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Ausschreibung: Mineralöl-, Kohle- und Erdölerzeugnisse - DE-Büren-Ahden
Mineralöl-, Kohle- und Erdölerzeugnisse
Dokument Nr...: 585027-2019 (ID: 2019121009483219297)
Veröffentlicht: 10.12.2019
*
DE-Büren-Ahden: Mineralöl-, Kohle- und Erdölerzeugnisse
2019/S 238/2019 585027
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH
Postanschrift: Flughafenstraße 33
Ort: Büren-Ahden
NUTS-Code: DEA47
Postleitzahl: 33142
Land: Deutschland
E-Mail: [6]kerosinversorgungFPL@gvw.com
Telefon: +49 89689077301
Fax: +49 89689077100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.airport-pad.com/de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/BC6E2A94-4
624-458F-8FC0-5FDC6E42D20B
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/BC6E2A94-4
624-458F-8FC0-5FDC6E42D20B
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
RV Versorgung mit Jet A-1 für Flughafen Paderborn/Lippstadt
Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09200000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH (FPL) verkauft den
Fluggesellschaften, die den Paderborn-Lippstadt Airport nutzen,
Flugturbinenkraftstoff auf eigene Rechnung und im eigenen Namen. Vor
diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen
Auftragnehmer (AN) zu finden, der auf Abruf aus einer
Rahmenvereinbarung (RV) den Auftraggeber mit dem Flugturbinenkraftstoff
Jet A-1 versorgt (in der Regel max. bis zu 150 Kubikmetern in
Einzelfällen auch bis zu 190 Kubikmetern täglich auf Abruf), drei
Flugfeldtankfahrzeuge zur Verfügung stellt (Mindestfassungsvermögen 20,
28 und 28 Kubikmeter; Nozzle- und Druckbetankungsfunktion; Hubbühnen
bei den beiden größeren Fahrzeugen; ggf. leichte zeitliche Staffelung
der Zurverfügungstellung) sowie eine jährliche Online-Personalschulung
zur Qualitätskontrolle und Arbeitssicherheit für die Mitarbeiter der
FPL durchführt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09200000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA47
Hauptort der Ausführung:
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungspositionen: 1. Flugturbinenkraftstofflieferung: Der AN
versorgt die FPL mit Flugturbinenkraftstoff Jet A-1 in der Qualität der
jeweils aktuellsten Aviation Fuel Quality Requirements for Jointly
Operated Systems (AFQRJOS). Er liefert den Flugturbinenkraftstoff Jet
A-1 an die Adresse der FPL auf das Gelände zur Einfüllung in die
entsprechenden Tanks. Mit jeder Lieferung stellt der AN ein
Qualitätszertifikat zur Verfügung. Die FPL informiert den AN per E-Mail
oder Telefon über die Einzelabrufe. Dabei muss die FPL mindestens 34
Kubikmeter Flugturbinenkraftstoff Jet A-1 pro Einzelabruf und kann die
FPL maximal 190 Kubikmeter Flugturbinenkraftstoff Jet A-1 täglich
abrufen. Die FPL geht aufgrund der bisherigen Erfahrungen von einer
jährlichen Bestellmenge von schätzungsweise durchschnittlich ca. 17 000
Kubikmetern Flugturbinenkraftstoff Jet A-1. 2 aus.
Flugfeldtankfahrzeuge: Der AN stellt der FPL drei Flugfeldtankfahrzeuge
zur Verfügung, die für den Betrieb auf Flughäfen und die Betankung von
Flugzeugen zugelassen sind und jeweils sowohl eine Nozzle- als auch
eine Druckbetankungsfunktion haben. Die Tankfahrzeuge müssen dabei
jeweils ein Mindestfassungsvermögen von 20 Kubikmetern sowie eine
Pumpleistung von mindestens 800 Litern/Minute haben. Sie dürfen bei
Leistungsbeginn nicht mehr als 12 000 Betriebsstunden absolviert haben.
Zwei der Tankfahrzeuge müssen jeweils ein Fassungsvermögen von
mindestens 28 Kubikmetern haben sowie über eine Hubbühne verfügen.
