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Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen - DE-Altenholz
Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Dokument Nr...: 313633-2020 (ID: 2020070609135930729)
Veröffentlicht: 06.07.2020
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DE-Altenholz: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
2020/S 128/2020 313633
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bock, Johannes
E-Mail: [6]dataportvergabe14192@dataport.de
Telefon: +49 40428460
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.dataport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderF
iles.ashx?subProjectId=A4dlppUplN4%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierp
ortal/dataport
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wirtschaftsprüfer 2020-2024
Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000025
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie
Steuerwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Prüfung der Jahresabschlüsse von Dataport und des Sondervermögens
Hamburgisches Telekommunikationsnetz für die Jahre 2020 bis 2024.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie
Steuerwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Altenholz, Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die zu vergebende Leistung umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse des
Auftraggebers, Dataport AöR, und des von Dataport verwalteten
Sondervermögen Hamburgisches Telekommunikationsnetz, für die
Geschäftsjahre 2020 bis 2024 nach den Vorschriften für große
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB und des Lageberichtes unter
Einbeziehung der Buchführung. Sie schließt die erweiterte Prüfung und
Berichterstattung nach § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
ein. Daneben ist ggf. die Einhaltung branchenspezifischer
Rechtsvorschriften zu prüfen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses der Dataport AöR umfasst auch die
Berichterstattung zur Aufgliederung und Erläuterung der Posten des
Jahresabschlusses in einer Anlage zum Prüfungsbericht.
Nähere Angaben dazu finden sich in der Leistungsbeschreibung (Teil B
der Vergabeunterlagen).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag endet nach Ablauf von 3 Jahren, ohne dass es einer
besonderen Kündigung bedarf. Der Auftraggeber hat das einseitige
Optionsrecht, diesen Vertrag zu gleichen Konditionen zweimal um jeweils
ein Jahr zu verlängern. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils
automatisch, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich bis
6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Wirtschaftsprüfungen der Jahre 2023 und 2024 sollen als Option
angeboten werden.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Benotung der Kontinuität in der Umsatz- und Personalentwicklung:
Der Bieter benennt in Anlage 1 und in Anlage 2 Umsatz- und
Personalkennzahlen der jeweiligen letzten 3 Geschäftsjahre.
Für das Kriterium Benotung der Kontinuität in der Umsatz- und
Personalentwicklung erhält der Bieter einen Punktwert von 0 bis 5
Punkten.
Der Bieter erhält jeweils 1,25 Punkte für eine kontinuierliche
Entwicklung von
Umsatz im Unternehmen des Bieters insgesamt;
Umsatz im Unternehmen des Bieters im ausschreibungsrelevanten Teil;
Personalstärke im Unternehmen des Bieters insgesamt;
Personalstärke im Unternehmen des Bieters im
ausschreibungsrelevanten Teil;
Andernfalls jeweils 0 Punkte.
Die Entwicklung gilt jeweils als kontinuierlich, wenn die
entsprechenden Angaben der vergangenen 3 Geschäftsjahre keine negativen
Tendenzen zeigen, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der
ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Die Tendenzen gelten
als negativ, sobald die Zahlen der jüngsten angegebenen Geschäftsjahre
unter denen der ältesten angegebenen Geschäftsjahre liegen.
Bei Bietergemeinschaften oder Unterauftragnehmerschaften im Sinne von
Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der
Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines
Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. für die
Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Der sich auf diese Weise ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der
bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium Kontinuität in der
Umsatz- und Personalentwicklung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Auftraggeber hat folgende Mindestkriterien für die
Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
zumindest ein Gesamtnutzwert von 300 Punkten des maximal erzielbaren
Gesamtnutzwertes von 500 Punkten;
zumindest ein Nutzwert von 150 Punkten des maximal erzielbaren
Nutzwertes von 250 Punkten bei dem Unterpunkt Referenzen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
b) Benotung der Referenzen
Für das Kriterium Referenzen erhält der Bieter einen Punktwert von 0
bis 5.
