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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Ettlingen
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 592949-2019 (ID: 2019121309373627364)
Veröffentlicht: 13.12.2019
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DE-Ettlingen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 241/2019 592949
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ettlingen
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Ettlingen, Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabe@ettlingen.de
Telefon: +49 7243/101-8922
Fax: +49 7243 / 101-583
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.ettlingen.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]http://www.ettlingen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.subreport.de/E22517674
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]http://www.subreport.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb (RPW 2013) mit
vorgeschaltetem, qualifizierten, EU-weitem Auswahlverfahren gem. VgV
für den Neubau KiGa+Wohnungen Kaserne Nord Ettlingen
Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr: 2019-120
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen der Entwicklung des Baugebietes Schleifweg/Kaserne Nord hat
der Gemeinderat Ettlingen mit Beschluss vom 13. Februar 2019 der
Umsetzung des Rahmenplanes zugestimmt. Das unmittelbar am Nordeingang
der Stadt geplante Baugebiet umfasst insgesamt 6,87 ha, davon entfallen
2,9 ha auf Wohnbauflächen bzw. würden somit ca. 400 Wohneinheiten
zukünftig entstehen können. Neben der Berücksichtigung
seniorenbezogener Belange in dem neuen Baugebiet ist auch mit einem
Zuwachs von 100 bis 120 Kindern im Vorschulalter zu rechnen, deren
Betreuungsangebot vor Ort erst noch geschaffen werden muss und den
Projektnamen Kindergarten Kaserne Nord bekommen hat. Der zukünftige
Kindergarten ist für 6 Gruppen einschließlich inklusiver
Nutzungsmöglichkeit vorgesehen und ist auf Grund der defizitären
Bedarfslage im vorschulischen Betreuungsbereich zeitlich möglichst noch
vor den kommenden Wohneinheiten zu errichten.
Der Standort des geplanten Gebäudes für den Kindergartens Kaserne
Nord sah auf Grund der relativ beengten Grundstücksverhältnisse
bezüglich benötigtem Außenbereich (die umgebenden Grundstücke sind
nicht im städtische Besitz!) eine mehrstöckige Nutzung (EG, 1. OG, 2.
OG) bzw. Belegung vor. Ursprüngliches Ziel war es das städtische
Grundstück bestmöglichst architektonisch auszunutzen und den
Kindergarten mit dazugehöriger Außenspielfläche auf möglichst geringem
Fußabdruck umzusetzen. Im Rahmen der Vorlagen Vorberatung im
öffentlichen Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) vom 22.5.2019 wurde
dem Standort zwar zugestimmt, allerdings der Verwaltung den
Prüfungsauftrag für eine nochmalige Vorberatung im AUT am 3.7.2019
erteilt, nach Möglichkeit den Kiga bei gleicher Gruppenzahl (6) auf 2
Geschosse (statt geplant 3) zu realisieren.
Die daraufhin nochmals überarbeitete städtebauliche Studie im Bereich
des Kindergartengrundstücks zeigt nun ein 3-geschossiges Gebäude (3
Vollgeschosse ohne Staffelgeschoss), in dessen EG und 1. OG nun
vollständig die Flächen für den Kindergarten nachgewiesen werden
können. Abweichend vom städtebaulichen Rahmenplan können oberhalb des
1. OGs auch 1-2 Wohngeschosse bis in ein 4. Geschoss entwickelt werden.
Die Beibehaltung des Bauvolumens eines 3 geschossigen Baukörpers unter
Berücksichtigung des notwendigen Nachweises der Abstandsflächen auf dem
städtischen Grundstück erscheint städtebaulich sinnvoll, da die
Durchgängigkeit des Grünzugs ansonsten zu stark eingeschränkt würde.
Abweichende Baukörpervolumen können geprüft werden, solange die
städtebaulichen Grundzüge der Rahmenplanung gewahrt bleiben. Durch die
Umverteilung der Kindergartennutzung auf 2 Geschosse vergrößert sich
der Fußabdruck des Gebäudes gegenüber dem Entwurf aus dem Oktober
2018 um rund 14 %. Zudem musste das Plangrundstück nochmals um ca. 100
qm in Richtung Norden vergrößert werden, um die vormals auf der
Dachterrasse verorteten Außenspielbereiche auf Erdgeschossniveau
nachweisen zu können.
Der Fortschreibung der städtebaulichen Studie berücksichtigt auch
weiterhin, dass diejenigen Teilflächen des Freibereiches, die heute
noch auf dem privaten Grundstück liegen, bis zum Abschluss des
Umlegungsverfahrens und des Bebauungsplanes nicht durch den
Kindergarten in Anspruch genommen werden können. Hierzu wird ein
temporärer Freibereich als Tauschfläche für den Kindergarten auf der
Freihaltetrasse definiert. Nach Abschluss des Gesamtgebietes kann die
in der städtebaulichen Studie dargestellte Grundstücksaufteilung
hergestellt werden (Abschluss der Umlegung).
