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Ausschreibung: Anbieter von Internetdiensten (ISP) - DE-Frankfurt am Main
Anbieter von Internetdiensten (ISP)
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Internetdienste
Dokument Nr...: 313505-2020 (ID: 2020070609125230589)
Veröffentlicht: 06.07.2020
*
DE-Frankfurt am Main: Anbieter von Internetdiensten (ISP)
2020/S 128/2020 313505
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft
mbH
Postanschrift: Am Hauptbahnhof 6
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@mmv-recht.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.rms-consult.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMDNHD/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Martini Mogg Vogt Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postanschrift: Joseph-Schumpeter-Allee 23
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabedezernat
E-Mail: [9]vergabe@mmv-recht.de
Telefon: +49 228184379813
Fax: +49 228184379871
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]https://www.mmv-recht.de/de
Adresse des Beschafferprofils: [11]www.mmv-recht.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[12]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMDNHD
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Beratungsgesellschaft ÖPNV
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung und Beratung ÖPNV
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ISP/Hintergrundsystem für den Betrieb von WLAN-Hotspots im Gebiet des
RMV
Referenznummer der Bekanntmachung: RMV ISP
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72411000 Anbieter von Internetdiensten (ISP)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) betreibt seit Anfang 2019 an
über 600 stationären Ticketautomaten (sTA) WLAN-Hotspots.
Gegenstand der Vergabe ist es, die vertragliche Basis für die
Erbringung von ISP-Leistungen und die Bereitstellung eines
Hintergrundsystems zu schaffen, um den Betrieb von WLAN-Hotspots an den
bestehenden sTA bzw. die spätere Aufnahme des Betriebs von
WLAN-Hotspots an weiteren Standorten (optional) sicherzustellen. Im
Auftrag ihrer Muttergesellschaft RMV vergibt die
Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (rms) hier den
Betrieb der WLAN-Hotspots (Hintergrundsystem und ISP-Leistung). Der
Auftragnehmer (AN) stellt das zur Gestaltung der Kundenschnittstelle
erforderliche Instrumentarium bereit, damit der Auftraggeber (AG)
seinen Kunden einen kostenfreien öffentlichen Internetzug zur Verfügung
stellen kann, ohne selbst Haftungsrisiken übernehmen zu müssen. Die für
den Betrieb erforderliche Technik ist bereits in den stationären
Ticketautomaten vorhanden und wird weiter genutzt. Die Datenversorgung
der WLAN-Hotspots erfolgt über Mobilfunk. Hier wird ein bestehender,
separater Rahmenvertrag des AG mit einem Mobilfunkanbieter genutzt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
72400000 Internetdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 HESSEN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) betreibt seit Anfang 2019 an
über 600 stationären Ticketautomaten (sTA) in ihrem Verbundgebiet
WLAN-Hotspots. Mit diesem Angebot eines kostenlosen Internetzugangs an
den Stationen sorgt der RMV für einen deutlichen Mehrwert entlang der
Reisekette.
Gegenstand der Vergabe ist es, die vertragliche Basis für die
Erbringung von ISP-Leistungen und die Bereitstellung eines
Hintergrundsystems zu schaffen, um den Betrieb von WLAN-Hotspots an den
bestehenden sTA bzw. die spätere Aufnahme des Betriebs von
WLAN-Hotspots an weiteren Standorten wie Mobilitätszentralen (optional)
sicherzustellen. Der Betrieb der WLAN-Hotspots an den ersten sTA soll
ab dem 2.11.2020 starten. Ab 1.1.2021 sollen alle bestehenden
WLAN-Hotspots in den sTA vom AN betrieben werden. Im Auftrag ihrer
Muttergesellschaft RMV vergibt die Rhein-Main-Verkehrsverbund
Servicegesellschaft mbH (rms) hier den Betrieb der WLAN-Hotspots
(Hintergrundsystem und ISP-Leistung). Der Auftragnehmer (AN) stellt das
zur Gestaltung der Kundenschnittstelle erforderliche Instrumentarium
bereit, damit der Auftraggeber (AG) bzw. der RMV seinen Kunden
(Endnutzern) einen kostenfreien öffentlichen Internetzug zur Verfügung
stellen kann, ohne selbst Haftungsrisiken in Zusammenhang mit der
Internetnutzung übernehmen zu müssen.
