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Ausschreibung: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken - DE-Erfurt
Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Marktforschung
Umfragen
Umfragengestaltung
Durchführung von Umfragen
Telefon-Umfragen
Umfragenanalyse
Meinungsumfragen
Dokument Nr...: 586966-2019 (ID: 2019121109293121314)
Veröffentlicht: 11.12.2019
*
  DE-Erfurt: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
   2019/S 239/2019 586966
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS  Die Gesundheitskasse für Sachsen und
   Thüringen, Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich
   Zentrale Vergabestelle
   Postanschrift: Augustinerstraße 38
   Ort: Erfurt
   NUTS-Code: DEG
   Postleitzahl: 99084
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Justitiarin Nadja Stingl
   E-Mail: [6]vergabestelle@plus.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://plus.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYYTTH/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYYTTH
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ausschreibung Rahmenvereinbarung für die Service- und
   Leistungsmarktforschung
   Referenznummer der Bekanntmachung: 75/2019
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79300000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung der
   Service- und Leistungsmarktforschung durch ein externes
   Marktforschungsinstitut für die AOK PLUS  Die Gesundheitskasse für
   Sachsen und Thüringen.
   Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als
   Anlage 1a beigefügt.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79310000
   79311000
   79311100
   79311200
   79311210
   79311300
   79320000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED
   NUTS-Code: DEG
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung der
   Service- und Leistungsmarktforschung durch ein externes
   Marktforschungsinstitut für die AOK PLUS Die Gesundheitskasse für
   Sachsen und Thüringen.
   Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als
   Anlage 1a beigefügt.
   Im Rahmen der Service- und Leistungsmarktforschung können je nach
   Bedarf der Auftraggeberin folgende Methoden/Verfahren zum Einsatz
   kommen:
    telefonische und schriftliche (E-Mail/Online) Nachkontaktbefragungen,
    telefonische und schriftliche (Brief/E-Mail/Online)
   ad-hoc-Befragungen,
    Qualitative Instrumente (Einzelinterviews,
   Gruppendiskussionen/Kundenworkshops).
   Die Leistungsverzeichnisse für die jeweiligen Methoden sind als Anlagen
   1b bis 1d den Vergabeunterlagen beigefügt. Darüber hinaus übernimmt der
   Auftragnehmer im Rahmen der Service- und Leistungsmarktforschung bei
   Bedarf weitere Aufgaben, die in Anlage 1e der Vergabeunterlagen
   beschrieben sind.
   Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1.4.2020 und endet, ohne dass es
   einer Kündigung bedarf, zum 31.3.2022.
   Jede Vertragspartei kann die Rahmenvereinbarung ohne das Vorliegen von
   Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündigen. Das
   gilt auch für etwaige Verlängerungszeiträume. Die Kündigung muss
   schriftlich erfolgen.
   Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen können nur auf Basis von
   Erfahrungswerten aus der Vergangenheit gemacht werden.
   In den vergangenen 2 Jahren wurden im Rahmen der Nachkontaktbefragungen
   jährlich ca. 8 000 telefonische Interviews mit Versicherten (in 11
   kontinuierlichen Einzelprojekten), ca. 850 Interviews mit Firmenkunden
   (1 kontinuierliches Projekt) sowie eine kontinuierliche
   Online-Befragung durchgeführt.
   Pro Jahr wurden zudem ein bis 2 ad hoc Projekte telefonisch (jeweils
   ca. 400 Interviews) bzw. online durchgeführt. Darüber hinaus kamen
   jährlich in ein bis 2 Projekten qualitative Methoden zum Einsatz. Auch
   schriftliche Befragungen (PAPI) wurden in der Vergangenheit ein bis 2
   Mal jährlich durchgeführt (Erfassung von ca. 6.000 Fragebogenseiten pro
   Projekt).
   Sämtliche aufgeführte Abnahmemengen dienen ausschließlich der
   Orientierung und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass
   die angegebenen Mengen auch signifikant über- bzw. unterschritten
   werden können. Die Beauftragung hängt ausschließlich vom Bedarf der
   Auftraggeberin ab. Es kann daher sein, dass während der
   Vertragslaufzeit die Durchführung einzelner Methoden/Verfahren gar
   nicht beauftragt wird oder mit einem deutlich geringeren Umfang.
