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Ausschreibung: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen - DE-Hofheim am Taunus
Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Dokument Nr...: 589071-2019 (ID: 2019121209163323443)
Veröffentlicht: 12.12.2019
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  DE-Hofheim am Taunus: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
   2019/S 240/2019 589071
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und
   Liegenschaftsamt
   Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
   Ort: Hofheim am Taunus
   NUTS-Code: DE71A
   Postleitzahl: 65719
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]hochbau-vergabe@mtk.org
   Telefon: +49 6192201-6142
   Fax: +49 6192/20171480
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.mtk.org
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Det
   ails&TenderOID=54321-Tender-16eef5c9e13-579a42f26bd09c28
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]www.had.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle, 65795
   Hattersheim  TGA I
   Referenznummer der Bekanntmachung: MTK-2019-0038
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71321000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Neubau Neue Grundschule Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle, 65795
   Hattersheim, TGA-I, Dienstleistungsauftrag Technische Ausrüstung, § 55
   HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3 u. 8 § 53 HOAI.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 425 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE71A
   NUTS-Code: DE71A
   Hauptort der Ausführung:
   65795 Hattersheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild Technischen
   Ausrüstung, § 55 HOAI, Anlagengruppen (§ 53 HOAI):
   1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
   2) Wärmeversorgungsanlagen;
   3) Lufttechnische Anlagen und
   8) Gebäudeautomation.
   Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 nach §
   55 u. Anlage 15 HOAI zu vergeben.
   Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der
   Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der
   Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu übertragen.
   Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
   Anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 400, DIN 276) gemäß § 54 HOAI ca.
   2 085 000 EUR. Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt den Neubau einer 3
   bis 4-zügigen Grundschule mit Betreuung und 2-Feld-Sporthalle (BGF 6
   262 m^2) nach Passivhausstandard.
   Unter anderem sind folgende Komponenten beabsichtigt: Zisterne, Heizung
   Pellets/Holzhackschnitzel, Gas BHKW mit PV -Anlage, Einzelraumregelung
   für HK und Lüftung CO[2] geführt. Folgende Termine sind angedacht:
   Planungsbeginn Frühjahr 2020, Baubeginn Januar 2021, Fertigstellung
   Ende 2022. Die Vergabe der Leistung bzw. die Realisierung des Projektes
   steht unter Vorbehalt: Voraussetzung für die zu vergebende Leistung ist
   die Schaffung eines noch ausstehenden Baurechts. Die Ausschreibung
   erfolgt deshalb unter dem Vorbehalt des positiven Ablaufs und Ausgangs
   der derzeit noch laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahren. Die
   Vergabestelle geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass
   entsprechendes Baurecht geschaffen oder zumindest gesichert werden
   kann. Sollte es wider Erwarten zu einem negativen Ausgang der
   bauplanungsrechtlichen Verfahren noch während des
   Ausschreibungsverfahrens kommen, wird das Vergabeverfahren nach § 63
   Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben. Für den Fall, dass eine solche negative
   Entscheidung erst nach Vertragsschluss erfolgt, wird der Auftraggeber
   von seinem Sonderkündigungsrecht gemäß § 17 Nr. 17.2 des Vertrags
   Gebrauch machen. Die Kosten für die Angebotserstellung werden nicht
   erstattet.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 425 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 5
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber bewertet bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund
   von Ausschlusskriterien (III.1.1 Nr.1-4, III.1.2 Nr. 5 und III.1.3 Nr.
   7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die
   Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2 Nr. 6 und III.1.3 Nr. 9 bis 13) und
   bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber.
   Wichtung und Wertung:
    Nr. 6 Umsatz entsprechender Dienstleistungen (Gewichtung 10 %): Der
   angegebene Umsatz der letzten 3 Jahre wird gemittelt (Um/a) und auf den
   zu erwartenden maximalen Auftragswert pro Jahr (Amax/a = 179 TEUR)
   bezogen. Die Wertung erfolgt nach dem Schlüssel Um/a < 0,5 Amax/a = 1,
   Um/a < 0,75 Amax/a = 2,Um/ a < 1,0 Amax/a = 3, Um/a < 1,5 Amax/a = 4,
   Um/a >= 1,5 Amax/a = 5.
   Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller
   Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,
    Nr. 9 Mitarbeiteranzahl für entsprechende Dienstleistungen
   (Gewichtung 5 %): Die angegebene Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre
   wird gemittelt (MA/a) und mit der erforderlichen Mitarbeiterzahl pro
   Jahr (MB/a = 1) verglichen. Wertung nach Schlüssel MA/a < 1,5 MB/a = 1,
   MA/a < 2,0 MB/a = 2, MA/a < 2,5MB/ a = 3, MA/a < 3,0 MB/a = 4, MA/a >=
   3,0 MB/a = 5.
   Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller
   Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,
    Nr. 10 Referenzliste Projektleiter (Gewichtung 25 %): Die Bewertung
   erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen
   Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt
   vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die
   Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus
   der Aufgabenbeschreibung. Wertung nach Schlüssel AR 1 = 1, AR 2 = 2, AR
   3 = 3, AR 4 = 4, AR > 4 = 5,
    Nr. 11 Referenzliste Stellvertreter (Gewichtung 15 %): Bewertung
   analog Nr. 10,
    Nr. 12 Referenzliste Bewerber (Gewichtung 35 %): Die Bewertung
   erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen
   Referenzen insgesamt, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar
   sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit
   orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der
   Aufgabenbeschreibung. Bei Arbeitsgemeinschaften wird jeweils die Summe
   der Nachweise bewertet. Wertung nach Schlüssel AR 1 = 1, AR 2 = 2, AR 3
   = 3, AR 4 = 4, AR > 4 = 5,
    Nr. 13 Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung (Gewichtung 10 %): Die
   Beschreibung der Maßnahmen, die der Bewerber in seinem Unternehmen
   verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen zu gewährleisten, wird
   qualitativ bewertet. Bewertungsschlüssel: Beschreibung so, dass nur
   sehr geringe Qualität erwartet werden kann = 1, Beschreibung so, dass
   nur geringe Qualität erwartet werden kann = 2, Beschreibung so, dass
   mittlere Qualität erwartet werden kann = 3, Beschreibung so, dass hohe
   Qualität erwartet werden kann = 4, Beschreibung so, dass sehr hohe
   Qualität erwartet werden kann = 5.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der
   Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen  einzeln
   oder im Ganzen  der Leistungsphasen 4-9 nach § 55 u. Anlage 15 Nr.
   15.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser
   Leistungen besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Zu II.2.7):
   Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte
   Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar und beinhaltet auch
   die optional zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich 8, § 55
   u. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
   1) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach
   § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium);
   2) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe
   nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium);
   3) Zusätzlich bei Bewerbern, die eine juristische Person sind:
   Aktueller Handelsregisterauszug bzw. einen den Rechtsvorschriften des
   Heimatstaates entsprechenden Nachweis in Kopie, die Angabe der Namen
   und die Angabe der beruflichen Befähigung der Personen, die für die
   Erbringung der Leistung verantwortlich sind (§ 43 Abs. 1 VgV)
   (Ausschlusskriterium);
   4) Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: Die Bewerbergemeinschaft hat
   mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
   Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
   Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und
   der für die Durchführung des Vertrages Bevollmächtigte Vertreter
   bezeichnet ist. Ebenso muss die Erklärung enthalten sein, dass der
   bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
   rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner
   haften (Ausschlusskriterium).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
   5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
    bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern  in Kopie mit
   Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5
   Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ zum Nachweis, dass die
   entsprechende
   Haftplichtversicherungsdeckung besteht, ist die Zusage einer
   Versicherung (in Kopie),dass im Auftragsfalle eine entsprechende
   Deckung verfügbar sein wird. !!! Der Nachweis bzw. die Zusage der
   Versicherung darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs
   der Bewerbungsfrist (Schlusstermin Teilnahmeanträge) sein !!!
   (Ausschlusskriterium);
   6) Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die
   mit der Ausgeschriebenen Leistungvergleichbar sind, in den letzten 3
   Geschäftsjahren,
   Angaben getrennt pro Jahr (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Bei
   Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung
   und Wertung siehe II.2.9).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Aktuelle Nachweise/Erklärungen gem. III.1.2), Nr. 5
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:
   7) Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV als aktuelle Eigenerklärung mit
   einer Beschreibung der Projektorganisation, z. B. als Organigramm;
   (Name und berufliche Qualifikation von Projektleiter, Stellvertreter
   und wesentlichen Sachbearbeitern) (Ausschlusskriterium);
   8) Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur durch beigefügte
   Kopien (Eintragung Berufskammer, Genehmigungsurkunde oder Unterlagen
   und
   Bescheinigungen gemäß der Berufsanerkennungsrichtlinie, RL 2005/36/EG 
   EGABI. L 255/22 v. 30.9.2005) für den Bewerber oder den
   bevollmächtigten Vertreter und für den vorgesehenen Projektleiter (§ 46
   Abs. 3 Nr. 6 i. V. m. § 75 VgV) (siehe III.2.1) (Ausschlusskriterium);
   9) Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen, die mit
   der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3
   Jahren (Angaben getrennt pro Jahr). Bei Bewerbergemeinschaften gilt
   dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9);
   10) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich
   Projektleitung!) aus den letzten 8 Kalenderjahren bis zum Ablauf der
   Teilnahmefrist des vorgesehenen Projektleiters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
   (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9);
   11) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich
   Projektleitung!) aus den letzten 8 Kalenderjahren bis zum Ablauf der
   Teilnahmefrist des vorgesehenen Stellvertreters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
   (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
   Zu 10. und 11. Es werden nur Referenzen gewertet, deren
   Leistungserbringung
   Abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 55 HOAI) und bei
   denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden:
   a) Art des Referenzobjektes;
   b) Auftraggeber;
   c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen
   umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung und verschiedene
   Anlagengruppen), die Angaben d) bis g) nur für Neubau und getrennt nach
   Anlagengruppen;
   d) anrechenbare Kosten in Euro (netto);
   e) Honorarzone;
   f) Zeitraum der Leistungserbringung;
   g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen im Bereich Projektleitung
   unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen.
