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Ausschreibung: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) - DE-Hannover
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Personenkraftwagen
Spezialfahrzeuge
Sonstige Personenkraftwagen
Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
Nutzfahrzeuge
Kraftmaschinen
Dokument Nr...: 591944-2019 (ID: 2019121309233526353)
Veröffentlicht: 13.12.2019
*
  DE-Hannover: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
   2019/S 241/2019 591944
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen  Landesbetrieb
   -, Außenstelle Hannover
   Postanschrift: Podbielskistraße 166
   Ort: Hannover
   NUTS-Code: DE9
   Postleitzahl: 30177
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]jessica.heine@lzn.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.lzn.niedersachsen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYU1S/docume
   nts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYU1S
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   8x Kauf mobile Führungsstellen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 179020-KFZ/2019-03.331
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftrag umfasst die Lieferung von 8 mobilen Führungsstellen für das
   niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport  Referat Brand- und
   Katastrophenschutz. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung
    Technischer Teil (Teil B) Teil 1 und Teil 2 inkl. den Anlagen zu
   entnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34110000
   34114000
   34115000
   34144000
   34144700
   34311000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE9
   Hauptort der Ausführung:
   Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftrag umfasst die Lieferung von 8 mobilen Führungsstellen für das
   niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport  Referat Brand- und
   Katastrophenschutz. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung
    Technischer Teil (Teil B) Teil 1 und Teil 2 inkl. den Anlagen zu
   entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Tagen: 1
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
   (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
   Niedersachsen.
   Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   A) Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem
   Abschnitt, den Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen)
   beizubringen.
   Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft
   zusammenschließen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche
   hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw.
   dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
   Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum
   Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den
   Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer
   Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
   zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen
   (Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen
   Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den
   Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und
   Technische und berufliche Leistungsfähigkeit bezeichneten
   Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in
   dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der
   Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
   Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils
   auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
   Ferner sind  auf Verlangen der Vergabestelle  bis zur
   Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen
   der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen
   hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf
   sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der
   benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann
   (Verpflichtungserklärung).
   B) Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im
   Einzelnen:
    Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den
   Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
    ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
    ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen,
    ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten
   Dritten.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des
   Umsatzes sind im Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil
   enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich
   Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
   Handelsregister).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten
   Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang
   vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des
   Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
   Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im
   Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten. (siehe
   Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen der
   Leistungsbeschreibung  Technischer Teil (Teil B)
   Liste mit Kundendienststationen innerhalb Niedersachsens.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/02/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/02/2020
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
   Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
   (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz  NTVergG) in Kraft
   getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe
   öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und
   sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
   NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-
   Dienst- und Lieferleistungen  einschließlich Dienstleistungen im
   Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV)  ab einem geschätzten
   Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
   Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung
   über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der
   Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen
   Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3
   des Niedersächsi-schen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und
   Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der
   Fassung vom 1.7.2016.
   Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
   verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck Angaben
   zur Firma und zum Firmenprofil.
   Angebote können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
   Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zum
   Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in
   einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs.
   5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten
   Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: Angebotsunterlagen im
   Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen! von außen
   sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das
   Logistik Zentrum Niedersachsen  Landesbetrieb  Außenstelle Hannover,
   Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
   Das elektronische Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der
   Vergabeplattform
   [10]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/company/welcome.do
   Angebotenen Bietertools elektronisch bis zum Ende der Angebotsfrist
   einzureichen.
   Elektronische Einreichungen sind zwingend über dieses Bietertool
   durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen
   über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
   Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B.
   per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
   Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
   Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht
   erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
   sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
   Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
   Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige
   Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
   für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
   eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
   abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese
   Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten  zum
   Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
   absehbaren  Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
   Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts-
   und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
   Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
   Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
   Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter
   [11]http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung
   kostenlos heruntergeladen werden.
   Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYU1S
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung,
   Regierungsvertretung Lüneburg
   Postanschrift: Postfach
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21310
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151334
   Fax: +49 413115-2943
   Internet-Adresse:
   [13]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen
   sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
   Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB
   hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
   das Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 GWB lautet:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
   hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
   § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber []
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung,
   Regierungsvertretung Lüneburg
   Postanschrift: Postfach
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21310
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151334
   Fax: +49 413115-2943
   Internet-Adresse:
   [15]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/12/2019
References
   6. mailto:jessica.heine@lzn.de?subject=TED
   7. http://www.lzn.niedersachsen.de/
   8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYU1S/documents
   9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYU1S
  10. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/company/welcome.do
  11. http://vergabe.niedersachsen.de/
  12. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  13. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
  14. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  15. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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