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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Mannheim
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 592942-2019 (ID: 2019121309363827315)
Veröffentlicht: 13.12.2019
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DE-Mannheim: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2019/S 241/2019 592942
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mannheim
Postanschrift: Collini Str. 1
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [6]martin.albrecht@mannheim.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.mannheim.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DMV9/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: assmann GmbH
Postanschrift: Baroper Straße 237
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Christine Dern
E-Mail: [9]dern@assmanngruppe.com
Telefon: +49 231-75445-333
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]http://www.assmanngruppe.com
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DMV9
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Einstufiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb Neubau
Stadtbibliothek Mannheim und Neugestaltung des Dalbergplatzes nach §§
69 ff, 78 ff VgV und RPW 2013
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Mannheim plant den Neubau einer Stadtbibliothek auf einem
Teilbereich des Grundstücks N2 in der Innenstadt von Mannheim, welches
aktuell durch ein Parkhaus im Eigentum der Mannheimer Parkhausbetriebe
GmbH bebaut ist. Der Neubau der Stadtbibliothek soll neue und alte
Angebote der Bibliothek miteinander vereinen und ein modernes,
attraktives und zukunftsfähiges Bibliotheksverständnis aufweisen. Für
die Bibliothek ergibt sich ein Nutzflächenbedarf von ca. 7 100 m^2. Um
die sich aus dem Neubau der Stadtbibliothek auch für die
Stadtentwicklung ergebende Chance nutzbar zu machen, ist zur
weitgehenden Kompensation der wegfallenden Stellplätze durch den Abriss
des Parkhauses zusätzlich zum Neubau der Bibliothek der Bau einer
Tiefgarage mit 3 Untergeschossen vorgesehen, die im Teileigentum der
Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH stehen soll.
Bewerberhinweis: Aufgrund der vorgesehenen Teilung in Teileigentum ist
bei der Planung explizit darauf zu achten, dass die beiden Baukörper
Bibliothek und Tiefgarage die Anforderungen der Abgeschlossenheit
erfüllen.
Der auf dem Grundstück N2 gelegene Dalbergplatz sollte in seinen
Proportionen erhalten und durch Nutzungen deutlich belebt und bespielt
werden.
Sowohl die Planungsleistungen für den Neubau (Objektplanung Gebäude und
Innenräume nach § 34 HOAI) als auch für die Freianlagen (Objektplanung
Freianlagen nach § 39 HOAI) sollen im Rahmen eines
Verhandlungsverfahrens, welches sich an den RPW-Planungswettbewerb
anschließt, ausgeschrieben werden. Bei der Umsetzung des Projekts soll
einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des
Preisgerichts durch die Stadt Mannheim und die Mannheimer
Parkhausbetriebe GmbH (MPB) als gemeinsame Auftraggeber mit den
weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI
(Objektplanung Gebäude und Innenräume) als auch gemäß § 39 HOAI
(Objektplanung Freianlagen) in Form eines Stufenvertrags
(Bearbeitungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4; Bearbeitungsstufe 2:
Leistungsphase 5; Bearbeitungsstufe 3: Leistungsphasen 6-9) beauftragt
werden, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Im
Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten
Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf
in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung
zugrunde gelegt wird.
Der Baubeginn für den Neubau der Stadtbibliothek ist für 2021 geplant.
Die Fertigstellung soll bis 2023 erfolgen.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 25
Teilnehmern (davon acht gesetzte Teilnehmer) nach RPW 2013 mit
anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV
vorgesehen.
Der Wettbewerb richtet sich an interdisziplinäre Teams aus Architekten
und Landschaftsarchitekten. Es sind zwingend beide Disziplinen am
Wettbewerb zu beteiligen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die Auswahl der 17 Teilnehmer (zusätzlich zu den acht gesetzten
Teilnehmern) erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den
Wettbewerb durch die Ausloberin.
a) Teilnahmebedingungen:
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der
Bewerbungsfrist bis zum 10.1.2020, 12 Uhr eine formell ordnungsgemäße
Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist
der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform
[12]www.dtvp.de im Bereich Teilnahmeantrag. Bewerbungen sind auf der
Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht
erforderlich.
Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur
Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb
zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist.
Unterlagen in anderer Sprache, als der Verfahrenssprache, sind vor der
Einreichung von einem amtlich vereidigten Dolmetscher übersetzen zu
lassen.
Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise
enthalten:
Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen
sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
Kontaktdaten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft,
Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb
teilnehmen wird,
Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
bewirbt,
Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
Architekt bzw. Landschaftsarchitekt (Kammernachweis),
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124
GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und
zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013
(für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat,
Darstellung der Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen
als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert.
An die Referenzen werden die folgenden Anforderungen gestellt:
1) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume
vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
1a) min. 8 000 m^2 BGF.
2) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume
vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
2a) min. Honorarzone IV.
3) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Freianlagen
vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
3a) min. Honorarzone III.
4) Für alle Referenzen gilt:
4a) Fertigstellung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für die Übergabe
an den Bauherrn: 1.1.2015), als Fertigstellungszeitpunkt für die
Referenzen gilt der Tag der Übergabe an den Bauherrn. Die eingereichten
Referenzen müssen bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt (d. h.
übergeben) sein.
4b) Erbringung min. der Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI (für die
Referenzen 1-2) bzw. § 39 HOAI (für Referenz 3).
5) Je Referenzkategorie 1-3 ist mindestens eine wertbare Referenz
nachzuweisen.
Der Architekt erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden
Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von
Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer
entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung
einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits
in der Bewerbung benannt werden.
b) Auswahlkriterium Teilnehmer (Bestenauslese):
Auswahlkriterium für die Teilnahme am Wettbewerb sind die zuvor
genannten Referenzen. Die Beurteilung der Referenzen gemäß RPW erfolgt
durch ein Auswahlgremium der Stadt Mannheim.
Weitere Informationen zur Auswahl der Teilnehmer und zum anschließenden
Verhandlungsverfahren sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekten und Landschaftsarchitekten (vgl. Bewerbermemorandum Kapitel
6)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
ALA Architects Ltd., Helsinki (Finnland)
Bruno Fioretti Marquez Architekten, Berlin
COBE, Nordhavn (Dänemark)
Lund Hagem Architects, Oslo (Norwegen)
Motorplan Architekten BDA, Mannheim
MVSA Architects, Amsterdam (Niederlande)
Sauerbruch Hutton, Berlin
Snøhetta, Oslo (Norwegen)
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien
beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum
Ausdruck bringt:
Städtebauliche und architektonische Qualität,
Klimaneutralität und Nachhaltigkeit,
Freiraumplanerische Qualität,
Raumprogramm und Funktionalität,
Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
b) Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu,
die:
termingerecht eingegangen sind,
den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen,
keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität
erkennen lassen.
Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der
Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet
das Preisgericht.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/01/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
Tag: 17/02/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme
einen Gesamtbetrag in Höhe von 190 000 EUR (brutto inkl. MwSt.) zur
Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 46 000 EUR
2. Preis: 29 000 EUR
3. Preis: 17 000 EUR
2 Anerkennungen à: 11 500 EUR
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts
unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl
und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und
Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei
einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich
Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in
dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten
das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer
wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Jedes Büro, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine
Aufwandsentschädigung von 3 000 EUR (brutto inkl. Umsatzsteuer). Als
wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht nach
Maßgabe des Kapitels 9 b) des Bewerbermemorandums zur Beurteilung
zulässt.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
(in alphabetischer Reihenfolge)
Dr. Karl-Ludwig Ballreich, Geschäftsführung MPB Mannheimer
Parkhausbetriebe GmbH
Prof. Michael Braum, Stadtplaner, Geschäftsführender Direktor,
Internationale Bauausstellung Heidelberg GmbH, Heidelberg
Prof. Rebecca Chestnutt, Architektin, Stuttgart/Berlin
Klaus Elliger, Architekt und Stadtplaner, Fachbereichsleitung FB 61
Stadtplanung, Stadt Mannheim
Heiner Farwick, Architekt, Ahaus
Dirk Grunert, Bürgermeister Dezernat III, Stadt Mannheim
Oliver Kohl-Frey, Universität Konstanz
Dr. Peter Kurz, Oberbürgermeister, Stadt Mannheim
Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt, Gestaltungsbeirat der Stadt Mannheim
Wolfgang Riehle, Architekt und Stadtplaner, Reutlingen
Dr. Bernd Schmid-Ruhe, Leitung Stadtbibliothek FB 40 Bildung, Stadt
Mannheim
Prof. Volker Staab, Architekt, Braunschweig/Berlin
Prof. Dr. Thomas Stark, Architekt, Darmstadt/Konstanz
Michel Weijers, Stadtplaner, Venlo (angefragt)
NN, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Stadt Mannheim
NN, SPD-Fraktion, Stadt Mannheim
NN, CDU-Fraktion, Stadt Mannheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Im Anschluss an den RPW-Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der
Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV.
