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Ausschreibung: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht - DE-Peine
Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Dokument Nr...: 313604-2020 (ID: 2020070609130630623)
Veröffentlicht: 06.07.2020
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DE-Peine: Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
2020/S 128/2020 313604
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@bge.de
Telefon: +49 5171/431460
Fax: +49 5171431502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bge.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E24679271
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dritter gem. § 9a Abs. 3 S. 2 Atomgesetz
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Pflegearbeiten im Rahmen der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für das
Bergwerk Gorleben
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau,
Aquakultur und Bienenzucht
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Auftragsvergabe ist die Koordination und Durchführung
vielfältiger Pflegearbeiten an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im
Rahmen naturschutzrechtlicher Nebenbestimmung zur Genehmigung des
Erkundungsbergwerkes Gorleben in den vergangenen Jahren ausgeführt
wurden.
Die Arbeiten sind aufgrund ihrer Kleinteiligkeit und Vielfalt sowie
aufgrund der räumlichen und zeitlichen Diskontinuität dafür geeignet,
durch den Zusammenschluss mehrer Unternehmen (z. B in einer
Arbeitsgemeinschaft) oder durch einen Generalunternehmer mit
Nachtunternehmern erbracht zu werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77230000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Forstwirtschaft
77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE934 Lüchow-Dannenberg
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Lüchow-Dannenberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Auftragsvergabe ist die Koordination und Durchführung
vielfältiger Pflegarbeiten an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im
Rahmen naturschutzrechtlicher Nebenbestimmung zur Genehmigung des
Erkundungsbergwerkes Gorleben in den vergangenen Jahren ausgeführt
wurden.
Die Maßnahmen gliedern sich in A- bis E-Maßnahmen. Für die
Pflegearbeiten sind nur die A-, B- und C- Maßnahmen relevant. Insgesamt
befinden sich derzeit ca. 600 ha in Pflege.
Die A-Maßnahmen haben ihren Schwerpunkt im Bereich der trockenen
Talsandflächen. Sie dienen dem Ausgleich der Verluste und
Beeinträchtigungen bei Heide-, Trockenrasen- und Sandwegbiotopen sowie
lichten Gehölzbeständen und als Ersatz der durch bauliche Maßnahmen
vernichteten ökologischen Werte des Standortgeländes.
Die B-Maßnahmen befinden sich im Bereich der oligotrophen und
mesotrophen Feuchtgebiete. Sie haben das Ziel, Beeinträchtigungen von
Kleinmooren und Bruchwaldbiotopen auszugleichen.
Die C-Maßnahmen betreffen die eutrophen Niederungen. Sie dienen dem
Ausgleich der Beeinträchtigungen von Biotopen der eutrophen
Flussniederungen von Seege und Elbe.
Als Pflegemaßnahmen sin durchzuführen:
Steuerung der Sukzession durch
Entkusselung der Naturverjüngung;
Mähen (Reinigungs-/ Mulchschnitt);
Entfernen von einzelnen Windwurfbäumen bzw. windwurfgefährdeten
Bäumen an Straßen und Wanderwegen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit;
Fräsarbeiten (Bodenfräsen);
Instandhaltung von Waldwegen;
Mulchschnitt/ Schlegeln der Maßnahmenfläche;
Gattern von Laubholzsukzessionen / Einzelgehölzschutz;
Sammeln und Abfuhr von Schwemmgut nach Hochwasser;
Abfuhr von illegal abgelegten Abfällen;
Grundstückssicherungsmaßnahmen gegen unberechtigte Nutzung
(Errichtung von Barrieren);
Weidengehölz-Rückschnitt an Gewässern;
Pflanzmaßnahmen;
Kleinteilige Offen-Boden-Flächen herstellen;
Jakobskreuzkrautbekämpfung (Kleinflächig mit Wurzel ausgraben /
Großflächig Mähen, jeweils mit Entsorgung unter Berücksichtigung
geeigneter Schutzmaßnahmen der Ausführenden;
Kalkung von Wiesenflächen;
Heidemahd, kleinteilig mit Aufnahme des Mahdgutes und Abfuhr;
Freischneiden von Wegetrassen von Gehölzbewuchs;
Freischneiden von Beweidungsflächen von Gehölzbewuchs;
Gatterpflege/Gatterkontrolle;
Befüllung Häherkästen mit Eichensaatgut (überwiegend an Gattern);
Landreitgras-Bekämpfung (Mähen, Mahdgutabfuhr/Boden mit
Wurzel-Rhizomen flach abschieben und beseitigen);
Freistellen von Laubgehölzsukzessionen von Kiefernbewuchs innerhalb
und außerhalb der Gatter-Flächen;
Gewässerpflege durch Beseitigung des überwiegend südseitigen
Gehölzaufwuches;
Gewässerpflege durch Entschlammung und Beseitigung von
Schilf-Rhizomen;
Markierungsmaßnahmen (Grundstücks- und Pflegemaßnahmengrenzen).