Eines der Fahrzeuge mit Fassungsvermögen von 28 Kubikmetern muss zum
Zeitpunkt des Leistungsbeginns zur Verfügung gestellt werden. Falls
dies aufgrund des Anschaffungsvorgangs des AN erforderlich ist, kann
das andere Fahrzeug mit Fassungsvermögen von 28 Kubikmetern erst 2
Wochen nach Leistungsbeginn und das dritte Fahrzeug erst 4 Wochen nach
Leistungsbeginn zur Verfügung gestellt werden. Der AN hat die
Tankfahrzeuge regelmäßig auf eigene Kosten zu warten und instand zu
halten. Die Kosten für Kleinstreparaturen bis 250 EUR trägt die FPL;
die Kosten anderweitiger Reparaturen trägt der AN, mit Ausnahme der
Kosten der Beseitigung etwaiger Schäden, die durch die FPL durch eine
nicht vertragsgemäße Nutzung grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht werden. Dringend notwendige Reparaturen, die aufgrund eines
besonderen Eilbedürfnisses unverzüglich durchgeführt werden müssen, um
einen Ausfall zu verhindern, und Kleinstreparaturen bis zu einem Wert
von 250 EUR dürfen von der FPL ohne Zustimmung des Auftragnehmers
durchgeführt werden, sofern eine vorherige Abstimmung nicht möglich
oder für den Auftraggeber nicht zumutbar ist. 3. Online-Schulungen: Der
AN stellt den Mitarbeitern der FPL, die mit der Betankung befasst sind,
einmal jährlich eine Online-Personalschulung zum Thema
Qualitätskontrolle und Arbeitssicherheit in Bezug auf die Lagerung und
den Umschlag von Flugkraftstoffen zwecks kontinuierlicher Fortbildung
zur Verfügung. Die Mitarbeiter können die Fortbildung individuell
durchführen. Der erfolgreiche Abschluss der Schulung wird den
Mitarbeitern durch ein Zertifikat zum Download bescheinigt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird für eine ursprüngliche Laufzeit von 3 Jahren
geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung. Die
Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um 1 Jahr, wenn nicht eine
der Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3
Monaten vor Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit kündigt.
Spätestens nach Ablauf von 4 Jahren endet der Vertrag.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abruf Einzelaufträge: Die FPL informiert den AN mit einer Vorlaufzeit
von mind. 24h per E-Mail oder Telefon über die pro Einzelabruf zu
liefernde Menge an Jet A-1. Der AN liefert die angegebene Menge
innerhalb der vereinbarten Zeit an die FPL. Mindestabrufmenge sind
dabei 34 cbm pro Einzelabruf, Maximalabrufmenge sind regelmäßig 150 cbm
pro Tag (in Einzelfällen bis zu 190 cbm pro Tag).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die
geeignet und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind
(§ 122 Abs. 1 GWB). Als Nachweis für die erforderliche Eignung hat der
Bieter die in Kapitel III.1) dieser Bekanntmachung (vgl. Kapitel 3.4
der Vergabeunterlagen) geforderten Eignungskriterien zu erfüllen und
durch die genannten Angaben und Erklärungen in Anlage 5 Eignung und
Ausschlussgründe der Vergabeunterlagen sowie durch die genannten
Nachweise seine Eignung zu belegen. Die Anlage 5 ist deshalb von jedem
Bieter, Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder Unternehmen, dessen
Eignung herangezogen wird, jeweils einmal auszufüllen. Dabei müssen
jeweils nur diejenigen Abschnitte ausgefüllt werden, die für das
jeweilige Unternehmen relevant sind. Der Auftraggeber behält sich vor,
die Eigenerklärungen der Bieter zu einem späteren Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens durch die Vorlage von Nachweisen Dritter bestätigen
zu lassen. 1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A): Mit dem
Angebot nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S.
d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der
Anlage 5 Abschnitt 1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der
Vergabeunterlagen zu erklären, dass keiner der dort genannten
Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. 2.
Unternehmensdarstellung (EK-02-A): Mit dem Angebot sind folgende
Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer zu machen: Name des Unternehmens
(Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktperson und
-daten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse), sowie falls gegeben
die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems,
in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung
Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum
möglichen Abruf der Dokumente). Die Angaben sind unter Verwendung von
Anlage 5 Abschnitt 2 Unternehmensdarstellung der Vergabeunterlagen
vorzunehmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Betriebshaftpflichtversicherung (EK-03-A): Mit Angebot gefordert
wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit der Versicherungssumme für
Personen- und Sachschäden von mindestens 700 Mio. EUR (einfach
maximiert). Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 3
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung der Vergabeunterlagen
erklären, dass er über eine entsprechende Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten
Mindestversicherungssummen verfügt (zum Nachweis hat der Bieter in
diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder
Kopie der Versicherungspolice mit dem Angebot vorzulegen) oder eine
entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter
im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten
Mindestversicherungssummen abschließen kann (zum Nachweis hat der
Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung
oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers vorzulegen). Im Falle
einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglieder der BG bzw. jeder
Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten
Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf
die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen
den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. 2.
Umschlagsdarstellung (EK-04-A): Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mit dem Angebot eine
Erklärung abzugeben, dass das Unternehmen im Bereich Lieferungen von
Flugturbinenkraftstoff Jet A-1 jährlich durchschnittlich mindestens 2
Mio. Kubikmeter Flugturbinenkraftstoff Jet A-1 umgeschlagen hat,
jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
(2016-2018). Sofern für das Jahr 2018 noch keine abschließenden Zahlen
vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen
anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen. Die Angaben sind unter
Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 4 Umschlagsdarstellung der
Vergabeunterlagen zu tätigen. Hinsichtlich der Beurteilung der unter
diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die der BG
und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur
Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf
Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Betriebshaftpflichtversicherung (EK-03-A): Mit dem Angebot gefordert
wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung mit der Versicherungssumme für
Personen- und Sachschäden von mindestens 700 Mio. EUR (einfach
maximiert).