Der Bieter benennt in der Anlage 3 vergleichbare Referenzprojekte, die
er nach dem 1.6.2017 erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Referenz ist
dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der
Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung,
Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht;
Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in
wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare
Referenzauftraggeber beschreiben.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten
Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere
Referenzen einzureichen, um die Höchstpunktzahl von 5 zu erhalten. Dies
kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in
außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Der Auftraggeber
ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen,
um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom
12.09.2012 Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine
Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf 3 beschränkt hat,
als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist der Auftraggeber auf
Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine
Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für
die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von
1-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist
jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines
Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der
Hinweis, möglichst 1-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem
Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es
nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen,
um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu
können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von
Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit
beanspruchen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden nicht die Referenzen selbst,
sondern im Folgenden aufgelistete sogenannte Anforderungsblöcke
benotet. Die Benotung erfolgt je Anforderungsblock mit der Maßgabe, wie
gut der jeweils zu benotende Anforderungsblock in einer
Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen abgedeckt bzw.
dargestellt wird. Dabei werden die Anforderungsblöcke gemäß der unten
angegebenen Prozentsätze gewertet. Dieser Wert füllt die Anforderung
vergleichbar mit dem Beschaffungsgegenstand aus.
(1) Erfahrung mit einem vergleichbaren öffentlichen Auftraggeber: 70 %
Der erste Anforderungsblock, in dem 3,5 Punkte erreicht werden können,
wird positiv bewertet, wenn Referenzprojekte innerhalb der öffentlichen
Verwaltung erbracht wurden; hierzu zählen alle öffentlichen
Auftraggeber. Insbesondere werden hier Referenzprojekte für dem
Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (vergleichbare Größe,
vergleichbare Kundenstruktur, IT-Umfeld etc.) positiv bewertet.
Der Bieter erhält 2,5 Punkte, wenn er nachweisen kann, dass er bereits
für einen öffentlichen Auftraggeber gearbeitet hat.
Als öffentlicher Auftraggeber gilt in diesem Zusammenhang jede
juristische Person des öffentlichen Rechts, sowie alle weiteren, soweit
sie unter die Begriffsdefinition des § 99 GWB fallen.
Der Bieter erhält 1 Punkt, wenn er nachweisen kann, dass er schon für
einen Referenzauftraggeber gearbeitet hat, dessen Geschäftsfeld
schwerpunktmäßig im Bereich IT liegt.
Als IT-Unternehmen gelten solche Unternehmen, die aufgrund ihrer
Geschäftstätigkeit, ihrer Historie und ihrer Position am Markt keinen
Anlass zu Zweifeln geben, IT-Leistungen fachgerecht ausführen zu
können. Diesbezügliche Zweifel gehen zu Lasten des Bieters. Der
Auftraggeber legt dem Bieter daher nahe, in Zweifelsfällen
aussagekräftige Informationen zum Referenzauftraggeber beizufügen.
Anderenfalls erhält der Bieter 0 Punkte.
(2) Erfahrung mit einem vergleichbar großen Auftraggeber 30 %
Der zweite Anforderungsblock wird positiv bewertet, wenn
Referenzprojekte für Auftraggeber erbracht worden sind, die eine
ähnliche Mitarbeiterzahl haben wie Dataport.
Die Referenz erhält die nachstehend genannten Punkte, wenn der
Referenzauftraggeber zum Zeitpunkt des Projektabschlusses einen
Personalbestand hatte in Höhe von:
3 400 Mitarbeitern oder mehr 1,5 Punkt;
2 000 Mitarbeitern oder mehr, aber weniger als 3 400 Mitarbeitern;
1 Punkte;
1 000 Mitarbeitern oder mehr, aber weniger als 2 000 Mitarbeitern;
0,5 Punkte;
Weniger als 1 000 Mitarbeitern 0 Punkte.
Lässt die Bewertung der Anlage 3 die Prognose nicht zu, dass der Bieter
den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so
wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren
Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das
berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck Referenzen
(Anlage 3) beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig
Referenzen überprüfen. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken
hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung,
kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann
das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die
Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der
Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt
bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Die in den 3 Anforderungblöcken erreichten Punkte werden addiert. Der
sich auf diese Weise ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der
bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium Referenzen.
c) Benotung der Qualifikation des einzusetzenden Personals:
Der Bieter muss die Lebensläufe der Mitarbeiterinnen und/oder
Mitarbeiter, sowie den Lebenslauf der Prüfungsleiterin oder des
Prüfungsleiters, die gemeinsam das Prüfungsteam bilden werden, mit
Anlage 4 einreichen.
