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Ausschreibung: Landschaftsgärtnerische Gestaltung - DE-Dortmund
Landschaftsgärtnerische Gestaltung
Dokument Nr...: 589833-2019 (ID: 2019121209270524248)
Veröffentlicht: 12.12.2019
*
DE-Dortmund: Landschaftsgärtnerische Gestaltung
2019/S 240/2019 589833
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Dortmund, Vergabe- und
Beschaffungszentrum
Postanschrift: Viktoriastraße 15
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sonja Löher
E-Mail: [6]sloeher@stadtdo.de
Telefon: +49 231-5027072
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.dortmund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFY86L
/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFY86L
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planungswettbewerb Huckarde Entwicklung einer Spielachse
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71421000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der im Nordwesten der Stadt Dortmund gelegene Stadtbezirk Huckarde ist
mit einer Fläche von knapp 1 500 ha der kleinste Außenstadtbezirk in
Dortmund. Der von Montanindustrie geprägte Stadtraum ist landschaftlich
in potenziell gut erreichbare attraktive Grünräume eingebettet und
verfügt über ein einzigartiges Ensemble an Orten montanindustrieller
Prägung wie die Kokerei und die Zeche Hansa sowie die ehemalige
Mülldeponie Deusen. Als Standortvorteile für den Stadtteil haben diese
im Zuge des Strukturwandels eine überregionale Bedeutung erlangt.
Darüber hinaus profitiert der Stadtteil perspektivisch von der
Teilnahme an der Internationalen Gartenausstellung 2027, da Huckarde
an die Gebietskulisse des Zukunftsgartens Emscher nordwärts, einer
von 3 Hauptstandorten der IGA 2027, grenzt.
Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Huckarde-Nord (InHK
Huckarde-Nord) hat sich jedoch gezeigt, dass es im Öffentlichen Raum an
zielgruppenspezifischer Spiel- und Aufenthaltsqualität mangelt. Im
Fokus stehen dabei 3 auf einer sogenannten Achse liegende Spielplätze
mit einer Gesamtfläche von rund 8 000 m^2, die sich räumlich in der
Mitte eines Wohnquartiers sowie im Umfeld der Kleingartenanlage
Glückauf Hansa befinden.
Für die Qualifizierung der Spielplätze Mailoh, Varziner Straße und
In der Mulde soll ein Entwurf entwickelt werden, der gestalterisch
ein in sich stimmiges Konzept darstellt und gleichzeitig den Bezug zum
angrenzenden und übergeordneten Freiraum herstellt. Dabei soll ein
besonderes Augenmerk auf verbindende Elemente gelegt werden, die die
Spielplätze als wahrnehmbare Spielachse visuell miteinander
verknüpfen. Ferner ist die Kombination aus attraktiven Erholungs-,
Verweil- und Spielflächen eine elementare Grundlage, um die
Aufenthaltsqualität für unterschiedliche Nutzergruppen zu steigern. So
sollen nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Familien und
Senior*innen aus dem Quartier angesprochen werden. Die erkenn- und
erlebbare thematische Verzahnung mit der industriellen Geschichte des
Stadtteils ist ein weiterer zu berücksichtigender Aspekt, um die
Identifikation der Kinder und Jugendlichen mit ihrem Quartier zu
fördern. Um die Verknüpfung der 3 Spielplätze zu stärken, soll im
Rahmen eines Ideenteils (nicht Teil der Beauftragung) die bislang kaum
wahrnehmbare Freiraumverbindung zwischen den Spielplätzen unter den
oben genannten Aspekten aufgewertet werden.
Die zielgruppenspezifische Qualifizierung der vorhandenen Spielplätze
zu Orten der Begegnung und des sozialen Miteinanders, verbunden mit
identitätsstiftenden Elementen, sind Ziele des Wettbewerbes.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die
folgende Kriterien erfüllen:
Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123
und § 124 GWB bestehen,
Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung
Landschaftsarchitekt*in nach den Vorschriften ihres Landes (Nr. der
Eintragungsurkunde oder der letzten Beitragsrechnung oder bei
ausländischen Bewerber*innen ein Befähigungsnachweis entsprechend der
EG-Richtlinie),
Ein Referenzprojekt über die Planung einer Freianlage im Bereich
Spiel, Sport und Kommunikation für einen öffentlichen Auftraggeber (LPH
1-5 gemäß § 39 HOAI).
Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Kriterien zur
Teilnahme erfüllen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung
Landschaftsarchiktet*in nach den Vorschriften ihres Landes (Nr. der
Eintragungsurkunde oder der letzten Beitragsrechnung oder bei
ausländischen Bewerber*innen ein Befähigungsnachweis entsprechend der
EG-Richtlinie).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum
B.S.L. Landschaftsarchitekten, Soest
Planungsbüro DTP Landschaftsarchitekten GmbH, Essen
GTL Michael Triebswetter Landschaftsarchitekt, Kassel
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt,
wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
Vernetzung der Spielplätze und Einbindung in die Umgebung,
Leitbild und entwurfsbestimmende Grundidee,
Gestaltqualität und Nutzungsqualität der Spielplätze,
Inklusionsspezifische Belange und Barrierefreiheit,
Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption,
Wirtschaftlichkeit.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/01/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
Tag: 06/02/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der HOAI und der RPW ermittelt.
Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 30 000 EUR (brutto)
zur Verfügung, die sich wie folgt aufteilt:
1. Preis: 12 000 EUR (brutto)
2. Preis: 7 500 EUR (brutto)
3. Preis: 4 500 EUR (brutto)
3 Ankäufe à 2 000 EUR (brutto)
Das Preisgericht kann einstimmig unter Beibehaltung der Gesamtsumme
eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Harald Hudy, Bezirksbürgermeister Dortmund-Huckarde
Daniel Binder, Büro für Kinder- und Jugendinteressen des Jugendamtes
der Stadt Dortmund
Susanne Linnebach, Leitrein des Amts für Stadterneuerung
Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn
Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg
Matthias Funk, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf
Heiko Just, Bereichsleiter Stadtgrün der Stadt Dortmund
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren
Bearbeitung. Es ist beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des
Preisgerichtes die Preisträger für das sich anschließende
Vergabeverfahren auszuwählen. Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 50 %
in das Verhandlungsverfahren ein. Den Zuschlag erhält der/die
Preisträger*in mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
b) Für das Bauvorhaben ist gegenwärtig ein Auftragsvolumen von ca. 1,3
Mio. EUR (brutto) vorgesehen.
c) Voraussichtliche Terminkette:
Benachrichtigung der Teilnehmer*innen / Versand der
Wettbewerbsunterlagen 6.2.2020
Schriftliche Rückfragen bis 20.2.2020
Einführungskolloquium 2.3.2020
Abgabe der Arbeiten 27.4.2020
Preisgericht 26.5.2020
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251-4112165
Internet-Adresse: [10]www.bezreg-muenster.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten
Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung
gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich,
wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren
unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen
Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage(bei Versand per Telefax oder
auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Auslobungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251-4112165
Internet-Adresse: [11]www.bezreg-muenster.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/12/2019
References
6. mailto:sloeher@stadtdo.de?subject=TED
7. http://www.dortmund.de/
8. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFY86L/documents
9. https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFY86L
10. http://www.bezreg-muenster.de/
11. http://www.bezreg-muenster.de/
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