Zu den Leistungen, die der AN zu erbringen hat, gehören insbesondere
der Betrieb von Internetzugängen über funkbasierte WLAN-Router
(WLAN-Hotspots) an stationären Ticketautomaten (sTA) im
Zuständigkeitsbereich des RMV sowie ggf. an weiteren Standorten (z. B.
Mobilitätszentralen) im Verbundgebiet des RMV;
Bereitstellung einer Login-Seite inklusive Support für die
Hotspot-Nutzer;
Bereitstellung eines Hintergrundportals inklusive Support für den AG;
sowie das Auftreten als Telekommunikationsdiensteanbieter
(Internetserviceprovider (ISP)) gegenüber den Hotspot-Nutzern.
Die für den Betrieb erforderliche Technik (Router, Antennen etc.) ist
bereits in den stationären Ticketautomaten vorhanden und wird weiter
genutzt. Die Beschaffung sowie der Einbau, die Wartung und
Stromversorgung der für den Betrieb der WLAN-Hotspots benötigten
Hardware ist daher nicht Gegenstand dieser Vergabe. Die gilt auch für
weitere Standorte.
Die Datenversorgung der WLAN-Hotspots erfolgt über Mobilfunk. Hier wird
ein bestehender, separater Rahmenvertrag des AG mit einem
Mobilfunkanbieter genutzt. Die Bereitstellung des Datenvolumens ist
daher ebenfalls nicht Gegenstand dieser Vergabe. Weiter nicht
Gegenstand ist die Anbindung der stationären Ticketautomaten für den
Datenaustausch im Rahmen der vertriebsrelevanten Prozesse. Dieser
Datenaustausch erfolgt unabhängig vom Betrieb der WLAN-Hotspots.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit der ISP-Leistungen kann zweimal um jeweils 12 Monate
verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es kann eine Option gem. der Vergabeunterlagen bzgl einer Verlängerung
der Laufzeit und der Abruf für weitere Standorte erfolgen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht
älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in
dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs.
1 VgV).
2) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der
Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge
an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung
ordnungsgemäß erfüllt sind.
3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur
Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt sind.
4) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt,
welche die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
5) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein
Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet
oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
worden ist.
Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet.
6) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2
GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
6a) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass im
Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für
Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR p.a. (zweifach
maximiert) abgeschlossen wird.
6b) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, dass im
Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für
Vermögensschäden in Höhe von 0,5 Mio. EUR p.a. (zweifach maximiert)
abgeschlossen wird.
7) Angabe der Gesamtumsätze (netto in Euro) des Unternehmens (Anteile
bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen sind
einzuschließen), jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
(i.d.R. 2018, 2017 und 2016).
Mindestanforderung:
500 000 EUR Umsatz (netto) p. a. in den genannten Jahren.
8) Angabe der Umsätze mit Leistungen des Unternehmens (Anteile bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen sind
einzuschließen), die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
jeweils der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2018, 2017
und 2016)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 6a). Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 1,0
Mio. EUR p. a. (zweifach maximiert)
Zu 6b) Deckungssumme für Vermögenshaftpflichtversicherung in Höhe von
0,5 Mio. EUR p. a. (zweifachmaximiert)
Zu 7) 500 000 EUR Umsatz (netto) p. a. in den genannten Jahren
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
9) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB
i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Die Einhaltung der Mindestanforderungen an die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit ist durch die Vorlage von maximal 7
Referenzen aus den letzten 7 Kalenderjahren (2014-2020) nachzuweisen.
Die Referenzen sind durch den Bieter mit dem [Formblatt C.08] Formblatt
Referenzen zu beschreiben.