Für das Kriterium Qualifikation des einzusetzenden Personals erhält
der Bieter einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem im Anhang
dieses Dokuments nach folgender Maßgabe:
Die Prüfungsleiterin/der Prüfungsleiter ist überdurchschnittlich
qualifiziert (Hochschulabschluss, mindestens 7 Jahre Berufserfahrung im
ausschreibungsrelevanten Bereich) 2,5 Punkte.
Die Prüfungsleiterin/der Prüfungsleiter ist qualifiziert
(qualifizierter Abschluss, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im
ausschreibungsrelevanten Bereich) 1,5 Punkte.
Die Punktvergabe bei der Bewertung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
erfolgt, indem Durchschnittswerte der eingereichten Lebensläufe
gebildet werden.
Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Prüfungsteams sind
überdurchschnittlich qualifiziert (das zeigt sich durch überwiegende
Hochschulabschlüsse und überwiegend vorhandener Erfahrung von
mindestens 5 Jahren im ausschreibungsrelevanten Bereich) 2,5 Punkte.
Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Prüfungsteams sind qualifiziert
(qualifizierte Abschlüsse, Berufserfahrung im ausschreibungsrelevanten
Bereich von mindestens 3 Jahren) 1,5 Punkte.
Der sich auf diese Weise ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der
bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium Qualifikation des
einzusetzenden Personals.
c) Benotung der Anzahl der Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und
Steuerberater
Die Anzahl der der Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater
ergibt sich aus der Anlage 2 für das Kriterium Benotung der Anzahl der
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater erhält der Bieter
einen Punktwert von 0 bis 5 Punkten.
Der Bieter erhält 5 Punkte, wenn die Anzahl der Wirtschaftsprüfer,
Rechtsanwälte und Steuerberater in seinem Unternehmen insgesamt über
100 beträgt.
Der Bieter erhält 3 Punkte, wenn die Anzahl der Wirtschaftsprüfer,
Rechtsanwälte und Steuerberater in seinem Unternehmen insgesamt über
60, jedoch nicht mehr als 100 beträgt.
Der Bieter erhält 1 Punkt, wenn die Anzahl der Wirtschaftsprüfer,
Rechtsanwälte und Steuerberater in seinem Unternehmen insgesamt über
20, jedoch nicht mehr als 60 beträgt.
Im Falle von Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmerschaften werden
die Werte der einzelnen beteiligten Unternehmen addiert.
Der sich auf diese Weise ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der
bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium Anzahl der
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater.
Berechnung der Punkte
Die für die 4 Kriterien vergebenen Punkte werden mit dem jeweiligen
Kriterium zugeordneten Wert und anschließend mit 100 multipliziert
(Bsp. Referenzen: 5 maximal erreichbare Punkte x 50 % x 100 = 250
Punkte).
Auf diese Weise sind bei den 4 Kriterien maximal 75, 250, 100 und 75
Punkte, insgesamt also 500 Punkte zu erreichen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Wirtschaftsprüfer nach Wirtschaftsprüferordnung.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/08/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/11/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/08/2020
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite
([10]https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplie
rportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen
sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich
dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern
für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort
eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der
Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die
Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und
sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.
Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den
Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der
Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von
Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder
Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu
seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu
dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als Schluss
Frageforum bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des
Bieterassistenten jeweils einzeln über die Senden Funktion
einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem
Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der
Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B
Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen
teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation
genannten Termin Fragen und Antworten an alle Bieter (21.12.2018)
über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der
Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der
Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte,
die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit
die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den
Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die
Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum
versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine
unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine
zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV
darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie
Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen
wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung
des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich
und geboten ist.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse:
[12]http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/07/2020
References
6. mailto:dataportvergabe14192@dataport.de?subject=TED
7. http://www.dataport.de/
8. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=A4dlppUplN4%253d
9. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
10. https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
11. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
12. http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
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