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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Torgau
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 585244-2019 (ID: 2019121009524819496)
Veröffentlicht: 10.12.2019
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  DE-Torgau: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2019/S 238/2019 585244
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Rechtsgrundlage:
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Nordsachsen  Landratsamt
   Postanschrift: Schloßstraße 27
   Ort: Torgau
   NUTS-Code: DED53
   Postleitzahl: 04860
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landratsamt Nordsachsen, Herr Klaus Huth
   E-Mail: [5]Klaus.Huth@lra-nordsachsen.de
   Telefon: +49 34217585101
   Fax: +49 3421758855110
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]https://www.landkreis-nordsachsen.de/
   I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Kommunalbehörde
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche
   Personenverkehrsdienste in dem Linienbündel Landkreis Bus (bisherige
   Linienbündel 1 bis 5)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
   Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Sonstige Beförderungsdienste
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED53
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Nordsachsen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Nordsachsen beabsichtigt als Aufgabenträger und
   zuständige Behörde nach § 3 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den
   öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen i. V. m. § 8a
   Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr.
   1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über
   öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1
   PBefG an die Omnibus-Verkehrsgesellschaft mbH Heideland (Dresdener
   Straße 54, 04758 Oschatz; Mail: [7]info@ov-heideland.de; Fax: +49
   3435/906099) zu erteilen.
   Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtigen und
   künftigen straßengebundenen öffentlichen Personenverkehrsdienste im
   Zuständigkeitsbereich des Landkreises Nordsachsen. Die zum
   Betriebsbeginn (siehe Abschnitt II.2.7) umfassten Verkehrsdienste sind
   im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt VI.1, D) beschrieben.
   Die beabsichtigte Vergabe betrifft das gesamte von den vorgenannten
   Verkehrsdiensten abgedeckte Bediengebiet im Landkreis Nordsachsen. Der
   ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen
   Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG unabhängig von der
   Ausgestaltung der Bedienform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr
   i. S. v. §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen ggf. auch i. S. v. §
   46 i. V. m. § 2 Abs. 6 oder 7 PBefG). Dem Betreiber wird für das
   vorstehend beschriebene Bediengebiet ein ausschließliches Recht in den
   Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt.
   Der beabsichtigte ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das
   Verkehrsangebot an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle
   Rahmenbedingungen und an den Nahverkehrsplan in ihrer jeweils geltenden
   Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische
   Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung von
   weiteren öffentlichen Verkehrsmitteln) anzupassen ist.
   Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich Bestands und
   Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und
   Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer
   Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich
   weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards
   ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien
   hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste
   Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern.
   Der Landkreis Nordsachsen kommt mit dieser Information der
   Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2
   VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.
   Hinweis auf § 135 Abs. 3 GWB
   Diese Vorabbekanntmachung stellt zugleich eine Bekanntmachung gem. §
   135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Grund für die Entscheidung des
   Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im EU-Amtsblatt zu vergeben, liegt darin, dass eine
   zulässige Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB vorliegt, die gem. Art. 12 RL
   2014/24/EU nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt. Sollte
   die Direktvergabe in den Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 2 VO (EG)
   Nr. 1370/2007 fallen, so wäre gem. Art. 5 Abs. 1 dieser Verordnung die
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im EU-Amtsblatt ebenfalls
   entbehrlich. Die Voraussetzungen von Art. 5 Abs. 2 dieser Verordnung
   liegen ebenfalls vor. Gegen die geplante Direktvergabe kann bis zur
   Erteilung des Zuschlags ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer
   des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle
   Leipzig (Braustraße 2, 04107 Leipzig, Tel.: +49 3419773800, Fax: +49
   3419771049) eingereicht werden.
   Der ÖDA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (Art. 7 Abs. 2 VO
   (EG) Nr. 1370/2007); damit wird zugleich die Frist des § 135 Abs. 3 S.
   1 Nr. 3 GWB eingehalten.
   Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 S.
   1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.
   (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
   Anforderungen)
   II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
   Beginn: 01/01/2022
   Laufzeit in Monaten: 120
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A) Hinweis zum Verfahren nach Abschnitt IV:
   Die Vergabe ist als Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB beabsichtigt. Soweit
   in Abschnitt IV als Verfahrensart Direkte Vergabe an einen internen
   Betreiber (Art. 5 Abs. 2) angegeben ist, erfolgt dies ausschließlich
   deshalb, weil die Angabe der Verfahrensart Inhouse-Vergabe technisch
   nicht möglich ist.
   B) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a
   Abs. 2 S. 2 PBefG:
   Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen
   eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8a Abs. 4 S. 2 PBefG ist
   innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen.
   Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der
   beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt
   II.2.4) ausgelöst. Der Betrieb der o. g. Linien ist zu dem in Abschnitt
   II.2.7 genannten Betriebsbeginn aufzunehmen.
   Nach der Rechtsprechung zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den
   sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Absatz 2 Satz 1
   Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran,
   dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender
   Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit
   der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden
   Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13
   Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem
   Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen.
   Die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten
   Verkehrsdienste war bislang nicht kostendeckend möglich. Der Landkreis
   Nordsachsen geht aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein
   kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben auch künftig nicht
   zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen des Landkreises
   Nordsachsen möglich ist. Aus Sicht des Landkreises Nordsachsen bestehen
   daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb
   der Verkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre.
   C) Vergabe als Gesamtleistung:
   Die Vergabe der in Abschnitt II.2.4 genannten Verkehrsdienste ist gemäß
   § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt.
   Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen,
   sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
   D) Anforderungen an die Verkehrsdienste:
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA
   Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan,
   Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA
   verbundenen Anforderungen sind in dem Ergänzenden Dokument des
   Landkreises Nordsachsen (einschließlich Anlagen) zu dieser
   Vorinformation angegeben; darüber hinaus ergeben sich solche
   Anforderungen aus den jeweils geltenden Nahverkehrsplänen des
   Landkreises Nordsachsen.
   Das Ergänzende Dokument (einschließlich seiner Anlagen) steht als
   Download unter folgendem Link zur Verfügung:
   [8]https://ftp.landkreis-nordsachsen.de/public/linienvergabe (Passwort:
   Inhouse22?)
   Das Ergänzende Dokument sowie der jeweils geltende Nahverkehrsplan des
   Landkreises Nordsachsen enthalten verbindliche Anforderungen i. S. v. §
   13 Abs. 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG
   ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher
   Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden
   eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf
   hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen
   Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s.o.) auch voraussetzt, dass die in
   dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der
   in dem ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards
   nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden.
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   06/12/2019
References
   5. mailto:Klaus.Huth@lra-nordsachsen.de?subject=TED
   6. https://www.landkreis-nordsachsen.de/
   7. mailto:info@ov-heideland.de?subject=TED
   8. https://ftp.landkreis-nordsachsen.de/public/linienvergabe
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