Gemäß Beschluss der Stadt Ettlingen ist die Umsetzung des Neubaus als
mindestens CO[2]-neutrales Gebäude vorgesehen. Weiterhin wird empfohlen
das Gebäude in Holzbauweise umzusetzen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die erste Stufe des Verfahrens beschränkt sich auf den
Teilnahmewettbewerb. Für die Wettbewerbsphase, die 2. Stufe des
Verfahrens, werden nach der Beurteilung eines Auswahlgremiums bis zu 9
Bewerber, die nicht aufgrund der formalen Kriterien oder der
Nichterfüllung der Teilnahmeberechtigung ausgeschlossen werden,
ausgewählt. Zusätzlich wurden drei Bewerber vorab durch die Stadt
Ettlingen für den Planungswettbewerb für die Teilleistung Objektplanung
ausgewählt.
Eignungskriterien (Mindestanforderungen):
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §§ 44, 75 VgV):
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (gem. §
75 Abs. 1 und 2 VgV),
Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (gem. § 42
VgV i.V.m. §123),
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. § 42 VgV i.V.m.
§124 Abs. 1 Nr. 2 GWB),
Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft (gem. § 43 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV):
Nachweis (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV), dass
eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 3 000 000 EUR für
Personenschäden, min. 3 000 000 EUR für sonstige Schäden im
Auftragsfall abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gem. §§ 46, 75 VgV):
Eigenerklärung zur Eignungsleihe (gem. § 47 VgV),
Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Teilleistungen
(gem. § 36 VgV).
Eignungskriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber:
Eigenerklärung zum Mindestjahresumsatzes (gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4
VgV),
Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8
VgV),
Reaktionszeit der Projektleitung für die LP 1-7 und der Bauleitung
für die LP 8-9,
Referenzen (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV): Art des Bauwerks,
Brutto-Grundfläche (BGF),
Bauwerkskosten KG 300 + 400,
Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen nach HOAI,
Jahr der Inbetriebnahme,
Referenzschreiben des Auftraggebers.
Die 9 Bewerber mit den höchsten Punktezahlen qualifizieren sich für den
Planungswettbewerb. Bei mehr als 9 Bewerbern mit gleicher/höchster
Punktzahl entscheidet das Los.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf der Architektin/des Architekten
bzw. der Ingenieurin/des Ingenieurs gefordert (siehe Ziff. 1.2 der
Eigenerklärung zur Eignung)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 12
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1) D 'Inka Scheible Hoffmann Lewald Architekten, Stuttgart |
Pfefferkorn Ingenieure, Stuttgart | IBB Ingenieurbüro Verena Berndt,
Weilheim an der Teck | IMS Ingenieurgesellschaft Mück & Schaber GmbH,
Holzgerlingen
2) Kuhn und Lehmann Architekten, Freiburg | PfeiferInterplan,
ProfessorPfeiferundPartner PartGmbB, Karlsruhe | Solares Bauen,
Ingenieursgesellschaft für Energieplanung mbH, Freiburg
3) Nuyken von Oefele Architekten, München | Hr. Prof. Winter | bauart
Konstruktions GmbH & Co. KG, München
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand folgender Kriterien
beurteilt, wobei die dargestellte Reihenfolge nicht als Wertung oder
Gewichtung zu betrachten ist:
formale Bedingungen,
städtebauliche Einbindung,
architektonische Qualität/Konzept,
Funktionalität und räumliche Qualität der Erschließung- und
Zugangsbereiche,
Wirtschaftlichkeit,
energetisches Gesamtkonzept:
Konzept zum sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz,
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit,
Konzept zur Anordnung der Gebäudetechnik,
Statisch-konstruktives Konzept.
Die Beauftragung erfolgt nach dem sich an den Wettbewerb anschließende
Verhandlungsverfahren mit allen Preisträgern.
Folgende Kriterien stellen die Zuschlagskriterien gemäß VgV dar:
1) Qualität, Kompetenzen und Erfahrung des Projektteams (Gewichtung:
1,0);
2) Präsenz vor Ort während der Leistungserbringung (Gewichtung: 1,0);
3) Kosten-, Qualitäts-, Termin und Nachtragsmanagement (Gewichtung:
1,0);
4) Referenzen (Gewichtung: 1,0);
5) Honorarparameter (Gewichtung: 1,0);
6) Wettbewerbsergebnis und Weiterentwicklung Wettbewerbsbeitrag
(Gewichtung 5,0).
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/01/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
Tag: 18/02/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme von insgesamt 140 000
EUR (netto) zur Verfügung.