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde
liegende Aufgabe realisiert wird, gemeinsam mit der MPB zunächst nur
mit dem ersten Preisträger im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln.
Sollte mit dem ersten Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält
sich die Ausloberin gemeinsam mit der MPB Verhandlungen mit allen
Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der
Verfassererklärung benannt wurden.
Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die
Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem
Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags
erforderlichen Unterlagen verlangen.
Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise
für das spätere Verhandlungsverfahren sind die Folgenden:
1) Eigenerklärung, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft über eine
ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-,
Vermögensschäden jeweils 3 Mio. EUR, 2-fach maximiert) verfügt bzw.
diese im Auftragsfall abschließen wird;
2) Verpflichtungserklärung (sofern sich der Bieter der Eignungsleihe
bedient).
3) Nachweis des Gesamtumsatzes des Bieters der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre;
4) Nachweis des Umsatzes des Bieters für die abgefragten
Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI und
Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre;
5) Nachweis der Mitarbeiterzahl des Bieters der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB
bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
Neben den benannten Eignungskriterien, sind nachfolgende
Zuschlagskriterien für das spätere Verhandlungsverfahren
festgeschrieben:
1) Entwurf: 60 %
Davon:
Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge): 45 %
1. Preis: 45 Punkte
2. Preis: 25 Punkte
3. Preis: 15 Punkte
Berücksichtigung der Überarbeitungshinweise: 15 %
2) Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteams: 5 %
3) Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung: 15 %
Davon:
Ausführungen zum Terminmanagement: 5 %,
Ausführungen zum Kostenmanagement: 5 %,
Ausführungen zum Qualitätsmanagement: 5 %.
4) Honorarangebot (frei verhandelbar): 20 %
Grundlage im Falle einer weiteren Bearbeitung ist die derzeitig
aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure). Für die Honorarvereinbarung hat die HOAI lediglich
orientierenden Charakter. Der Preis steht im Wettbewerb. Weitere
Einzelheiten werden zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt mitgeteilt.
Die Ausloberin weist ausdrücklich darauf hin, dass ein solcher
Planungsvertrag vorliegend zustande kommt zwischen dem im
Vergabeverfahren erfolgreichen Unternehmen als Auftragnehmer und der
Stadt (Ausloberin) sowie ihrem mittelbaren Beteiligungsunternehmen MPB
als gemeinsame Auftraggeber. Dabei wird in dem einheitlichen
Planungsvertrag in diesem Zusammenhang insbesondere geregelt sein, dass
der Auftragnehmer jedem der beiden Auftraggeber den auf seinen
Baukörper (Stadt: Bibliothek; MPB: Tiefgarage) entfallenden Teil der
Planungskosten unmittelbar fakturiert.
Weitere Informationen (u. a. zu den Zuschlagskriterien und dem
anschließenden Verhandlungsverfahren) sind dem Bewerbermemorandum zu
entnehmen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721-926-8730
Fax: +49 721-926-3985
Internet-Adresse: [14]http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/12/2019
References
6. mailto:martin.albrecht@mannheim.de?subject=TED
7. http://www.mannheim.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DMV9/documents
9. mailto:dern@assmanngruppe.com?subject=TED
10. http://www.assmanngruppe.com/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DMV9
12. http://www.dtvp.de/
13. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
14. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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