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Ausschreibung: Bewachungsdienste - DE-Berlin
Bewachungsdienste
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Empfangsdienste
Dokument Nr...: 313623-2020 (ID: 2020070609135530720)
Veröffentlicht: 06.07.2020
*
DE-Berlin: Bewachungsdienste
2020/S 128/2020 313623
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [6]verdingung@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bundesimmobilien.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=336468
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=336468
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen
für eine Bundesliegenschaft in Berlin, Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Direktion Berlin; VOEK 463-19
Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 463-19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79713000 Bewachungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
Stationäre Sicherungsdienstleistungen
(Alarmdienst/Empfangsdienst/Kontrolldienst);
Mobile Sicherungsdienstleistungen (Revier-/Kontroll- und
Interventionsdienst).
Näheres regeln die Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
79992000 Empfangsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
10115 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen:
stationäre Sicherungsdienstleistungen
(Alarmdienst/Empfangsdienst/Kontrolldienst);
Mobile Sicherungsdienstleistungen (Revier-/Kontroll- und
Interventionsdienst).
Das Personal muss sich funktionsbedingt wie folgt zusammensetzen:
6 Sicherheitsmitarbeiter mit Abschluss als IHK-geprüfte
Werkschutzfachkraft (Objektleiter, dessen Vertreter und 4 Wachleiter)
oder mindestens gleichwertig;
9 Sicherheitsmitarbeiter mit Abschluss IHK-Sachkundeprüfung oder
mindestens gleichwertig.
Objektleitung: montags bis freitags (ausgenommen feiertags) von 8.00
Uhr bis 15.00 Uhr telefonische Erreichbarkeit
Wachleitung: montags bis sonntags (einschließlich feiertags) von 0.00
Uhr bis 24.00 Uhr in einfacher Besetzung ausschließlich in der
Wache/Empfangsloge im Bereich des Haupteinganges zum Objekt
(Gewährleistung einer unterbrechungsfreien 24/7-Besetzung durch jeweils
einen Wachleiter je Schicht).
Alarmdienst/Empfangsdienst/Kontrolldienst (stationäre
Sicherheitsdienstleistungen)
Montags bis freitags (außer an Feiertagen) ein Sicherheitsmitarbeiter
(Einfachbesetzung) von 7.00 bis 19.00 Uhr (neben der gleichfalls in der
Wache/Empfangsloge im Bereich des Haupteinganges ansässigen
Wachleitung).
Revier-/Kontrolldienst und Interventionsdienst (mobile
Sicherheitsdienstleistungen)
Besetzung des Revier-/Kontrolldienstes:
Montags bis freitags (außer feiertags) führt 1 Sicherheitsmitarbeiter
(Einfachbesetzung)
innerhalb der beiden Zeiträume von 0.00 bis 7.00 Uhr und von 19.00
bis 24.00 Uhr täglich jeweils einen Kontroll-/Streifengang und
Samstags, sonntags und an Feiertagen führt 1 Sicherheitsmitarbeiter
(Einfachbesetzung) jeweils 3 Kontrollen pro Tag durch. Die Zeitpunkte
der Kontrollen sind unregelmäßig über den Tag zu verteilen.
Besetzung des Interventionsdienstes:
Alarmbereitschaft eines von der AG für den Dienst in dem Objekt
bestätigten Sicherheitsmitarbeiters (Einfachbesetzung):
Montags bis freitags (außer feiertags) innerhalb der Zeiträume von
0.00 bis 6.00 Uhr sowie von 19.00 bis 24.00 Uhr und
Samstags, sonntags und an Feiertagen im Zeitraum von 0.00 bis 24.00
Uhr.
Näheres regeln die Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2021
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag hat eine feste Laufzeit von 3 Jahren. Danach verlängert
sich der Vertrag, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf
der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, höchstens dreimal um
jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre,
die Laufzeit des Vertrages endet somit spätestens am 30.6.2027.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Neben vertraglich vereinbarten Leistungen können bedarfsabhängig
Zusatzleistungen erforderlich werden (siehe Vergabeunterlagen).
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Einzelbieter/Bietergemeinschaft,
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anhang II
enthalten):
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens,
Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder
Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder
Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon,
Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort,
2.2. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen
oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu
dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name,
ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort,
Staatsangehörigkeit.
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach
§ 123 und § 124 GWB (im Vordruck Anhang II enthalten):
Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten;
Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße
Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen
Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die
Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter
Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft;
Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen
des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das
Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw.
dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen
begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen;
Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124
Abs. 1 GWB;
Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere
Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das
Mindestlohngesetz (MiLoG);
Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
4) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende
Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
Personenschäden 1,5 Mio. EUR, Sachschäden 1 Mio. EUR, sonstige
Vermögensschäden 250 000 EUR, Schlüsselschäden 250 000 EUR und Schäden
durch den Verlust bewachter Sachen 250 000 EUR.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten
Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine
Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter
verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen
entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anhang II
enthalten).
5) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz
bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anhang II
enthalten).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
s.o.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben u. Formalitäten, die erforderl. sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Erklärung über die Bewachungserlaubnis, Zuverlässigkeit u. Sachkunde:
Erklärung, dass der Inhaber/die Leitungsperson des Unternehmens
zuverlässig u. sachkundig i.S.v. § 34 a Abs. 1 GewO ist u. auch die
weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt.
Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbes. die
Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO) für die
Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen.
Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt, um diese sachgerecht u. unter Einhaltung der
maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen erbringen zu können. Dabei verfügt
das als Objekt- u. Wachleiter einzusetzende Personal über eine mind.
2-jährige, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare
auftragsspezifische Berufserfahrung.
Erklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben
vorgesehenen Personen die gem. § 34 a Abs. 1 a GewO u. BewachV
erforderliche Zuverlässigkeit u. Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch
die erforderliche materiell-technische Ausstattung zur Verfügung steht,
um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht u. unter Einhaltung der
maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
Erklärung, dass spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung für das
gesamte einzusetzende Personal inkl. Vertretung folgende Nachweise u.
Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (§ 128 Abs. 2 GWB):
Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion/Tätigkeitszuordnung,
besondere Befugnisse, Bewacherregister-Identifikationsnummer;
Nachweise über die geforderten Qualifikationen.
Objektverantwortlicher (Objektleiter) u. Wachleiter:
IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder mind. gleichwertig;
Qualifikation zum Ersthelfer;
Nachweis der Teilnahme an einer Fortbildung zur sogenannten
eingewiesenen Person (EP) für Brandmeldeanlagen gem. DIN VDE 0833 u.
DIN 14675.
Alarm-/Empfangs-/Kontrolldienst (stationäre
Sicherungsdienstleistungen):
Sachkundeprüfung (IHK) gem. § 34a GewO oder mind. gleichwertig;
Qualifikation zum Ersthelfer;
Nachweis der Unterrichtung als sog. gemäß BetrSichV unterwiesene
Person für die Aufzugsbefreiung.
Revier-/Kontroll- und Interventionsdienst (mobile
Sicherungsdienstleistungen):
Sachkundeprüfung (IHK) gemäß § 34a GewO oder mind. gleichwertig;
Qualifikation zum Ersthelfer;
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an 1 auf den
Interventionsdienst gerichteten tätigkeitsbezogenen 24-stündigen
Schulungsmaßnahme sowie an 5 durchgeführten Interventionen;
unterschriebene Verschwiegenheitserklärung (Anlage 3 zum Vertrag).
Erklärung, dass spätestens 1 Woche vor Leistungsbeginn folgende
Nachweise u. Unterlagen zur Verfügung gestellt werden:
Muster der Dienstausweise u. Namens-/Kennnummernschilder gem. § 18
BewachV v. 3.5.2019;
Dienstanweisung gem. Punkt 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum
Vertrag);
Schichtplan gem. Punkt 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum
Vertrag).
Erklärung, dass das als Objekt- u. Wachleiter einzusetzende Personal
über Deutschkenntnisse mind. der Niveaustufe B2 (selbstständige
Sprachverwendung) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für
Sprachen oder gleichwertig verfügt, soweit Deutsch nicht die
Muttersprache der für den Einsatz vorgesehenen Wachleiter ist (ggf.
Vorlage von Eigenerklärungen/Nachweisen spätestens 4 Wochen nach
Zuschlagserteilung);
Erklärung, dass das im Alarm-/Empfangs-/Kontrolldienst (stationäre
Sicherungsdienstleistungen) sowie im Revier-/Kontroll- und
Interventionsdienst (mobile Sicherungsdienstleistungen) einzusetzende
Personal über Deutschkenntnisse mind. der Niveaustufe B1
(fortgeschrittene Sprachverwendung) des gemeinsamen europäischen
Referenzrahmens für Sprachen oder gleichwertig verfügt, soweit Deutsch
nicht die Muttersprache der für den Einsatz vorgesehenen
Sicherheitsmitarbeiter ist (ggf. Vorlage von
Eigenerklärungen/Nachweisen spätestens 4 Wochen nach
Zuschlagserteilung).
