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Ausschreibung: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung - DE-Eisenberg
Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
Dokument Nr...: 584852-2019 (ID: 2019121009444619090)
Veröffentlicht: 10.12.2019
*
  DE-Eisenberg: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
   2019/S 238/2019 584852
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
   Postanschrift: Virchowstraße 30
   Ort: Eisenberg
   NUTS-Code: DE
   Postleitzahl: 67304
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Sonja van der Ploeg
   E-Mail: [6]vergabestelle@bv.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aok.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Modellvorhaben in der psychiatrischen Versorgung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75300000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Grundlage der zu verhandelnden Modellvorhaben nach § 64 b SGB ist die
   Überführungder bisherigen Budgets und der Regelversorgung in ein
   Regionalbudget und eine sektorenübergreifende Behandlung
   psychiatrischer Patienten.
   Für die Krankenhäuser bedeutet dies bei Budgetsicherheit die
   größtmögliche Flexibilisierung bei der bedarfsgerechten Versorgung der
   Patienten: Je nach Behandlungsbedarf und  konzept soll eine teilweise
   stationäre, teilstationäre und/oder ambulante Behandlung (iSe
   Home-Treatment) möglich sein.
   Die Sektorengrenzen werden dabei aufgehoben, APP und PIA sollen Teil
   des Modellprojekts werden, nicht hingegen der KV-Bereich.
   Die Kostenträger erwarten durch die kontinuierliche Begleitung und
   Betreuung psychiatrischer Patienten im Rahmen eines solchen Modells
   eine Verbesserung der Behandlungsqualität und dadurch die Vermeidung
   weiterer stationärer Aufenthalte.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB
   NUTS-Code: DEC
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Vertragsparteien vereinbaren im Rahmen ihrer gesetzlichen
   Aufgabenstellung zur Verbesserung der Qualität und der
   Wirtschaftlichkeit der Versorgung ein Modellvorhaben nach § 63 Abs. 1
   SGB V zur Weiterentwicklung der Verfahrens-, Organisations-,
   Finanzierungs- und Vergütungsformen der Leistungserbringung. Gegenstand
   des Modellvorhabens nach § 63 Abs. 1 SGB V ist die Weiterentwicklung
   der Versorgung psychisch kranker Menschen gemäß § 64 b SGB V, die auf
   eine Verbesserung der Patientenversorgung und der
   sektorenübergreifenden Leistungserbringung ausgerichtet ist,
   einschließlich der komplexen psychiatrischen stationsungebundenen
   Behandlung im sozialen Umfeld als aufsuchende Behandlung ACT (Assertive
   Community Treatment) und unter besonderer Berücksichtigung der Kinder 
   und Jugendpsychiatrie.
   Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist die Regelung
    des regionalen psychiatrischen Budgets,
    der Behandlung in der Erwachsenen-, Geronto-, Kinder- und
   Jugendpsychiatrie sowie,
    der Vergütung der im vollstationären, teilstationären,
   stationsungebundenen und ambulanten Bereich erbrachten Leistungen.
   Die Verbesserung der Patientenversorgung soll erreicht werden durch:
    eine ganzheitlich am Bedarf des Patienten orientierten Versorgung,
    eine sektorendurchlässige Leistungserbringung,
    eine Reduzierung der stationären Behandlung,
    eine Stärkung der stationsungebundenen Behandlungsmöglichkeiten im
   und unter Einbezug des sozialen Umfelds (ACT),
    eine Ausgestaltung von intensivtagesklinischen Angeboten mit
   Kriseninterventionsmöglichkeiten,
    die Etablierung eines Bezugstherapeuten/-person im
   multiprofessionellen Behandlungsteam mit dem Ziel der
   Behandlungskontinuität,
    ein flexibleres Vergütungssystem zur Unterstützung der
   Behandlungsziele,
    eine Leistungstransparenz, die über das bestehende PEPP-Entgeltsystem
   hinausgeht,
    niederschwellige Hilfsangebote zur Vermeidung von Chronifizierung und
   Stigmatisierung,
    Förderung von Resilienz.
   Durch Vereinbarung eines regionalen psychiatrischen Budgets mit einem
   flexibleren Vergütungssystem und reduziertem administrativen Aufwand
   sollen die Behandlungsangebote wirtschaftlicher und effizienter
   erbracht und finanzielle Fehlanreize vermieden werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Weitere Auftraggeber dieses Vertrages sind:
   1) DAK  Gesundheit
   Landesvertretung Rheinland-Pfalz
   Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 18
   55130 Mainz
   2) Techniker Krankenkasse
   Optional:
   1) IKK Südwest
   Berliner Promenade 1
   66111 Saarbrücken
   2) BKK Landesverband Mitte;
   3) Knappschaft;
   4) Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau;
   5) Verband der Privaten Krankenversicherung.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Die vorliegende Auftragsvergabe unterliegt gem. § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB
   nicht dem Vergaberecht. Diese Freiwillige exante Bekanntmachung dient
   nur der Transparenzherstellung. Bezüge zum Vergaberecht sind dem
   standartisierten EU-Vordruck geschuldet und sollen zu keinem Zeitpunkt
   eine freiwillige Anwendbarkeit des Vergaberechts begründen.
   Aus folgenden Gründen gehen die Auftraggeberin von der
   Nichtanwendbarkeit des Vergaberechts aus:
   Voraussetzung für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach § 116
   Abs. 1 Nr. 2 GWB ist, dass
   a) es sich um eine Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung handelt
   und
   b) keine Rückausnahme vorliegt (kein ausschließliches Eigentum des
   Auftragsgebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen
   Tätigkeit und keine vollständige Vergütung durch den Auftraggeber).
   In einem Vertrag nach § 64 b SGB V wird die psychiatrische
   Regelversorgung der Patienten abgelöst durch eine sektorenübergreifende
   bedarfsorientierte Versorgung.
   Hierbei handelt es sich um eine Forschungs- und
   Entwicklungsdienstleistung.
   Das Tatbestandsmerkmal Forschung bzw. Entwicklung ist weder im
   Vergaberecht noch sonst definiert. Darunter fällt sowohl die
   Grundlagenforschung als auch die angewandte Forschung, die zum Ziel
   hat, neue Erkenntnisse zu gewinnen.
   Gegenstand und Ziel des Modellvorhabens nach § 64 b SGB V ist die
   Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen bei
   verbesserter Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung.
   Sinn eines Modells ist es, dass es  falls erfolgreich  in eine
   Dauerregelung einfließt (Medizinrecht, Quaas/Zuck, 3. Auflage, § 11,
   Rdnr. 6).
   Ob es erfolgreich ist und die Ziele durch weiterentwickelte Verfahrens
   -, Organisations-, Finanzierungs- und Vergütungsformen im Rahmen eines
   Modells im Vergleich zur Regelversorgung erreicht werden ist, ist im
   Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung gemäß § 65 SGB V von
   unabhängigen Sachverständigen auszuwerten; aber auch im laufenden
   Prozess ist diese Frage durch die Vertragsparteien einer ständigen
   Analyse unterworfen.
   Auch eine Rückausnahme ist nicht gegeben, sofern die
   Forschungsergebnisse der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.
   Die Forschungsergebnisse werden vorliegend der Allgemeinheit zur
   Verfügung gestellt und mithin ist diese Voraussetzung gegeben.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   05/12/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
   (AdöR)
   Ort: Klingenmünster
   NUTS-Code: DEB
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber ... 2. den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   ...
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 168 GWB ...
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. 
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   06/12/2019
References
   6. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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