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Ausschreibung: Gebäudereinigung - DE-München
Gebäudereinigung
Fassadenreinigungsarbeiten
Fensterreinigung
Dokument Nr...: 585133-2019 (ID: 2019121009491819336)
Veröffentlicht: 10.12.2019
*
  DE-München: Gebäudereinigung
   2019/S 238/2019 585133
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Flughafen München GmbH
   Postanschrift: Postfach 23 17 55
   Ort: München
   NUTS-Code: DE21A
   Postleitzahl: 85326
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Flughafen München GmbH  Beschaffung
   E-Mail: [6]vergabe@munich-airport.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.munich-airport.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DDMGF/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DDMGF
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Flughafen München_2019-1002278_Unterhaltsreinigung am Flughafen München
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-1002278
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90911200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Durchführung der gesamten Unterhaltsreinigung in folgenden Bereichen
   des Flughafen München: Terminal 1, Bürogebäude im nördlichen u.
   südlichen Bebauungsband inkl. Fassade, Küchen und Kantinen, Munich
   Airport Center (MAC) inkl. Fassaden, Restaurationen u. Büroflächen der
   Allresto im Terminal 1, 2 u. Satelliten-Terminal, Verkaufsflächen u.
   Büroflächen der Eurotrade im Terminal 1, 2 u. Satelliten-Terminal.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gesamte Unterhaltsreinigung der Flächen im Terminal 1, Zentralgebäude
   und weitere kleine Einheiten inkl. Fassade
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45452000
   90911300
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Unterhaltsreinigung inklusive Glas-, Rahmen- und Fassadenreinigung im
   Terminal 1, Zentralgebäude und weitere kleine Einheiten inkl. Fassade.
   Die Leistungen sind im Sicherheitsbereich des Flughafens zu erbringen.
   Teile der Leistungen sind während der Flugbetriebszeit, während der
   Nacht sowie im laufenden Betrieb auszuführen.
   Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Siehe Ziffer II.2.11
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
    maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen zu den
   Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) entfallen, maximal 150 Punkte
   entfallen auf die Angaben zu Arbeitskräften nach Ziffer III.1.3 a) und
   maximal 50 Punkte auf die Darstellung der Geschäftsbereiche nach Ziffer
   III.1.3 b)
    maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2), wobei hierbei jeweils maximal 100 Punkte auf die Angaben nach
   Ziffer III.1.2 a) und III.1.2 b) entfallen.
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung (max. 300 Punkte),
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (max. 250 Punkte),
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (max. 50
   Punkte).
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei
   einer Bewertung insgesamt weniger als 600 Punkte oder bei einem der
   genannten Bewertungsmerkmale 0 oder 1 Punkt nach dem vorgenannten
   Bewertungsmaßstab erreichen.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Optionsrecht des Auftraggebers auf Verlängerung des Vertrages um
   weitere 24 Monate; Ausübung der Option bis spätestens 3 Monate vor
   Vertragsende.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Im vorliegenden Los 1 ist die Flughafen München GmbH der alleinige
   Auftraggeber. Bedingte Nachlässe, in Form von kaufmännischen
   Nebenangeboten, sind zugelassen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Unterhaltsreinigung nördliches und südliches Bebauungsband
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45452000
   90911300
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Unterhaltsreinigung der Flächen im nördlichen und südlichen
   Bebauungsband am Flughafen München inkl. Fassade.
   Teile der Leistungen sind während der Flugbetriebszeit, während der
   Nacht sowie im laufenden Betrieb auszuführen.
   Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Siehe Ziffer II.2.11
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
    maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen zu den
   Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) entfallen, maximal 150 Punkte
   entfallen auf die Angaben zu Arbeitskräften nach Ziffer III.1.3 a) und
   maximal 50 Punkte auf die Darstellung der Geschäftsbereiche nach Ziffer
   III.1.3 b)
    maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2), wobei hierbei jeweils maximal 100 Punkte auf die Angaben nach
   Ziffer III.1.2 a) und III.1.2 b) entfallen.
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung (max. 300 Punkte),
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (max. 250 Punkte),
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (max. 50
   Punkte).
