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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Lutherstadt Wittenberg
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 593127-2019 (ID: 2019121309412827644)
Veröffentlicht: 13.12.2019
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  DE-Lutherstadt Wittenberg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2019/S 241/2019 593127
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Wittenberg
   Postanschrift: Breitscheidstr. 3
   Ort: Lutherstadt Wittenberg
   NUTS-Code: DEE0E
   Postleitzahl: 06886
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [7]vergabestelle@landkreis-wittenberg.de
   Telefon: +49 3491479-687
   Fax: +49 3491479995-687
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]www.landkreis-wittenberg.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Luther-Melanchthon-Gymnasium Wittenberg, Sanierung des Schulgebäudes
   Haus Melanchthon  Architekten- und Ingenieurleistungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: V 28/16 F
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Luther-Melanchthon-Gymnasium Wittenberg, Sanierung des Schulgebäudes
   Haus Melanchthon inkl. Turnhalle  Architekten- und
   Ingenieurleistungen
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE0E
   Hauptort der Ausführung:
   Luther-Melanchthon-Gymnasium Wittenberg
   Haus Melanchthon
   Neustraße 10b
   06886 Lutherstadt Wittenberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Bei dem Haus Melanchthon handelt es sich um ein historisches
   Schulgebäude. Es befindet sich auf einem weitläufigen, parkartigen
   Schulhof mit Turnhalle und originaler Einfriedung und ist Baudenkmal
   nach § 2 Abs. 2 Ziffer 1 DenkmSchG LSA und das Grundstück mit Bebauung
   Teil des Denkmalbereiches Altstadt nach § 2 Abs. 2 Ziffer 2 DenkmSchG
   LSA.
   Zur Sicherung des gymnasialen Standortes ist die Komplettsanierung des
   Schulkomplexes, insbesondere für die Beschulung der Sekundarstufe 2,
   Klassenstufen 10-12 erforderlich. Insgesamt sollen 17 Unterrichtsräume
   für ca. 280 Schüler und Lehrer im Haus Platz finden. Unter Betrachtung
   der allgemeinen geltenden bauordnungsrechtlichen und bautechnischen
   Regelungen, der Schulbaurichtlinien sowie auch unter Beachtung der
   notwendigen Fremdfinanzierung über Fördermittel ist es notwendig
   geworden, durch den Leerstand in den letzten Jahren und auch bedingt
   durch einen Sanierungsstau, eine umfassende Sanierung der Gebäude und
   Freiflächen vorzunehmen.
   Momentan wird das Schulgebäude als Bürogebäude (Zwischenlösung) für das
   Reformationsjubiläum bis Ende 2017 genutzt.
   Im Rahmen der Bedarfsanmeldung für das Förderprogramm Stark III (EFRE)
   beabsichtigt der Landkreis Wittenberg für o. g. Objekt die Erarbeitung
   der notwendigen Antragsunterlagen sowie optional die Planungsleistungen
   für die Leistungsphasen 5-9 nach HOAI zu vergeben.
   Vom Auftraggeber wurden bereits im Vorfeld die Leistungsphasen 2 bis 4
   vergeben und umgesetzt, wobei die Planung unsererseits zur Verfügung
   gestellt werden kann und Grundlage für die Komplettsanierung für das
   Haus Melanchthon darstellt. Die Erstellung sämtlicher Unterlagen für
   die Beantragung von STARK III Fördermitteln soll komplett in 2016
   erarbeitet werden.
   Es werden innovative Lösungen angestrebt, die Nutzung erneuerbarer
   Energien ist entsprechend der EEWärmeG vorgeschrieben. Die
   Gebäudetechnik muss sich an den Anforderungen der Nutzung erneuerbarer
   Energien und dem sparsamen und effektiven Energieeinsatz ausrichten.
   Dabei darf die Funktionalität jedoch nicht außer Acht gelassen werden.
   Für die Sanierung des Objektes sollen die Kriterien für die
   Vorhabenauswahl 2014-2020 EFRE Sanierung von Schulen vollumfänglich
   und bestmöglich erfüllt werden, um bei der Vergabe der Fördermittel auf
   die ersten Plätze der Rankingliste für die Gewährung von Zuwendungen zu
   gelangen.
   Der Planungsauftrag beinhaltet sämtliche für die Realisierung der
   Bauaufgabe erforderlichen Architekten und Ingenieurleistungen.
   Zum Planungsauftrag gehören Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, Planung
   der technischen Ausrüstung, Freianlagenplanung, Schallschutz-,
   Wärmeschutz- und Brandschutznachweise, Bauakustik, Sigeko,
   Ausstattungsplanung, Geotechnik- und Vermessungsleistungen.
