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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Neustadt an der Waldnaab
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 313680-2020 (ID: 2020070609140730741)
Veröffentlicht: 06.07.2020
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  DE-Neustadt an der Waldnaab: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
   2020/S 128/2020 313680
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Neustadt an der Waldnaab
   Postanschrift: Am Hohlweg 2
   Ort: Neustadt an der Waldnaab
   NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
   Postleitzahl: 92660
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Ach, Hermann
   E-Mail: [6]vergabestelle@neustadt.de
   Telefon: +49 9602795100
   Fax: +49 960279975100
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.neustadt.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTe
   nderFiles.ashx?subProjectId=L1juFV5lbBk%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://portal.deutsche-evergabe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Umwelt
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Mobile Erfassung von Problemabfällen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020003170
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
   Abfällen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Mobile Erfassung und Entsorgung von Problemabfällen im Landkreis
   Neustadt an der Waldnaab
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen
   Abfällen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab soll die flächendeckende mobile
   Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten für 3 Jahre neu
   ausgeschrieben werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Bei Nichtkündigung des Vertrages verlängert er sich jeweils um weitere
   12 Monate, soweit er nicht 12 Monate vorher gekündigt wird.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der
   Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den
   Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit
   Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter
   für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden
   Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe
   vorzulegen.
   Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend
   aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch
   Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet
   erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger
   Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   akzeptiert.
   Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen
   zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält
   er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
    Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV
   in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe Eignungskriterien),
    Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
   Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur
   Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe Eignungskriterien),
    Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer
   Berufsgenossenschaft (siehe Eignungskriterien),
    Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
   Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
   wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1)
   2. GWB (siehe Eignungskriterien).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der
   Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den
   Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit
   Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter
   für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden
   Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe
   vorzulegen.
   Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend
   aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch
   Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet
   erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger
   Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   akzeptiert.
   Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen
   zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält
   er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
    Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit
   der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des
   Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
   (siehe Eignungskriterien),
    Erklärung des Bieters, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht
   mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1 500
   000,00 EUR für Personenschäden, 500 000,00 EUR für Sach- und
   Vermögensschäden und 150 000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen
   und während des Vertrags-zeitraums aufrecht halten wird (siehe
   Eignungskriterien).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der
   Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den
   Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit
   Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter
   für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden
   Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe
   vorzulegen.
   Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend
   aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch
   Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet
   erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer
   Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger
   Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   akzeptiert.
   Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen
   zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält
   er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
    Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den
   letzten 3 Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die
   Leistungen zur mobilen Sammlung von Problemabfällen, die mit der zu
   vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des
   Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort,
   Ansprechpartner, Telefon-Nr.).
   Die Referenzen können dabei zur Bestätigung des Fehlens von
   Ausschlussgründen herangezogen werden (siehe Eignungskriterien).
    Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die
   im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
   (siehe Eignungskriterien),
    Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
   des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
   Jahren ersichtlich sind (siehe Eignungskriterien),
    Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche
   Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die
   Ausführung des Auftrags verfügt (siehe Eignungskriterien).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Siehe Auftragsunterlagen
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/08/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 03/08/2020
   Ortszeit: 12:00
   Ort:
   Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Raum C 008, Am Hohlweg 2, 92660
   Neustadt an der Waldnaab
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß §55 VgV. Die Bieter sind gemäß
   §55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Verspätet
   eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf
   der Angebotsfrist können Angebote über die Vergabeplattform
   zurückgezogen werden.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen
   vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der
   Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er
   diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der
   Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten
   Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die
   Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach dem Download
   genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
   Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten
   Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle
   unverzüglich schriftlich über die Vergabeplattform unter genauer
   Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen (siehe auch Ziffer 6 der
   Ergänzung der Bewerbungsbedingungen). Die Antworten der Vergabestelle
   auf Anfragen werden allen Bietern soweit zweckdienlich  in Form von
   Bieterinformationen über das elektronische Vergabeportal Deutsche
   eVergabe ([10]https://ausschreibung.deutsche-evergabe.de) zur Verfügung
   gestellt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch
   keine freiwillige Registrierung über das o. g. Vergabeportal
   vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich
   nachgeholt werden. Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt
   die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten
   zu haben, auf Seiten des Interessenten (Holschuld). Der Auftragnehmer
   steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen
   Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die
   Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung
   der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
   Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die
   Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des
   Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht
   erstattungsfähig. Die Vergabestelle fragt vom Bieter zum Beleg bzw. zur
   Bestätigung der Einhaltung bestimmter Leistungskriterien
   (Mindestanforderungen an die Leistungserbringung) wie z. B. für eine
   Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb bis zum Leistungsbeginn
   Eigenerklärungen nach Maßgabe der ergänzenden Bewerbungsbedingungen ab
   (dort unter Ziff. 3.1 aufgeführt).
   Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern mit Sitz in
   Mittelfranken
   Postanschrift: Postfach 606
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91511
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981531277
   Fax: +49 981531837
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter
   darauf hingewiesen,
   1. dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines
   Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller
   Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot
   von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt
   es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige
   Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können,
   die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen
   Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse,
   insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur
   Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall
   an die Vergabekammer wenden,
   2. dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende
   Partei kostenpflichtig ist.
   Es gilt die VgV (Vergabeverordnung) in der Fassung vom 12. April 2016
   (BGBl. I S. 624), die durch Artikel 8 des Gesetzes vom 18. Juli 2017
   (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, insbesondere:
    § 20 (3) 1. VgV, Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur
   Fristverlängerung
   (3) Die Angebotsfristen sind, abgesehen von den in § 41 Absatz 2 und 3
   geregelten Fällen, zu verlängern,
   1. wenn zusätzliche Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch
   ein Unternehmen nicht spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist
   zur Verfügung gestellt werden; in den Fällen des § 15 Absatz 3, § 16
   Absatz 7 oder § 17 Absatz 8 beträgt dieser Zeitraum 4 Tage, oder
   2. wenn der öffentliche Auftraggeber wesentliche Änderungen an den
   Vergabeunterlagen vornimmt.
   Die Fristverlängerung muss in einem angemessenen Verhältnis zur
   Bedeutung der Information oder Änderung stehen und gewährleisten, dass
   alle Unternehmen Kenntnis von den Informationen oder Änderungen nehmen
   können. Dies gilt nicht, wenn die Information oder Änderung für die
   Erstellung des Angebotes unerheblich ist oder die Information nicht
   rechtzeitig angefordert wurde.
   Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten
   Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle
   unverzüglich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der
   Unklarheiten darauf hinzuweisen.
   Als Termin für die rechtzeitige Anforderung wird für dieses
   Vergabeverfahren festgelegt, dass Bieteranfragen bis spätestens
   Freitag, den 24. Juli 2020, 12.00 Uhr über die Vergabeplattform
   vorgelegt werden müssen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   02/07/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@neustadt.de?subject=TED
   7. http://www.neustadt.de/
   8. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=L1juFV5lbBk%253d
   9. https://portal.deutsche-evergabe.de/
  10. https://ausschreibung.deutsche-evergabe.de/
  11. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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