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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Kempten
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Dokument Nr...: 589839-2019 (ID: 2019121209271924270)
Veröffentlicht: 12.12.2019
*
  DE-Kempten: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2019/S 240/2019 589839
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Kempten (Allgäu)
   Postanschrift: Kronenstraße 8
   Ort: Kempten
   NUTS-Code: DE273
   Postleitzahl: 87435
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt  Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@kempten.de
   Telefon: +49 83125258133
   Fax: +49 8312525455
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.kempten.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]https://www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=16880
   2
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=1688
   02
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau Dreifachsporthalle mit Parkhaus, Lindauer Straße, Stadt Kempten
    einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil, mit
   einem vorgeschalteten offenen Bewerbungsverfahren, im Rahmen der VgV,
   für Architekten (§ 34 HOAI 2013, mit Anlage 10) und Freianlagenplaner
   (§ 39 HOAI 2013 mit Anlage 11), nach den Richtlinien der RPW 2013.
   Stadtplaner können sich in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten und
   Freianlagenplanern am Wettbewerb beteiligen.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71221000
   71222000
   71400000
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Kempten plant den Neubau einer Dreifachsporthalle westlich
   des Hildegardis-Gymnasiums. Die Sporthalle soll als Schul- und
   Vereinssporthalle, sowie als Versammlungsstätte (keine
   Mehrzwecknutzung) mit 600 Sitz- und 200 Stehplätzen, genutzt werden.
   Zudem soll das Grundstück für Fußgänger und Radfahrer zur Durchwegung
   öffentlich genutzt werden und die Erschließungssituaton im
   Eingangsbereich der Schule (Lehrerzufahrt, Schülerströme, u. ä.)
   optimiert und der Pausenhof erweitert werden.
   Das Grundstück mit der Flurnummer 967 (17 004 m^2) ist im Rahmen des
   Wettbewerbs für die Errichtung der Dreifachsporthalle vorgesehen.
   Hierauf befinden sich derzeit eine starke Hangkante, ein ehemaliger
   Hartplatz mit Laufbahn, alter Baumbestand, sowie im Nord-Westen ein
   Kinderspielplatz und im Süden die sechsgruppige Kindertagesstätte Haus
   für Kinder und Eltern, sowie ein Mädchenpensionat.
   Auf dem Nachbarflurstück 968 befinden sich das Schulgebäude des
   Hildegardis-Gymnasiums, sowie 2 Einfach-Turnhallen und 42 Stellplätze
   auf dem südlichen Vorplatz, sowie weitere 9 Stellplätze beim
   Förderreutherweg. Der Pavillonbau östlich des Eingangs wurde bereits
   abgerissen. Der Vorplatz vor der Schule an der Lindauer Straße dient
   als Erschließung für die Schüler und als Teil des Lehrerparkplatzes. In
   diesem Bereich soll die Errichtung eines Parkhauses mit 151
   Stellplätzen, davon 5 behindertengerecht, als Teil der
   Wettbewerbsaufgabe geplant werden. Darin integriert werden auch die
   bisherigen Lehrerstellplätze. Weitere 5 behindertengerechte Stellplätze
   sollen direkt bei der Sporthalle entstehen.
   Das Wettbewerbsgebiet liegt außerhalb eines Geltungsbereichs eines
   Bebauungsplanes. Für die Bebaubarkeit gelten daher die Regeln nach §
   34BauGB, sowie die Vorgaben aus dem genehmigten Antrag auf Vorbescheid
   vom 14.1.2019 hinsichtlich Baufeld und Höhenentwicklung.
   Eine Baugrunduntersuchung wurde bereits erstellt. Im Bereich der
   Dreifachsporthalle steht Wasser ca. 1 m unter OK Gelände an. Der
   Baugrund ist moorig/torfig und schadstoffbelastet (Bauschutt,
   Brandreste u. ä.). Die benachbarte Bebauung ist daher
   setzungsempfindlich. Vor allem im Bereich der Hangkante zur Schule
   steht Fels (tertiäres Festgestein) als gründungsfähiger Baugrund
   bereits 2,4 m unter OK Gelände an. Dies ist bei der Gründung des
   Sporthallenbauwerks zu beachten. Der Baugrund im Bereich Parkhaus ist
   nach derzeitigem Stand unproblematisch.