Die Arbeiten laufen prinzipiell ganzjährig. Jedoch sind für einen Teil
der Pflegemaßnahmen die Biotopschutzzeiten zu beachten, sodass diese
Aufgaben zwingend im Zeitfenster von Oktober bis Februar erledigt sein
müssen. Einen Überblick über die Maßnahmen und deren zeitliche
Verteilung gibt die Anlage Jahresplanung A+E-Maßnahmen Gorleben, in
der sämtliche Arbeiten und ggf. festgelegte Zeitfenster dargestellt
sind. Die örtliche Lage der Flächen kann der Unterlage Lage der
Flächen entnommen werden.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird der Auftraggeber eine
Leistungsbeschreibung finalisieren und die erforderlichen
Randbedingungen in Abhängigkeit der Verhandlungsergebnisse festlegen.
Weitere Einzelheiten sind der Unterlage Beschreibung der Aufgabe und
Ablauf des Verhandlungsverfahren zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der im Teilnahmwettbewerb
nachgewiesenen bestmöglichen Eignung.
Soweit die Bewerber die Mindestkriterien erfüllt haben, erfolgt die
Auswahl der bestgeeigneten anhand einer vergleichenden Bewertung. Die
Bewertung wird vorgenommen anhand der jeweiligen Erfüllung von
folgenden Merkmalen:
Maschinenausstattung;
Anzahl der Beschäftigten mit aufgabenbezogener Eignung/Qualifikation
der verantwortlichen Personen Schwerpunkt forstfachlichen
Qualifikation;
Langjährige Tätigkeiten in der Landschaftspflege mit Auflistung nach
Tätigkeiten, Umfang, Ort, Zeitpunkt und Auftraggeber;
Langjährige Erfahrungen bei Durchforstungen / Problembaumfällungen z.
B. in verkehrsgefährdenden Bereichen;
Nachweis der kurzfristigen Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht z.
B. durch umgehende Beseitigung von Windwurfbäumen in
verkehrsgefährdeten Bereichen;
Angaben zur wirtschaftlichen Verwertung des Holzeinschlages;
Darstellung technische und organisatorische Maßnahmen zur
Sicherstellung der Verfügbarkeit.
Die fachliche Eignung des Bewerbers setzt eine mind. 3-jährige
Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen voraus. Es müssen insgesamt
mindestens 5 derartige Referenzprojekte vorgestellt werden, aus denen
die Eignung jeweils in Bezug auf Erfahrungen Landschaftspflege.
Erfahrungen Durchforstung / Problembaumfällungen
(Verkehrssicherungspflicht) Bewertet werden können.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Siehe Bewerbungsformular
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Bewerbungsformular, welches zingend für den Teilnahmeantrag zu
verwenden
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe Bewerbungsformular, welches zingend für den Teilnahmeantrag zu
verwenden
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Bewerbungsformular, welches zingend für den Teilnahmeantrag zu
verwenden
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Siehe Bewerbungsformular, welches zingend für den Teilnahmeantrag zu
verwenden
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/08/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende
Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
§ 135 GWB Unwirksamkeit,
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Recht behelfen und der Präklusionswirkung ist der
nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen
für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem
Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines
Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/07/2020
References
6. mailto:vergabestelle@bge.de?subject=TED
7. http://www.bge.de/
8. https://www.subreport.de/E24679271
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