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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Mannheim
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 592942-2019 (ID: 2019121309363827315)
Veröffentlicht: 13.12.2019
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  DE-Mannheim: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2019/S 241/2019 592942
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Mannheim
   Postanschrift: Collini Str. 1
   Ort: Mannheim
   NUTS-Code: DE126
   Postleitzahl: 68161
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]martin.albrecht@mannheim.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.mannheim.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DMV9/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: assmann GmbH
   Postanschrift: Baroper Straße 237
   Ort: Dortmund
   NUTS-Code: DEA52
   Postleitzahl: 44227
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Christine Dern
   E-Mail: [9]dern@assmanngruppe.com
   Telefon: +49 231-75445-333
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]http://www.assmanngruppe.com
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DMV9
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einstufiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb Neubau
   Stadtbibliothek Mannheim und Neugestaltung des Dalbergplatzes nach §§
   69 ff, 78 ff VgV und RPW 2013
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Mannheim plant den Neubau einer Stadtbibliothek auf einem
   Teilbereich des Grundstücks N2 in der Innenstadt von Mannheim, welches
   aktuell durch ein Parkhaus im Eigentum der Mannheimer Parkhausbetriebe
   GmbH bebaut ist. Der Neubau der Stadtbibliothek soll neue und alte
   Angebote der Bibliothek miteinander vereinen und ein modernes,
   attraktives und zukunftsfähiges Bibliotheksverständnis aufweisen. Für
   die Bibliothek ergibt sich ein Nutzflächenbedarf von ca. 7 100 m^2. Um
   die sich aus dem Neubau der Stadtbibliothek auch für die
   Stadtentwicklung ergebende Chance nutzbar zu machen, ist zur
   weitgehenden Kompensation der wegfallenden Stellplätze durch den Abriss
   des Parkhauses zusätzlich zum Neubau der Bibliothek der Bau einer
   Tiefgarage mit 3 Untergeschossen vorgesehen, die im Teileigentum der
   Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH stehen soll.
   Bewerberhinweis: Aufgrund der vorgesehenen Teilung in Teileigentum ist
   bei der Planung explizit darauf zu achten, dass die beiden Baukörper
   Bibliothek und Tiefgarage die Anforderungen der Abgeschlossenheit
   erfüllen.
   Der auf dem Grundstück N2 gelegene Dalbergplatz sollte in seinen
   Proportionen erhalten und durch Nutzungen deutlich belebt und bespielt
   werden.
   Sowohl die Planungsleistungen für den Neubau (Objektplanung Gebäude und
   Innenräume nach § 34 HOAI) als auch für die Freianlagen (Objektplanung
   Freianlagen nach § 39 HOAI) sollen im Rahmen eines
   Verhandlungsverfahrens, welches sich an den RPW-Planungswettbewerb
   anschließt, ausgeschrieben werden. Bei der Umsetzung des Projekts soll
   einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des
   Preisgerichts durch die Stadt Mannheim und die Mannheimer
   Parkhausbetriebe GmbH (MPB) als gemeinsame Auftraggeber mit den
   weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI
   (Objektplanung Gebäude und Innenräume) als auch gemäß § 39 HOAI
   (Objektplanung Freianlagen) in Form eines Stufenvertrags
   (Bearbeitungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4; Bearbeitungsstufe 2:
   Leistungsphase 5; Bearbeitungsstufe 3: Leistungsphasen 6-9) beauftragt
   werden, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Im
   Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
   erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten
   Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf
   in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung
   zugrunde gelegt wird.
   Der Baubeginn für den Neubau der Stadtbibliothek ist für 2021 geplant.
   Die Fertigstellung soll bis 2023 erfolgen.
   Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 25
   Teilnehmern (davon acht gesetzte Teilnehmer) nach RPW 2013 mit
   anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV
   vorgesehen.
   Der Wettbewerb richtet sich an interdisziplinäre Teams aus Architekten
   und Landschaftsarchitekten. Es sind zwingend beide Disziplinen am
   Wettbewerb zu beteiligen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   Die Auswahl der 17 Teilnehmer (zusätzlich zu den acht gesetzten
   Teilnehmern) erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den
   Wettbewerb durch die Ausloberin.
   a) Teilnahmebedingungen:
   Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der
   Bewerbungsfrist bis zum 10.1.2020, 12 Uhr eine formell ordnungsgemäße
   Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist
   der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform
   [12]www.dtvp.de im Bereich Teilnahmeantrag. Bewerbungen sind auf der
   Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht
   erforderlich.
   Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur
   Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb
   zu verwenden.
   Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist.
   Unterlagen in anderer Sprache, als der Verfahrenssprache, sind vor der
   Einreichung von einem amtlich vereidigten Dolmetscher übersetzen zu
   lassen.
   Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise
   enthalten:
    Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen
   sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
    Kontaktdaten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft,
    Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb
   teilnehmen wird,
    Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft
   bewirbt,
    Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
    Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
   Architekt bzw. Landschaftsarchitekt (Kammernachweis),
    Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124
   GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und
   zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013
   (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
    Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat,
    Darstellung der Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen
   als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert.
   An die Referenzen werden die folgenden Anforderungen gestellt:
   1) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume
   vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
   1a) min. 8 000 m^2 BGF.
   2) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume
   vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
   2a) min. Honorarzone IV.
   3) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Freianlagen
   vergleichbarer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
   3a) min. Honorarzone III.
   4) Für alle Referenzen gilt:
   4a) Fertigstellung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für die Übergabe
   an den Bauherrn: 1.1.2015), als Fertigstellungszeitpunkt für die
   Referenzen gilt der Tag der Übergabe an den Bauherrn. Die eingereichten
   Referenzen müssen bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt (d. h.
   übergeben) sein.
   4b) Erbringung min. der Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI (für die
   Referenzen 1-2) bzw. § 39 HOAI (für Referenz 3).
   5) Je Referenzkategorie 1-3 ist mindestens eine wertbare Referenz
   nachzuweisen.
   Der Architekt erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden
   Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von
   Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall
   nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer
   entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung
   einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits
   in der Bewerbung benannt werden.
   b) Auswahlkriterium Teilnehmer (Bestenauslese):
   Auswahlkriterium für die Teilnahme am Wettbewerb sind die zuvor
   genannten Referenzen. Die Beurteilung der Referenzen gemäß RPW erfolgt
   durch ein Auswahlgremium der Stadt Mannheim.
   Weitere Informationen zur Auswahl der Teilnehmer und zum anschließenden
   Verhandlungsverfahren sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Beruf angeben:
   Architekten und Landschaftsarchitekten (vgl. Bewerbermemorandum Kapitel
   6)
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   ALA Architects Ltd., Helsinki (Finnland)
   Bruno Fioretti Marquez Architekten, Berlin
   COBE, Nordhavn (Dänemark)
   Lund Hagem Architects, Oslo (Norwegen)
   Motorplan Architekten BDA, Mannheim
   MVSA Architects, Amsterdam (Niederlande)
   Sauerbruch Hutton, Berlin
   Snøhetta, Oslo (Norwegen)
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien
   beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum
   Ausdruck bringt:
    Städtebauliche und architektonische Qualität,
    Klimaneutralität und Nachhaltigkeit,
    Freiraumplanerische Qualität,
    Raumprogramm und Funktionalität,
    Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
   b) Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu,
   die:
    termingerecht eingegangen sind,
    den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen,
    keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität
   erkennen lassen.
   Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der
   Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet
   das Preisgericht.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/01/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   Tag: 17/02/2020
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
   Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme
   einen Gesamtbetrag in Höhe von 190 000 EUR (brutto inkl. MwSt.) zur
   Verfügung.
   Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
   1. Preis: 46 000 EUR
   2. Preis: 29 000 EUR
   3. Preis: 17 000 EUR
   2 Anerkennungen à: 11 500 EUR
   Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts
   unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl
   und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und
   Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei
   einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
   Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich
   Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in
   dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten
   das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer
   wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   Jedes Büro, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine
   Aufwandsentschädigung von 3 000 EUR (brutto inkl. Umsatzsteuer). Als
   wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht nach
   Maßgabe des Kapitels 9 b) des Bewerbermemorandums zur Beurteilung
   zulässt.
