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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Lutherstadt Wittenberg
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 593132-2019 (ID: 2019121309392427500)
Veröffentlicht: 13.12.2019
*
DE-Lutherstadt Wittenberg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2019/S 241/2019 593132
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Wittenberg
Postanschrift: Breitscheidstr. 3
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E
Postleitzahl: 06886
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [7]vergabestelle@landkreis-wittenberg.de
Telefon: +49 3491479-687
Fax: +49 3491479995-687
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]www.landkreis-wittenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Luther-Melanchthon-Gymnasium Wittenberg, Sanierung des Schulgebäudes
Haus Melanchthon Architekten- und Ingenieurleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: V 28/16 F
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Luther-Melanchthon-Gymnasium Wittenberg, Sanierung des Schulgebäudes
Haus Melanchthon inkl. Turnhalle Architekten- und
Ingenieurleistungen
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0E
Hauptort der Ausführung:
Luther-Melanchthon-Gymnasium Wittenberg
Haus Melanchthon
Neustraße 10b
06886 Lutherstadt Wittenberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Bei dem Haus Melanchthon handelt es sich um ein historisches
Schulgebäude. Es befindet sich auf einem weitläufigen, parkartigen
Schulhof mit Turnhalle und originaler Einfriedung und ist Baudenkmal
nach § 2 Abs. 2 Ziffer 1 DenkmSchG LSA und das Grundstück mit Bebauung
Teil des Denkmalbereiches Altstadt nach § 2 Abs. 2 Ziffer 2 DenkmSchG
LSA.
Zur Sicherung des gymnasialen Standortes ist die Komplettsanierung des
Schulkomplexes, insbesondere für die Beschulung der Sekundarstufe 2,
Klassenstufen 10-12 erforderlich. Insgesamt sollen 17 Unterrichtsräume
für ca. 280 Schüler und Lehrer im Haus Platz finden. Unter Betrachtung
der allgemeinen geltenden bauordnungsrechtlichen und bautechnischen
Regelungen, der Schulbaurichtlinien sowie auch unter Beachtung der
notwendigen Fremdfinanzierung über Fördermittel ist es notwendig
geworden, durch den Leerstand in den letzten Jahren und auch bedingt
durch einen Sanierungsstau, eine umfassende Sanierung der Gebäude und
Freiflächen vorzunehmen.
Momentan wird das Schulgebäude als Bürogebäude (Zwischenlösung) für das
Reformationsjubiläum bis Ende 2017 genutzt.
Im Rahmen der Bedarfsanmeldung für das Förderprogramm Stark III (EFRE)
beabsichtigt der Landkreis Wittenberg für o. g. Objekt die Erarbeitung
der notwendigen Antragsunterlagen sowie optional die Planungsleistungen
für die Leistungsphasen 5-9 nach HOAI zu vergeben.
Vom Auftraggeber wurden bereits im Vorfeld die Leistungsphasen 2 bis 4
vergeben und umgesetzt, wobei die Planung unsererseits zur Verfügung
gestellt werden kann und Grundlage für die Komplettsanierung für das
Haus Melanchthon darstellt. Die Erstellung sämtlicher Unterlagen für
die Beantragung von STARK III Fördermitteln soll komplett in 2016
erarbeitet werden.
Es werden innovative Lösungen angestrebt, die Nutzung erneuerbarer
Energien ist entsprechend der EEWärmeG vorgeschrieben. Die
Gebäudetechnik muss sich an den Anforderungen der Nutzung erneuerbarer
Energien und dem sparsamen und effektiven Energieeinsatz ausrichten.
Dabei darf die Funktionalität jedoch nicht außer Acht gelassen werden.
Für die Sanierung des Objektes sollen die Kriterien für die
Vorhabenauswahl 2014-2020 EFRE Sanierung von Schulen vollumfänglich
und bestmöglich erfüllt werden, um bei der Vergabe der Fördermittel auf
die ersten Plätze der Rankingliste für die Gewährung von Zuwendungen zu
gelangen.
Der Planungsauftrag beinhaltet sämtliche für die Realisierung der
Bauaufgabe erforderlichen Architekten und Ingenieurleistungen.
Zum Planungsauftrag gehören Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, Planung
der technischen Ausrüstung, Freianlagenplanung, Schallschutz-,
Wärmeschutz- und Brandschutznachweise, Bauakustik, Sigeko,
Ausstattungsplanung, Geotechnik- und Vermessungsleistungen.
