittstelle SMC-B ORG), eine Rückvergütung an gematik sowie
   die Sperrung von Karten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 52
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat nach der
   Abnahme des Gesamtsystems eine Laufzeit von 4 Jahren. Der Auftraggeber
   soll berechtigt sein die Laufzeit 2 Mal um jeweils 1 Jahr zu
   verlängern.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Siehe Ziffer II.2.7) zur Verlängerungsmöglichkeit des Auftrags.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter III.1.1) und
   III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen)
   beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind die
   von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1
   angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke und
   Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende,
   formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer
   von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder
   aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf
   Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von Unterlagen.
   Sämtliche Unterlagen sind in Textform einzureichen.
   Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum
   Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie
   der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. den
   Teilnahmebedingungen unter III.1.3) gem. § 47 VgV der Kapazitäten
   anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Der Bieter
   hat die unter III.1.1) aufgeführten Unterlagen insgesamt und die in
   III.1.3) genannten Unterlagen jeweils in dem Umfang für den Dritten
   beizufügen, wie sich auf die Eignung des Dritten bezogen werden soll.
   Erfüllt ein Dritter das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
   liegt bei diesem ein Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB vor, muss der
   Bieter den Dritten innerhalb einer von der Vergabestelle zu
   bestimmenden Frist ersetzen.
   Ferner sind  auf Verlangen der Vergabestelle  bis zur
   Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 47 VgV benannten Dritten
   einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der
   Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung
   erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann
   (Verpflichtungserklärung). Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem
   Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
   B) Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.1.1) im Einzelnen:
   1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach
   Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen
   ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie) oder, falls zutreffend,
   Erklärung, dass nach der Maßgabe der jeweiligen
   Landes-Rechtsvorschriften keine Eintragung in das Berufs- oder
   Handelsregister für den Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft
   bestehen (Vordruck). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der
   Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein;
   2) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens zu den
   Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB (Vordruck);
   3) Unterschriebene Eigenerklärung entsprechend § 123 Abs. 4 GWB, dass
   der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
   Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (Vordruck).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die folgenden geforderten Unterlagen stellen eine Mindestanforderung an
   die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit und Fachkunde) des
   Bieters dar (Mindestbedingung). Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die
   nicht über diese Unterlagen verfügen oder deren eingereichte Referenzen
   nicht die jeweils genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht zur
   Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren
   zwingend ausgeschlossen. Die vorzulegenden Unterlagen müssen eindeutig
   demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlicher
   zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem
   Angebot darauf beruft.
   Die Darstellung der Referenzen muss auf den Formblättern der
   Vergabestelle erfolgen. Die Darstellung der Referenz hat jeweils
   insbesondere die folgenden Angaben zu enthalten:
   (i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines
   Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
   (ii) Bezeichnung des Referenzprojektes/-vertrages und Angabe des/der
   Auftragnehmer;
   (iii) Leistungszeitraum (von - bis);
   (iv) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen
   Unternehmens in dem Projekt als
   Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlicher, insbesondere Beschreibung
   wie die unten beschriebenen Mindestkriterien für die Referenz im Rahmen
   des Projekts umgesetzt wurden;
   (v) Umfang der Leistungen (z. B. Größe, Funktionen, Auftragswert,
   Personalstärke) sowie Beschreibung der Erfüllung der unten aufgeführten
   Kriterien (i bis iii).
   Die Bewerber haben sich an die im Einzelnen vorgegebene Anzahl der
   verlangten Referenzen zu halten. Wenn also Vorlage von einer bzw. 2
   Referenz/en gefordert ist, hat der Bewerber anhand der Formblätter
   genau die verlangte Anzahl (eine bzw. 2) an Referenzen einzutragen und
   darzustellen, nicht mehr und nicht weniger. Hierbei bleibt es dem
   Bewerber überlassen, welche Referenzen er zur Vorlage in seinem Angebot
   zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde
   auswählt und einreicht. Sollten mehr als die verlangte Anzahl an
   Referenzen eingereicht werden, bleiben die überschüssigen Referenzen
   bei der Eignungsprüfung unberücksichtigt; in einem solchen Fall werden
   lediglich diejenige/n Referenz/en berücksichtigt, die der Bewerber
   anhand der Formblätter zulässigerweise benannt hat.
   Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die
   geforderten Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die
   Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den
   Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
   Die geforderten Referenzen im Einzelnen:
   Darstellung von 3 Referenzprojekten über die in den letzten 3 Jahren
   (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erbrachten Leistungen zum Aufbau
   und Betrieb einer Public-Key-Infrastruktur (PKI) oder Personalisierung
   von Chipkarten. Mit den 3 eingereichten Referenzen müssen alle
   nachfolgend aufgeführten Kriterien nachgewiesen werden. Es genügt
   dabei, wenn durch jeweils eine Referenz ein Kriterium nachgewiesen
   wird.