   Weiterhin kann es sein, dass sich aufgrund der zunehmenden
   Digitalisierung der Erhebungsbedarf, insbesondere der telefonische
   Erhebungsbedarf, deutlich reduziert oder sogar ganz entfällt oder sich
   der telefonische oder schriftliche Erhebungsbedarf zugunsten von
   Onlinebefragungen reduziert.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2020
   Ende: 31/03/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Siehe Optionen
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Auftraggeberin hat das Recht, die Rahmenvereinbarung durch
   einseitige Erklärung insgesamt 2 Mal um jeweils ein weiteres
   Vertragsjahr zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer bis
   spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit oder eines
   Verlängerungszeitraums zugehen und bedarf der Schriftform.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 3 der
   Vergabeunterlagen),
    Nachweis der Mitgliedschaft im Berufsverband Deutscher Markt- und
   Sozialforscher e. V. (BVM) oder einer vergleichbaren Institution.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3
   Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 4 der
   Vergabeunterlagen).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und
   Größe in den letzten 3 Jahren, speziell solcher aus dem
   Dienstleistungssektor, insbesondere aus dem Bereich der
   Krankenversicherung, unter Angabe des Auftraggebers bzw. abstrakte
   Beschreibung des Auftraggebers, der Leistungszeit, der inhaltlichen
   Beschreibung der erbrachten Leistungen und des Leistungsumfangs (Anzahl
   der Einzelprojekte und/oder Anzahl der Interviews, Anzahl der
   Teilnehmer oder ähnliches) unter Verwendung von Anlage 5-1 der
   Vergabeunterlagen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist,
    Darstellung von Referenzen zur Anwendung verschiedener qualitativer
   und quantitativer Marktforschungsmethoden in den letzten 3 Jahren unter
   Angabe des Auftraggebers bzw. abstrakte Beschreibung des Auftraggebers,
   der Leistungszeit, der inhaltlichen Beschreibung der erbrachten
   Leistungen und des Leistungsumfangs (Anzahl der Einzelprojekte und/oder
   Anzahl der Interviews, Anzahl der Teilnehmer oder ähnliches) unter
   Verwendung der Anlage 5-2 der Vergabeunterlagen, welche ggf. zu
   vervielfältigen ist. (Es können auch Referenzen, welche bereits in
   Anlage 5-1 der Vergabeunterlagen dargelegt wurden, dargestellt
   werden.),
    Darstellung der Entwicklung der Mitarbeiterzahl in den letzten 3
   Geschäftsjahren, aufgesplittet pro Jahr nach Geschäftsjahr, davon
   a) Mitarbeiter mit einschlägigem (Fach-)Hochschulabschluss;
   b) festangestellte Mitarbeiter;
   c) freie Mitarbeiter;
   d) Interviewer/Callagents;
   e) Mitarbeiter, die für qualitative Verfahren eingesetzt werden.
   Unter Verwendung der Anlage 6 der Vergabeunterlagen.
    Darstellung der Anzahl der Interviewerplätze,
    Der Bieter hat für das jeweilige Verfahren unter Nennung der Namen
   darzulegen, welche Mitarbeiter/-innen er verantwortlich mit der
   Durchführung bzw. Überwachung der Arbeiten betrauen wird und über
   welche Qualifikation sowie Erfahrung diese Mitarbeiter/-innen verfügen.
   Außerdem ist darzulegen, über welche Qualifikation und Erfahrung die
   weiteren mit der Durchführung der Arbeiten betrauten Mitarbeiter/innen
   verfügen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet,
   denen mindestens 15 festangestellte Mitarbeiter sowie mindestens 50
   Interviewer/Callagents zur Verfügung stehen.
   Die Auftraggeberin geht ferner davon aus, dass ein Bieter lediglich
   dann zur Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages geeignet ist, wenn
   mindestens 20 Interviewerplätze zur Verfügung stehen.
   Die Auftraggeberin betrachtet solche Bieter als geeignet, wenn bezogen
   auf das jeweilige Verfahren mindestens ein/e verantwortliche/r
   Mitarbeiter/-in über einschlägige Qualifikationen und Erfahrungen
   verfügt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/01/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/03/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/01/2020
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Erfurt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw.
   Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens
   auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals
   ([10]https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den
   Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.
   g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten
   werden ausschließlich und einheitlich auf der o. g. Vergabeplattform
   für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar
   eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen;
   2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
   Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer
   Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern
   unterzeichnete Erklärung (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) abzugeben.
   Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch
   haften und einen Bevollmächtigten zu benennen,welcher alle Mitglieder
   der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die in
   Punkt III.1.1) der Bekanntmachung aufgeführte Eigenerklärung zum
   Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist bei Bildung einer
   Bietergemeinschaft von je-dem Mitglied vorzulegen. Das gilt
   entsprechend für den unter Punkt III.1.1) geforderten Nachweis der
   Mitgliedschaft im Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher
   e.V. (BMV) oder einer vergleichbaren Institution, soweit das Mitglied
   der Bietergemeinschaft die ausgeschriebenen Dienstleistungen erbringt.
   Die unter Punkt III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung genannten
   Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
   gemeinschaftlich zu erbringen.
   3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen,
   die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den
   gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne
   vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im
   Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Leistung (z. B. Durchführung von
   anderen quantitativen und/oder qualitativen Methoden/Verfahren) und
   weiteren Marktforschungsleistungen (z. B. Entwicklung und/oder
   Durchführung von quantitativen und/oder qualitativen Befragungen
   und/oder Erhebungen zu anderen Themen) stehenden Aufträgen, bis zu
   einem Auftragsvolumen von maximal 1 Mio. EUR netto. Soweit die
   Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag
   zu den Bedingungen der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, soweit
   anwendbar, mit Ausnahme des Preises vergeben werden.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYTTH
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   § 134 Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist 
   § 135 Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber gegen § 134 verstoßen hat
   § 160 Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt),
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
   § 168 Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken;
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/12/2019
References
   6. mailto:vergabestelle@plus.aok.de?subject=TED
   7. https://plus.aok.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYYTTH/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYYTTH
  10. https://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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