   Gemäß DIN 277 betragen die Brutto-Grundfläche 3 016 m² und die
   Nutzfläche 2 217 m². Die Gesamtbaukosten incl. Außenanlagen,
   Ausstattung, nichtöffentliche Erschließung und Baunebenkosten betragen
   ca. 7 595 600 EUR (brutto).
   Es besteht für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme ein notwendiger
   Zeitkorridor von ca. 2 Jahren nach Sicherung der Finanzierung für die
   Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe nach VOB sowie die
   Baudurchführung.
   Eine genaue Umsetzung des Projektes soll gemeinsam mit dem Bauherrn und
   der Schulleitung erarbeitet und abgestimmt werden.
   Für die Bearbeitung der STARK III Antragsunterlagen sind die
   entsprechenden Förderrichtlinien und Vorgaben zwingend zu beachten. Der
   Abgabetermin für die Antragsunterlagen ist auf jeden Fall einzuhalten
   (derzeit wurde für das EFRE-Förderprogramm noch kein Termin benannt).
   Mit Beauftragung bzw. Vertragsabschluss gilt die Zustimmung zur
   Verwertung der Planung von anderen Büros bei Weiterführung der Arbeiten
   als vereinbart. Mit der Planung ist unverzüglich nach Auftragserteilung
   zu beginnen.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 04/07/2016
   Ende: 31/12/2020
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   EFRE Stark III Sachsen-Anhalt
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2016/S 116-207138
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Erarbeitung der Antragsunterlagen zur Fördermittelbeantragung und
   Planungsleistungen nach HOAI; Leistungsphasen 5-9
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   04/07/2016
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Schwarz + Sturmat Architekten- und
   Ingenieurbüro PartgmbB
   Postanschrift: Plantanenweg 6
   Ort: Halle (Saale)
   NUTS-Code: DEE02
   Postleitzahl: 06114
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 663 746.23 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt beim
   Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
   Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
   Ort: Halle (Saale)
   Postleitzahl: 06112
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/12/2019
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   71240000
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE0E
   Hauptort der Ausführung:
   Luther-Melanchthon-Gymnasium Wittenberg
   Haus Melanchthon
   Neustraße 10b
   06886 Lutherstadt Wittenberg
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Bei dem Haus Melanchthon handelt es sich um ein historisches
   Schulgebäude. Es befindet sich auf einem weitläufigen, parkartigen
   Schulhof mit Turnhalle und originaler Einfriedung und ist Baudenkmal
   nach § 2 Abs. 2 Ziffer 1 DenkmSchG LSA und das Grundstück mit Bebauung
   Teil des Denkmalbereiches Altstadt nach § 2 Abs. 2 Ziffer 2 DenkmSchG
   LSA.
   Zur Sicherung des gymnasialen Standortes ist die Komplettsanierung des
   Schulkomplexes, insbesondere für die Beschulung der Sekundarstufe 2,
   Klassenstufen 10-12 erforderlich. Insgesamt sollen 17 Unterrichtsräume
   für ca. 280 Schüler und Lehrer im Haus Platz finden. Unter Betrachtung
   der allgemeinen geltenden bauordnungsrechtlichen und bautechnischen
   Regelungen, der Schulbaurichtlinien sowie auch unter Beachtung der
   notwendigen Fremdfinanzierung über Fördermittel ist es notwendig
   geworden, durch nen Leerstand in den letzten Jahren und auch bedingt
   durch einen Sanierungsstau, eine umfassende Sanierung der Gebäude und
   Freiflächen vorzunehmen.
   Momentan wird das Schulgebäude als Bürogebäude (Zwischenlösung) für das
   Reformationsjubiläum bis Ende 2017 genutzt.
   Im Rahmen der Bedarfsanmeldung für das Förderprogramm Stark III (EFRE)
   beabsichtigt der Landkreis Wittenberg für o. g. Objekt die Erarbeitung
   der notwendigen Antragsunterlagen sowie optional die Planungsleistungen
   für die Leistungsphasen 5-9 nach HOAI zu vergeben.
   Vom Auftraggeber wurden bereits im Vorfeld die Leistungsphasen 2 bis 4
   vergeben und umgesetzt, wobei die Planung unsererseits zur Verfügung
   gestellt werden kann und Grundlage für die Komplettsanierung für das
   Haus Melanchthon darstellt. Die Erstellung sämtlicher Unterlagen für
   die Beantragung von STARK III Fördermitteln soll komplett in 2016
   erarbeitet werden.
   Es werden innovative Lösungen angestrebt, die Nutzung erneuerbarer
   Energien ist entsprechend der EEWärmeG vorgeschrieben. Die
   Gebäudetechnik muss sich an den Anforderungen der Nutzung erneuerbarer
   Energien und dem sparsamen und effektiven Energieeinsatz ausrichten.