   Die Planung der Dreifachsporthalle inkl. der Stellplätze in Form eines
   Parkhauses auf dem derzeitigen Lehrerparkplatz an der Lindauer Straße,
   sowie die umgebenden Bereiche, wie die Pausenhoferweiterung der Schule,
   die Erschließung und Wegeführungen, Parkanlage sowie der
   Kinderspielplatz (derzeit an der Reichlinstraße), sollen als
   Realisierungswettbewerb durchgeführt werden.
   Die Planung der Umgestaltung des Kindergartenaußenbereichs (westlich
   des Gebäudes Haus für Kinder und Eltern) und des bestehenden
   Pausenhofs soll als Ideenteil in den Wettbewerb einfließen.
   Der Wettbewerb ist ausschließlich für Bewerbergemeinschaften aus
   Architekten und Freianlagenplanern vorgesehen. Stadtplaner können sich
   in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten und Freianlagenplanern am
   Wettbewerb beteiligen.
   Zum Zeitpunkt der Bewerbung sind nur die Architekten zu benennen.
   Die Freianlagenplaner müssen erst nach Auswahl der Architekten, also
   zum Zeitpunkt des Colloquiums, nachträglich benannt werden.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   1) Angaben und Erklärungen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung vom
   Objektplaner Gebäude und Innenräume im Teilnahmeantrag abgegeben werden
   müssen:
   a) Name, ausführende Niederlassung, bevollmächtigter Vertreter,
   Ansprechpartner, Anschrift, Kontaktdaten und Rechtsform
   b) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
   c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
   MiLoG;
   d) ggf. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von
   Bewerbergemeinschaften und Zusage über die Bildung einer
   Bietergemeinschaft im Fall einer Teilnahme am Verhandlungsverfahren.
   Bewerber-/Bietergemeinschaften haften  je Fachdisziplin
   gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen
   Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder
   aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die
   Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
   Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
   sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher
   betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
   Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher
   Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger
   Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
   e) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. 4
   VgV.
   Mindestanforderung ist eine Berufshaftpflichtversicherung über 2 000
   000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei
   einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder
   eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers
   muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
   Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
   bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder
   im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei
   Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung
   nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
   im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
   abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine
   Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie
   den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und
   Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis
   darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet vom Tag der
   Bekanntmachung an, und muss der Bewerbung beiliegen. Das
   Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei
   Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender
   Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
   f) Es ist 1 Referenz für Objektplanung Gebäude anzugeben. Hierbei sind
   folgende Angaben zur Einhaltung der Mindestanforderungen erforderlich:
    Projektbezeichnung, Name des beauftragten Büros, ggf. Angaben zur
   Aufgabenverteilung mit ARGE-Partnern und Unterauftragnehmern,
    Ref.zeitraum 1.11.2009-1.11.2019 (Beginn LPH 2, Abschluss LPH 4),
    Erläuterung zur Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen: mind.
   Honorazone III,
    erbrachte Leistungsbilder nach HOAI,
    LPH 2-4 beauftragt und vollständig selbst erbracht,
    Neubau,
    Name, Ansprechpartner, Anschrift und Kontaktdaten des Auftraggebers,
    Projektdarstellung (4 DIN A4 oder 2 DIN A3 Seiten),
   2) Erklärungen, die zum Zeitpunkt des Colloquiums vom ARGE-Partner für
   die Objektplanung Freianlagen abgegeben werden müssen:
   a) Name, ausführende Niederlassung, Ansprechpartner, Anschrift,
   Kontaktdaten und Rechtsform
   b) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
   c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
   MiLoG;
   d) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften
   und Zusage über die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall einer
   Teilnahme am Verhandlungsverfahren. Bewerber-/Bietergemeinschaften
   haften  je Fachdisziplin  gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
   bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
   Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
   einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
   führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
   Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind
   auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros
   sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
   e) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. 4
   VgV.
