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Ausschreibung: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste - DE-Göttingen
Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
Dokument Nr...: 584209-2019 (ID: 2019121009242218480)
Veröffentlicht: 10.12.2019
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DE-Göttingen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
2019/S 238/2019 584209
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: WRG Wirtschaftsförderung Region Göttingen GmbH
als Vertreter des Konsortialführers Landkreis Göttingen, dieser
wiederum vertretend das Konsortiums bestehend aus dem Landkreis
Göttingen, der Stadt Göttingen und dem Landkreis Northeim
Postanschrift: Bahnhofsallee 1b
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C
Postleitzahl: 37081
Land: Deutschland
E-Mail: [6]friese@landkreisgoettingen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.wrg-goettingen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBCDM70/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: sjs Rechtsanwälte
Postanschrift: Düstere-Eichen-Weg 4
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
E-Mail: [9]info@sjs-rechtsanwaelte.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.sjs-rechtsanwaelte.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBCDM70
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Wirtschaftsförderungsgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wirtschaftsförderung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Technologieberatung für KMU
Referenznummer der Bekanntmachung: 19-18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79400000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Technologieberatung für KMU.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79400000
79900000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C
NUTS-Code: DE918
Hauptort der Ausführung:
Neben Beratungen in dem Landkreis Göttingen finden diese auch in der
Stadt Göttingen sowie im Landkreis Northeim statt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Grundlage des Projekts bildet die Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen für die Beratung von KMU zu Wissens- und
Technologietransfer".
Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie mit
Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Zuwendungen für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU) und damit in Zusammenhang stehende Vor- und Nacharbeiten zur
Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers in den
Spezialisierungsfeldern der niedersächsischen Regionalen
Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)". Ziel
der Förderung ist es, KMU verstärkt in das Innovationsgeschehen
einzubeziehen und insbesondere den Informationsaustausch und die
Zusammenarbeit mit den regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen zu
unterstützen.
Die Zusage über die Gewährung der EFRE-Mittel aus der Richtlinie für
dieses Projekt liegt von der zuständigen Bewilligungsstelle (NBank) dem
Konsortium derzeit noch nicht vor. Die Auftragserteilung erfolgt
vorbehaltlich des Erhalts eines entsprechenden Zuwendungsbescheides für
dieses Projekt durch die NBank.
Gegenstand der Förderung sind qualifizierte Beratungen für KMU sowie
damit in Zusammenhang stehende Aufgaben der Vor- und Nachbereitung.
Die Beratungen konzentrieren sich ausschließlich auf die
Spezialisierungsfelder der RIS3- Strategie:
1) Mobilitätswirtschaft z. B. Leichtbau, E-Mobilität und Aviation;
2) Gesundheits- und Sozialwirtschaft z. B. Rote Biotechnologie,
Medizintechnik und eHealth;
3) Energiewirtschaft Geothermie, Windenergie (Off- und Onshore);
4) Land- und Ernährungswirtschaft z. B. Bioökonomie;
5) Digitale und Kreativwirtschaft z. B. Digitale Medien;
6) Neue Materialien/Produktionstechnik z. B. Funktionalisierte
Werkstoffe, Leichtbau, Recycling, dünnes und intelligentes Glas,
Messtechnik.
Aspekte der Digitalisierung von Wirtschaft und Handwerk sind bei allen
Beratungen als Querschnittsthemen mitzudenken.
Die Technologieberater*innen sollen eine enge organisatorische und
personelle Einbindung in die Teams der Wirtschaftsförderung und den
Innovationsscouts an den Hochschulen haben. Zudem schaffen regelmäßige
Kontakte zu den Entscheidungsträgern in den Unternehmen und Netzwerken
und Clustern der Region eine nachhaltige Vertrauensbasis, was eine
unverzichtbare Voraussetzung für einen erfolgreichen
Technologietransfer darstellt. Durch die dezentrale Verankerung der
Technologieberater*innen bei den Wirtschaftsförderungseinrichtungen in
Northeim und Göttingen wird der effektive Informationsaustausch im
Rahmen der Bestandspflege und eine verbesserte Kooperationsanbahnung
zum Nutzen der Unternehmen in den Teilregionen gewährleisten. Diese
enge Zusammenarbeit ist wichtige Bedingung für den weiteren Erfolg des
Projekts und wird in der Vergabe ein wichtiges Kriterium darstellen.
Dabei gilt jedoch das Prinzip der Arbeitsteilung, d. h. der
Auftragnehmer ist ausschließlich für Aufgaben im Rahmen des Wissens-
und Technologietransfers zuständig, andere Themen aus dem Bereich der
kommunalen Wirtschaftsförderung fallen nicht in seinen Tätigkeits- und
Zuständigkeitsbereich.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, externe gewerblich arbeitende
Berater*innen in den frühen Phasen der Technologieberatung einzubinden.
Eine Steuergruppe aus den Wirtschaftsförderungseinrichtungen der 3
Gebietskörperschaften wird sich zweimal jährlich gemeinsam mit dem
Auftragnehmer treffen, um die bisherigen Aktivitäten zu evaluieren und
sich über den weiteren Prozess der Technologieberatung abzustimmen.
Zu der zu erbringenden Leistung gehören Aufschlussgespräche,
qualifizierte Beratungen und begleitende Maßnahmen.
Die ausführliche Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte der Anlage 1
der Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des mit der
Ausführung des Auftrags betrauten Personals / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Netzwerk - Kontakte in Wirtschaft und
Wissenschaft / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektspezifisches Konzept / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Vertretung bei Ausfall des
eingesetzten Personals / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beratung von KMU
zu Wissens- und Technologietransfer
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Bzw. entsprechende Einträge der zuständigen Handelsregister des
europäischen Landes, in der das bietende Unternehmen bzw.
Nachunternehmen seinen Sitz hat.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
es ist eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung
abzuschließen. Die Höhe muss mindestens 10 % der Gesamt-Auftragssumme
für Personen- und Sachschäden abdecken,
Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung für Schäden die im Rahmen
des Datenschutzes entstehen (500 000 EUR je Schadensfall).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
die Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung muss mindestens 10 % der
Gesamt-Auftragssumme für Personen- und Sachschäden abdecken,
Mindestens 500 000 EUR je Schadensfall der
Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben über die Ausführung von Leistungen der letzten bis zu 5
abgeschlossenen Kalenderjahre, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind (Referenzen). Es sind mindestens 3 Referenzen
vorzulegen,
Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des
Unternehmens zur Qualitätssicherung,
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
es sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/01/2020
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/01/2020
Ortszeit: 15:00
Ort:
Kanzlei sjs Rechtsanwälte
Düstere-Eichen-Weg 4
37073 Göttingen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Der Termin ist nicht öffentlich (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBCDM70
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131-152943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/12/2019
References
6. mailto:friese@landkreisgoettingen.de?subject=TED
7. https://www.wrg-goettingen.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBCDM70/documents
9. mailto:info@sjs-rechtsanwaelte.de?subject=TED
10. http://www.sjs-rechtsanwaelte.de/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBCDM70
12. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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