   Dabei darf die Funktionalität jedoch nicht außer Acht gelassen werden.
   Für die Sanierung des Objektes sollen die Kriterien für die
   Vorhabenauswahl 2014-2020 EFRE Sanierung von Schulen vollumfänglich
   und bestmöglich erfüllt werden, um bei der Vergabe der Fördermittel auf
   die ersten Plätze der Rankingliste für die Gewährung von Zuwendungen zu
   gelangen.
   Der Planungsauftrag beinhaltet sämtliche für die Realisierung der
   Bauaufgabe erforderlichen Architekten und Ingenieurleistungen.
   Zum Planungsauftrag gehören Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, Planung
   der technischen Ausrüstung, Freianlagenplanung, Schallschutz-,
   Wärmeschutz- und Brandschutznachweise, Bauakustik, Sigeko,
   Ausstattungsplanung, Geotechnik- und Vermessungsleistungen.
   Gemäß DIN 277 betragen die Brutto-Grundfläche 3 016 m² und die
   Nutzfläche 2 217 m². Die Gesamtbaukosten incl. Außenanlagen,
   Ausstattung, nichtöffentliche Erschließung und Baunebenkosten betragen
   ca. 7 595 600 EUR (brutto).
   Es besteht für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme ein notwendiger
   Zeitkorridor von ca. 2 Jahren nach Sicherung der Finanzierung für die
   Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe nach VOB sowie die
   Baudurchführung.
   Eine genaue Umsetzung des Projektes soll gemeinsam mit dem Bauherrn und
   der Schulleitung erarbeitet und abgestimmt werden.
   Für die Bearbeitung der STARK III Antragsunterlagen sind die
   entsprechenden Förderrichtlinien und Vorgaben zwingend zu beachten. Der
   Abgabetermin für die Antragsunterlagen ist auf jeden Fall einzuhalten
   (derzeit wurde für das EFRE-Förderprogramm noch kein Termin benannt).
   Mit Beauftragung bzw. Vertragsabschluss gilt die Zustimmung zur
   Verwertung der Planung von anderen Büros bei Weiterführung der Arbeiten
   als vereinbart. Mit der Planung ist unverzüglich nach Auftragserteilung
   zu beginnen.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 04/07/2016
   Ende: 31/12/2020
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 15 248.05 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Schwarz + Sturmat Architekten- und
   Ingenieurbüro PartgmbB
   Postanschrift: Plantanenstraße 6
   Ort: Halle (Saale)
   NUTS-Code: DEE02
   Postleitzahl: 06114
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
    NT01: Überarbeitung der Leistungsphasen 2-4 aufgrund der
   Förderrichtlinien (EFRE Stark III Sachsen-Anhalt),
    NT02: Beratungsleistungen  Bauphysik thermohydgrische Simulation
   von Balkenköpfen und Anschluss Details,
    NT03: Baubegleitung durch einen Restaurator als Fachplaner,
    NT04: Umplanung Treppentürme zur Variante 2  Laubengang/Spange,
    NT05: Besondere Leistungen durch Kostenträgersplittung
   (Schulgebäude).
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher
   Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde,
   und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
   NT 05: Bei Einleitung des Vergabeverfahrens ist die Kostentrennung
   (energetisch/allgemein) durch den Fördermittelgeber in der
   Fördermittelrichtlinie nur grob und ohne eindeutige Detaillierungstiefe
   der Kostentrennung beschrieben worden. Deshalb konnten im
   Vergabeverfahren keine Angaben hinsichtlich der Detaillierungstiefe
   gegenüber den Teilnehmern gemacht werden. Erst im Verlauf der Planung
   wurde nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber eine genaue
   Aufschlüsselung und Detailtiefe der Kostensplittung geklärt und
   festgelegt. Die Splittung der Kostenträger in energetisch, allgemein
   und Eigenmittel ist für die Mengenermittlung, die LV-Erstellung, die
   Abrechnung sowie den Mittelabruf, getrennt für Schulgebäude und
   Turnhalle beim Fördermittelgeber notwendig. Sie ist zur Erfüllung der
   Förderrichtlinien und zur fristgerechten Umsetzung des Projektes
   unabdingbar. Die in Rede stehende Leistung wird nicht durch die
   Grundleistung der Leistungsphasen 6-8 nach HOAI abgedeckt.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1 348 173.58 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1 363 421.63 EUR
References
   7. mailto:vergabestelle@landkreis-wittenberg.de?subject=TED
   8. http://www.landkreis-wittenberg.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:207138-2016:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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