2) Umschlagsdarstellung (EK-04-A): Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mit dem Angebot eine
Erklärung abzugeben, dass das Unternehmen im Bereich Lieferungen von
Flugturbinenkraftstoff Jet A-1 jährlich durchschnittlich mindestens 2
Mio. Kubikmeter Flugturbinenkraftstoff Jet A-1 umgeschlagen hat,
jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
(2016-2018).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/01/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/01/2020
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Angebote sind nur elektronisch über das Vergabeportal Deutschen
eVergabe ([11]www.deutsche-evergabe.de) einzureichen. Hierfür ist keine
fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur
erforderlich. Alle geforderten Dokumente sind jeweils als PDF-Datei(en)
hochzuladen. Anzugeben ist/sind bei dem elektronisch übermittelten
Angebot in Textform jeweils der Name/die Namen der natürlichen
Person(en), die die Erklärung(en) abgibt/abgeben. Fehlt die Angabe
des/der Erklärenden, ist das Angebot auszuschließen.
Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften (BG) sind zugelassen. Die
erforderlichen Angaben zur BG sind in der Anlage 2 Erklärungen zur
Bietergemeinschaft der Vergabeunterlagen (VU) vorzunehmen, die dem
Angebot beizufügen ist. Ist keine BG vorgesehen, ist auch dies in
Anlage 2 zu erklären. Einsatz Anderer Unternehmen: In der Anlage 3
Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen der VU ist anzugeben,
ob der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes
Unternehmen beabsichtigt oder nicht (vgl. Erklärung zu lit. a oder lit.
b bzw. lit. c). Sofern der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an
mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ist zwischen der
Eignungsleihe (vgl. Erklärung zu lit. b) und dem bloßen
Subunternehmereinsatz (vgl. Erklärung zu lit. c) zu unterscheiden:
Eignungsleihe: Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann im
Wege der sog. Eignungsleihe (§ 47 SektVO) die Fähigkeiten anderer
Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf.
deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter
etc.) in Anspruch nehmen. Die Eignungsleihe bietet den Bietern die
Möglichkeit, sich im Hinblick auf die unter Kapitel 3.2.3 der VU
geforderten Eignungskriterien auf die Fähigkeiten eines anderen
Unternehmens zu berufen. In der Anlage 3 Angaben über Teilleistungen
anderer Unternehmen der VU ist anzugeben, ob der Bieter von einer
Eignungsleihe Gebrauch machen will. Für den Fall der Eignungsleihe hat
der Bieter mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise
einzureichen: In Anlage 3 Angaben über Teilleistungen anderer
Unternehmen hat er die Erklärung zu lit. b und die hierfür
erforderlichen Angaben vorzunehmen; für die anderen Unternehmen
(Dritte), auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis der Eignung
beruft, hat er neben den erforderlichen Nachweisen zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen auch die jeweiligen Eignungsnachweise zu
erbringen, für die der Bieter die Kapazitäten des Dritten in Anspruch
nehmen will; und er hat eine entsprechende Verpflichtungserklärung
des/der anderen Unternehmen(s) (unter Verwendung von Anlage 4
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) einzureichen, um
nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen
Unternehmens, auf dessen Fähigkeiten er sich beruft, für die
Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) tatsächlich zur Verfügung
stehen. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet ist,
diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum
Nachweis seiner Leistungsfähigkeit nach § 47 Abs. 1 SektVO beruft, auch
bei der Auftragsausführung einzusetzen. Blosser Subunternehmereinsatz:
Der Bieter hat auch unter Verwendung der Anlage 3 Angaben über
Teilleistungen anderer Unternehmen unter lit. c zu erklären, ob er
eine Unterauftragsvergabe an Dritte beabsichtigt, ohne sich für den
Nachweis der Eignung auf die Fähigkeiten/Kapazitäten des Dritten zu
berufen (sog. bloßer Subunternehmereinsatz). Ein bloßer
Subunternehmereinsatz setzt voraus, dass der Bieter die
Eignungskriterien in Kapitel 3.2.3 der VU selbst erfüllen kann. Auch im
Falle des bloßen Subunternehmereinsatzes muss vor Zuschlagserteilung
für jeden Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nachgewiesen werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster Vergabekammer
Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [12]poststelle@brms.nrw.de
Telefon: +49 25141113607
Fax: +49 2514112164
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen
Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen
wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in
dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der
Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu
rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße
gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist
von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin
(bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3
S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von
15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines
vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1
Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter
mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter
Nachprüfungsantrag unzulässig.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/12/2019
References
6. mailto:kerosinversorgungFPL@gvw.com?subject=TED
7. https://www.airport-pad.com/de
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/BC6E2A94-4624-458F-8FC0-5FDC6E42D20B
9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/BC6E2A94-4624-458F-8FC0-5FDC6E42D20B
10. https://www.deutsche-evergabe.de/
11. http://www.deutsche-evergabe.de/
12. mailto:poststelle@brms.nrw.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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