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei
   einer Bewertung insgesamt weniger als 600 Punkte oder bei einem der
   genannten Bewertungsmerkmale 0 oder 1 Punkt nach dem vorgenannten
   Bewertungsmaßstab erreichen.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Optionsrecht des Auftraggebers auf Verlängerung des Vertrages um
   weitere 24 Monate; Ausübung der Option bis spätestens 3 Monate vor
   Vertragsende.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Im vorliegenden Los 2 ist die Flughafen München GmbH der alleinige
   Auftraggeber. Bedingte Nachlässe, in Form von kaufmännischen
   Nebenangeboten, sind zugelassen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Unterhaltsreinigung der Küchen und Kantinen
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90911300
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Unterhaltsreinigung der Küchen- und Kantinenflächen am Flughafen
   München
   Die Leistungen sind im Sicherheitsbereich des Flughafens zu erbringen.
   Teile der Leistungen sind während der Flugbetriebszeit, während der
   Nacht sowie im laufenden Betrieb auszuführen.
   Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Siehe Ziffer II.2.11
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
    maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen zu den
   Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) entfallen, maximal 150 Punkte
   entfallen auf die Angaben zu Arbeitskräften nach Ziffer III.1.3 a) und
   maximal 50 Punkte auf die Darstellung der Geschäftsbereiche nach Ziffer
   III.1.3 b)
    maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2), wobei hierbei jeweils maximal 100 Punkte auf die Angaben nach
   Ziffer III.1.2 a) und III.1.2 b) entfallen.
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung (max. 300 Punkte),
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (max. 250 Punkte),
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (max. 50
   Punkte).
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei
   einer Bewertung insgesamt weniger als 600 Punkte oder bei einem der
   genannten Bewertungsmerkmale 0 oder 1 Punkt nach dem vorgenannten
   Bewertungsmaßstab erreichen.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Optionsrecht des Auftraggebers auf Verlängerung des Vertrages um
   weitere 24 Monate; Ausübung der Option bis spätestens 3 Monate vor
   Vertragsende.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Im vorliegenden Los 3 ist die Flughafen München GmbH der alleinige
   Auftraggeber. Bedingte Nachlässe, in Form von kaufmännischen
   Nebenangeboten, sind zugelassen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Unterhaltsreinigung im MAC inkl. Fassade
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90911300
   45452000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Unterhaltsreinigung der Flächen im Munich Airport Center (MAC) sowie
   den dazugehörigen Fassaden.
   Teile der Leistungen sind während der Flugbetriebszeit, während der
   Nacht sowie im laufenden Betrieb auszuführen.
   Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Siehe Ziffer II.2.11
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
    maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen zu den
   Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) entfallen, maximal 150 Punkte
   entfallen auf die Angaben zu Arbeitskräften nach Ziffer III.1.3 a) und
   maximal 50 Punkte auf die Darstellung der Geschäftsbereiche nach Ziffer
   III.1.3 b)
    maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2), wobei hierbei jeweils maximal 100 Punkte auf die Angaben nach
   Ziffer III.1.2 a) und III.1.2 b) entfallen.
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung (max. 300 Punkte),
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (max. 250 Punkte),
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (max. 50
   Punkte).
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei
   einer Bewertung insgesamt weniger als 600 Punkte oder bei einem der
   genannten Bewertungsmerkmale 0 oder 1 Punkt nach dem vorgenannten
   Bewertungsmaßstab erreichen.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Optionsrecht des Auftraggebers auf Verlängerung des Vertrages um
   weitere 24 Monate; Ausübung der Option bis spätestens 3 Monate vor
   Vertragsende.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Im vorliegenden Los 4 ist die Flughafen München GmbH der alleinige
   Auftraggeber. Bedingte Nachlässe, in Form von kaufmännischen
   Nebenangeboten, sind zugelassen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Unterhaltsreinigung der Flächen der Allresto
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90911300
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Unterhaltsreinigung der gesamten Büroflächen und Flächen der
   Restaurants der Allresto in den Bereichen im Terminal 1, Terminal 2 und
   Satelliten-Terminal.
   Die Leistungen sind im Sicherheitsbereich des Flughafens zu erbringen.
   Teile der Leistungen sind während der Flugbetriebszeit, während der
   Nacht sowie im laufenden Betrieb auszuführen.
   Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Siehe Ziffer II.2.11
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
    maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen zu den
   Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) entfallen, maximal 150 Punkte
   entfallen auf die Angaben zu Arbeitskräften nach Ziffer III.1.3 a) und
   maximal 50 Punkte auf die Darstellung der Geschäftsbereiche nach Ziffer
   III.1.3 b)
    maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2), wobei hierbei jeweils maximal 100 Punkte auf die Angaben nach
   Ziffer III.1.2 a) und III.1.2 b) entfallen.
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung (max. 300 Punkte),
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (max. 250 Punkte),
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (max. 50
   Punkte).