   Mindestanforderung ist eine Berufshaftpflichtversicherung über 2 000
   000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei
   einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder
   eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers
   muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
   Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
   bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder
   im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei
   Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung
   nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
   im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
   abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine
   Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie
   den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und
   Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis
   darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet vom Tag der
   Bekanntmachung an, und muss der Bewerbung beiliegen. Das
   Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei
   Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender
   Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
   f) Es ist 1 Referenz für Objektplanung Freianlagen anzugeben. Hierbei
   sind folgende Angaben zur Einhaltung der Mindestanforderungen
   erforderlich:
    Projektbezeichnung, Name des beauftragten Büros, ggf. Angaben zur
   Aufgabenverteilung mit ARGE-Partnern und Unterauftragnehmern
    Ref.zeitraum 1.11.2009-1.11.2019 (Beginn LPH 2, Abschluss LPH 4),
    Erläuterung zur Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen: mind.
   Honorazone IV,
    erbrachte Leistungsbilder nach HOAI,
    LPH 2-4 beauftragt und vollständig selbst erbracht,
    Name, Ansprechpartner, Anschrift und Kontaktdaten des Auftraggebers,
    Projektdarstellung (4 DIN A4 oder 2 DIN A3 Seiten).
   Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und
   privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen
   Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der
   Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht
   korrekt sind, werden von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen.
   Für die Bewertung der Referenzprojekte im Teilnahmewettbewerb gelten
   die o. g. Mindestanforderungen.
   Erfüllen beide Referenzen (Referenz 1 Objektplanung Gebäude und
   Referenz 2 Objektplanung Freianlagen) die dort und in der
   Bewertungsmatrix Auswahlkritierien" dargelegten Kriterien, so erfüllt
   der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Voraussetzungen zur
   Teilnahme am Wettbewerb.
   Unabhängig davon müssen aber auch die Eignungskritierien, wie oben und
   in der Bewertungsmatrix Eignungskriterien" genannt, erfüllt sein.
   Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen
   mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen gemäß der Eigungs- und
   Auswahlkritierien und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven
   Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird
   die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer unter den verbleibenden Bewerbern
   durch Los getroffen werden.
   Die bereits ausgewählten Teilnehmer gemäß IV.1.7) müssen ebenfalls die
   Eigungs- und Auswahlkriterien erfüllen, nehmen aber nicht am
   Losverfahren teil, sondern sind gesetzt.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Beruf angeben:
   1) Erklärungen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung vom Objektplaner
   Gebäude und Innenräume abgegeben werden müssen:
   Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang
   mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Erklärung des
   Bewerbers über die Berufsqualifikation im Projektteam gem. § 75 VgV:
   Das Projektteam des Objektplaners Gebäude und Innenräume erfüllt die
   fachlichen Anforderungen, wenn mind. 1 Teammitglied berechtigt ist, die
   Berufsbezeichnung Architekt" gem. § 75 im jeweiligen Herkunftsstaat
   des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
   Nachweis durch Vorlage eines Eintragungsnachweises in einer
   Architektenkammer.
   Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung Architekt"
   nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche
   Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen,
   deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU 
   Berufsanerkennungsrichtlinie  gewährleistet ist.
   2) Erklärungen, die zum Zeitpunkt des Colloquiums vom ARGE-Partner für
   die Objektplanung Freianlagen abgegeben werden müssen:
   Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang
   mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Erklärung des
   Bewerbers über die Berufsqualifikation im Projektteam gem. § 75 VgV:
   Das Projektteam des Objektplaners Freianlagen erfüllt die fachlichen
   Anforderungen, wenn mind. 1 Teammitglied berechtigt ist, die
   Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt" gem. § 75 im jeweiligen
   Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
   Nachweis durch Vorlage eines Eintragungsnachweises in einer
   Architektenkammer.
   Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung
   Landschaftsarchitekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind
   vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also
   Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie
   2013/55/EU  Berufsanerkennungsrichtlinie  gewährleistet ist.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   Mindestzahl: 15
   Höchstzahl: 25
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   a) architektur + raum GbR, Steufzger Straße 33, 87435 Kempten (Allgäu)
   in ARGE mit michellerundschalk GmbH, Belfortstraße 3, 81667 München
   b) Becker Architekten, Keselstraße 14, 87435 Kempten (Allgäu)
   in ARGE mit Keller Damm Kollegen GmbH, Lothstraße 19, 80797 München
   und in ARGE mit Hermann Kaufmann + Partner ZT GmbH, Sportplatzweg 5,
   A-6858 Schwarzach
   c) F64 Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Füssener Straße 64, 87437
   Kempten (Allgäu)
   in ARGE mit realgrün Landschaftsarchitekten, Gesellschaft von
   Landschaftsarchitekten und Stadtplanern mbH, Mariahilfstraße 6, 81541
   München
   d) heilergeiger architekten und stadtplaner BDA, Herbststraße 3, 87439
   Kempten (Allgäu)
   in ARGE mit Latz+Partner LandschaftsArchitektur Stadtplanung,
   Ampersthausen 6, 85402 Kranzberg
   und in ARGE mit Heid+Heid Architekten BDA PartmbB, Hardenbergstraße 53,
   90768 Fürth
   e) MH Architekten PartGmbbB, Maucher Höß Manz BDA, Burghaldegasse 2,
   87435 Kempten (Allgäu)
   in ARGE mit HinnenthalSchaar Landschaftsarchitekten GmbH,
   Franziskanerstraße 14, 81669 München
   f) mse architekten gmbH, Kemptener Straße 54, 87600 Kaufbeuren
   in ARGE mit Planungsbüro Daurer+Hasse, Buchloer STraße 1, 86879
   Wiedergeltingen
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   Für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge gelten die
   Bewertungskriterien der Bewertungsmatrix Entscheidungskriterien":
    Städtebau: städtebauliche Einbindung,
    Architektur: architektonische Qualität,
    Funktionalität: innere Funktion und Innenraumqualität,
    Freiflächen: Erschließung und Freiflächen,
    Wirtschaftlichkeit: Verhältnis der Kennwerte (BGF/NUF, BRI/NURF,),
    Nachhaltigkeit.
   Für die Bewertung der Verhandlungsgespräche gelten die
   Bewertungskriterien der Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien":
    Wettbewerbsergebnis: 50 % Gewichtung,
    Projektteam: 20 % Gewichtung,
    Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe: 20 % Gewichtung,
    Honorar: 10 % Gewichtung.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 13/01/2020
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   Tag: 22/01/2020
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
    1. Preis: 27 100 EUR netto,
    2. Preis: 22 600 EUR netto,
    3. Preis: 18 000 EUR netto,
    4. Preis: 10 800 EUR netto,
    5. Preis: 7 200 EUR netto,
   Anerkennungen: 4 500 EUR netto (gesamt).
   Die genannten Preisgelder gelten für die ARGE aus Architekten
   (Objektplanung Gebäude) und Freianlagenplaner (Objektplanung
   Freianlagen), ggf. unter Mitwirkung von Stadtplanern innerhalb der
   ARGE, gemeinsam.
   Sofern mit Preisen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer die
   Mehrwertsteuer abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet.
   Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen
   Beschluss anders zu verteilen.
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   Die teilnehmenden Architekten erarbeiten in Zusammenarbeit mit einem
   Freianlagenplaner einen Wettbewerbsbeitrag. Im Preisgeld ist das
   Preisgeld der Freianlagenplaner bereits enthalten, ebenso das Preisgeld
   eines Stadtplaners, der innerhalb der ARGE mitwirkt.
   Im Anschluss an den Planungswettbewerb wird eine Vergabeverhandlung für
   den Objektplaner Gebäude und Objektplaner Freianlagen gemäß VgV mit den
   Preisträgern durchgeführt.
   Auf das Honorar des beauftragten Verfahrenssiegers wird sein Preisgeld
   des Wettbewerbs, anteilig nur der Realisierungsteil, in voller Höhe auf
   die spätere Vergütung in der Leistungsphase 2 angerechnet.
   Die Leistungsphase 1 wurde vom Auftraggeber bereits im Rahmen der
   Wettbewerbsvorbereitung erbracht und wird nicht vergütet.
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   a) Fachpreisrichter:
   - Franz Balda, Architekt, Stadtplaner
   - David Reichert, Architekt
   - Marcus Vollmann, Architekt
   - Tim Koemstedt, Stadtplaner
   - Norbert Diezinger, Architekt
   - Katja Aufermann, Landschaftsarchitektin, Stadtplanerin
   - Gerhard Eckl, Architekt
   b) Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichter:
   - Antje Schlüter, Architektin, Stadtplanerin
   - Florian Eggert, Architekt
   c) Sachpreisrichter
   - Oberbürgermeister Thomas Kiechle
   - Erwin Hagenmaier
   - Alexander Hold
   - Wolfgang Hennig
   - Thomas Hartmann
   - Ullrich Kremser
   d) Ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichter:
   - Markus Wenninger, Schulleiter
   - Peter Wiedemann, Architekt
   e) Berater:
   - Thomas Baier-Regnery
   - Christian Buck, Dipl.Ing.Univ. MBA
   - Tina Grossmann, Landschaftsarchitektin
   - Markus Wiedemann, Dipl.Ing.
