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Ausschreibung: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen - DE-Darmstadt
Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Dokument Nr...: 313485-2020 (ID: 2020070609124630572)
Veröffentlicht: 06.07.2020
*
DE-Darmstadt: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
2020/S 128/2020 313485
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung
GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [6]ekf42@gsi.de
Telefon: +49 6159712453
Fax: +49 6159-71-3982
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.gsi.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRRP/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRRP
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Betriebliche Sozialberatung/Employee Assistance Program (EAP)
Referenznummer der Bekanntmachung: 42/50071106
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffung der Sozialberatung für die Mitarbeiter der GSI, durch einen
externen Anbieter.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung der Sozialberatung für die Mitarbeiter der GSI, durch einen
externen Anbieter.
Das Beratungsangebot soll zum einen in akuten schwierigen beruflichen
und privaten Situationen, Unterstützung und Hilfestellung bieten und
zum anderen proaktiv Unterstützungsangebote zu relevanten Themen
vorhalten.
Der AN wird in Abstimmung mit dem Betriebsärztlichen Dienst und dem
Betrieblichen Gesundheitsmanagement den AG mit Empfehlungen
unterstützen, welche Unterstützungsangebote (akut und präventiv)
vorrangig etabliert werden sollen und erstellt regelmäßig Auswertungen
zur Nutzung der Angebote.
Die Leistung soll nur von einer Person erbracht werden.
Der Auftrag wird ab 1.1.2021 für zunächst 2 Jahre erteilt werden, mit
der Option auf 1x malige Verlängerung um weitere 2 Jahre, bis Ende
2025. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Es bedarf eine
schriftliches Verlängerungsschreiben seitens der GSI, dass 6 Wochen vor
Ablauf des möglichen Vertragsende versendet sein muss.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag wird ab 1.1.2021 für zunächst 2 Jahre erteilt werden, mit
der Option auf 1x malige Verlängerung um weitere 2 Jahre, bis Ende
2025. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Es bedarf eine
schriftliches Verlängerungsschreiben seitens der GSI, dass 6 Wochen vor
Ablauf des möglichen Vertragsende versendet sein muss.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Einzureichende Unterlagen:
2. Unternehmensdarstellung + Angaben zu Gesamtumsatz und
auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Teilnahmeantrag mittels
Eigenerklärung vorzulegen): auf dem GSI Formblatt
Unternehmensdarstellung- Angabe der abgefragten Daten, wie z.B. Anzahl
der Mitarbeiter und Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens
sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand
der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
dieses Formblatt ist Teil der Datei 02 Eignungsformblätter mit TN
Antrag.docx,
4. Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem
Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung,
dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht
vorliegen GSI Formblatt
Dieses Formblatt ist Teil der Datei 02 Eignungsformblätter mit TN
Antrag.docx.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Einzureichende Unterlagen:
6. Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem
Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des
Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt.
Dieses Formblatt ist Teil der Datei 02 Eignungsformblätter mit TN
Antrag.docx.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Einzureichende Unterlagen:
Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Teilnahmeantrag mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von drei vergleichbaren
Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten
Projektdaten. = Formblatt Referenzen, als Teil der Datei 02
Eignungsformblätter.docx.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Hinweis:
Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht
eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes
führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle
nachgefordert werden; die Bewerber/Bieter können sich aber nicht darauf
verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Einzureichende Unterlagen:
5. Mindestlohngesetz MiLoG (mit dem Teilnahmeantrag mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes
zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz MiLoG)
Dieses Formblatt ist Teil der Datei 02 Eignungsformblätter mit TN
Antrag.docx
7. Ggf. auszufüllende Formblätter: Bietergemeinschaft,
Unterauftragnehmer und Verfügbarkeitserklärung wenn zutreffend (mit dem
Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): ggf. Formblatt
Bietergemeinschaft
Ggf. Formblatt Unterauftragnehmer, im Falle der Eignungsleihe zwingend
zusammen mit der ausgefüllten und vom Unterauftragnehmer
unterzeichneten Formblatt Verfügbarkeitserklärung
Als Teil der Datei: 02 Eignungsformblätter mit TN Antrag.docx:
8. Vereinbarung Auftragsverarbeitung (mit dem Teilnahmeantrag mittels
Eigenerklärung vorzulegen): Datei 06 Auftragsvereinbarung.docx
1. Teilnahmeantrag (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Formblatt Teilnahmeantrag Allgemeine Erklärung der
erklärenden Person im Sinne von § 126b BGB*. Wird im Teilnahmeantrag
nicht die Person des Erklärenden genannt, gilt der Teilnahmeantrag als
nicht abgegeben.