(Vordruck Anhang II)
Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung:
Erklärung, dass bei dem auf der Liegenschaft einzusetzenden Personal
die Sicherheitsüberprüfungen der Stufe 3 (erweiterte
Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gem. § 10 SÜG)
erfolgreich durchgeführt worden sind. Im Falle der Zuschlagserteilung
wird der Nachweis der erfolgreich durchgeführten SÜG-Überprüfungen (Ü3,
erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gem. § 10
SÜG) innerhalb von spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung
vorgelegt. oder
Erklärung, dass das auf der Liegenschaft einzusetzende Personal
bereit ist, sich der SÜG-Überprüfung (Ü3, erweiterte
Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gem. § 10 SÜG)
rechtzeitig vor dem Leistungsbeginn zu unterziehen. Diese ist vor dem
erstmaligen Einsatz gegenüber der Auftraggeberin nachzuweisen (Freigabe
durch die/den Geheimschutzbeauftragte/n der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben).
Das zu benennende Personal muss sich funktionsbedingt wie folgt
zusammensetzen:
6 Sicherheitsmitarbeiter/-mitarbeiterinnen mit Abschluss als
IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder mind. gleichwertig
(Objektleitung, dessen Vertretung u. 4 Wachleiter/-leiterinnen);
9 Sicherheitsmitarbeiter/-mitarbeiterinnen mit Abschluss
IHK-Sachkundeprüfung oder mind. gleichwertig.
Der Stabsbereich Geheimschutz der Auftraggeberin übermittelt an den von
Seiten des Auftragnehmers zu benennenden Ansprechpartner die Unterlagen
zur Durchführung der Sicherheitsüberprüfung für die zu überprüfenden
Sicherheitsmitarbeiter, die bislang noch über keine gültige
Sicherheitsüberprüfung der Stufe 3 verfügen (erweiterte
Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gem. § 10 SÜG). Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz
innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Unterlagen die
Sicherheitserklärungen aller zu überprüfenden Beschäftigten den
Ausfüllhinweisen entsprechend vollständig ausgefüllt zu übergeben.
(Vordruck Anhang II)
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das
Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der
Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der
Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Angabe der
Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart (im Vordruck Anhang II enthalten).
8. Eigenerklärung zu mind. 3 vergleichbaren Referenzen für die
Leistungsart Bewachung aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe
von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des
Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in Euro,
Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und
Ansprechperson (deutschsprachig) mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang
II enthalten).
9. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des
Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied
als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich
verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit
den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft
als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit
dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu
haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die
Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden (Vordruck Anhang IV). Erst
auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied
der Bietergemeinschaft die Bieterauskunft mit Eigenerklärungen
(Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu Ziff. 2.1 Allgemeine
Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen,
3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4.
Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die
Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
einzureichen und sind etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem
bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine
vollumfänglich ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu
erteilen.
10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der
Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern
geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten). Erst auf gesonderte
Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur
Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und
Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordrucke
Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden
Unterauftragnehmer die Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu den
Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben
bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
und etwaige Nachweise vorzulegen.
11. Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe
bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur
Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter
verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in
Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser
Unternehmen vorzulegen (Vordrucke Anhang V). Der Bieter hat für jedes
Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die
Bieterauskunft im Vergabeverfahren mit Eigenerklärungen zu den Ziff.
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei
Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und
ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
S. o.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/08/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/10/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/08/2020
Ortszeit: 00:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
3) Zusätzliche Angaben:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit
sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die
Eigenerklärungen ist grds. der als Anhang II den VU beigefügte Vordruck
Bieterauskunft zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur
Bieterauskunft nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit
der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei
einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§
123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es
nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125
GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeber in Eignungskriterien als
Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum
Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund
geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die
Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung
des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des
Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land
nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt
ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides
statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte
Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Bieter haben zum Nachweis,
dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der
Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten
Vordruck Bieterauskunft (Vordruck Anhang II) zusammen mit dem Angebot
einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an
Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 4.8.2020 (12.00
Uhr). Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die
e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt
ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte
werden nicht erteilt.
Sonstige einzureichende Unterlagen:
Angebotsschreiben (Anhang 0);
Preisblatt (Anlage 2);
Grundlagen der Angebotskalkulation (Anhang III);
Nachweis der Gewerbeerblaubnis des Unternehmens nach § 34a Abs. 1
GewO.
Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden
Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [10]ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr;
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160
Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum
Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag
auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Ort: 53119 Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [12]https://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/07/2020
References
6. mailto:verdingung@bundesimmobilien.de?subject=TED
7. http://www.bundesimmobilien.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=336468
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=336468
10. mailto:ticket@bescha.bund.de?subject=TED
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12. https://www.bundesimmobilien.de/
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