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Ausschreibung: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung - DE-Eisenberg
Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
Dokument Nr...: 584852-2019 (ID: 2019121009444619090)
Veröffentlicht: 10.12.2019
*
DE-Eisenberg: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
2019/S 238/2019 584852
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Postanschrift: Virchowstraße 30
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sonja van der Ploeg
E-Mail: [6]vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.aok.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Modellvorhaben in der psychiatrischen Versorgung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Grundlage der zu verhandelnden Modellvorhaben nach § 64 b SGB ist die
Überführungder bisherigen Budgets und der Regelversorgung in ein
Regionalbudget und eine sektorenübergreifende Behandlung
psychiatrischer Patienten.
Für die Krankenhäuser bedeutet dies bei Budgetsicherheit die
größtmögliche Flexibilisierung bei der bedarfsgerechten Versorgung der
Patienten: Je nach Behandlungsbedarf und konzept soll eine teilweise
stationäre, teilstationäre und/oder ambulante Behandlung (iSe
Home-Treatment) möglich sein.
Die Sektorengrenzen werden dabei aufgehoben, APP und PIA sollen Teil
des Modellprojekts werden, nicht hingegen der KV-Bereich.
Die Kostenträger erwarten durch die kontinuierliche Begleitung und
Betreuung psychiatrischer Patienten im Rahmen eines solchen Modells
eine Verbesserung der Behandlungsqualität und dadurch die Vermeidung
weiterer stationärer Aufenthalte.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB
NUTS-Code: DEC
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Vertragsparteien vereinbaren im Rahmen ihrer gesetzlichen
Aufgabenstellung zur Verbesserung der Qualität und der
Wirtschaftlichkeit der Versorgung ein Modellvorhaben nach § 63 Abs. 1
SGB V zur Weiterentwicklung der Verfahrens-, Organisations-,
Finanzierungs- und Vergütungsformen der Leistungserbringung. Gegenstand
des Modellvorhabens nach § 63 Abs. 1 SGB V ist die Weiterentwicklung
der Versorgung psychisch kranker Menschen gemäß § 64 b SGB V, die auf
eine Verbesserung der Patientenversorgung und der
sektorenübergreifenden Leistungserbringung ausgerichtet ist,
einschließlich der komplexen psychiatrischen stationsungebundenen
Behandlung im sozialen Umfeld als aufsuchende Behandlung ACT (Assertive
Community Treatment) und unter besonderer Berücksichtigung der Kinder
und Jugendpsychiatrie.
Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist die Regelung
des regionalen psychiatrischen Budgets,
der Behandlung in der Erwachsenen-, Geronto-, Kinder- und
Jugendpsychiatrie sowie,
der Vergütung der im vollstationären, teilstationären,
stationsungebundenen und ambulanten Bereich erbrachten Leistungen.
Die Verbesserung der Patientenversorgung soll erreicht werden durch:
eine ganzheitlich am Bedarf des Patienten orientierten Versorgung,
eine sektorendurchlässige Leistungserbringung,
eine Reduzierung der stationären Behandlung,
eine Stärkung der stationsungebundenen Behandlungsmöglichkeiten im
und unter Einbezug des sozialen Umfelds (ACT),
eine Ausgestaltung von intensivtagesklinischen Angeboten mit
Kriseninterventionsmöglichkeiten,
die Etablierung eines Bezugstherapeuten/-person im
multiprofessionellen Behandlungsteam mit dem Ziel der
Behandlungskontinuität,
ein flexibleres Vergütungssystem zur Unterstützung der
Behandlungsziele,
eine Leistungstransparenz, die über das bestehende PEPP-Entgeltsystem
hinausgeht,
niederschwellige Hilfsangebote zur Vermeidung von Chronifizierung und
Stigmatisierung,
Förderung von Resilienz.
Durch Vereinbarung eines regionalen psychiatrischen Budgets mit einem
flexibleren Vergütungssystem und reduziertem administrativen Aufwand
sollen die Behandlungsangebote wirtschaftlicher und effizienter
erbracht und finanzielle Fehlanreize vermieden werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Weitere Auftraggeber dieses Vertrages sind:
1) DAK Gesundheit
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 18
55130 Mainz
2) Techniker Krankenkasse
Optional:
1) IKK Südwest
Berliner Promenade 1
66111 Saarbrücken
2) BKK Landesverband Mitte;
3) Knappschaft;
4) Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau;
5) Verband der Privaten Krankenversicherung.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die vorliegende Auftragsvergabe unterliegt gem. § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB
nicht dem Vergaberecht. Diese Freiwillige exante Bekanntmachung dient
nur der Transparenzherstellung. Bezüge zum Vergaberecht sind dem
standartisierten EU-Vordruck geschuldet und sollen zu keinem Zeitpunkt
eine freiwillige Anwendbarkeit des Vergaberechts begründen.
Aus folgenden Gründen gehen die Auftraggeberin von der
Nichtanwendbarkeit des Vergaberechts aus:
Voraussetzung für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach § 116
Abs. 1 Nr. 2 GWB ist, dass
a) es sich um eine Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung handelt
und
b) keine Rückausnahme vorliegt (kein ausschließliches Eigentum des
Auftragsgebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen
Tätigkeit und keine vollständige Vergütung durch den Auftraggeber).
In einem Vertrag nach § 64 b SGB V wird die psychiatrische
Regelversorgung der Patienten abgelöst durch eine sektorenübergreifende
bedarfsorientierte Versorgung.
Hierbei handelt es sich um eine Forschungs- und
Entwicklungsdienstleistung.
Das Tatbestandsmerkmal Forschung bzw. Entwicklung ist weder im
Vergaberecht noch sonst definiert. Darunter fällt sowohl die
Grundlagenforschung als auch die angewandte Forschung, die zum Ziel
hat, neue Erkenntnisse zu gewinnen.
Gegenstand und Ziel des Modellvorhabens nach § 64 b SGB V ist die
Weiterentwicklung der Versorgung psychisch kranker Menschen bei
verbesserter Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung.
Sinn eines Modells ist es, dass es falls erfolgreich in eine
Dauerregelung einfließt (Medizinrecht, Quaas/Zuck, 3. Auflage, § 11,
Rdnr. 6).
Ob es erfolgreich ist und die Ziele durch weiterentwickelte Verfahrens
-, Organisations-, Finanzierungs- und Vergütungsformen im Rahmen eines
Modells im Vergleich zur Regelversorgung erreicht werden ist, ist im
Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung gemäß § 65 SGB V von
unabhängigen Sachverständigen auszuwerten; aber auch im laufenden
Prozess ist diese Frage durch die Vertragsparteien einer ständigen
Analyse unterworfen.
Auch eine Rückausnahme ist nicht gegeben, sofern die
Forschungsergebnisse der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden.
Die Forschungsergebnisse werden vorliegend der Allgemeinheit zur
Verfügung gestellt und mithin ist diese Voraussetzung gegeben.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
05/12/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
(AdöR)
Ort: Klingenmünster
NUTS-Code: DEB
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber ... 2. den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
...
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
§ 168 GWB ...
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/12/2019
References
6. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
7. http://www.aok.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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