Gemäß DIN 277 betragen die Brutto-Grundfläche 3 016 m² und die
Nutzfläche 2 217 m². Die Gesamtbaukosten incl. Außenanlagen,
Ausstattung, nichtöffentliche Erschließung und Baunebenkosten betragen
ca. 7 595 600 EUR (brutto).
Es besteht für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme ein notwendiger
Zeitkorridor von ca. 2 Jahren nach Sicherung der Finanzierung für die
Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe nach VOB sowie die
Baudurchführung.
Eine genaue Umsetzung des Projektes soll gemeinsam mit dem Bauherrn und
der Schulleitung erarbeitet und abgestimmt werden.
Für die Bearbeitung der STARK III Antragsunterlagen sind die
entsprechenden Förderrichtlinien und Vorgaben zwingend zu beachten. Der
Abgabetermin für die Antragsunterlagen ist auf jeden Fall einzuhalten
(derzeit wurde für das EFRE-Förderprogramm noch kein Termin benannt).
Mit Beauftragung bzw. Vertragsabschluss gilt die Zustimmung zur
Verwertung der Planung von anderen Büros bei Weiterführung der Arbeiten
als vereinbart. Mit der Planung ist unverzüglich nach Auftragserteilung
zu beginnen.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 04/07/2016
Ende: 31/12/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
EFRE Stark III Sachsen-Anhalt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2016/S 116-207138
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Erarbeitung der Antragsunterlagen zur Fördermittelbeantragung und
Planungsleistungen nach HOAI; Leistungsphasen 5-9
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
04/07/2016
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Schwarz + Sturmat Architekten- und
Ingenieurbüro PartgmbB
Postanschrift: Plantanenweg 6
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02
Postleitzahl: 06114
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 663 746.23 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt beim
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/12/2019
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71240000
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0E
Hauptort der Ausführung:
Luther-Melanchthon-Gymnasium Wittenberg
Haus Melanchthon
Neustraße 10b
06886 Lutherstadt Wittenberg
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bei dem Haus Melanchthon handelt es sich um ein historisches
Schulgebäude. Es befindet sich auf einem weitläufigen, parkartigen
Schulhof mit Turnhalle und originaler Einfriedung und ist Baudenkmal
nach § 2 Abs. 2 Ziffer 1 DenkmSchG LSA und das Grundstück mit Bebauung
Teil des Denkmalbereiches Altstadt nach § 2 Abs. 2 Ziffer 2 DenkmSchG
LSA.
Zur Sicherung des gymnasialen Standortes ist die Komplettsanierung des
Schulkomplexes, insbesondere für die Beschulung der Sekundarstufe 2,
Klassenstufen 10-12 erforderlich. Insgesamt sollen 17 Unterrichtsräume
für ca. 280 Schüler und Lehrer im Haus Platz finden. Unter Betrachtung
der allgemeinen geltenden bauordnungsrechtlichen und bautechnischen
Regelungen, der Schulbaurichtlinien sowie auch unter Beachtung der
notwendigen Fremdfinanzierung über Fördermittel ist es notwendig
geworden, durch den Leerstand in den letzten Jahren und auch bedingt
durch einen Sanierungsstau, eine umfassende Sanierung der Gebäude und
Freiflächen vorzunehmen.
Momentan wird das Schulgebäude als Bürogebäude (Zwischenlösung) für das
Reformationsjubiläum bis Ende 2017 genutzt.
Im Rahmen der Bedarfsanmeldung für das Förderprogramm Stark III (EFRE)
beabsichtigt der Landkreis Wittenberg für o. g. Objekt die Erarbeitung
der notwendigen Antragsunterlagen sowie optional die Planungsleistungen
für die Leistungsphasen 5-9 nach HOAI zu vergeben.
Vom Auftraggeber wurden bereits im Vorfeld die Leistungsphasen 2 bis 4
vergeben und umgesetzt, wobei die Planung unsererseits zur Verfügung
gestellt werden kann und Grundlage für die Komplettsanierung für das
Haus Melanchthon darstellt. Die Erstellung sämtlicher Unterlagen für
die Beantragung von STARK III Fördermitteln soll komplett in 2016
erarbeitet werden.
