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Ausschreibung: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken - DE-Potsdam
Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Meinungsumfragen
Dokument Nr...: 313514-2020 (ID: 2020070609123430541)
Veröffentlicht: 06.07.2020
*
  DE-Potsdam: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
   2020/S 128/2020 313514
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e. V.
   Postanschrift: Telegrafenberg A26
   Ort: Potsdam
   NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Beschaffungsstelle
   E-Mail: [6]einkauf@pik-potsdam.de
   Telefon: +49 3312882-547
   Fax: +49 3312882-600
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.pik-potsdam.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y40
   D2TQ/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y40
   D2TQ
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Eingetragener Verein mit überwiegend staatlicher Finanzierung
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Umweltforschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projekt Ariadne Unterauftrag Bürger/innendialogen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-14.1-PIK
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79300000 Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Projekt Ariadne will durch ein evidenzbasiertes Assessment eine
   verbesserte Grundlage zur Gestaltung der deutschen Energiewende
   bereitstellen. Dabei stehen 4 Projektziele im Vordergrund:
   1. Lernprozesse von Politik und Wissenschaft anstoßen und die Stimme
   der Wissenschaft im politischen Prozess stärken,
   2. die Analyse und Entwicklung von Maßnahmen und Politikpfaden,
   3. das Verständnis systemischer Wirkungen mit sektoralem Detailwissen
   integrieren, insbesondere für die Bereiche Verkehrswende, Wärmewende,
   Industriewende, Integration erneuerbarer Energien sowie in Bezug auf
   die Energiesteuerreform, die europäische Perspektive und die
   Koordination beteiligter Institutionen und
   4. die integrierte Betrachtung von Maßnahmen, langfristigen
   Technologie- und Politikoptionen und Governance.
   Im Rahmen dieses Unterauftrages werden Bürger/innen von Beginn an
   dialogisch in das Vorhaben einbezogen. Über einen iterativen und
   deliberativen Prozess über den gesamten Projektzeitraum hinweg werden
   Forschung und Bürger/innenperspektiven miteinander verknüpft. Zudem
   werden die Beteiligungsformate über die komplette Projektdauer iterativ
   in einen Grünbuch-Weißbuch-Prozess integriert.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 773 950.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79320000 Meinungsumfragen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e. V.
   Telegrafenberg A26
   14473 Potsdam
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Ziel des Auftrags ist es, 2 Bürgerdialoge zu den Themen Ausbau
   Erneuerbare Energien und Verkehrswende zu konzeptionieren, zu
   organisieren, durchzuführen und nachzubereiten. Die beiden
   Bürgerdialoge tragen zu verschiedenen Produkten des Projektes Ariadne
   teil, u. a. dem Grünbuch-Weißbuch-Prozess, dem Verfassen von
   Fokusanalysen sowie die Durchführung von Dialogformaten. Die
   Organisation der Bürgerdialoge ist der Policy Unit des Projekts
   zugeordnet, mit der inhaltliche und konzeptionelle Abstimmungen
   erfolgen.
   Dabei sind generell folgende Aufgaben wahrzunehmen:
    Organisatorische und konzeptionelle Vorbereitung;
    Durchführung der Bürger/innendialoge;
    Nachbereitung der Ergebnisse;
    Enge Abstimmungen mit der koordinierende Policy Unit des
   Ariadne-Projekts zu Inhalten und Konzeption der Bürger/innendialoge;
    Wissenschaftskommunikation durch die Aufbereitung wissenschaftlicher
   Ergebnisse für die Bürger/innendialoge.
   Eine detaillierte Auflistung der Aufgaben sind der
   Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 34
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Nachweis über eine aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister
   und/oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des
   Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes
   verpflichtend vorgesehen ist.
   2. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise/Erklärungen im jeweils dort
   geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugänglichen
   Präqualifizierungsdatenbanken an, soweit diese mit den geforderten
   Nachweisen/Erklärungen inhaltlich identisch sind. Weitergehend oder
   ergänzend geforderte Nachweise/Erklärungen müssen auch von
   präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
   3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU)  auch vom
   Nachunternehmer.
   4. Im Falle von Bietergemeinschaften oder bei Einsatz von
   Nachunternehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise
   zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam - je
   nach Leistungsanteil - erbracht werden (Formular 4.2
   Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).