   - Hans Räth, Dipl.Ing.
   - Martin Wagner, Architekt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Erklärungen, die zum Zeitpunkt der Vergabeverhandlung von der
   Bietergemeinschaft abgegeben werden müssen (ggf. durch Eignungsleihe):
   a) Erklärung des Bieters, ob und auf welche Art wirtschaftliche
   Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
   b) Ist der Bieter eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
   Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen
   gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
   Bieters gem. § 75 Abs. 3 VgV i. V. m. § 43 Abs. 1 VgV nachgewiesen
   wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und
   dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten
   Anforderungen erfüllen;
   c) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
   anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bieter muss
   außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben,
   welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben.
   Eine entsprechende Verpflichtungserklärung gem. § 47 Abs. 1 VgV dieser
   Unternehmen ist abzugeben;
   d) Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1
   des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
   e) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den
   Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten
   2 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1
   VgV.
   Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 250 000 EUR
   brutto im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und von 200 000 EUR
   brutto im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen.
   f) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die
   Anzahl der festangestellten Mitarbeiter (MA) und der Führungskräfte in
   den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018) gem. § 46
   Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von
   3 technischen festangestellten Vollzeit-MA inklusive Geschäftsführung
   jeweils beim Objektplaner Gebäude und beim Objektplaner Freianlagen.
   Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag
   aufzuführen. Die Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" im
   Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
   Nachweis: Eigenerklärung, unter Angabe von Name und Qualifikation der
   Mindestanzahl an geforderten Mitarbeitern.
   g) Der Projektleiter (PL-OBJ) Objektplanung Gebäude und der
   Projektleiter (PL-FA) sind mit dem Angebot eindeutig zu benennen. Die
   Berufserfahrung des PL im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und
   Innenräume ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und
   einer Abschlussurkunde des Studiengangs Architektur, aus der
   Fachrichtung und Abschlussdatum erkennbar sind, nachzuweisen. Die
   Berufserfahrung des PL im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen ist
   durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes und einer
   Abschlussurkunde des Studiengangs Landschaftsarchitektur od. glw., aus
   der Fachrichtung und Abschlussdatum erkennbar sind, nachzuweisen.
   Mindestanforderung sind jeweils 5 Jahre Berufserfahrung für den PL im
   Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume bzw. für den PL im
   Leistungsbild Objektplanung Freianlagen.
   h) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren
   entsprechend auch die Honorarangebote) sind rechtsgültig zu
   unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
   Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist ausschließlich über den
   verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform
   einzureichen.
   Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung
   ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht
   unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren
   nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht
   eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat
   dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
   i) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich
   elektronisch als Bieterfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über die
   Vergabeplattform bis spätestens 5 Kalendertage vor Ablauf der
   Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden
   als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den
   Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis
   spätestens 3 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
   j) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch
   eingereicht werden und verbleiben beim AG.
   k) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige
   Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
   l) Informationspflicht des Bewerbers:
   Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich
   bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor
   genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen
   wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen,
   dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die
   Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 3 Kalendertage
   abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor
   genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
   Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen
   sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
   oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende
   Regelungen:
   Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist
   dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die
   Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
    Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird,
    der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende
   der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
    der alte Teilnahmeantrag  ergänzt um das Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben -aufrechterhalten werden soll.
   Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante
   wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es
   wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist
   dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
    der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
   diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
   Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
   Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
   dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80438
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 892176-2411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/v
   ergabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
   sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
   Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
   2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
   Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
   Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
   Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
   Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
   Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1)
   Ort: München
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/12/2019
References
   6. mailto:vergabestelle@kempten.de?subject=TED
   7. http://www.kempten.de/
   8. https://www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
   9. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=168802
  10. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=168802
  11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  12. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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