Weiterhin sind folgende Erklärungen abzugeben (falls zutreffend):
10) Erklärung zum Antrag einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3
VgV),
11) Verzeichnis der Nachunternehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. §
46 Abs. 3 Nr. 10 VgV),
12) Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (§ 36 Abs. 1 VgV),
13) Verzeichnis der anderen Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe
(§ 47 VgV),
14) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 9) Mindestanforderung an die Referenzen:
Als Mindestanforderungen werden Referenzen (Anzahl in Klammern)
vorgegeben, die folgende Kriterien erfüllen:
WLAN-Hotspot-System.
Betrieb eines WLAN-Hotspots-Systems mit mindestens 100 WLAN-Hotspots*1
(die Referenz muss mindesten zweimal erfüllt werden).
ISP-Leistung.
In 2 Referenzprojekten sind eigene ISP-Leistungen für mindestens 100
WLAN-Hotspots*1 nachzuweisen.
Betrieb WLAN-Hotspot-System im ÖPNV.
In einer Referenz muss der Betrieb eines Systems mit mindestens 10
WLAN-Hotspots*1 im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV;
z. B. Bus, Straßenbahn, S-Bahn, Regionalzug, Stationen, Haltestellen,
Ticketautomaten) im Auftrag eines Verkehrs-/Infrastruktrunternehmens
oder ÖPNV-Aufgabenträgers nachgewiesen werden.
Betrieb WLAN-Hotspot-System mit Datenversorgung über Mobilfunk
In einer Referenz ist der Betrieb eines WLAN-Hotspot-Systems mit
mindestens 10 WLAN-Hotspots*1, bei dem die Datenversorgung über
Mobilfunk-SIM-Karten erfolgt, nachzuweisen.
Betrieb eines WLAN-Hotspot-Systems unter Verwendung des Router-Typs
netModule NB1600
In einer Referenz ist der Betrieb eines WLAN-Hotspot-Systems mit
mindestens 10 WLAN-Hotspots*1, bei dem eine Nutzung des Router-Typs
netModule NB1600 erfolgt, nachzuweisen.
*1Erläuterung: Ein WLAN-Hotspot kann mehrere Router beinhalten.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB),
16) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB),
17) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) falls zutreffend.
Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB
18) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue (nach HVTG) und
Mindestlohngesetz (MiLoG),
19)Anerkennungserklärung zur Antikorruptions-/Integritätsklausel,
20) Auszug aus dem Gewerbezentralregister falls vorliegend.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/08/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/08/2020
Ortszeit: 10:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung
des Verfahrens auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die
Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden.
Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für
interessierte Unternehmen kostenfrei. Interes-sierte Unternehmen können
auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen.
Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform
entnommen werden. Sofern sich ein Bieter nicht auf der Plattform
registriert, müssen sich die Bieter stets über den aktuellen Stand des
Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen,
Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige
Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können
insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden.
Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die
Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich Kommunikation zu stellen.
Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen sowie
aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter
Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen
werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren
lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig
einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
B. Keine losweise Vergabe
Gemäß § 97 GWB sind mittelständische Interessen bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind
in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder
Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen
zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe
dies erfordern. Dieses Erfordernis ist hier gegeben. Eine Unterteilung
gem. § 93 Abs. 4 Satz 2 GWB ist technisch nicht möglich, da eine
Netzabdeckung im Sinne eines Fachloses bereits über das Vorhandensein
einer Rahmenvereinbarung mit der Deutschen Telekom AG abgedeckt ist.
C. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10
Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in diesen Vergabeunterlagen zur Abgabe
der Angebote erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen
sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die
Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern
die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des
Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein
Nach-prüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDNHD
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1
Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134
Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses
nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/07/2020
References
6. mailto:vergabe@mmv-recht.de?subject=TED
7. http://www.rms-consult.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMDNHD/documents
9. mailto:vergabe@mmv-recht.de?subject=TED
10. https://www.mmv-recht.de/de
11. http://www.mmv-recht.de/
12. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEMDNHD
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