   12) Referenzliste vergleichbarer Leistungen aus den letzten 8
   Kalenderjahren bis zum Ablauf der Teilnahmefrist des Bewerbers bzw. von
   Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
   (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9).
   Zu 12. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung
   abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 55 HOAI) und bei
   denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden:
   a) Art des Referenzobjektes;
   b) Auftraggeber;
   c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen
   umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung etc. und verschiedene
   Anlagengruppen) die Angaben d) bis g) nur für Neubau und getrennt nach
   Anlagengruppen;
   d) Anrechenbare Kosten in Euro (netto);
   e) Honorarzone;
   f) Zeitraum der Leistungserbringung;
   g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen unter Benennung der
   erbrachten Leistungsphasen.
   13) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der
   Qualität seiner Arbeit (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) (Auswahlkriterium,
   Wichtung und Wertung
   Siehe II.2.9).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Aktuelle Nachweise/Erklärungen gem. III.1.3), Nr. 7 u. 8
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Die beauftragten Grundleistungen der Leistungsphase 8 der Anlage 15 zu
   § 55 HOAI sind vom Auftragnehmer selbst auszuführen (§ 47 Abs. 5 VgV).
   Eine
   Weitergabe an Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ist nicht zulässig.
   Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie
   deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung
   zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem
   Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014,GVBl. S.
   354 abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
   Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen
   Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns
   gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem
   Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf
   Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland
   beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/01/2020
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 27/01/2020
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der
   Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von
   Ausschlusskriterien (III.1.1) Nr. 1-4, III.1.2 Nr. 5 und III.1.3 Nr. 7
   u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung
   (Auswahlkriterien, III.1.2) Nr. 6 und III.1.3 Nr. 9 bis 13) und bildet
   unter Zugrundelegung der Gewichtung (II.2.9) die Rangfolge der
   Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber
   in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter II.2.9 angegebenen
   Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert. Sollten mehr Bewerber
   als die unter II.2.9 angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt
   die Auswahl unter diesen im Losverfahren. Die aktuelle
   Nachweise/Erklärungen (III.1.1-3, Nr.1-13)  zusätzlich bei
   Bewerbergemeinschaften III.1.1u. 2, Nr. 1-5 u. 8 von allen Mitgliedern
    sind zwingend gefordert. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit
   Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer
   zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der
   Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die
   geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem
   Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer
   gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den
   Nachweis seiner Eignung und/oder für die Auftragsausführung
   zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach
   Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen, besteht ausdrücklich nicht. Für
   die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden
   nicht erstattet. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten
   Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht
   erwünscht. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu
   Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweis zu fordern. Verweis
   auf Verpflichtung nach dem VerpfG: Nach Auftragserteilung ist es
   erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der
   bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter
   und der stellvertretende Projektleiter nach §1 Abs. 1 Nr. 1 des
   Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen
   (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert
   durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942), auf die
   gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag
   verpflichtet werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten:
   Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64295
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151125816
   Fax: +49 6151126834
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten:
   Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64295
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151125816
   Fax: +49 6151126834
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die
   Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die
   Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
   (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
   Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat
   und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht
   (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
   soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis,
   Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
   § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3
   GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage
   nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter erfolglose
   Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die
   bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser
   Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10
   Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein
   Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
   1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach
   Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten:
   Luisenplatz 2
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64295
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151125816
   Fax: +49 6151126834
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/12/2019
References
   6. mailto:hochbau-vergabe@mtk.org?subject=TED
   7. http://www.mtk.org/
   8. https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16eef5c9e13-579a42f26bd09c28
   9. http://www.had.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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