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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Neustadt an der Waldnaab
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 313680-2020 (ID: 2020070609140730741)
Veröffentlicht: 06.07.2020
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DE-Neustadt an der Waldnaab: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2020/S 128/2020 313680
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Neustadt an der Waldnaab
Postanschrift: Am Hohlweg 2
Ort: Neustadt an der Waldnaab
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92660
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ach, Hermann
E-Mail: [6]vergabestelle@neustadt.de
Telefon: +49 9602795100
Fax: +49 960279975100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.neustadt.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTe
nderFiles.ashx?subProjectId=L1juFV5lbBk%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://portal.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Mobile Erfassung von Problemabfällen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020003170
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Mobile Erfassung und Entsorgung von Problemabfällen im Landkreis
Neustadt an der Waldnaab
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab soll die flächendeckende mobile
Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten für 3 Jahre neu
ausgeschrieben werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich jeweils um weitere
12 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher gekündigt wird.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der
Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den
Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit
Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter
für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden
Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe
vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend
aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch
Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet
erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger
Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen
zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält
er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV
in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe Eignungskriterien),
Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur
Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe Eignungskriterien),
Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft (siehe Eignungskriterien),
Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1)
2. GWB (siehe Eignungskriterien).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der
Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den
Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit
Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter
für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden
Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe
vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend
aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch
Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet
erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger
Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen
zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält
er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
(siehe Eignungskriterien),
Erklärung des Bieters, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht
mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1 500
000,00 EUR für Personenschäden, 500 000,00 EUR für Sach- und
Vermögensschäden und 150 000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen
und während des Vertrags-zeitraums aufrecht halten wird (siehe
Eignungskriterien).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der
Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den
Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit
Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter
für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden
Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe
vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend
aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch
Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet
erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger
Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen
zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält
er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den
letzten 3 Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die
Leistungen zur mobilen Sammlung von Problemabfällen, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des
Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort,
Ansprechpartner, Telefon-Nr.).
Die Referenzen können dabei zur Bestätigung des Fehlens von
Ausschlussgründen herangezogen werden (siehe Eignungskriterien).
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die
im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(siehe Eignungskriterien),
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
Jahren ersichtlich sind (siehe Eignungskriterien),
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche
Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die
Ausführung des Auftrags verfügt (siehe Eignungskriterien).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Auftragsunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/08/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/08/2020
Ortszeit: 12:00
Ort:
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Raum C 008, Am Hohlweg 2, 92660
Neustadt an der Waldnaab
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß §55 VgV. Die Bieter sind gemäß
§55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Verspätet
eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf
der Angebotsfrist können Angebote über die Vergabeplattform
zurückgezogen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen
vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der
Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er
diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der
Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten
Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die
Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach dem Download
genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten
Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle
unverzüglich schriftlich über die Vergabeplattform unter genauer
Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen (siehe auch Ziffer 6 der
Ergänzung der Bewerbungsbedingungen). Die Antworten der Vergabestelle
auf Anfragen werden allen Bietern soweit zweckdienlich in Form von
Bieterinformationen über das elektronische Vergabeportal Deutsche
eVergabe ([10]https://ausschreibung.deutsche-evergabe.de) zur Verfügung
gestellt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch
keine freiwillige Registrierung über das o. g. Vergabeportal
vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich
nachgeholt werden. Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt
die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten
zu haben, auf Seiten des Interessenten (Holschuld). Der Auftragnehmer
steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen
Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die
Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung
der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die
Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des
Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht
erstattungsfähig. Die Vergabestelle fragt vom Bieter zum Beleg bzw. zur
Bestätigung der Einhaltung bestimmter Leistungskriterien
(Mindestanforderungen an die Leistungserbringung) wie z. B. für eine
Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb bis zum Leistungsbeginn
Eigenerklärungen nach Maßgabe der ergänzenden Bewerbungsbedingungen ab
(dort unter Ziff. 3.1 aufgeführt).
Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern mit Sitz in
Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter
darauf hingewiesen,
1. dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines
Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller
Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot
von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt
es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige
Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können,
die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen
Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur
Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall
an die Vergabekammer wenden,
2. dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende
Partei kostenpflichtig ist.
Es gilt die VgV (Vergabeverordnung) in der Fassung vom 12. April 2016
(BGBl. I S. 624), die durch Artikel 8 des Gesetzes vom 18. Juli 2017
(BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, insbesondere:
§ 20 (3) 1. VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur
Fristverlängerung
(3) Die Angebotsfristen sind, abgesehen von den in § 41 Absatz 2 und 3
geregelten Fällen, zu verlängern,
1. wenn zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch
ein Unternehmen nicht spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist
zur Verfügung gestellt werden; in den Fällen des § 15 Absatz 3, § 16
Absatz 7 oder § 17 Absatz 8 beträgt dieser Zeitraum 4 Tage, oder
2. wenn der öffentliche Auftraggeber wesentliche Änderungen an den
Vergabeunterlagen vornimmt.
Die Fristverlängerung muss in einem angemessenen Verhältnis zur
Bedeutung der Information oder Änderung stehen und gewährleisten, dass
alle Unternehmen Kenntnis von den Informationen oder Änderungen nehmen
können. Dies gilt nicht, wenn die Information oder Änderung für die
Erstellung des Angebotes unerheblich ist oder die Information nicht
rechtzeitig angefordert wurde.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten
Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle
unverzüglich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der
Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Als Termin für die rechtzeitige Anforderung wird für dieses
Vergabeverfahren festgelegt, dass Bieteranfragen bis spätestens
Freitag, den 24. Juli 2020, 12.00 Uhr über die Vergabeplattform
vorgelegt werden müssen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/07/2020
References
6. mailto:vergabestelle@neustadt.de?subject=TED
7. http://www.neustadt.de/
8. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=L1juFV5lbBk%253d
9. https://portal.deutsche-evergabe.de/
10. https://ausschreibung.deutsche-evergabe.de/
11. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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