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   (in alphabetischer Reihenfolge)
   Dr. Karl-Ludwig Ballreich, Geschäftsführung MPB Mannheimer
   Parkhausbetriebe GmbH
   Prof. Michael Braum, Stadtplaner, Geschäftsführender Direktor,
   Internationale Bauausstellung Heidelberg GmbH, Heidelberg
   Prof. Rebecca Chestnutt, Architektin, Stuttgart/Berlin
   Klaus Elliger, Architekt und Stadtplaner, Fachbereichsleitung FB 61
   Stadtplanung, Stadt Mannheim
   Heiner Farwick, Architekt, Ahaus
   Dirk Grunert, Bürgermeister Dezernat III, Stadt Mannheim
   Oliver Kohl-Frey, Universität Konstanz
   Dr. Peter Kurz, Oberbürgermeister, Stadt Mannheim
   Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt, Gestaltungsbeirat der Stadt Mannheim
   Wolfgang Riehle, Architekt und Stadtplaner, Reutlingen
   Dr. Bernd Schmid-Ruhe, Leitung Stadtbibliothek FB 40 Bildung, Stadt
   Mannheim
   Prof. Volker Staab, Architekt, Braunschweig/Berlin
   Prof. Dr. Thomas Stark, Architekt, Darmstadt/Konstanz
   Michel Weijers, Stadtplaner, Venlo (angefragt)
   NN, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Stadt Mannheim
   NN, SPD-Fraktion, Stadt Mannheim
   NN, CDU-Fraktion, Stadt Mannheim
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Im Anschluss an den RPW-Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der
   Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne
   Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV.
   Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde
   liegende Aufgabe realisiert wird, gemeinsam mit der MPB zunächst nur
   mit dem ersten Preisträger im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln.
   Sollte mit dem ersten Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält
   sich die Ausloberin gemeinsam mit der MPB Verhandlungen mit allen
   Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der
   Verfassererklärung benannt wurden.
   Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die
   Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem
   Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags
   erforderlichen Unterlagen verlangen.
   Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise
   für das spätere Verhandlungsverfahren sind die Folgenden:
   1) Eigenerklärung, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft über eine
   ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-,
   Vermögensschäden jeweils 3 Mio. EUR, 2-fach maximiert) verfügt bzw.
   diese im Auftragsfall abschließen wird;
   2) Verpflichtungserklärung (sofern sich der Bieter der Eignungsleihe
   bedient).
   3) Nachweis des Gesamtumsatzes des Bieters der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre;
   4) Nachweis des Umsatzes des Bieters für die abgefragten
   Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI und
   Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre;
   5) Nachweis der Mitarbeiterzahl des Bieters der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB
   bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
   Neben den benannten Eignungskriterien, sind nachfolgende
   Zuschlagskriterien für das spätere Verhandlungsverfahren
   festgeschrieben:
   1) Entwurf: 60 %
   Davon:
    Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge): 45 %
    1. Preis: 45 Punkte
    2. Preis: 25 Punkte
    3. Preis: 15 Punkte
    Berücksichtigung der Überarbeitungshinweise: 15 %
   2) Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteams: 5 %
   3) Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung: 15 %
   Davon:
    Ausführungen zum Terminmanagement: 5 %,
    Ausführungen zum Kostenmanagement: 5 %,
    Ausführungen zum Qualitätsmanagement: 5 %.
   4) Honorarangebot (frei verhandelbar): 20 %
   Grundlage im Falle einer weiteren Bearbeitung ist die derzeitig
   aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und
   Ingenieure). Für die Honorarvereinbarung hat die HOAI lediglich
   orientierenden Charakter. Der Preis steht im Wettbewerb. Weitere
   Einzelheiten werden zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt mitgeteilt.
   Die Ausloberin weist ausdrücklich darauf hin, dass ein solcher
   Planungsvertrag vorliegend zustande kommt zwischen dem im
   Vergabeverfahren erfolgreichen Unternehmen als Auftragnehmer und der
   Stadt (Ausloberin) sowie ihrem mittelbaren Beteiligungsunternehmen MPB
   als gemeinsame Auftraggeber. Dabei wird in dem einheitlichen
   Planungsvertrag in diesem Zusammenhang insbesondere geregelt sein, dass
   der Auftragnehmer jedem der beiden Auftraggeber den auf seinen
   Baukörper (Stadt: Bibliothek; MPB: Tiefgarage) entfallenden Teil der
   Planungskosten unmittelbar fakturiert.
   Weitere Informationen (u. a. zu den Zuschlagskriterien und dem
   anschließenden Verhandlungsverfahren) sind dem Bewerbermemorandum zu
   entnehmen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721-926-8730
   Fax: +49 721-926-3985
   Internet-Adresse: [14]http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung
   eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
   Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/12/2019
References
   6. mailto:martin.albrecht@mannheim.de?subject=TED
   7. http://www.mannheim.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DMV9/documents
   9. mailto:dern@assmanngruppe.com?subject=TED
  10. http://www.assmanngruppe.com/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43DMV9
  12. http://www.dtvp.de/
  13. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  14. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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