Als Preise sind vorgesehen:
1. Preis: 45 000 EUR,
2. Preis: 30 000 EUR,
3. Preis: 20 000 EUR,
4. Preis: 15 000 EUR.
Für Anerkennungen werden insgesamt 30 000 EUR (netto) zur Verfügung
gestellt.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine
andere Verteilung der Preisgelder vorzunehmen.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Sofern der Teilnehmer in Deutschland für die Leistungen aus diesem
Wettbewerb Umsatzsteuer abführt, wird diese zusätzlich zu den Preisen
erstattet.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Prof. Wolfgang Grether (Architekt, Karlsruhe, ehem. Leiter
Staatliches Hochbauamt Karlsruhe/Bundesbau) (Fachpreisrichter)
Frau Julia Klumpp (Klumpp + Klumpp Architekten, Stuttgart)
(Fachpreisricherin)
Herr Afshin Arabzadeh (weinbrenner.single.arabzadeh Architekten,
Stuttgart/Nürtingen) (Fachpreisrichter)
Herr Wassili Meyer-Buck (Leiter Stadtplanungsamt, Stadt Ettlingen)
(Fachpreisrichter)
Frau Monika Schulz (Transsolar Energietechnik, Stuttgart)
(Fachpreisrichterin)
Frau Prof. Tatjana Vautz (Vautz Mang Architekten, Suttgart) (stellv.
Fachpreisrichterin)
Herr Jürgen Rother (Leiter Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt
Ettlingen) (stellv. Fachpreisrichter)
Frau Ozrenka Gospic (Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt
Ettlingen) (stellv. Fachpreisrichterin)
Herr Johannes Arnold (Oberbürgermeister Stadt Ettlingen)
(Sachpreisrichter)
Herr/Frau N. N. (Gemeinderat/-rätin CDU) (Sachpreisrichter)
Herr/Frau N. N. (Gemeinderat/-rätin Grüne) (Sachpreisrichter)
Herr/Frau N. N. (Gemeinderat/-rätin FE/FW) (Sachpreisrichter)
Herr Dr. Moritz Heidecker (Bürgermeister Stadt Ettlingen) (stellv.
Sachpreisrichter)
Herr/Frau N. N. (Gemeinderat/-rätin SPD) (stellv. Sachpreisrichter)
Herr/Frau N. N. (Gemeinderat/-rätin FDP) (stellv. Sachpreisrichter)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind die vom
Auslober/Auftraggeber ausgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden;
die in den Bewerbungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und
Anlagen sind mit der Bewerbung abzugeben. Eine pauschale Bewerbung mit
Broschüren, Prospekten, Werkberichten o. ä. wird nicht anerkannt.
Eigenerklärungen, Nachweise u. Bescheinigungen, die der Bewerbung nicht
beigefügt sind, werden gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Setzung einer Frist
von 6 Kalendertagen beim Bewerber nachgefordert. Werden die
nachgeforderten Eigenerklärungen, Nachweise u. Bescheinigungen nicht
fristgerecht nachgereicht, so wird die Bewerbung zwingend
ausgeschlossen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens
unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie
Fragen auf, die die Erstellung des Teilnahmeantrags beeinflussen
können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch
spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Antragsfrist darauf
hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen. Der Auftraggeber kann
von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt
gestellt werden.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich schriftlich über die
Vergabeplattform. Beantwortete Fragen werden unter
[11]https://www.subreport.de/E22517674 zur Verfügung gestellt. Es liegt
im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis
über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der
Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal eingestellt
werden.
Kostenlose Einsicht bzw. Anforderung der digitalen Vergabeunterlagen
über das elektronische Vergabeinformationssystem Subreport ELViS unter
[12]https://www.subreport.de/E22517674. Für die vollständige Nutzung
von Subreport ELViS ist eine einmalige kostenlose Registrierung unter
[13]http://www.subreport.de erforderlich. Ein Abonnement ist mit der
Registrierung nicht verbunden. Gem. § 9 Abs. 3 VgV ist ebenfalls der
anonyme Zugriff über Subreport ELViS auf die Vergabeunterlagen möglich.
Bewerber, die sich die Vergabeunterlagen anonym herunterladen, nehmen
nicht an der Bieterkommunikation teil und werden damit auch nicht
automatisch über eventuelle Änderungen in den Vergabeunterlagen
informiert. Weitere Informationen erhalten Sie unter
[14]info@subreport.de, oder telefonisch unter +49 22119857833.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg,
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [15]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse:
[16]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht
mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1
GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15
Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per
Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße
innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist
gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des
Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/12/2019
References
6. mailto:vergabe@ettlingen.de?subject=TED
7. http://www.ettlingen.de/
8. http://www.ettlingen.de/
9. https://www.subreport.de/E22517674
10. http://www.subreport.de/
11. https://www.subreport.de/E22517674
12. https://www.subreport.de/E22517674
13. http://www.subreport.de/
14. mailto:info@subreport.de?subject=TED
15. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
16. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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