   5. Im Falle von Unteraufträgen/Eignungsleihe ist Formular 4.3 EU
   (Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe) und Formular 4.4 EU
   (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) einzureichen.
   Sonstiges (EEE)
   Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber
   bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
   Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen,
   behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter
   jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten
   Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur
   angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
   Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE):
   [10]https://eee.evergabe-online.de/
   Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an
   einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben
   des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine
   Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden
   beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU)
   2016/7 vollständig aus und  soweit gefordert oder notwendig 
   unterzeichnet dieses.
   Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem
   amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung
   gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den
   in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur
   insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation
   zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß §
   48 Abs. 8 VgV gilt.
   Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland
   teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden
   sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der
   Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen
   Informationssystem e-Certis.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit
   der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
   Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
   2. Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer
   Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 1 000 000
   EUR je Schadensfall (nicht älter als 6 Monate). Alternativ
   Verpflichtung des Abschlusses einer Versicherungspolice im
   Auftragsfall.
   3. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, ist
   durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1-2 genannte Erklärung/Nachweis,
   unter Berücksichtigung des jeweils zu erbringenden Leistungsanteils
   innerhalb der Bietergemeinschaft, der grob zu beschreiben ist,
   vorzulegen.
   4. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise/Erklärungen im jeweils dort
   geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugänglichen
   Präqualifizierungsdatenbanken an, soweit diese mit den geforderten
   Nachweisen/Erklärungen inhaltlich identisch sind. Weitergehend oder
   ergänzend geforderte Nachweise/Erklärungen müssen auch von
   präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
   5.Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die
   geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage
   anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener,
   Unterlagen (z. B. Patronatserklärung, Eignungsleihe) belegen.
   6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU)  auch vom
   Nachunternehmer.
   Sonstiges (EEE)
   Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber
   bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
   Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen,
   behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter
   jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten
   Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur
   angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
   Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE):
   [11]https://eee.evergabe-online.de/
   Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an
   einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben
   des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine
   Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden
   beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU)
   2016/7 vollständig aus und  soweit gefordert oder notwendig 
   unterzeichnet dieses.
   Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem
   amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung
   gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den
   in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur
   insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation
   zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß §
   48 Abs. 8 VgV gilt.
   Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland
   teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden
   sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der
   Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen
   Informationssystem e-Certis.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Qualifikation der Anbietenden und gegebenenfalls von
   Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von
   nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen
   (Einverständnis der früheren Auftraggebers sollte beim Bieter
   vorliegen. Es könnte sich nachteilig auswirken, wenn das Einverständnis
   nicht vorliegt und gerade diese Referenz von der Vergabestelle
   überprüft wird). Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit
   dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und nicht älter als 5 Jahre
   sind (Mindestbudget von 100 000 EUR und/oder Laufzeit min. 6 Monate).
   Aussagekräftiges Profil des Bewerbers inklusive Unternehmensdarstellung
   (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige
   Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-,
   Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil,
   Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift)).
   Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den
   Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen,
   mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
   Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
   abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Projektteams
   und des Projektleiters. Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum
   beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B.
   entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen), insbesondere
   Tätigkeitsprofile und Qualifikation der Projektleiterin bzw. des
   Projektleiters: Universitätsabschluss als Sozialwissenschaftler,
   Kommunikationswissenschaftler, Politikwissenschaftler, Ingenieur oder
   Naturwissenschaftler (Diplom, Master) oder vergleichbare Qualifikation
   mit mindestens fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung.
   Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und der Qualifikation
   des Projektteams folgende Eignungskriterien erfüllt sein, damit die
   Referenzen als vergleichbar und die technische Leistungsfähigkeit als
   erfüllt angesehen werden kann.