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei
   einer Bewertung insgesamt weniger als 600 Punkte oder bei einem der
   genannten Bewertungsmerkmale 0 oder 1 Punkt nach dem vorgenannten
   Bewertungsmaßstab erreichen.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Optionsrecht des Auftraggebers auf Verlängerung des Vertrages um
   weitere 24 Monate; Ausübung der Option bis spätestens 3 Monate vor
   Vertragsende.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Im vorliegenden Los 5 ist die Allresto Flughafen München Hotel und
   Gaststätten GmbH der alleinige Auftraggeber. Bedingte Nachlässe, in
   Form von kaufmännischen Nebenangeboten, sind zugelassen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Unterhaltsreinigung der Flächen der Eurotrade
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90911300
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Unterhaltsreinigung der gesamten Büro- und Verkaufsflächen der
   Eurotrade in den Bereichen im Terminal 1, Terminal 2 und
   Satelliten-Terminal.
   Die Leistungen sind im Sicherheitsbereich des Flughafens zu erbringen.
   Teile der Leistungen sind während der Flugbetriebszeit, während der
   Nacht sowie im laufenden Betrieb auszuführen.
   Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Siehe Ziffer II.2.11
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
    maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen zu den
   Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) entfallen, maximal 150 Punkte
   entfallen auf die Angaben zu Arbeitskräften nach Ziffer III.1.3 a) und
   maximal 50 Punkte auf die Darstellung der Geschäftsbereiche nach Ziffer
   III.1.3 b)
    maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2), wobei hierbei jeweils maximal 100 Punkte auf die Angaben nach
   Ziffer III.1.2 a) und III.1.2 b) entfallen.
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung (max. 300 Punkte),
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (max. 250 Punkte),
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (max. 50
   Punkte).
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei
   einer Bewertung insgesamt weniger als 600 Punkte oder bei einem der
   genannten Bewertungsmerkmale 0 oder 1 Punkt nach dem vorgenannten
   Bewertungsmaßstab erreichen.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Optionsrecht des Auftraggebers auf Verlängerung des Vertrages um
   weitere 24 Monate; Ausübung der Option bis spätestens 3 Monate vor
   Vertragsende.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Im vorliegenden Los 6 ist die Eurotrade Flughafen München Handels-GmbH
   der alleinige Auftraggeber. Bedingte Nachlässe, in Form von
   kaufmännischen Nebenangeboten, sind zugelassen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Eigenerklärung,
   Aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
   Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder
   Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu
   einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
   mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR
   belegt worden ist.
   Bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen
   des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
   beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber
   nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
   eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht
   nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
   Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3
   GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
   Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
   Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
   Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
   Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB
   entsprechend.
   Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB
   auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen
   Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer
   III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher
   nicht abschließend.
   Dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123
   GWB vorliegt.
   b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine
   gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
   Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
   Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine
   Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der
   vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge,
   Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher
   Übersetzung).
   Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der
   Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum
   für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
   Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
   wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
   Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) der
   vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche
   Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden
   (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den
   voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach
   voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder
   Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder
   Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an
   der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder
   Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
   Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die
   Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden
   Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht
   ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und
   Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und
   Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf
   Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
   vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre;
   b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto),
   aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
   Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
   wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
   Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4)
   verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9)
   verwiesen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu Ziffer III.1.2 a):
   Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im
   Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre für Los 1 nicht unter 12 000
   000 EUR p. a. (ohne Umsatzsteuer), für Los 2 nicht unter 2 400 000 EUR
   p.a. (ohne Umsatzsteuer), für Los 3 und 4 nicht unter 600 000 EUR p. a.
   (ohne Umsatzsteuer), für Los 5 nicht unter 1 500 000 EUR p. a. (ohne
   Umsatzsteuer) sowie für Los 6 nicht unter 1 000 000 EUR (ohne
   Umsatzsteuer) liegen.
   Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen
   Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten
   Unternehmen addiert.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten
   Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach
   Berufsgruppen sowie nach Anzahl;
   b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers,
   insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen
   Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms
   (Gliederungsplans) des Unternehmens;
   c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit
   fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei
   denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung
   (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen (Unterhaltsreinigung,
   Glas-, Rahmen- und Fassadenreinigung und Industriereinigung von
   Flughafenterminals bzw. vergleichbarer Objekte mit Publikumsverkehr
   (Los 1); Unterhaltsreinigung, Glas-, Rahmen- und Fassadenreinigung von
   Büroflächen oder vergleichbare Objekte im Industriebereich (Los 2);
   Unterhaltsreinigung von Industrieküchen und Kantinen oder vergleichbare
   Objekte im Industriebereich (Los 3); Unterhaltsreinigung inkl.