   (i) Elektronische und optische Personalisierung von Chipkarten sowie
   deren sichere Ausgabe an die Endnutzer;
   (ii) Prozesse zur Registrierung, Beantragung und Sperrung von
   Zertifikaten;
   (iii) Betrieb eines OCSP-Responder.
   Die geforderten Referenzprojekte müssen nicht zwingend von den
   Referenz-Auftraggebern förmlich abgenommen sein. Sie müssen allerdings
   zumindest soweit abgeschlossen sein, dass die erbrachten Leistungen des
   Bewerbers anhand der benannten Kriterien (i  iii) positiv und
   zweifelsfrei festgestellt werden können. Der Betrieb der PKI kann
   andauern.
   Die geforderten Kriterien müssen nicht zwingend in einem einzigen
   Projekt realisiert sein. Es ist ausreichend und zulässig, wenn der
   Bieter oder die Bietergemeinschaft die geforderten Kriterien insgesamt
   in verschiedenen Projekten/Referenzen realisiert hat.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/01/2020
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 17/01/2020
   Ortszeit: 14:15
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1.1) bis III.1.3)
   aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen)
   beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sind die
   von der Vergabestelle auf der unter I.3 angegebenen Internetseite zum
   Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu
   verwenden;
   2) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie mit dem Angebot
   eine Bietergemeinschaftserklärung (siehe Vordruck) einreichen, aus
   welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte
   Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der
   Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im
   Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur
   gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag
   entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten. Im Falle einer
   Bietergemeinschaft sind die Bietergemeinschaftserklärung sowie
   sämtliche unter Abschnitt III.1.1) Nr. (1) bis (3) der in der
   EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen
   jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Jede
   beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw.
   Neubildung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch
   von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Präqualifikation und/oder
   Angebotsabgabe bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Vergabestelle
   gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die
   Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann
   nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu
   der Nichtberücksichtigung der Bietergemeinschaft bzw. ihres Angebots;
   3) Ein Bieter kann, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum
   Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie
   der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 VgV die
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
   Der Bieter hat das/die Eignungsleihe-Unternehmen zu benennen (siehe
   Vordruck) und die unter III.1.1 aufgeführten Unterlagen auch für den
   Dritten beizufügen. Des weiteren hat er die in 1.3 genannten Unterlagen
   jeweils in dem Umfang für den Dritten beizufügen, wie sich auf die
   Eignung des Dritten bezogen werden soll.Sofern sich die Eignung auch
   auf Eignungskriterien nach III.1.3) beziehen soll, wird ergänzend auf §
   47 Abs. 1 S.3 VgV hingewiesen. Erfüllt ein Dritter das entsprechende
   Eignungskriterium nicht oder liegt bei diesem ein Ausschlussgrund gem.
   §§ 123, 124 GWB vor, muss der Bieter den Dritten innerhalb einer von
   der Vergabestelle zu bestimmenden Frist ersetzen. Ferner ist eine
   Verpflichtungserklärung des jeweiligen Eignungsleihe-Unternehmens i. S.
   d § 47 VgV beizufügen, aus welcher hervorgeht, dass der Bewerber im
   Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung
   erforderliche Mittel der benannten Dritten zugreifen kann;
   4) Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens
   erneut in die Eignungsprüfung einzutreten;
   5) Beabsichtigt der Bieter, Nachunternehmer (hierzu zählen nicht
   Lieferanten, Zulieferer usw.) einzusetzen,so hat er die betreffenden
   Teile des Auftrages sowie  soweit zu diesem Zeitpunkt zumutbar 
   den/die Namen des/der Nachunternehmer/s anzugeben (siehe Vordruck). Es
   gilt § 36 Abs. 5 VGV. Jeder beabsichtigte oder vorgenommene Austausch
   von benannten Nachunternehmern nach Angebotsabgabe bis zur Erteilung
   des Zuschlags muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich schriftlich
   angezeigt und begründet werden. Der Austausch benannter Nachunternehmer
   nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung
   unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung des
   betroffenen Angebots;
   6) Die Verfahrenssprache ist Deutsch;
   7) Im Übrigen wird auf die in den Vergabeunterlagen enthaltenen
   Bewerbungsbedingungen verwiesen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [13]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   06/12/2019
References
   6. mailto:vergabestelle@gematik.de?subject=TED
   7. http://www.gematik.de/
   8. https://www.subreport.de/E14169651
   9. https://www.subreport.de/E14169651
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/
  12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  13. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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