Dieses Formblatt ist Teil der Datei 02 Eignungsformblätter mit TN
Antrag.docx.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/08/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 07/08/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Ggf. nach Vertragsablauf in 24 Monaten (2022) bzw. nach
Vertragsverlängerung in 48 Monaten (2024)
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf [10]www.dtvp.de
bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung
heruntergeladen werden.
Teilnahmephase:
Wertung der Eignung des Bewerbers anhand des Teilnahmeantrags inkl.
Eignungsformblätter und Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Weitere wichtige Informationen zur Eignungsprüfung sind bitte dem
Abschnitt A Teilnahmewettbewerb der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Die Vergabestelle akzeptiert die Abgabe der Teilnahmeanträge allein
elektronisch in Textform.
Sollten in der 1. Phase des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) bereits
Angebote eingereicht werden, kann dies zum Ausschluss des Bewerbers
führen. Insbesondere die Unterlagen zur Angebotsphase dienen lediglich
der Information.
Angebotsphase:
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
Elektronisch in Textform.
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt
fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: [11]http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen
die Bieter nachfolgende Angaben machen:
Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12
BGB);
Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist
der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der
vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die
für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht
nicht aus;
Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die
vorstehenden Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur
eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/Angebote verschlüsselt
übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften/unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. §
126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Die Angebotswertung erfolgt wie folgt:
Preis: 30 %
Leistungskriterien: 70 %
Die Leistungkriterien unterteilen sich in:
Hauptkriterium:
Qualifikation und Erfahrung der Beraterin/des Beraters 40 %.
Unterkriterium:
Art der Qualifikation hinsichtlich des Studiums/Ausbildung (30 %).
Unterkriterium:
Nachweis von Beratungskompetenzen (50 %).
Unterkriterium:
Sicheres Beherrschen der englische und deutschen Sprache in Wort und
Schrift (20 %).
Hauptkriterium:
Qualität des Angebotes 60 %.
GSI wird die Erstangebote auf Vollständigkeit der eingereichten
Unterlagen sowie auf die Erfüllung eventuell in der Bekanntmachung
festgelegter Mindestanforderungen überprüfen. GSI wird überdies die
Wirtschaftlichkeit der angebotenen Preise prüfen und die Angebote
anhand der Zuschlagskriterien (s.u.) vorläufig bewerten.
Da der Zuschlag nicht bereits auf die Erstangebote erteilt werden wird,
wird der Auftraggeber anschließend über die Erstangebote und eventuelle
Folgeangebote mit den Bietern verhandeln (nur nicht über die
Mindestbedingungen und die Zuschlagskriterien), je nach Bedarf in einer
oder mehreren Runden.
GSI behält sich vor, die Verhandlungen nur mit den drei Bietern zu
führen, deren Erstangebote im Rahmen der vorläufigen Bewertung die
höchste Punktzahl erhalten haben.
Hinweis: Bitte beachten Sie für ihre Zeitplanung, dass
Verhandlungsgespräche geplant sind. Die genaue Terminierung wird Ihnen
nach der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs, mit der
Angebotsaufforderung bekannt gegeben.
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen
bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der
Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf
Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte
Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht
bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen
gewährleistet gewesen ist (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom
13.4.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.4.2015 VK
1-12/15).
Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw.
fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes
führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle
nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf
verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür
vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes,
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228
9499-163, E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de, Internet:
[13]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabeka
mmern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht
dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines
Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht
in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als
Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu
verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung
zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der
bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag
interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am
Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser
Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3
GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste
daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134
GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch
nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRRP
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes,
Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228
9499-163, E-Mail: [14]vk@bundeskartellamt.bund.de, Internet:
[15]http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabeka
mmern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines
Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht
dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines
Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht
in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als
Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu
verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung
zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der
bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag
interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß
innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber
der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer
zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information
durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf
elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am
Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser
Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3
GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste
daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134
GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch
nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/07/2020
References
6. mailto:ekf42@gsi.de?subject=TED
7. http://www.gsi.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRRP/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YYEYRRP
10. http://www.dtvp.de/
11. http://www.dtvp.de/Center/
12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
13. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
14. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
15. http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
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