   Fassadenreinigung größerer überdachter Flächen (MAC/Munich Airport
   Center) oder vergleichbarer Objekte mit Publikumsverkehr (Los 4) sowie
   Unterhaltsreinigung, Glas- u. Rahmenreinigung von Restaurationen und
   Verkaufsflächen in Terminals bzw. vergleichbare Objekte mit
   Publikumsverkehr (Los 5 und 6)) durchgeführt wurden. Erwartet werden
   folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
    Name und Adresse des Auftraggebers, der Auftraggeber behält sich die
   Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer
   und E-Mail-Adresse vor.
    Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
    Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, mit Angaben zu
   Art der erbrachten Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Glas-,
   Rahmen- und Fassadenreinigung und Industriereinigung), Angaben zum
   Umfang der Nachtarbeit, Arbeiten unter laufendem Betrieb, Angaben zu
   Publikumsverkehr sowie Benennung der besonderen Umstände der
   Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem
   Betrieb, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter
   vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts.
    Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben
   zur zu reinigenden Bodenfläche des Objekts, Benennung der
   Jahresauftragssumme (ca. Angabe, netto, EUR), Anzahl der
   durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten
    Zeitraum der Leistungserbringung.
    Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit
   Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht
   wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die
   Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist
   anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
   Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
   wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
   Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4)
   verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9)
   verwiesen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Für Los 1 sind nur Referenzen zugelassen, die eine Bodenfläche von
   mindestens 53 000 qm erfüllen; für Los 2 sind nur Referenzen anzugeben,
   die eine Bodenfläche von mindestens 57 000 qm erfüllen; für Los 3 sind
   nur Referenzen anzugeben, die eine Bodenfläche von mindestens 3 500 qm
   erfüllen; für Los 4 sind nur Referenzen anzugeben, die eine Bodenfläche
   von mindestens 18 000 qm erfüllen; für Los 5 sind nur Referenzen
   anzugeben, die eine Bodenfläche von mindestens 13 500 qm erfüllen; für
   Los 6 sind nur Referenzen anzugeben, die eine Bodenfläche von
   mindestens 11 500 qm erfüllen. (Bodenfläche = Grundfläche des Objektes
   über alle Stockwerke in m^2, ohne Wände/Fassaden).
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung
   der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die
   Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
   unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen,
   zu vervollständigen oder zu korrigieren.
   Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht
   eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht
   sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
   genannter Mindestanforderungen.
   Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber
   inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den
   in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im
   Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der
   Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
   Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß
   Ziffer II.2.9).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige
   Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als
   Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer
   Bewerbergemeinschaft muss  zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer
   VI.3 d) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft  eine
   ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem
   Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden
   Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
   Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen
   Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die
   Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen
   Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 6
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 08/01/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Auftraggeber im vorliegenden Vergabeverfahren sind: Flughafen
   München GmbH (Lose 1 - 4); Allresto Flughafen München Hotel und
   Gaststätten GmbH (Los 5); Eurotrade Flughafen München Handels-GmbH (Los
   6).
   Die Auftraggeber in den Losen 5 und 6 werden im Vergabeverfahren von
   der Flughafen München GmbH vertreten. Zur Vereinfachung werden die
   vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber"
   bezeichnet. Die Auftraggeber sind ausschließlich Sektorenauftraggeber
   nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
   Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
   bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
   Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
   sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
   (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer
   III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
   insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die
   Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat
   der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die
   Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren
   Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über
   die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
   Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
   Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
   ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber
   im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
   Umfang der Eignungsleihe haftet.
   Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
   Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen,
   so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen
   als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
   Kapazitäten benötigt werden.
   c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher
   Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher
   Übersetzung.
   d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen
   Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der
   Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die
   Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter
   [10]https://www.dtvp.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung
   auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
   Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)
   über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
   e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
   Aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3
   veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den
   ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der
   Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung
   zu stellen.
   Bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den
   Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in
   Verhandlungen einzutreten.
   f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter
   dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
   g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens
   20.12.2019 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht
   werden.
   h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der
   Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende
   Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor,
   bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen
   Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer
   losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DDMGF
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Vergabekammer
   Südbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 892176-2411
   Fax: +49 892176-2847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein
   Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere
   unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: siehe Ziffer VI.4.1)
   Ort: München
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   06/12/2019
References
   6. mailto:vergabe@munich-airport.de?subject=TED
   7. http://www.munich-airport.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DDMGF/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DDMGF
  10. https://www.dtvp.de/
  11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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