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Ausschreibung: Nutzfahrzeuge - DE-Mannheim
Nutzfahrzeuge
Dokument Nr...: 590904-2019 (ID: 2019121309085325320)
Veröffentlicht: 13.12.2019
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DE-Mannheim: Nutzfahrzeuge
2019/S 241/2019 590904
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mannheim, Abfallwirtschaft Mannheim
Postanschrift: Käfertaler Straße 248
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
E-Mail: [6]70.1vergabestestelle@mannheim.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.mannheim.de/abfallwirtschaft
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?funct
ion=_Details&TenderOID=54321-Tender-16ef4e1e056-61bfc292f7ecd38c
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]www.auftragsboerse.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abrollkipper-Fzg mit Kranaufb. u. Container f. Unterflurcontainer
Referenznummer der Bekanntmachung: 48/19/70.2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144700
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von 1 Abrollkipper-Fahrzeug mit Kranaufbau und Container für
Unterflurcontainer.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Fahrgestell für Los 2
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144700
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1 Fahrgestell für Abrollkipperaufbau (Los 2), zul. GG ca. 26 000 kg.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 31/03/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Aufbau für Los 1
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144700
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE126
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1 Aufbau mit Kran und Container für Fahrgestell (Los 1).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 31/03/2020
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärungen durch Angebotsabgabe:
Eigenerklärung des Bieters gem. VHB 633 Glp. 6, dass er die
gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistung erfüllt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Los 1:
Glp. 9.20: Beschreibung Abbiegeassistent, ggf. auf gesondertem Blatt,
Glp. 12.1: notwendige, jedoch nicht aufgeführte Ausstattung, falls
zutreffend,
Glp. 17.4: Fahrgestellzeichnung mit Maßangaben.
Los 2:
Glp. 5.1: Aufbaubeschreibung mit Zeichnung, Foto, o. ä.,
Glp. 9.1: notwendige, jedoch nicht aufgeführte Ausstattung, falls
zutreffend,
falls zutreffend, VHB 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen,
falls zutreffend, VHB 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
ILO-Erklärung
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/02/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/04/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/02/2020
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung
oderden Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit
die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen
Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen,
zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen
schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen
könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [10]Vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/12/2019
References
6. mailto:70.1vergabestestelle@mannheim.de?subject=TED
7. http://www.mannheim.de/abfallwirtschaft
8. https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16ef4e1e056-61bfc292f7
ecd38c
9. http://www.auftragsboerse.de/
10. mailto:Vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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