   1. Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung von
   deliberativen Bürger*innenbeteiligungen auf Bundesebene oder ggfs. auf
   staatlicher Ebene (inkl. Bundesländer, nicht jedoch auf kommunaler
   Ebene), inkl. fundierte Methoden- und Moderationskompetenz für
   Bürger*innenbeteiligungen,
   2. Kenntnisse und Erfahrungen in der Umsetzung von Projekten, die
   Forschung und Bürgerperspektiven in Themenfeldern der Energiewende, des
   Klimaschutzes und der Mobilitätswende miteinander verknüpfen,
   3. Erfahrungen in verständlicher Aufbereitung komplizierter
   Sachverhalte für Bürger*innen,
   4. Kenntnisse in Raumplanung,
   5. Kenntnisse im wissenschaftlichen Forschungsbereich und Kenntnisse
   des politischen Umfeldes im Bereich der Energiewende und der
   nachhaltigen Mobilität,
   6. Deutschkenntnisse auf C2-Niveau in Wort und Schrift für alle
   Projektmitarbeiter*innen.
   Es sind zu den Punkten 1-5 jeweils mindestens 2 Referenzen auf je max.
   2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Zu dem Punkt 6 ist eine
   formlose Eigenerklärung ausreichend. Die Referenzen sind den einzelnen
   Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind
   folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen
   ist nicht ausreichend):
    Projektbezeichnung,
    Projektinhalt,
    Projektlaufzeit,
    Angaben zum Auftraggeber,
    Zeitraum der Auftragserfüllung,
    Erbrachte Leistung und Zusammenhang zur ausgeschriebenen Leistung.
   Sonstiges (EEE)
   Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber
   bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen
   Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit
   Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen,
   behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter
   jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten
   Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur
   angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
   Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE):
   [12]https://eee.evergabe-online.de/
   Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an
   einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben
   des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine
   Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden
   beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU)
   2016/7 vollständig aus und  soweit gefordert oder notwendig 
   unterzeichnet dieses.
   Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem
   amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung
   gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den
   in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur
   insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation
   zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß §
   48 Abs. 8 VgV gilt.
   Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland
   teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden
   sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der
   Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen
   Informationssystem e-Certis.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz (s.
   Ergänzende Vereinbarung BbgVergG (Formular 5.3 EU) sowie
   Nachunternehmererklärung BbgVergG (Formular 5.4 EU) im Bereich
   Vergabeunterlagen im Projektraum (Identifikationsnummer: CXP9Y40D2TQ)
   auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg.
   Für die konzeptionelle Vorbereitung, Durchführung der
   Bürger/innendialoge,Kommunikation und Nachbereitung der angebotenen
   Dienstleistung muss der AN sicherstellen, dass alle Prozesse und
   Funktionalitäten so umzusetzen sind, dass personenbezogene Daten,
   gesetzeskonform bezüglich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) und
   der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verarbeitet werden. Ein
   Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß § 28 EU-DSGVO (AVV) ist
   vorgesehen und liegt unter Sonstiges den Ausschreibungsunterlagen
   bei.
   Sonstiges (EEE)
   Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an
   einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben
   des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine
   Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden
   beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU)
   2016/7 vollständig aus und  soweit gefordert oder notwendig 
   unterzeichnet dieses.
   Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem
   amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung
   gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den
   in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur
   insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation
   zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß §
   48 Abs. 8 VgV gilt.
   Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland
   teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden
   sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der
   Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen
   Informationssystem e-Certis.
   Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
   [13]https://eee.evergabe-online.de/
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/08/2020
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/09/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 03/08/2020
   Ortszeit: 13:00
   Ort:
   Potsdam Institut für Klimafolgenforschung e. V.
   Gebäude A26 in 14473 Potsdam
   (elektronische Öffnung der Angebote).
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des
   öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach
   Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
   Herr Hauke und Herr Uwe Inker
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP9Y40D2TQ
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3318661-610
   Fax: +49 3318661-652
   Internet-Adresse: [14]https://mwe.brandenburg.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3318661-610
   Fax: +49 3318661-652
   Internet-Adresse: [15]https://mwe.brandenburg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3318661-610
   Fax: +49 3318661-652
   Internet-Adresse: [16]https://mwe.brandenburg.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   01/07/2020
References
   6. mailto:einkauf@pik-potsdam.de?subject=TED
   7. http://www.pik-potsdam.de/
   8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y40D2TQ/documents
   9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y40D2TQ
  10. https://eee.evergabe-online.de/
  11. https://eee.evergabe-online.de/
  12. https://eee.evergabe-online.de/
  13. https://eee.evergabe-online.de/
  14. https://mwe.brandenburg.de/
  15. https://mwe.brandenburg.de/
  16. https://mwe.brandenburg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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