Es werden innovative Lösungen angestrebt, die Nutzung erneuerbarer
Energien ist entsprechend der EEWärmeG vorgeschrieben. Die
Gebäudetechnik muss sich an den Anforderungen der Nutzung erneuerbarer
Energien und dem sparsamen und effektiven Energieeinsatz ausrichten.
Dabei darf die Funktionalität jedoch nicht außer Acht gelassen werden.
Für die Sanierung des Objektes sollen die Kriterien für die
Vorhabenauswahl 2014-2020 EFRE Sanierung von Schulen vollumfänglich
und bestmöglich erfüllt werden, um bei der Vergabe der Fördermittel auf
die ersten Plätze der Rankingliste für die Gewährung von Zuwendungen zu
gelangen.
Der Planungsauftrag beinhaltet sämtliche für die Realisierung der
Bauaufgabe erforderlichen Architekten und Ingenieurleistungen.
Zum Planungsauftrag gehören Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, Planung
der technischen Ausrüstung, Freianlagenplanung, Schallschutz-,
Wärmeschutz- und Brandschutznachweise, Bauakustik, Sigeko,
Ausstattungsplanung, Geotechnik- und Vermessungsleistungen.
Gemäß DIN 277 betragen die Brutto-Grundfläche 3 016 m² und die
Nutzfläche 2 217 m². Die Gesamtbaukosten incl. Außenanlagen,
Ausstattung, nichtöffentliche Erschließung und Baunebenkosten betragen
ca. 7 595 600 EUR (brutto).
Es besteht für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme ein notwendiger
Zeitkorridor von ca. 2 Jahren nach Sicherung der Finanzierung für die
Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe nach VOB sowie die
Baudurchführung.
Eine genaue Umsetzung des Projektes soll gemeinsam mit dem Bauherrn und
der Schulleitung erarbeitet und abgestimmt werden.
Für die Bearbeitung der STARK III Antragsunterlagen sind die
entsprechenden Förderrichtlinien und Vorgaben zwingend zu beachten. Der
Abgabetermin für die Antragsunterlagen ist auf jeden Fall einzuhalten
(derzeit wurde für das EFRE-Förderprogramm noch kein Termin benannt).
Mit Beauftragung bzw. Vertragsabschluss gilt die Zustimmung zur
Verwertung der Planung von anderen Büros bei Weiterführung der Arbeiten
als vereinbart. Mit der Planung ist unverzüglich nach Auftragserteilung
zu beginnen.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 04/07/2016
Ende: 31/12/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 809.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Schwarz + Sturmat Architekten- und
Ingenieurbüro PartgmbB
Postanschrift: Plantanenstraße 6
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02
Postleitzahl: 06114
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
NT01: Überarbeitung der Leistungsphasen 2-4 aufgrund der
Förderrichtlinien (EFRE Stark III Sachsen-Anhalt),
NT02: Beratungsleistungen Bauphysik thermohydgrische Simulation
von Balkenköpfen und Anschluss Details,
NT03: Baubegleitung durch einen Restaurator als Fachplaner.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
NT 03: Da das Schulgebäude und die Turnhalle Baudenkmale nach § 2 Abs.
2 Ziffer 1 DenkmSchG LSA sind und das Grundstück mit Bebauung Teil des
Denkmalbereiches Altstadt nach § 2 Abs. 2 Ziffer 2 DenkmSchG LS ist,
musste im Zuge der Genehmigungsplanung das Landesamt für Denkmalpflege
Sachsen-Anhalt eingebunden werden. Entsprechend der Festlegungen des
Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen-Anhalt, die in der Baugenehmigung
als Bedingungen festgeschrieben wurden, ist die Hinzuziehung zumindest
eines Restaurators für die Erarbeitung eines Konzeptes/ Planung und die
baubegleitende Betreuung an der Holzkonstruktion, Deckenvertäfelung und
am Wandgemälde erforderlich. Die Notwendigkeit der Leistung
Baubegleitung Restaurator als Fachplaner ergab sich erst nach
Auftragsvergabe im Zuge der Genehmigungsplanung und war bei
Durchführung des Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar. Die Leistung
wird nicht durch die Grundleistungen der Leistungsphasen der HOAI
abgedeckt. Es ist eine besondere Leistung.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 985 783.94 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 987 592.94 EUR
References
7. mailto:vergabestelle@landkreis-wittenberg.de?subject=TED
8. http://www.landkreis-wittenberg.de/
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:207138-2016:TEXT:DE:HTML
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